Berufszuteilung an Berufsfachschulen Automobilassistentin / Automobilassistent EBA
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Ausgangslage
Gestützt auf § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) legt der Bildungsrat fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln, und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe.
Für die Zuteilung der Vermittlung der schulischen Bildung eines Berufes an eine Berufsfachschule hat der Bildungsrat mit Beschluss vom 27. Mai 2013 die Richtlinien zur Berufszuteilung an Berufsfachschulen (Stand 30. Mai 2013) erlassen. Die Richtlinien definieren die Regeln und Kriterien für die Zuteilung von Berufen.
Die Bildungsverordnung Automobilassistentin bzw. Automobilassistent mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) wurde am 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Mit Beschluss vom 12. April 2012 hatte der Bildungsrat die beiden Schulorte Technische Berufsschule Zürich (TBZ) und Berufsbildungsschule Winterthur (BBW) zur Beschulung der Automobilassistenten EBA zur Kenntnis genommen.
Mit Schreiben vom 26. Februar 2013 reichte die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon (GBW) einen Antrag auf Führung von Klassen im Beruf Automobilassistentin bzw. Automobilassistent EBA ein.
Erwägungen
Die Lernenden der Automobilbranche werden im Kanton Zürich an drei Berufsfachschulen unterrichtet: an der TBZ, der BBW und der GBW. Auf Grund der gestiegenen Lernendenzahlen werden seit dem Schuljahr 2012/2013 die Automobilassistentin bzw. Automobilassistent EBA an zwei Schulen unterrichtet: an der BBW und an der TBZ.
Die GBW bildet Lernende in Berufen der Automobilbranche auf dem Niveau eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) aus. Für die Ausbildung der Automobilassistentin bzw. zum Automobilassistenten EBA genügen nach wie vor zwei Schulorte. Zur Zeit werden pro Lehrjahr fünf Klassen mit maximal je 12 Lernenden unterrichtet. Hinsichtlich der Anzahl EBA-Lernenden ist ein dritter Schulort nicht angezeigt. Aufgrund fehlender Voraussetzungen bezüglich dem Mengengerüst und unter Einbezug der Richtlinien ist diese Grundbildung der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon nicht zuzuweisen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Der Antrag, den Beruf Automobilassistentin EBA / Automobilassistent EBA auf Beginn des Schuljahres 2015/2016 zusätzlich der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon zuzuweisen, wird abgelehnt.
- Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, die Technische Berufsschule Zürich, die Berufsbildungsschule Winterthur, die Bildungsdirektion und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.