Lehrplan «Hauswirtschaft an Mittelschulen» – Vernehmlassung

Beschluss Bildungsrat
2015/34
Sitzungsdatum
24. August 2015

Ausgangslage

Die Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen müssen nach der Volksabstimmung zum Mittelschulgesetz vom 3. März 2013 vom 10. oder 11. Schuljahr ins Untergymnasium vorverlegt werden. Für den Erlass des neuen Lehrplans ist gemäss § 4 Ziff. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 (LS 413.21) der Bildungsrat zuständig.

Lehrplan «Hauswirtschaft an Mittelschulen»

Im Rahmen der Erstellung des Umsetzungskonzepts wurde der neue Lehrplan «Hauswirtschaft an Mittelschulen» geschaffen. Das Projektteam, welches sich aus Verantwortlichen und Dozierenden der Pädagogischen Hochschulen Zürich und Luzern zusammensetzte und bereits den bisherigen Lehrplan «Hauswirtschaft an Mittelschulen» erarbeitet hatte, überarbeitete die fachlichen Bildungsinhalte. In der politischen Diskussion im Vorfeld zur Volkabstimmung bildete die Angleichung der Hauswirtschaftskurse an die Volksschule einen Schwerpunkt. Daher wurde der Lehrplan für die Hauswirtschaftskurse am Untergymnasium in Anlehnung an den Lehrplan der Volksschule erstellt.

Die Erprobungsfassung des Lehrplans wurde am 16. Juni 2014 dem Bildungsrat auf dem Kanzleitisch zur Kenntnis gebracht. Vom 20. Oktober bis 7. November 2014 wurden zwei Pilotkurse mit je einer Klasse der Kantonsschule Rychenberg und des Literargymnasiums Rämibühl durchgeführt, die vom Institut für Gymnasial- und Berufspädagogik evaluiert wurden. In der Evaluation wurden insbesondere die Dichte des Stundenplans sowohl für die Lehrpersonen wie auch für die Schülerinnen und Schüler sowie die knapp bemessene Freizeit für Letztere hervorgehoben. Im Weiteren zeigten die Rückmeldungen auf, dass die Selbstverantwortung gestärkt werden soll.

Die Evaluationsergebnisse wurden in den Lehrplan eingearbeitet, und die Stundentafel wurde leicht angepasst. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  • Die Mittagspause wird in der Regel um ½ Std. verlängert. Am Abend entfallen in der ersten und zweiten Woche das Abendprogramm sowie die fest angesetzten Lektionen im Bereich «Bewegung/Entspannung/Spiele» (BES).
  • In der Umsetzung der Freizeit und des Bereichs BES wird stärker auf die Eigenverantwortung gesetzt (drei geführte und drei eigenverantwortliche Lektionen).
  • Der Kürzung der Lektionen in der Grundbildung in Ernährung, Werken sowie Textilem Gestalten steht eine Erhöhung der Lektionen der Vertiefungsworkshops gegenüber. Durch diese leicht veränderte Gewichtung können die Schülerinnen und Schüler eine Vertiefung in zwei der drei genannten Bereiche wählen.

Der Lehrplan umfasst die Kompetenzbereiche «Ernährung und Gesundheit», «Haushalten und Zusammenleben», «Prozesse und Produkte» sowie «Konsum gestalten». Das Lern- und Unterrichtsverständnis orientiert sich am Lehrplan 21 der Volksschule. Die erste Hälfte des Kurses ist der Grundbildung in den genannten Bereichen gewidmet und wird hauptsächlich in Blöcken à drei Lektionen vermittelt. Im zweiten Teil des Kurses können aus drei
angebotenen Vertiefungsworkshops zwei Bereiche gewählt werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Lehrplan «Hauswirtschaft an Mittelschulen» wird zur Vernehmlassung freigegeben.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Bildungsdirektion.

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