Gemeinsames Prüfen an Maturitätsprüfungen; Kantonales Rahmenkonzept

Beschluss Bildungsrat
2015/45
Sitzungsdatum
28. September 2015

Ausgangslage

Die durch den Bund und die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) in Auftrag gegebenen Untersuchungen EVAMAR I (2005) und EVAMAR II (2008) haben die Auswirkungen der Einführung des Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) vom 16. Januar/15. Februar 1995 evaluiert. Die Studie EVAMAR II zeigte, dass die Maturitätsprüfungen an den Schweizer Gymnasien grosse Unterschiede in Aufbau, Inhalt und Anspruch aufweisen. 2009 gab die durch die EDK eingesetzte Fachgruppe Plattform Gymnasium (PGYM) Empfehlungen zu verschiedenen Aspekten der gymnasialen Ausbildung ab. Bezüglich Maturitätsprüfungen empfahl sie, kantonal einheitliche Rahmenvorgaben und Qualitätsanforderungen zu konzipieren.

Ausgehend von den Ergebnissen von EVAMAR II und PGYM gab die EDK 2012 das fünfteilige Projekt «Gymnasiale Maturität – Langfristige Sicherung des Hochschulzuganges», darunter das Teilprojekt 2 «Unterstützungsangebote zum Gemeinsamen Prüfen», in Auftrag. Dieses Teilprojekt 2 lag den Kantonen bis am 31. März 2015 zusammen mit den Teilprojekten 3 und 4 zur Anhörung vor. Die Auswertung der Anhörungsresultate durch die EDK ist noch nicht abgeschlossen.

Parallel zu den gesamtschweizerischen Entwicklungen griffen auch einige Kantone und Regionen das Thema Gemeinsames Prüfen auf und erarbeiteten ihre eigenen Lösungsansätze. Im Rahmen des Zürcher Projekts HSGYM (Hochschule und Gymnasium) wurde 2009 im Bericht «Hochschulreife und Studierfähigkeit» die grosse Heterogenität im Bereich des Fachwissens zu Beginn des Studiums kritisiert. In der Folge wurden zum einen Fachkonferenzen aufgebaut, in denen sich Lehrpersonen verschiedener Schulen austauschen können. Zum anderen wurde ein Pool aus Expertinnen und Experten aus dem Hochschulbereich geschaffen, die im Austausch mit den Lehrpersonen sicherstellen sollen, dass die Maturitätsprüfungen den Hochschulanforderungen genügen. 2009 nahm sich die Schulleiterkonferenz (SLK) der Thematik an und beschloss 2010 die mehrere Ziele umfassende Strategie «Gemeinsam Prüfen an Maturitätsprüfungen». Namentlich ging es darum, die Heterogenität der Maturitätsprüfungen zu reduzieren, die Transparenz zu fördern und vor allem auch die Schulentwicklung mittels Konkretisierung des Lehrplans und des Leistungsauftrags gemäss MAR anzuregen sowie die Fachschaften durch Zusammenarbeit zu stärken. Im Rahmen des Projekts HSGYM und in der bildungsrätlichen Kommission Mittelschulen wurde der SLK-Beschluss begrüsst. Nach einer Evaluation der bisherigen Umsetzung der Thematik beschloss die SLK anfangs 2015 das Papier «Qualität MaturaZH». Dieses ersetzt die Strategie «Gemeinsam Prüfen an Maturitätsprüfungen». Es sieht vor, dass die einzelnen Schulen ihrer jeweiligen Schulkommission ein Konzept zum Gemeinsamen Prüfen zur Bewilligung vorlegen müssen. Dabei kann unter den folgenden Varianten gewählt werden: a) 50% der Prüfungen werden mit gleichen Aufgaben und einheitlicher Korrekturanweisung gestaltet (Variante «50+% gleich») oder b) Die Fachschaften erarbeiten eigene Methoden, mit denen nachhaltig gleichwertige Prüfungen erstellt werden (Variante «Fachsystem gleichwertig»).

Kantonales Rahmenkonzept zum Gemeinsamen Prüfen

Der EDK-Bericht zum Teilprojekt 2 zeigt auf, dass bereits heute verschiedene Schulen, Kantone und Regionen Anstrengungen unternehmen, die Qualität ihrer Maturitätsprüfungen anhand von Massnahmen im Bereich des Gemeinsamen Prüfens zu verbessern. Diese Bestrebungen sind aber von teils sehr unterschiedlicher Art, weshalb sich die Frage stellt, inwiefern eine Koordination des Vorgehens nötig ist. Der Bericht nennt drei Szenarien zur Unterstützung des Gemeinsamen Prüfens. So kann dies dezentral durch die Schulen, kantonal oder überregional durch Kantonsverbünde oder den Bund gesteuert werden. Im Rahmen der Anhörung zum Teilprojekt 2 beantragte der Bildungsrat der EDK am 9. März 2015, es solle den Kantonen ausdrücklich empfohlen werden, dass sie ein kantonales Rahmenkonzept zum Gemeinsamen Prüfen erstellen und die einzelnen Schulen damit beauftragen, innerhalb des Rahmenkonzepts schulspezifische Konzepte zu entwickeln, deren Umsetzung einem kantonalen Monitoring unterliegen kann (vgl. BRB Nr. 13/2015). An seiner Sitzung vom 10. September 2015 äusserte sich der EDK-Vorstand in einer ersten Aussprache mehrheitlich kritisch zu einer zentralen Steuerung (Top-down Ansatz). Rahmenvorgaben eines Kantons, die den Schulen genügend Spielraum in der Umsetzung belassen, wurden als Möglichkeit gesehen.

Gemeinsames Prüfen ist demnach von einem Bottom-up Ansatz geprägt, der unterschiedlich weit gehen kann. Im EDK-Bericht werden dazu zwei Modelle beigezogen. Das Modell nach Baeriswyl nennt sechs Grade der Harmonisierung, das Modell nach Maag Merki spricht von neun Stationen des Prüfens. Im Bericht wird definiert, dass erst dann von Gemeinsamem Prüfen gesprochen werden kann, wenn Kompetenz- und/oder Inhaltsbereiche abgesprochen werden (Stufen 3 oder 4 nach Baeriswyl) beziehungsweise wenn mindestens vier der neun Stationen nach Maag Merki durchgeführt werden (Inhalte festlegen, Anforderungen festlegen, Prüfungsaufgaben entwickeln, Korrekturschlüssel entwickeln). Neben dem Erreichen der Stufen ist entscheidend, dass die fachschaftsinterne Zusammenarbeit eine Entwicklung in Gang setzt, die über die Harmonisierung der Schulmatura hinaus qualitätsfördernd wirkt. Von Teilen der Lehrerschaft wird demgegenüber befürchtet, dass die Harmonisierung von Maturitätsprüfungen zu einem «Teaching to the test» führe, die Lehrfreiheit bedrohe und das Niveau der Prüfungen senke.

Ein kantonales Rahmenkonzept kann mittels verbindlicher Eckwerte sicherstellen, dass im Gemeinsamen Prüfen ein gewisses Niveau erreicht wird. Bei der Entwicklung des Rahmenkonzepts gilt es darauf zu achten, dass die im Zusammenhang mit Gemeinsamem Prüfen bestehenden Befürchtungen ernst genommen werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass mit dem Gemeinsamen Prüfen keine Nivellierung nach unten stattfindet und die Lehrfreiheit der einzelnen Lehrpersonen erhalten bleibt. Lösungsansätze für diese Probleme finden sich im EDK-Bericht. Wo sinnvoll kann auf Vorarbeiten anderer Kantone oder gegebenenfalls anderer Länder zurückgegriffen werden. In einzelnen Fächern wird ausserdem zu prüfen sein, welche unterstützenden Harmonisierungsmöglichkeiten bestehen, die bei Bedarf und Eignung beigezogen werden könnten (z.B. Gemeinsamer Europäische Referenzrahmen für Sprachen). Bei der Entwicklung des Rahmenkonzepts sind die SLK und die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen (LKM) einzubeziehen. Dem Bildungsrat ist das Rahmenkonzept bis Ende des Schuljahres 2015/16 vorzulegen.

Gestützt auf das Rahmenkonzept erstellen die Mittelschulen in der Folge schulspezifische Konzepte zum Gemeinsamen Prüfen, welche dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt eingereicht und dem Bildungsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird beauftragt, unter Einbezug der Mittelschulen ein kantonales Rahmenkonzept zum Gemeinsamen Prüfen zu erstellen und dieses dem Bildungsrat bis Ende Schuljahr 2015/16 vorzulegen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen Mittelschulen, Herrn Eric Huggenberger; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Christoph Wittmer; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Marcel Meyer, den Präsidenten des Mittelschullehrerverbandes Zürich, Herrn Rolf Bosshard sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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