Bildungsrätliche Kommission Volksschule - Berufsbildung. Mandat für die Amtsdauer 2015- 2019
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Ausgangslage
Der Bildungsrat beschloss an seiner Sitzung vom 21. Mai 2002 die Schaffung einer ständigen Koordinationskommission Volksschule – Berufsbildung. Das Mandat der Kommission und die personelle Zusammensetzung wurden in den Folgejahren schrittweise erweitert: An seiner Sitzung vom 5. Juli 2004 beauftragte der Bildungsrat die Kommission, die Neugestaltung der 3. Sek. zu begleiten. Zugleich erweiterte er die Kommission zu diesem Zweck um sechs nicht ständige Mitglieder. An seiner Sitzung vom 1. Oktober 2007 änderte der Bildungsrat die Bezeichnung der Kommission in «Kommission Volksschule – Berufsbildung» und erweiterte sie um eine Vertretung des Bereichs Berufsvorbereitungsjahre. Mit Beschluss vom 19. März 2012 legte der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung für die Amtsdauer 2011-2015 fest und ernannte die Kommissionsmitglieder.
Mit vorliegendem Beschluss wird das Mandat der Kommission aktualisiert und ihre Zusammensetzung für die Amtsdauer 2015-2019 festgelegt. In einem zweiten Schritt wird der Bildungsrat die Kommissionspräsidentin oder den Kommissionspräsidenten sowie die 2. Vertretung des Bildungsrats bestimmen und die Wahl der weiteren Mitglieder vornehmen.
Erwägungen
Mandat
Die Kommission Volksschule – Berufsbildung ist Bindeglied zwischen der obligatorischen Schule und der Berufsbildung. Sie verfolgt die Entwicklungen am Übergang zwischen den beiden Bildungsstufen. Wo sie Handlungsbedarf erkennt, erstattet sie dem Bildungsrat entsprechenden Bericht. Sie pflegt den regelmässigen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren der Volksschule und der Berufsbildung und fördert das gegenseitige Verständnis. Weiter analysiert die Kommission, welche Faktoren das Gelingen einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II massgebend beeinflussen und beantragt – sofern angezeigt – Massnahmen zur Verbesserung.
Zusammensetzung
In der Kommission Volksschule – Berufsbildung sollen zusätzlich Institutionen vertreten sein, die über professionelle Kenntnisse und Erfahrungen in der Volksschule, insbesondere der Oberstufe, sowie der Berufsbildung (Lehrbetrieb, Berufsfachschule) verfügen. Ergänzt wurde dieser Kreis durch Vertretungen der Wirtschaft und der Berufsberatung. Damit setzt sich die Kommission zusammen aus:
- Bildungsrat (Präsidium sowie 2. Vertretung), 2 Sitze
- Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Geschäftsstelle), 1 Sitz
- Volksschulamt (Vertretung des regulären Betriebs sowie der Projekte, z.B. Lehrplan 21), 2 Sitze
- Pädagogische Hochschule Zürich, 1 Sitz
- Berufsberatung, 1 Sitz
- Zürcher Bankenverband, 1 Sitz
- Kantonaler Gewerbeverband, 1 Sitz
- Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich, 1 Sitz
- Vertretungen Lehrbetriebe, 2 Sitze
- Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV, 1 Sitz
- Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich, 1 Sitz
- Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich, VSLZH, 1 Sitz
- Lehrpersonenkonferenz Volksschule, LKV, 1 Sitz
- Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen Kanton Zürich, LKB, 1 Sitz
- Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen Zürich, LKM, 1 Sitz
- Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen im Kanton Zürich, 1 Sitz
- Verein Öffentliche Berufsvorbereitungsjahre im Kanton Zürich, BVJ ZH, 1 Sitz
- Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SEKZH, 1 Sitz
Geschäftsstelle:
Frau Christina Vögtli, Leiterin Berufsintegration und Förderung, Mittelschul- und
Berufsbildungsamt
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Das Mandat der bildungsrätlichen Kommission Volksschule – Berufsbildung wird im Sinne der Erwägungen festgelegt.
- Die Kommission Volksschule – Berufsbildung setzt sich wie folgt zusammen:
- Bildungsrat (Präsidium sowie 2. Vertretung), 2 Sitze
- Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Geschäftsstelle), 1 Sitz
- Volksschulamt (Vertretung des regulären Betriebs sowie der Projekte, z.B. Lehrplan 21), 2 Sitze
- Pädagogische Hochschule Zürich, 1 Sitz
- Berufsberatung, 1 Sitz
- Zürcher Bankenverband, 1 Sitz
- Kantonaler Gewerbeverband, 1 Sitz
- Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich, 1 Sitz
- Vertretungen Lehrbetriebe, 2 Sitze
- Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV, 1 Sitz
- Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich, 1 Sitz
- Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich, VSLZH, 1 Sitz
- Lehrpersonenkonferenz Volksschule, LKV, 1 Sitz
- Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen Kanton Zürich, LKB, 1 Sitz
- Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen Zürich, LKM, 1 Sitz
- Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen im Kanton Zürich, 1 Sitz
- Verein Öffentliche Berufsvorbereitungsjahre im Kanton Zürich, BVJ ZH, 1 Sitz
- Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SEKZH, 1 Sitz
- Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird beauftragt die Nominationen für die Kommission für die Amtsdauer 2015-2019 bei den Organisationen gemäss Ziffer II einzuholen und dem Bildungsrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Geschäftsstelle wird vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt geführt.
- Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an die genannten Organisationen sowie an die Bildungsdirektion.