Projekt zur Einführung des Lehrplans 21 Kanton Zürich. Arbeiten bis Herbst 2015

Beschluss Bildungsrat
2015/21
Sitzungsdatum
27. April 2015

Ausgangslage

Nach der Freigabe des Lehrplans 21 durch die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren am 31. Oktober 2014 zuhanden der Kantone hat das Volksschulamt eine Projektorganisation unter Beizug aller Partner des Schulfelds aufgebaut, um die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich vorzubereiten. Die Arbeiten haben im Januar 2015 in den Teilprojekten Lehrplaninhalte, Rahmenbedingungen, Beurteilung, Lehrmittel sowie Weiterbildung und Unterstützung begonnen.

Mit BRB Nr. 5/2015 vom 2. Februar 2015 hat der Bildungsrat das Volksschulamt beauftragt, bis im April 2015 zusammen mit den Partnern des Bildungswesens erste Grundlagen für die Ausgestaltung des Lehrplans 21 Kanton Zürich zu erarbeiten.

Im Frühjahr 2016 soll voraussichtlich eine Vernehmlassung zum Lehrplan 21 Kanton Zürich stattfinden.

Ergebnisse der Projektarbeiten und weitere Schritte

Nach je zwei Arbeitsgruppensitzungen in den Teilprojekten und je einer Sitzung in der Begleit- und Steuergruppe des Projekts liegen erste Zwischenergebnisse vor. Diese bilden die Grundlage für die weiteren Schritte bis im Herbst 2015. Der Bildungsrat entscheidet anschliessend über weitere notwendige Anpassungen und Arbeiten im Hinblick auf die Vernehmlassung zum Lehrplan 21 Kanton Zürich im Frühling 2016.

Teilprojekt Lehrplaninhalte

Vergleich Lehrplan 21 und Lehrplan für die Volksschule im Kanton Zürich

Der Lehrplan 21 weist gegenüber dem Lehrplan für die Volksschule im Kanton Zürich Übereinstimmungen, aber auch Unterschiede auf. Daraus lassen sich folgender Handlungsbedarf und Grundsätze für die weitere Arbeit im Teilprojekt Lehrplaninhalte ableiten:

  1. Zyklen des Lehrplans 21 – Stufen im Volksschulgesetz
    Prüfung der Auswirkungen der Zyklen des Lehrplans 21 auf die Stufen im Volksschulgesetz bzw. in der Schulorganisation im Kanton Zürich. Grundsatz: Die Kindergartenstufe wird beibehalten. Die Diskussion um Grund oder Basisstufe wird nicht neu aufgenommen. Auf der Primarstufe sind Ergänzungen oder Anpassungen zu prüfen (z.B. eine Ergänzung zur Übergabe am Ende der 3. Klasse oder die Verschiebung des Orientierungspunktes im Lehrplan 21 vom Ende der 4. Klasse auf das Ende der 3. Klasse).
  2. Stufenziele für die Kindergartenstufe
    Gemäss Volksschulgesetz § 21 regelt der Lehrplan verbindlich die Stufenziele. Der Kindergarten ist als Stufe definiert, so dass auch für den Kindergarten Ziele festgelegt werden müssen. Grundsatz: Für den Kindergarten werden im Lehrplan 21 Kanton Zürich Orientierungspunkte gesetzt. Die Orientierungspunkte legen fest, welche Kompetenzstufen in der Kindergartenstufe verbindlich bearbeitet werden müssen. Mit dem Setzen der Orientierungspunkte wird am Lehrplan 21, seiner Orientierung an Zyklen und seiner Terminologie festgehalten. Gleichzeitig wird dem Volksschulgesetz Rechnung getragen und festgelegt, dass die Stufenziele wie im bisherigen Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich den Zielen des Unterrichts entsprechen. Allerdings wurden im Lehrplan für die Kindergartenstufe des Kantons Zürich für das Ende der Kindergartenstufe Basiskompetenzen festgelegt, die grundsätzlich von allen Kindern gegen Ende der Kindergartenzeit erwartet werden. In der Terminologie des Lehrplans 21 entsprechen diese Basiskompetenzen damit eher den Grundansprüchen. Trotzdem soll auf das Setzen von Grundansprüchen für das Ende des Kindergartens verzichtet werden, um nicht in die Grundkonzeption des Lehrplans 21 einzugreifen. In den Fachbereichen Sprachen, Mathematik und Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) wurden in die Grundansprüche des Lehrplans die Grundkompetenzen (nationale Bildungsstandards) der EDK eingearbeitet. Die Grundkompetenzen (nationale Bildungsstandards) wurden von der EDK für das Ende der 2., 6. und 9. Klasse ausgearbeitet.
  3. Kantonale Rahmenbedingungen
    Der Lehrplan 21 enthält nur vereinzelt Angaben zu den Rahmenbedingungen (Individuelle Förderung und sonderpädagogisches Angebot, Zusammenarbeit Schule – Eltern, Organisation der Schule und des Unterrichts, Lektionentafel, Hausaufgaben u.a.). Diese müssen kantonal ausgearbeitet und in den Lehrplan 21 Kanton Zürich integriert werden.
  4. Fachbereiche und ihre Bezeichnung
    Die Fach- und Unterrichtsbereiche der beiden Lehrpläne stimmen in weiten Teilen überein. Im Lehrplan 21 sind Gestalten und Musik je eigene Fachbereiche, im Zürcher Lehrplan sind sie zusammengenommen. Im 3. Zyklus/Sekundarstufe unterscheiden sich die Fachbereiche und Fächer im Bereich Natur, Mensch und Gesellschaft wesentlich. Grundsatz: Die Bezeichnungen der Fachbereiche des Lehrplans 21 werden soweit als möglich übernommen.
  5. Differenzierung auf der Sekundarstufe I
    Im Lehrplan 21 sind zwei Anforderungsniveaus festgelegt worden: der Grundanspruch und darüber hinausgehend erweiterte Ansprüche als Auftrag des Zyklus. Im Zürcher Lehrplan sind in Mathematik auf der Sekundarstufe wie auch in den Fremdsprachenlehrplänen ebenfalls zwei Anforderungsniveaus festgelegt Mworden. Ältere Teile des Lehrplans enthalten keine Differenzierung der Anforderungen. Grundsatz: Im Lehrplan 21 werden keine weiteren Anforderungsniveaus festgelegt. Im 3. Zyklus (Sekundarstufe I) werden die Angaben zur Verbindlichkeit des Auftrags des Zyklus überprüft und wo nötig angepasst.
  6. Kompetenzorientierung
    Zur Kompetenzorientierung liegt die Broschüre «Kompetenzorientiert unterrichten – Einblicke» der Bildungsdirektion vor. Grundsatz: Die Broschüre «Kompetenzorientiert unterrichten – Einblicke» dient als Grundlage für weitere Unterstützungsmaterialien.
  7. Unterschiede in den einzelnen Fachbereichen, Modulen und fächerübergreifenden Unterrichtsgegenständen
    In den einzelnen Fachbereichen, Modulen und fächerübergreifenden Unterrichtsgegenständen zeigen sich verschiedene inhaltliche Unterschiede zwischen dem Lehrplan 21 und dem heutigen Zürcher Lehrplan. Zu klären ist insbesondere der Handlungsbedarf im Fachbereich Ethik, Religionen und Gemeinschaft (ERG). Wie soll die Ethik im Lehrplan 21 für den Kanton Zürich verankert werden? Auch im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH), in den Modulen Berufliche Orientierung sowie Medien und Informatik wie auch für den Projektunterricht ist der Handlungsbedarf zu prüfen.

Vergleich Richtwerte Lehrplan 21 und Lektionentafel Kanton Zürich

Die Lektionentafel des Kantons Zürich entspricht in weiten Teilen den Richtwerten des Fachberichts Stundentafel der D-EDK und damit den Planungsannahmen des Lehrplans 21. In der Gesamtsumme weist die Lektionentafel des Kantons Zürich bei den Pflichtlektionen gegenüber den Richtwerten des Lehrplans 21 ein Minus von -2 bis -10 Lektionen auf. Im dritten Zyklus insbesondere in der 9. Klasse verfügt die Lektionentafel des Kantons Zürich über einen grossen Lektionenpool für Wahl- und Freifächer (+5 bis +11).

Mit Blick auf alle Fachbereiche und Fächer bestehen im Bereich Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) gesamthaft die grössten Abweichungen (-11 bis -9). Für die Module Berufliche Orientierung sowie Medien und Informatik stehen in der Zürcher Stundentafel heute keine Lektionen zur Verfügung. Im Lehrplan 21 sind keine Lektionen für den Projektunterricht vorgesehen, in Zürich 3 Lektionen. Die 1. Fremdsprache (+3) und die 2. Fremdsprache (+1) weisen in der Gesamtschau mehr Lektionen aus als die Richtwerte des Lehrplans 21.

Im Kindergarten entspricht die Unterrichtszeit im Kanton Zürich den Richtwerten des Lehrplans 21 bzw. befindet sich dort vor allem im 1. Kindergartenjahr im oberen Bereich. InB der 1./2. Klasse dagegen ist die Lektionentafel des Kantons Zürich gegenüber den Richtwerten des Lehrplans 21 tendenziell unterdotiert (-6).

Im zweiten Zyklus sind die Unterschiede zwischen der Zürcher Lektionentafel und denRichtwerten des Lehrplans 21 gering. Im Gestalten weist die Zürcher Lektionentafel 4 Lektionen mehr auf als die Richtwerte des Lehrplans 21. Der D-EDK Fachbericht sieht 2 Lektionen für das Modul Medien und Informatik vor.

Im dritten Zyklus entsprechen die Richtwerte des Lehrplans 21 in Deutsch und Mathematik den Lektionen im Kanton Zürich. Bei den Fremdsprachen weist die Zürcher Lektionentafel gegenüber den Lehrplan 21 Empfehlungen ein Plus aus (1. Fremdsprache +2, 2. Fremdsprache +3). In den übrigen Fachbereichen/Fächern sind im Kanton Zürich die Pflichtlektionen zugunsten von Wahl-und Freifächern herabgesetzt. Die Verbindlichkeiten und die Grundansprüche des Lehrplans 21 müssen hier geklärt werden.

Der Projektauftrag Lehrplan 21 Kanton Zürich gibt vor, dass die Lektionentafel des Kantons Zürich möglichst unverändert beibehalten werden soll. Als Ausgangspunkte für die weiteren Arbeiten lassen sich grob eine Variante mit geringem Anpassungsbedarf und Varianten mit grösserem Anpassungsbedarf unterscheiden:

  1. Variante mit geringem Anpassungsbedarf
    Der Beginn des Faches Englisch wird von der 2. in die 3. Klasse verschoben. Eine der damit in der 2. Klasse frei werdenden Lektionen wird für Deutsch eingesetzt. Die zweite Lektion kann entweder in die 3. Klasse verschoben und dort für Englisch eingesetzt werden. Dies wäre sinnvoll, da der Einstieg ins Fremdsprachenlernen möglichst mit einer hohen Intensität und entsprechenden Lektionen erfolgen soll. Allerdings würde damit eine Umverteilung einer Lektion von der zweiten in die dritte Klasse vorgenommen. Oder die zweite Lektion wird für Natur, Mensch und Gesellschaft (NMG) in der 2. Klasse eingesetzt. Damit könnten die in diesem Bereich vier fehlenden Lektionen um eine Lektion reduziert und NMG gestärkt werden.
  2. Varianten mit grösserem Anpassungsbedarf
    Wenn man weitere Anpassungen der Lektionentafel ins Auge fassen und beispielsweise für die Module Berufliche Orientierung sowie Medien und Informatik ein Zeitgefäss bereitstellen will, wie das der D-EDK Fachbericht und der Lehrplan 21 vorsehen, hat dies weiterführende Konsequenzen im 2. und 3. Zyklus. Im 2. Zyklus weist die Zürcher Lektionentafel im Gestalten ein Plus von vier Lektionen auf. Allerdings sind die Lektionen für die wöchentliche Unterrichtszeit im Fach Handarbeit im Volksschulgesetz § 21 festgelegt. Oder man sieht in einem anderen Fachbereich/Fach einen Abbau vor, um im 2. Zyklus Lektionen in Medien und Informatik anbieten zu können. Im dritten Zyklus müsste man die Lektionen für Berufliche Orientierung und Medien und Informatik voraussichtlich bei den Fremdsprachen oder aus dem Lektionenpool für Wahl- und Freifächer nehmen.

    Grundsatz: In den auszuarbeitenden Varianten sollen die Differenzen zwischen den Richtwerten des Lehrplans 21 und der Zürcher Lektionentafel verringert werden.

    Insgesamt soll der Bereich Natur und Technik gestärkt werden (z.B. mit dem Modul Medien und Informatik) und im 9. Schuljahr soll weiterhin eine individuelle Profilierung möglich sein. Es sind auch Verschiebungen von Lektionen von einem ,in einen anderen Zyklus und/oder die Aufstockung der Lektionen (mit Kostenfolgen) zu prüfen.

Wechsel von der Schweizer Schulschrift zur Basisschrift

Am 3. November 2014 haben die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren den Kantonen empfohlen, an den Deutschschweizer Schulen in Zukunft die Basisschrift zu unterrichten. Seither haben die Anfragen im Volksschulamt, ob die Basisschrift verwendet werden darf, zugenommen. Das Volksschulamt hat bis anhin kommuniziert, dass die Frage der Schrift im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplans 21 thematisiert und entschieden wird. Aufgrund der neuen Situation, die durch die Empfehlung der D-EDK entstanden ist (die im Übrigen das Thema Schrift unabhängig vom Lehrplan 21 bearbeitet hat), und der Möglichkeit, dass die Einführung des Lehrplans 21 in den 1. und 2. Klassen noch nicht auf das Schuljahr 2017/18 erfolgen wird, soll die Umstellung auf die Basisschrift nun ausserhalb des Lehrplanprojektes früher angegangen werden. Eine Umstellung auf die Basisschrift und die entsprechende Änderung im Lehrplan für die Volksschulen des Kantons Zürich könnten eventuell auf das Schuljahr 2016/17 erfolgen.

  • Arbeiten Teilprojekt Lehrplaninhalte bis im Herbst 2015
    Im Herbst 2015 liegt ein Entwurf für die notwendigen Anpassungen in den einleitenden Kapiteln des Lehrplans 21 mit den kantonalen Rahmenbedingungen vor. Dem Bildungsrat werden zwei bis vier Varianten der Lektionentafel mit unterschiedlichem Anpassungsbedarf unterbreitet. Für die Fachbereiche Ethik, Religionen und Gemeinschaft (ERG), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH), die Module Berufliche Orientierung sowie Medien und Informatik wie auch für den Projektunterricht liegen erste Lösungsvorschläge zur Umsetzung vor. Zudem werden in einem ersten Schritt für ausgewählte Fachbereiche Orientierungspunkte im 1. Zyklus (Ende der Kindergartenstufe) präsentiert. Für die Vernehmlassung im Frühling 2016 liegt der Lehrplan 21 Kanton Zürich inklusive Anpassungen, kantonale Rahmenbedingungen und Lektionentafel vor.
  • Arbeiten im Volksschulamt (ausserhalb des Lehrplanprojektes)
    Das Volksschulamt legt dem Bildungsrat im Herbst 2015 den Antrag zur Anpassung des Lehrplans für die Volksschule des Kantons Zürich im Bereich der Handschrift vor

Teilprojekt Rahmenbedingungen

Die Auseinandersetzung mit der Staffelung der Einführung bzw. den Einführungsmodellen hat gezeigt, dass unterschiedliche Ebenen berücksichtigt werden müssen: Bei der Inkraftsetzung löst der Lehrplan 21 den heute gültigen Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich ab; er erhält damit rechtliche Verbindlichkeit. Ab Inkraftsetzung gelten auch die neue Lektionentafel und das auf den Lehrplan 21 abgestimmte Zeugnis. Gleichzeitig erhalten die Schulen mit der Einführung des Lehrplans die Möglichkeit zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Der Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozess in den Schulen kann vor der Inkraftsetzung des Lehrplans starten und auch über die Inkraftsetzung hinaus dauern. Auf der Ebene der Steuerung ist zu berücksichtigen, dass die Weiterbildung aus Kapazitätsgründen auf mehrere Schuljahre verteilt erfolgen muss. Die Einführung soll für die Schülerinnen und Schüler einen möglichst kontinuierlichen Kompetenzaufbau gewährleisten.

Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Einführung im ganzen Kanton nach einem Modell erfolgt oder ob das Einführungsmodell auf Ebene der Gemeinden bzw. Schulen festgelegt werden soll. In der Arbeitsgruppe hat sich eine Mehrheit für das Festlegen des Einführungsmodells auf Gemeinde- bzw. Schulebene ausgesprochen, um den lokalen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen zu können. Dieses Modell hat aber gewichtige Nachteile, was den Übergang und den Anschluss auf der Sekundarstufe I und vor allem auch auf der Sekundarstufe II anbelangt. Die Transparenz für die Abnehmer, für Eltern und die interessierte Öffentlichkeit ist erschwert. Darüber hinaus ist die Planungssicherheit in der Weiterbildung schwierig zu gewährleisten.

Modelle, die eine aufsteigende Inkraftsetzung des Lehrplans 21 vorsehen, haben den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler mit dem neuen Lehrplan ihre Schullaufbahn verfolgen. Ein gewichtiger Nachteil dieser Modelle ist, dass sie die gemeinsame Umsetzung im Schulteam erschweren und die Weiterbildung am Standort schwieriger zu organisieren ist.

Grundsatz: Die gestaffelte Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich berücksichtigt die rechtlichen Aspekte der Inkraftsetzung, Aspekte der Steuerung, die Schul- und Unterrichtsentwicklung der Schulen wie auch den kontinuierlichen Kompetenzaufbau der Schülerinnen und Schüler möglichst optimal.

Arbeiten im Teilprojekt Rahmenbedingungen bis im Herbst 2015

Dem Bildungsrat werden im Herbst 2015 Modelle zur gestaffelten Einführung vorgelegt, die den oben genannten Grundsatz berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass der Beginn des Fachs Englisch in die 3. Klasse verschoben wird. Dem Bildungsrat wird ein Vorschlag vorgelegt, ob und welche sonderpädagogischen Instrumente im Frühling 2016 in die Vernehmlassung gegeben werden sollen. Zudem liegt eine Auslegeordnung zu den Auswirkungen der Einführung des Lehrplans 21 auf die Ausbildung der Lehrpersonen vor.

Teilprojekt Beurteilung

Die Klärung der Grundsätze einer Beurteilung, die sich an Kompetenzen orientiert, ist im Gang. Es liegen jedoch noch keine konsolidierten Zwischenergebnisse vor. Folgende Fragen müssen zudem im weiteren Projektverlauf geklärt werden: Sind neue Instrumente für die Standortbestimmung und zur Beurteilung von Kompetenzen notwendig? Welche Bedeutung kommt den im Lehrplan 21 festgelegten Grundansprüchen am Ende des 1., 2. und 3. Zyklus für die Beurteilung und für die Schullaufbahnentscheide zu? Welche Anpassungen an den Zeugnissen sind notwendig?

Grundsatz: Zur Beurteilung von Kompetenzen im Zeugnis werden weiterhin die Noten verwendet.

Arbeiten im Teilprojekt Beurteilung bis im Herbst 2015

Ein Grobkonzept Beurteilung und Lehrplan 21 enthält Aussagen zu den Auswirkungen des Lehrplans 21 Kanton Zürich auf Beurteilung und Schullaufbahnentscheide. Der Bedarf an (neuen) Instrumenten zur kompetenzorientierten Beurteilung ist aufgezeigt. Zudem liegen Vorschläge für Zeugnisanpassungen vor. Dabei sind verschiedene Varianten von allfälligen Ergänzungen für den individuelen Kompetenznachweis zu prüfen. Konkrete Beispiele zeigen auf, wie Lehrpersonen kompetenzorientiert beurteilen können.

Zusammen mit dem Lehrplan 21 Kanton Zürich soll im Frühling 2016 ein Konzept zu Beurteilung und Zeugnissen in die Vernehmlassung gegeben werden.

Teilprojekt Lehrmittel

Im Kanton Zürich entwickelt sich das Lehrmittelangebot im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 günstig. Dies vor allem, weil er einen eigenen produzierenden Lehrmittelverlag hat. Seit dem Projektabschluss «Lehrmittelpolitik im Kanton Zürich» (BRB 35/2012) haben der Lehrmittelverlag und das Volksschulamt die Lehrmittelschaffung auf den Lehrplan 21 ausgerichtet, soweit dieser zugänglich und bekannt war. Dies wird im Anforderungskatalog deutlich, der für jedes neue Lehrmittel erstellt wird. Dabei spielt die Mitwirkung der Lehrpersonen eine zentrale Rolle hinsichtlich der Akzeptanz und Tauglichkeit im Schulfeld.

Praxistaugliche Lehrmittel sind unentbehrlich, um die Erreichung der Grundansprüche sicherzustellen und damit der Implementierung des Lehrplans 21 zum Erfolg zu verhelfen. In einer ersten Phase liegt der Fokus auf den Fachbereichen mit Lehrmittelobligatorien. Bei jenen Fachbereichen, in denen Entwicklungsbedarf besteht (siehe unten), soll in Absprache mit dem Lehrmittelverlag geprüft werden, ob Verweise auf bestehende Lehrmittel oder andere Unterrichtshilfen die sich abzeichnenden Lücken überbrücken können. Andernfalls stehen den Lehrpersonen bis zum Vorliegen von Lehrmitteln, die dem Lehrplan 21 entsprechen, Übergangsregelungen und Unterstützungsmaterialen zur Verfügung.

Das Lehrmittelangebot ist in den folgenden Fachbereichen mit einem Lehrmittelobligatorium im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 als gut bis günstig zu bezeichnen:

  • Mathematik (alle Stufen)
  • Deutsch und Deutsch als Zweitsprache (alle Stufen; Gesamtschau)
  • Französisch (Mittel- und Sekundarstufe I)
  • Englisch (Primar- und Sekundarstufe I)
  • Religion und Kultur (Primar- und Sekundarstufe I)

Erste beschlossene Massnahmen sind in den folgenden Fachbereichen eingeleitet:

  • Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG): Natur und Technik (Kindergarten): Neuschaffung, Entwicklungskonzept liegt vor.
  • NMG: Natur und Technik (Primarstufe): Bestehende Lehrmittel in Überarbeitung.
  • NMG: Natur und Technik (Sekundarstufe I): Neuschaffung, Entwicklungskonzept liegt vor.
  • NMG: Räume, Zeiten, Gesellschaften (mit Geografie,Geschichte/Politische Bildung) (Sekundarstufe I): Neuschaffung, Entwicklungsarbeiten sind aufgenommen.
  • Deutsch als Zweitsprache (Sekundarstufe I): Neuschaffung, Entwicklungskonzept liegt vor.

Entwicklungsbedarf besteht besonders in den Fachbereichen:

  • Medien und Informatik (betrifft alle Stufen)
  • NMG: Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (ein neuer Fachbereich mit Hauswirtschaft; betrifft alle Stufen)
  • NMG: Räume, Zeiten, Gesellschaften (mit Geografie, Geschichte) (Primarstufe)
  • NMG: Ethik (alle Stufen)
  • Gestalten: Bildnerisches Gestalten / Textiles und Technisches Gestalten (alleStufen)
  • Musik (alle Stufen)
  • Bewegung und Sport (alle Stufen)

Nach Informationen der interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz) werden im Fachbereich Musik für die beiden ersten Zyklen rechtzeitig Lehrmittel bereitstehen, während die Situation für den 3. Zyklus noch unklar ist.

Arbeiten im Teilprojekt Lehrmittel bis im Herbst 2015

Im Herbst 2015 liegt eine konsolidierte Beurteilung der Lehrmittelsituation in Hinblick auf die Einführungszeitpunkte für die unterschiedlichen Stufen vor. In die Beurteilung werden zudem Entwicklungen anderer Deutschschweizer Lehrmittelverlage einbezogen. Es wird zudem eine erste Abschätzung der Kostenfolgen (gebundene Kosten) für die Gemeinden erarbeitet. Im Frühling 2016 liegt eine Auslegeordnung zu den Fachbereichen/Fächern vor, in denenÜbergangsregelungen und Unterstützungsmaterialen notwendig sein werden.

2.5Teilprojekt Weiterbildung und Unterstützung

Die Diskussionen im Projekt stützen den Grundsatz, dass die Gemeinden und Schulen die Umsetzung der Lehrplaneinführung auf lokaler Ebene durchführen und verantworten. Da sich die lokalen Organisationsstrukturen und der Stand der Schulen im Hinblick auf den kompetenzorientierten Unterricht unterscheiden, sind für die Gemeinden und Schulen im Rahmen der Umsetzung Spielräume nötig. Dabei steuert die Bildungsdirektion den Gesamtprozess durch klare Vorgaben und unterstützt die Gemeinden und Schulen mit Instrumenten für die Planung und Umsetzung.

Die im Rahmen der Einschätzung des Bedarfs an Weiterbildung und Unterstützung im Teilprojekt entstandenen Vorschläge und Ideen werden nachstehend nicht ausführlichdargelegt. Unter Berücksichtigung der Hauptergebnisse der Diskussion sind jedoch folgende Vorgaben für die Weiterarbeit festzuhalten.

Grundsätze

Lokale Organisation und Vorbereitung

  • Die Vorbereitung von verschiedenen Modellen für die lokale Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung insbesondere der Faktoren Grösse der Schule(n),Schulstufe, lokale Organisationsstrukturen, Stand der Entwicklung bezüglich kompetenzorientiertem Unterricht.
  • Die Schulen nehmen im Vorfeld der Lehrplaneinführung eine verbindliche Standortbestimmung vor, die sich auf den kompetenzorientierten Unterricht konzentriert. Bei einer Inkraftsetzung des Lehrplans 21 auf das Schuljahr 2017/18 ist der Einsatz des Standortbestimmungsinstruments ab 2016 erforderlich

Weiterbildung

  • Alle Schulleitungen werden noch vor Inkraftsetzung des Lehrplans weitergebildet und auf die Aufgabe der lokalen Umsetzung vorbereitet.
  • Das Weiterbildungsangebot für Lehrpersonen und Schulleitungen umfasst folgende Inhalte: Allgemeine Einführung in den Lehrplan 21, kompetenzorientierter Unterricht und Beurteilung (Fachdidaktik in allen Fachbereichen des Lehrplans und mit Blick auf die Förderung überfachlicher Kompetenzen), Konsequenzen für die sonderpädagogische Arbeit.
  • Bezüglich der Weiterbildungsformate wird abgestimmt auf die Inhalte und die Bedürfnisse der Teilnehmenden eine breite Palette von Angeboten zur Verfügung gestellt: regionale Grossveranstaltungen, zentrale und schulinterne Kurse/Workshops, Coaching und Beratung von Schulleitungen. Dabei sind die Vorteile des internetbasierten Lernens zu berücksichtigen.
  • Der Bildungsrat legt Zielsetzungen und Rahmenbedingungen für die Weiterbildung fest, die von den Schulgemeinden zu berücksichtigen sind.
  • Für die Weiterbildungsangebote werden auch bestehende Zeitgefässe vor Ort genutzt. Weitere Zeitgefässe, die speziell im Rahmen der Lehrplaneinführung bestehen sollen (z. B. Weiterbildungstage des Schulteams während der Unterrichtszeit), sind zu prüfen.
  • Bereits ab 2016 stehen bis zur Inkraftsetzung des Lehrplans Weiterbildungen zur Verfügung.

Arbeiten im Teilprojekt Weiterbildung und Unterstützung bis Herbst 2015

  • Das im Entwurf vorliegende Instrument der PH Zürich zur Standortbestimmung vonSchulen in Bezug auf den kompetenzorientierten Unterricht wird mit Blick auf einen obligatorischen Einsatz überprüft und wenn nötig angepasst.
  • Es liegen Vorschläge für verschiedene Modelle der lokalen Organisation der Lehrplaneinführung vor. Die zu entwickelnden Unterstützungsinstrumente sind festgelegt.
  • Ein Konzept für das Weiterbildungs- und Unterstützungsangebot für Schulleitungen, Lehrpersonen, Behörden und Eltern wird erarbeitet. Es enthält Vorschläge für die zeitliche und mengenmässige Verteilung von obligatorischen und freiwilligen Angeboten sowie für die Bereitstellung von entsprechenden Zeitgefässen. Dabei sind bereits ab 2016 Weiterbildungen vorzusehen.
  • Die Ausbildung und der Einsatz von Lehrpersonen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Umsetzung in den Schulen sind zu prüfen. 
  • Die Möglichkeiten der Weiterbildungsinstitutionen für die Bereitstellung von Angeboten sind geklärt. Neben der PH Zürich sind insbesondere folgende Institutionen in die Planung einzubeziehen: Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH), Institut Unterstrass.edu, Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung von Lehrpersonen (ZAL).

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat

  • Der Vergleich zwischen dem Lehrplan 21 und dem heute gültigen Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich wird zur Kenntnis genommen. 
  • Der Vergleich zwischen der aktuellen Lektionentafel im Kanton Zürich und den Planungsannahmen des Lehrplans 21 wird zur Kenntnis genommen.
  • Mit Blick auf die im Laufe des Jahres 2016 geplante Vernehmlassung zum Lehrplan 21 Kanton Zürich wird das Volksschulamt beauftragt, zusammen mit den Partnern des Schulfelds bis im Herbst 2015 folgende Entscheidungsgrundlagen mit Grobkostenfolgen zu erarbeiten: Lehrplaninhalte
    • Entwurf für die notwendigen Anpassungen in den einleitenden Kapiteln des Lehrplans 21 einschliesslich der kantonalen Rahmenbedingungen;
    • Zwei bis vier Varianten der Lektionentafel mit unterschiedlichem Anpassungsbedarf;
    • Lösungsvorschläge zur Umsetzung der Fachbereiche Ethik, Religionen und Gemeinschaft (ERG), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH), der Module Berufliche Orientierung sowie Medien und Informatik und für den Projektunterricht;
    • Orientierungspunkte im 1. Zyklus (Ende der Kindergartenstufe) in ausgewählten Fachbereichen;
    • Antrag zur Anpassung des Lehrplans für die Volksschule des Kantons Zürich im Bereich der Handschrift;
  • Rahmenbedingungen
    • Modelle zur gestaffelten Einführung, welche die rechtlichen Aspekte der Inkraftsetzung, Aspekte der Steuerung, die Schul- und Unterrichtsentwicklung der Schulen wie auch den kontinuierlichen Kompetenzaufbau der Schülerinnen und Schüler möglichst optimal berücksichtigen;
    • Vorschlag zu den sonderpädagogischen Instrumenten, die im Frühling 2016 in die Vernehmlassung gehen;
    • Auslegeordnung zu Auswirkungen der Einführung des Lehrplans 21 auf die Ausbildung der Lehrpersonen;
  • Beurteilung
    • Grobkonzept Beurteilung und Lehrplan 21 mit Vorschlägen für Zeugnisanpassungen und Aussagen zum Stand und Entwicklungsbedarf in Bezug auf Instrumente zur Beurteilung, Standortbestimmung und Förderung;
  • Lehrmittel
    • konsolidierte Beurteilung der Lehrmittelsituation in Hinblick auf die Einführungszeitpunkte für die unterschiedlichen Stufen und unter Einbezug der Entwicklungen anderer Deutschschweizer Lehrmittelverlage;
  • Weiterbildung und Unterstützung
    • Vorschläge für Modelle der lokalen Organisation zur Lehrplaneinführung
    • Konzept für die Durchführung einer Standortbestimmung in den Schulen in Bezug auf den kompetenzorientierten Unterricht
    • Weiterbildungskonzept mit Vorschlägen für die zeitliche und mengenmässige Verteilung von obligatorischen und freiwilligen Angeboten (ab 2016)
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Gremien und Mitwirkenden des Projekts Lehrplan 21 Kanton Zürich, die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 sowie die Bildungsdirektion: Volksschulamt und Bildungsplanung.

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