Pflichtfach «Religionen und Kulturen» am Untergymnasium: Anhörung

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2015/20
Sitzungsdatum
27. April 2015

Ausgangslage

Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 28. Februar 2011 eine Aussprache zur Frage eines möglichen Pflichtfaches Religion und Kultur am Gymnasium geführt und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt beauftragt, das Thema anzugehen. Die Kerngruppe und die Fachkonferenz Religion der Konferenz an der Schnittstelle Hochschule – Gymnasium (HSGYM Religion) wies bereits in der 2008 erschienenen Publikation («Hochschulreife und Studierfähigkeit. Zürcher Dialog an der Schnittstelle mit Analysen und Empfehlungen zu 25 Fachbereichen») der Aufgabe der Mittelschule, Jugendliche zur religiösen Kompetenz zu befähigen, eine hohe Bedeutung zu. HSGYM Religion ortete am Zürcher Gymnasium «strukturell bedingte Lücken» der theologischen, ethischen und religionswissenschaftlichen Bildung, die im Widerspruch zu den Bildungszielen des Reglements über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR, Art. 5) stünden. Am Zürcher Gymnasium sei ein Unterrichtsgefäss vonnöten, in dem diese Bildung über eine längere Zeit systematisch thematisiert und vermittelt würde. In der erwähnten Publikation empfahl HSGYM Religion für die Zürcher Mittelschulen «die Entwicklung eines neuen Modells für ein Pflichtfach Religion».

An den Zürcher Sekundarschulen wurde das Fach Religion und Kultur vom Bildungsrat mit Beschluss vom 23. August 2004 eingeführt (vgl. Ziffer 3). In diesem allgemeinbildenden Unterrichtsfach lernen die Schülerinnen und Schüler grundlegende Begriffe der religiösen Traditionen kennen, setzen sich mit kulturellen und religiösen Sachverhalten auseinander und bauen ein stufengerechtes Sachwissen auf. Die vom Bildungsrat am 19. Dezember 2013 zur Kenntnis genommenen Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Faches Religion und Kultur zeigen, dass die Integration dieses Faches in den Schulalltag gelungen ist.

Religionslehre an den Zürcher Gymnasien heute

Freifach Religion an der gymnasialen Unterstufe

Das Fach Religion wird an allen Zürcher Langgymnasien (ausser am Kunst- und Sportgymnasium Rämibühl) im 7. und 8. Schuljahr, in einigen zusätzlich im 9. Schuljahr, als Freifach angeboten. Der zugrundeliegende Lehrplan wurde vom Erziehungsrat am 24. Februar 1998 erlassen. Der Unterrichtsbesuch steht allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von Religions- oder Konfessionszugehörigkeit, offen. Für reformierte und katholische Schülerinnen und Schüler gehört der Besuch des Freifachs Religion im 7. und 8. Schuljahr in der Regel zur Vorbereitung auf Konfirmation und Firmung.

Religionslehre und Philosophie als Ergänzungsfach auf der gymnasialen Oberstufe

Auf der gymnasialen Oberstufe gibt es die Fächer Religionslehre und Philosophie. Beide werden gemäss MAR als Ergänzungsfächer geführt, welche die Schülerinnen und Schüler aus 14 Fächern frei wählen können. Im Kanton Zürich bieten von den 20 Gymnasien insgesamt acht das Ergänzungsfach Religionslehre und 17 das Ergänzungsfach Philosophie auf der Grundlage schulspezifischer Lehrpläne an. Es ist möglich, Maturitätsarbeiten im Fach Religion zu schreiben. Grundsätzlich sind auf der gymnasialen Oberstufe auch Freifachkurse möglich.

Lehrpersonen

Für das bisherige Freifach Religion, das heute an allen Zürcher Langgymnasien ökumenisch unterrichtet wird, sind jeweils zwei bis fünf Lehrpersonen zuständig. Falls die Schule das Ergänzungsfach Religionslehre im Angebot führt, wird es von denselben Lehrpersonen unterrichtet. Nahezu alle Lehrpersonen haben einen wissenschaftlichen Abschluss (Master oder Lizentiat) in Theologie oder Religionswissenschaft. 43% der Lehrpersonen verfügen zusätzlich über ein Lehrdiplom für Maturitätsschulen im Fach Religion. Zahlreiche Lehrpersonen amtieren hauptberuflich als reformierte oder katholische Pfarrer oder Pfarrerinnen.

Umsetzung des Pflichtfaches Religion und Kultur an den Sekundarschulen

An der Volksschule wurde das Fach Religion und Kultur vom Bildungsrat mit Beschluss vom 23. August 2004 eingeführt. Seit Schuljahr 2011/12 ist dieses Fach für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch, ohne Möglichkeit der Abmeldung.

Stundentafel

Die Stundentafeln der Sekundarschule weisen heute in den ersten beiden Jahren je 34 Jahreslektionen (JL) aus. Im ersten Jahr umfasst es zwei, im zweiten Jahr eine Jahrelektion.

Lehrplan

Der Unterricht des Fachs Religion und Kultur beruht an der Sekundarschule auf dem vom Bildungsrat am 27. Februar 2004 erlassenen Lehrplan.

Lehrmittel

Das verwendete Lehrmittel «Blickpunkt Religion und Kultur für die Primarstufe und die Sekundarstufe I» wurde von Fachleuten und Lehrpersonen der verschiedenen Schulstufen sowie von Fachdidaktikerinnen und -didaktikern der Pädagogischen Hochschule Zürich entwickelt. In Rücksprache mit den verschiedenen Fachwissenschaften und den Religionsgemeinschaften wurden die Materialien erarbeitet und in der Praxis erprobt.
«Blickpunkt 3» bezieht sich auf die Sekundarstufe I.

Lehrpersonen

Das Fach Religion und Kultur wird von Sekundarschul-Lehrpersonen unterrichtet, die über eine Lehrbefähigung in Religion und Kultur an der Pädagogischen Hochschule Zürich verfügen.

Überlegungen zu einem allfälligen Pflichtfach an den Mittelschulen

Das vorliegende Kapitel zeigt auf, nach welchen Eckwerten das Fach Religion und Kultur im Untergymnasium eingeführt werden könnte. Diese Eckwerte sollen im Rahmen einer Anhörung des Bildungsrates mit den Anspruchsgruppen diskutiert werden.

Pflichtfach am Untergymnasium

Ein möglicher Eckwert besteht darin, das Freifach Religion auf der gymnasialen Unterstufe in ein allgemeinbildendes Pflichtfach umzuwandeln. Ein solches Pflichtfach auf der Unterstufe liesse sich ohne wiederkehrende Mehrkosten umsetzen, indem auf die Weiterführung des bisherigen Freifaches Religion – oder eines anderen Faches im gleichen Umfang – verzichtet wird. Von den neun Deutschschweizer Kantonen, die ein Untergymnasium führen (AI, GR, LU, NW, OW, SO, UR, ZG, ZH), ist der Kanton Zürich gegenwärtig der einzige Kanton, der auf der gymnasialen Unterstufe Religion nicht als Pflichtfach führt. Ein zusätzliches obligatorisches Pflichtfach an der gymnasialen Oberstufe ginge über das für die Volksschule entwickelte Curriculum hinaus. Um die Stundentafeln der Schülerinnen und Schüler nicht zu überfrachten, soll – dies wäre ein weiterer Eckwert – vorderhand darauf verzichtet werden. Der Vergleich mit den anderen Deutschschweizer Langgymnasien zeigt, dass die anderen Kantone diese Frage unterschiedlich handhaben (vgl. Tab. 1).

Tab. 1: Pflichtfach Religion an den Deutschschweizer Langgymnasien

Kanton Bezeichnung des Faches 1. Kl. 2. Kl.  3. Kl.  4. Kl.  5. Kl.  6. Kl.
AI Religion 2 (35) 2 (34)        
LU Religionskunde und Ethik1KS Alpenquai 2 (34) 1 (34) 1   1  
  Religionskunde und Ethik2KS Reussbühl 2 (34) 1 (34) 1      
  Religion-Ethik3KS Beromünster 2 (34) 1 (34) 1 1 1  
GR Religion/Ethik4Bündner Kantonsschule 2 (38) 2 (39) 2      
NW Religion/Ethik5Mittelschule Nidwalden 2 (36) 2 (37) 2     1
OW Ethik und Religion     2 (34) 2 (34) 2      
SO Religion Unterstufe7Kantonsschule Solothurn 1 (35) 1 (37)        
  Religion/Ethik Oberstufe       2 1  
UR Religionskunde, Ethik und Lebenskunde8Kantonale Mittelschule Uri 2 (35) 2 (36)        
ZG Religionskunde9Kantonsschule Zug 2 (36) 2 (36/35)        

Die Zahlen geben die Jahreslektionen wieder: für Religion (und in Klammern für alle obligatorischen Fächer).

1 KS Alpenquai
2 KS Reussbühl
3 KS Beromünster
4 Bündner Kantonsschule
5 Mittelschule Nidwalden
6 Kantonsschule Obwalden Sarnen
7 Kantonsschule Solothurn
8 Kantonale Mittelschule Uri
9 Kantonsschule Zug

Zudem würde die Einführung eines zusätzlichen obligatorischen Pflichtfachs Religion und Kultur auf der Oberstufe erhebliche Kosten verursachen.

Name des Fachs

Der Vorschlag ist, dass ein allfälliges neues Pflichtfach in Anlehnung an das Fach in der Volksschule Religionen und Kulturen heissen soll. Diese Bezeichnung bringt zum Ausdruck, dass hier ein Unterricht gemeint ist, der mit der Vielfalt religiöser Orientierungen, kultureller Prägungen und weltanschaulicher Positionen vertraut macht. Ein solcher Unterricht versteht sich weder als freiwilliger Religionsunterricht noch als Religionsunterricht mit Abmeldemöglichkeit.

Religionen und Kulturen auf der Oberstufe

Auch wenn an der Oberstufe auf ein Pflichtfach verzichtet werden sollte, können die Gymnasien die Thematik in ihr Curriculum aufnehmen. Ob und mit welchen Modellen sie dies tun, ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Mögliche Beispiele sind:

  • das Ergänzungsfach Religionslehre im Fächerkatalog führen;
  • das Ergänzungsfach Philosophie im Fächerkatalog führen;
  • Berücksichtigung der Thematik in den Lehrplänen anderer Fächer;
  • Exkursionen, Projektkurse, Projekttage und -wochen, Studienwochen oder
  • interdisziplinäre Wochen mit theologischen, ethischen und
  • religionswissenschaftlichen Themen;
  • entsprechende Angebote im Bereich der Freifächer oder Wahlpflichtfächer.

Auch bezüglich anderer Ergänzungsfächer hat der Bildungsrat den Mittelschulen keine Vorgaben gemacht (vgl. Beschluss des Bildungsrates vom 27. Oktober 2014).

Lehrplan 21 als Referenz für das Fach Religionen und Kulturen

Der Umgang mit Religion erfordert eine hohe Sensibilität. Jeder bekenntnishafte Unterricht Schulbereich verbietet sich, und die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist zu gewährleisten (vgl. Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950, welche von der Schweiz 1974 ratifiziert wurde). So ein neues Pflichtfach eingeführt wird, soll dies mit einem kantonalen Lehrplan Religionen und Kulturen für die Gymnasien erreicht werden. Es ist naheliegend, dass ein solcher Lehrplan auf den Lehrplan 21 Bezug nimmt, der sich im Bereich Ethik, Religionen und Gemeinschaft auf den Zürcher Lehrplan zum Fach Religion und Kultur abstützt.

Lehrmittelfreiheit

Die Lehrperson an Mittelschulen kann in Anwendung von § 13 des Mittelschulgesetzes im Rahmen des Lehrplans die Lehrmittel selbst bestimmen. Ob an der gymnasialen Unterstufe das an der Sekundarschule verwendete Lehrmittel Blickpunkt 3 empfohlen wird, wird vorläufig offen gelassen. Dies hängt auch damit zusammen, welche Anpassungen Blickpunkt 3 im Hinblick auf den Lehrplan 21 noch erfahren wird. Für den Unterricht mit
dem Lehrplan 21 werden zudem verschiedene neue Lehrmittel entwickelt, so auch im Fachbereich Natur, /Mensch, Gesellschaft auf der Sekundarstufe I, innerhalb dem die Thematik Ethik, Religionen, Gemeinschaft angesiedelt ist.

Kompensation der erhöhten Anzahl Pflichtlektionen

An der Sekundarschule werden in den ersten beiden Jahren je 34 Jahreslektionen (JL) unterrichtet (einschliesslich Fach Religion und Kultur). Wenn die Lektionen des neuen Faches am Langgymnasium analog zur Sekundarschule vollumfänglich zu den bisherigen Lektionen hinzukämen, führte dies an einzelnen Gymnasien zu hohen Stundendotationen. Anders als auf der gymnasialen Oberstufe ist auf der Unterstufe keine Vorgabe zur höchst zulässigen Anzahl JL festgelegt. Es werden an der gymnasialen Unterstufe bereits jetzt zwischen 32 und 34,5 JL erteilt. Die im Rahmen der Förderung von Naturwissenschaft und Technik (NaTech) hinzu kommenden Lektionen sind mitberücksichtigt (vgl. auch Beschluss des Bildungsrates vom 16. Juni 2014). Im Rahmen der Einführung eines neuen Pflichtfachs Religionen und Kulturen wäre es deshalb angezeigt, dass die Mittelschulen ihre Stundentafeln überprüfen, und sich die Frage stellen, ob ihre Gymnasiastinnen und Gymnasiasten bezüglich Belastung der gleiche Ausbau wie an der Sekundarschule (1. Jahr: plus 2 JL; 2. Jahr: plus 1 JL) zugemutet werden kann oder ob eine Anpassung der Stundentafel nötig ist.

Finanzierung durch Verzicht auf Freifach

Es ist naheliegend, mit einer allfälligen Einführung des Pflichtfaches Religionen und Kulturen auf das Freifach Religion zu verzichten. Die Vorbereitung auf die Konfirmation oder Firmung soll wie an der Volksschule den Religionsgemeinschaften überlassen werden. Die Kosten für das Pflichtfach Religionen und Kulturen wären nicht höher als die Kosten für das bisherige Freifach Religion. Somit könnte das Pflichtfach Religionen und Kulturen ohne Mehrkosten eingeführt werden.

Ausbildung der Lehrpersonen

Die Gymnasial-Lehrpersonen qualifizieren sich in allen Fächern mittels universitärem Fachmaster und dem fachspezifischen Lehrdiplom für Maturitätsschulen. Vorgeschlagen wird, die Anforderungen an Lehrpersonen des Pflichtfachs Religionen und Kulturen analog dazu auszugestalten, was wie in anderen Fächern auch bei Gymnasial- und Sekundarschul-Lehrpersonen zu unterschiedlichen Ausbildungsvoraussetzungen führt. Das Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Zürich bietet für künftige Lehrerinnen und Lehrer des Fachs Religionen und Kulturen ein fachspezifisches Lehrdiplom an. Dieses setzt eine der beiden folgenden fachwissenschaftlichen Ausbildungen voraus:

  • Variante 1: Studium der Religionswissenschaft im Haupt- oder Nebenfach (neben den vorgeschriebenen Studienleistungen in Religionswissenschaft sind in allen Varianten Studienleistungen in Theologie zu erbringen).
  • Variante 2: Studium der Theologie im Haupt- oder Nebenfach (neben den vorgeschriebenen Studienleistungen innerhalb der Theologie sind in allen Varianten Studienleistungen in Religionswissenschaft zu erbringen).

Konsequenterweise würde wohl die Ausbildungsvoraussetzung «Master in Religionswissenschaft oder Theologie plus fachspezifisches Lehrdiplom für Maturitätsschulen» darüber hinaus auch für Lehrpersonen des Ergänzungsfachs Religionslehre gelten. Es wäre davon auszugehen, dass das Pflichtfach und allfällige Ergänzungsfach an den meisten Schulen von den gleichen Lehrpersonen erteilt werden. Ab Einführung eines Pflichtfaches Religionen und Kulturen müssten alle Lehrpersonen die kantonalen Anstellungsvoraussetzungen erfüllen und vom Kanton angestellt werden. Es wäre denkbar, dass ein allfälliges neues Pflichtfach auch von Lehrpersonen erteilt werden könnte, die über einen Master in einem verwandten geistes- und kulturwissenschaftlichen Fach verfügen (evtl. mit zusätzlicher Weiterbildung). Dies widerspräche jedoch der bisherigen Anstellungspraxis, und es stellte sich die Frage der Vereinbarkeit mit § 3 Abs. 4 der Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung, wonach eine unbefristete Anstellung an einer Mittelschule einen Hochschulabschluss in den Fächern, in denen die Lehrperson unterrichtet, voraussetzt. Zu überlegen wäre, welche fachlichen und fachdidaktischen Auflagen diesen Lehrpersonen gemacht würden. Im Rahmen der Umsetzungsvorbereitungen sind für die bisherigen Lehrpersonen Übergangsregelungen zu prüfen.

Anhörung

Die Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Anspruchsgruppen sind vom Mittelschulund Berufsbildungsamt für eine Anhörung einzuladen:

  • Schulleiterkonferenz Mittelschulen
  • Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen (LKM)
  • Mittelschullehrerverband Zürich (MVZ)
  • HSGYM (Präsident und Kerngruppe Religion)
  • Kantonale Fachschaft Religion Zürich
  • Pädagogische Hochschule Zürich (Fachbereich Religion und Kultur)
  • Universität Zürich (Religionswissenschaftliches Seminar, Institut für Erziehungswissenschaft)
  • Glaubensgemeinschaften:
    • römisch-katholische Kirche
    • evangelisch-reformierte Kirche
    • Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ)
    • Israelitische Kultusgemeinde Zürich (ICZ)
    • Hindus (Adliswiler Tempel)
    • Schweiz. Buddhistische Union
  • Freidenker
  • Volksschulamt

Der Vorsitz erfolgt durch den Präsidenten der bildungsrätlichen Kommission Mittelschulen, Die weitere Vertretung des Bildungsrats in der Kommission Mittelschulen nimmt an der Anhörung teil.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Zu den möglichen Eckwerten eines Pflichtfachs Religionen und Kulturen am Untergymnasium wird eine Anhörung durchgeführt.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: HSGYM – Hochschule und Gymnasium; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Cornel Jacquemart; den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen Mittelschulen, Herrn Eric Huggenberger; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Marcel Meyer; den Mittelschullehrerverband Zürich (MVZ) sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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