Stellungnahme des Kantons Zürich an die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) betreffend «Gymnasiale Maturität – Langfristige Sicherung des Hochschulzugangs»

Titel
Stellungnahme des Kantons Zürich an die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) betreffend «Gymnasiale Maturität – Langfristige Sicherung des Hochschulzugangs»
Beschluss Bildungsrat
2015/13
Sitzungsdatum
9. März 2015

Ausgangslage

Evaluation der Maturitätsreform 1995 (EVAMAR) ist eine Untersuchung im Auftrag von Bund (Eidgenössisches Departement des Innern, EDI) und Kantonen (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, EDK). Der Bericht zur (EVAMAR) II untersuchte mittels national durchgeführter Tests den Ausbildungsstand von Schülerinnen und Schülern vor der Matura in ausgewählten Fachbereichen und durchleuchtete Maturaarbeiten und schriftliche Maturitätsprüfungen.

Ausgehend vom Bericht EVAMAR II und dem Schlussbericht der vom EDK-Vorstand beauftragten Plattform Gymnasium (PGYM) von Ende 2008 und den dortigen Empfehlungen legte die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK) fünf strategische Ziele fest:

  • eine klare Positionierung des Gymnasiums;
  • den Erhalt des prüfungsfreien Übertritts an die Hochschulen;
  • das Schaffen von Verbindlichkeiten und Vergleichbarkeit;
  • die Überprüfung der Fragen, ob die Dauer der Ausbildungszeit bis zur Matura harmonisiert werden soll und ob es einer Steuerung bedarf;
  • ferner die Koordination des Austauschs zwischen Gymnasien und Hochschulen auf nationaler Ebene.

Nach anschliessenden Beratungen zur Thematik sowie einer Anhörung der betroffenen Kreise verabschiedete der Vorstand der EDK an seiner Sitzung vom 26. Januar 2012 fünf Teilprojekte (TP). Die Plenarversammlung der EDK stimmte alsdann am 22. März 2012 dem Gesamtprojekt «Gymnasiale Maturität – langfristige Sicherung des Hochschulzugangs» zu.

Mit Beschluss des EDK-Vorstandes vom 30. Oktober 2014 wurde der Schlussbericht der Projektleitung sowie der SMAK zu den Teilprojekten TP 2: Unterstützungsangebote zum Gemeinsamen Prüfen, TP 3: Gymnasium – Universität sowie TP 4: Studien- und Laufbahnberatung freigegeben. Das Generalsekretariat der EDK lud mit Schreiben vom 12. November 2014 zur Anhörung ein. Die TP 1 und 5 haben einen anderen Fahrplan.

Zu den Massnahmen der EDK-Teilprojekte

TP 2: Unterstützungsangebote zum Gemeinsamen Prüfen

Die Massnahmen zur TP 2 stützen auf einem bereitgestellten analytischen Instrumentarium ab, wobei u.a. die Begriffe des «gemeinsamen Prüfens und Bewertens» geklärt wurden. Eine im Schlussbericht festgelegte Arbeitsdefinition von Gemeinsamem Prüfen umfasst sieben Eckwerte (Harmonisierung der Kompetenz- und/oder Inhaltsbereiche; Kreislauf; Schulentwicklung; Datenhoheit; Validierung; Fairness; Korrekturrichtlinien und Korrekturmodus). Gemeinsames Prüfen kann in unterschiedlicher Ausgestaltung und Intensität stattfinden (von Hausmaturen in Kantonen bis hin zu fachschaftsinternen Prüfungen) und kann «top down» oder «bottom up» eingeführt und umgesetzt werden. Der Schlussbericht präsentiert drei mögliche Szenarien zur Unterstützung von Gemeinsamem Prüfen (vgl. nachfolgend eine Auswahl der Kriterien des Schlussberichts):

  Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3
Ebene Schule Kanton Kantonsverbund / Bund
Politische Steuerung durch den Kanton Gering (bottom up) Mittel Hoch
Form und Verbindlichkeit Gemeinsamen Prüfens Alle Formen möglich:
  • Abschlussprüfung
  • Orientierungsarbeit
  • Jahrgangsspezifischer Vergleichstest
  • etc.
Vor allem auf Abschlussprüfungen ausgerichtet (Hausmatura kantonal harmonisiert) Vor allem auf Abschlussprüfungen ausgerichtet (Hausmatura überkantonal harmonisiert)
Ziele Fachschafts-, Unterrichts- und Schulentwicklung
  • Entwicklung und Glaubwürdigkeit des kantonalen Bildungssystems
  • Monitoring
  • Entwicklung und Glaubwürdigkeit überkantonal/ eidgenössisch
  • Monitoring

Bei allen drei Szenarien soll dem Aspekt der Datenhoheit (u.a. Verzicht auf Rankings) sowie der Aus- und Weiterbildung (Lehrpersonen und Schulkader) ein zentraler Platz eingeräumt werden.

Gestützt darauf formuliert der Schlussbericht vier Massnahmen:

  • Die Kantone setzen für die Maturitätsprüfungen das Szenario 2 um;
  • Die Kantone unterstützen ihre gymnasialen Mittelschulen bei der Realisierung von Schulentwicklungsprojekten zum Gemeinsamen prüfen gemäss Szenario 1;
  • Die EDK fördert Unterstützungsangebote für die Kantone, wie Aufgabendatenbanken und Beratungsangebote, welche zum Teil bereits heute beispielsweise von der Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrpersonen (WBZ) bereitgestellt werden. Sie verzichtet jedoch explizit auf schweizweite Regelungen im Bereich des Gemeinsamen Prüfens.
  • Der Ressourcenbedarf für Massnahmen des Gemeinsamen Prüfens bleibt Sache der Kantone.

TP 3: Gymnasium – Universität

Hauptanliegen des TP 3 ist die Entwicklung von Ideen und Empfehlungen bezüglich der Stärkung und Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit zwischen Gymnasien und Universitäten. Im Zentrum stehen gegenseitige Anforderungen und Erwartungen. Zentral ist die Ausweitung bereits bestehender Bemühungen (Projekte Hochschule und Gymnasium [HSGYM] Kanton Zürich und Kanton Bern) auch auf andere Kantone. Dabei identifiziert der Schlussbericht Handlungsfelder, die in den vier vorgeschlagenen Massnahmen aufgegriffen werden sollen:

  • Etablierung bzw. Ausdehnung des Expertenpools für Maturprüfungen;
  • Zusammenarbeit nach Fachgebieten;
  • Regionale Strukturen zur regelmässigen Zusammenarbeit;
  • Die für die Einführung und die Fortbildung angemessenen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, bleibt Sache der Kantone.

TP 4: Studien- und Laufbahnberatung

In TP 4 geht es um Empfehlungen zur Optimierung der Beratung und Unterstützung von Gymnasiastinnen und Gymnasiasten bei der Studienwahl, damit die Quote jener jungen Leute, die nach der Matura ein begonnenes Studium an der Universität abbrechen, vermindert werden kann. Nebst dieser Zielsetzung soll die Wahl des Studienganges optimiert (Reduktion von Zufallswahlen) und soll die Zahl der sogenannten Zwischenjahre verringert werden. Der Schlussbericht identifiziert die aktive Berufs-, Studien- und Laufbahnwahl als wichtiges Thema, welche gefördert werden und im Gymnasium präsent sein muss.

Die zugehörigen Massnahmen lauten wie folgt.

  • Es sind kantonale oder regionale Berufs-, Studien- und Laufbahnwahlkonzepte zu entwickeln, mit dem Ziel, dass jedes Gymnasium – in Absprache mit den kantonalen Stellen – ein Konzept zur Berufs-, Studien- und Laufbahnwahl besitzt und umsetzt.
  • Es bleibt Sache der Kantone, angemessene Ressourcen für die Einführung und die Fortführung der Konzepte zur Verfügung zu stellen.

Situation im Kanton Zürich

Gemeinsam Prüfen

In EVAMAR II wurde eine hohe Heterogenität der Leistungen von Maturandinnen und Maturanden festgestellt. Die Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen (SLK) hat deshalb 2009 deshalb das Projekt «Gemeinsam Prüfen» beschlossen. Die Schulleitungen verpflichten sich damit, an ihren Schulen die allgemeine Studierfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch gemeinsame Maturitätsprüfungen zu sichern. Die SLK hat 2010 ein Konzept verabschiedet, das die Gemeinsamkeiten der schriftlichen und die Modalitäten der mündlichen Maturaprüfungen regelt. Im Kanton Zürich ist somit TP 2 in einem «bottom up»- Prozess von der SLK in Teilen bereits entwickelt worden. Eine verbindliche Rahmenbestimmung des Bildungsrates im Sinne von § 4 des Mittelschulgesetzes vom 12. Juni 1999 besteht noch nicht.

Schnittstelle Hochschule-Gymnasium (HSGYM)

Die ETH Zürich, die Universität Zürich, die Zürcher Fachhochschule und die Zürcher Mittelschulen machten sich im Kanton Zürich 2006 gemeinsam auf den Weg, um den Übergang vom Gymnasium an die Hochschulen gemeinsam zu verbessern. Die Publikation «Hochschulreife und Studierfähigkeit – Zürcher Dialog an der Schnittstelle mit Analysen und Empfehlungen zu 25 Fachbereichen» präsentierte im Jahre 2008 Vorschläge zur Optimierung dieser Schnittstelle. In der Zwischenbilanz von HSGYM von 2014 wird festgestellt, dass sich die Zusammenarbeit verfestigt hat und diese ihren Niederschlag in sowohl in der Schulentwicklung wie auch in der Ausbildung von Gymnasiallehrpersonen gefunden hat. Ein Einbezug der Nachbarkantone ist eingeleitet. Der Kanton Zürich hat damit bezüglich TP 3 eine Pionierrolle.

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung an Zürcher Mittelschulen

Der Bildungsrat hat sich bereits an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2013 im Rahmen der Kenntnisnahme der Ergebnissen der Befragung der Zürcher Mittelschülerinnen und Mittelschüler zwei Jahre nach Ihrer Matur (Erhebung im Rahmen des NW EDK-Projektes «Benchmarking Sekundarstufe II», Teilprojekt 3) mit der Thematik der Berufs-, Studien und Laufbahnberatung befasst. An seiner Sitzung vom 16. Juni 2014 hat er das Mittelschul- und Berufsbildungsamt beauftragt, mit den Zürcher Mittelschulen, den Verantwortlichen von Bildungsinstitutionen der Tertiärstufe sowie in Zusammenarbeit mit der Studien- und Laufbahnberatung des Amtes für Jugend und Berufsberatung (AJB), ein kantonales Rahmenkonzept für die Unterstützung der Mittelschülerinnen und Mittelschüler in Fragen der Berufs- und Studienwahl zu erstellen. Insofern wurde die Stossrichtung von TP 3 im Kanton Zürich bereits aufgenommen.

Vernehmlassung im Kanton Zürich

Mit Schreiben vom 5. Dezember 2014 hat die Bildungsdirektion eine Vernehmlassung durchgeführt. Es wurden 24 Organisationen aus den Bereichen Mittelschulen, Berufsbildung, Hochschulen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie der Verwaltung eingeladen. Die Rückmeldungen zeigen folgendes Ergebnis:

TP 2

Die Meinungen zum TP 2 gehen stark auseinander. Unterschiedlich beurteilt wird vor allem die Frage, ob die Kantone für die Maturitätsprüfungen das Szenario 2 (Hausmatura kantonal harmonisiert) umsetzen sollen oder nicht:

Massnahme 1: Szenario 2 (Kantonale Harmonisierung)

  • Von Seiten der Lehrer- bzw. Personalverbände wird eine kantonal harmonisierteHausmatura abgelehnt. Sie befürchten bei einer starken kantonalenVereinheitlichung eine Verarmung der Lern- und Lehrumgebung sowie eineBeschneidung der niederschwelligeren Verantwortlichkeiten von Schulleitung,Schulkommission, Fachschaften etc. Die Lehrer- bzw. Personalverbändeunterstützen Gemeinsames Prüfen in gewissem Rahmen, z.B. als Harmonisierungder Kompetenzen (nicht aber der Inhalte und Methoden) oder im Rahmen jederSchule bzw. als Schulentwicklungsprojekte sowie im Sinne einer engerenZusammenarbeit innerhalb der Fachschaften. Teilweise werden alternative Modellezu Szenario 1 und 2 zwecks Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Anforderungenverlangt.
  • Die Vertreter der abnehmenden Schulen der Tertiärstufe sowie die Arbeitgeberverbändefordern eine stärkere Regulierung, um den prüfungsfreienUniversitätszugang zu sichern. Auf der Tertiärstufe wird gemeinsames Prüfen alsmoderate Alternative zu einer schweizerischen Zentralmatura gesehen, wobeiSzenario 1 als Mindestmassnahme erachtet wird und Szenario 3 (überkantonaleHarmonisierung) nebst Szenario 2 (kantonale Harmonisierung) ebenfalls begrüsstwürde. Auch die Arbeitgeberverbände streben eine grössere Vergleichbarkeit sowieeine kantonale Angleichung der Maturitätsquoten und der sogenannten «Hochschulreife» an.

Massnahme 2: kantonale Unterstützung der gymnasialen Mittelschulen bei der
Realisierung von Schulentwicklungsprojekten zum Gemeinsamen Prüfen

  • Mehrheitlich positive Bewertung

Massnahme 3: Förderung von Unterstützungsangeboten der Kantone durch die EDK

  • Mehrheitlich positiv Bewertung. Kritisch beurteilt wurde eine ev. geplante Zentralstelle von Experten.

TP 3

Das TP 3 findet eine breite Zustimmung. Das Ziel einer starken Zusammenarbeit an der Schnittstelle Gymnasium – Universität mithilfe der vorgeschlagenen Massnahmen ist unbestritten. Diverse Anregungen betreffend TP 3 greifen auf, dass bei der Umsetzung der Massnahmen zusätzliche Partner bzw. Institutionen mit ins Boot geholt werden sollen, zum Beispiel: Fachmaturität, Berufsmaturität,  Entwicklung undGlaubwürdigkeitüberkantonal/eidgenössisch- MonitoringTertiärstufe A, Hochschulen von Nicht-Hochschulkantonen, Volksschule, etc. Zudem wird gesamte Sekundarstufe II, alle Institutionen derTertiärstufe A, Hochschulen von Nicht-Hochschulkantonen, Volksschule, etc. Zudem wirddie Einführung eines diagonalen Austauschs (z.B. Gymnasium – Fachhochschule) angeregt.

TP 4:

Das TP 4 findet eine breite Zustimmung. Es stiess insbesondere bei den Lehrer- bzw. Personalverbänden sowie beim Amt für Jugend und Berufsberatung auf Zustimmung. Das Thema wird als wichtiges Thema bei den Mittelschulen erachtet. Etliche Anregungen dazu betreffen die inhaltliche Ausgestaltung eines kantonalen Rahmenkonzepts und den verbleibenden Gestaltungsraum der einzelnen Mittelschulen. Zudem erwies sich die Schnittstelle Gymnasium – Berufslehre/Berufswelt als starkes Anliegen.

Finanzierung aller Teilprojekte

Bei Massnahme 4 und 8 werden zusätzliche finanzielle Mittel für das Gemeinsame Prüfen bzw. für die Zusammenarbeit nach Fachgebieten als nötig erachtet. Dabei ist festzuhalten, dass die Ressourcenfrage nicht in die Zuständigkeit des Bildungsrates gehört.

Die bildungsrätliche Kommission Mittelschulen hat sich an ihrer Sitzung vom 25. Februar 2015 mit der Vernehmlassung und den Konsultationsanworten befasst.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Schreiben an Dr. Martin Leuenberger, Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach 660, 3000 Bern 7 (auch per E Mail im PDF- und Word-Format an leuenberger@edk.ch):

    Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 12. November 2014, mit dem Sie dem Kanton Zürich den Schlussbericht «Gymnasiale Maturität – Langfristige Sicherung des Hochschulzugangs, Schlussbericht der Projektleitung und der SMAK zu den Teilprojekten 2, 3 und 4» zur Stellungnahme unterbreiten und um Beantwortung konkreter Fragen ersuchen.

    Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat 24 Organisationen aus den Bereichen Mittelschulen, Berufsbildung, Hochschulen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie der Verwaltung eingeladen.

    In Würdigung der eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen äussern wir uns wie folgt:

    Die Bestrebungen der EDK im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt «Gymnasiale Maturität – langfristige Sicherung des Hochschulzugangs» werden vom Bildungsrat des Kantons Zürich begrüsst. Es ist dem Bildungsrat ein wichtiges Anliegen, den Hochschulzugang zu sichern und der Schnittstelle Gymnasium – Universität die notwendige Beachtung zu schenken. Entsprechend sind im Kanton Zürich bereits verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet worden:
    • Die Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen seit 2009 ein Projekt «Gemeinsam Prüfen» in Arbeit.
    • Die Zusammenarbeit der Zürcher Hochschulen und der Zürcher Gymnasien wird seit 2006 intensiviert und systematisiert. Die Entwicklungen sind bereits weit fortgeschritten. Mittelschulen von Nachbarkantonen werden einbezogen.
    • Der Bildungsrat hat 2014 ein Rahmenkonzept zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung an Zürcher Mittelschulen in Auftrag gegeben.

      Zu den einzelnen Massnahmen:

      Teilprojekt 2: Unterstützungsangebote zum Gemeinsamen Prüfen

      1. Die Kantone setzen für die Maturitätsprüfungen das Szenario 2 um.

      Antrag: Den Kantonen soll ausdrücklich empfohlen werden, ein kantonales Rahmenkonzept zum Gemeinsamen Prüfen zu erstellen und die einzelnen Schulen damit zu beauftragen, innerhalb der im Rahmenkonzept dargelegten Vorgaben schulspezifische Konzepte zu erarbeiten, deren Umsetzung einem kantonalen Monitoring unterliegen kann.

      Begründung: Gemeinsames Prüfen findet im Kanton Zürich grundsätzlich Unterstützung. Hinsichtlich der Eingriffstiefe lässt sich im Kanton Zürich jedoch keine einheitliche Haltung ausmachen. Damit findet die Umsetzung von Szenario 2 in der vorliegenden Formulierung nicht genügend breite Abstützung. Das über Szenario 1 hinausgehende Element muss daher den einzelnen Schulen den nötigen Umsetzungsspielraum gewährleisten, damit die erarbeiteten Lösungen von der jeweiligen Schulkultur getragen werden. Gleichzeitig muss aber die Wirkung und die Glaubwürdigkeit der Massnahmen gegenüber einer Beschränkung auf Szenario 1 klar erhöht werden.

      Kantonale Rahmenvorgaben kombiniert mit schulspezifischen Massnahmenkonzepten sind vor diesem Hintergrund ein gangbarer Weg: Diese Rahmenvorgaben gewährleisten die nötige Vergleichbarkeit der Maturitätsprüfung, um aussagekräftige Maturanoten zu erlangen. Innerhalb solcher vom Kanton erlassenen Rahmenbedingungen soll den Schulen der Spielraum belassen, wie sie die Maturitätsprüfungen gestalten und mit welchen Instrumenten sie äquivalente Anforderungen sicherstellen möchten. Diese Variante erhält die Eigenverantwortung, die Motivation und die nötige Autonomie aufrecht.

      Mit diesem Vorschlag greift der Kanton Zürich die Möglichkeit gemischter Szenarien auf.

      2. Die Kantone unterstützen ihre gymnasialen Mittelschulen bei der Realisierung von Schulentwicklungsprojekten zum Gemeinsamen Prüfen gemäss Szenario 1.

      Diese Massnahme wird im Sinne einer Mindestanforderung unterstützt.

      3. Die EDK fördert Unterstützungsangebote für die Kantone, wie Aufgabendatenbanken und Beratungsangebote, welche zum Teil bereits heute beispielsweise von der WBZ CPS bereitgestellt werden. Sie verzichtet jedoch explizit auf schweizweite Regelungen im Bereich des Gemeinsamen Prüfens.

      Diese Massnahme wird vom Bildungsrat begrüsst. Es sollte jedoch vermieden werden, indirekt über solche Instrumente eine betreffend Massnahme 1 unerwünschte Vereinheitlichung herbeizuführen.

      4. Der Ressourcenbedarf für Massnahmen des Gemeinsamen Prüfens bleibt Sache der Kantone. Er kann mit Zeit- und/oder Geldeinheiten abgedeckt werden und ist nach Möglichkeit im Rahmen der üblichen Budgetvorgaben für Schulentwicklungsprojekte zu realisieren, indem andere Schulentwicklungsprojekte für eine gewisse Zeit zurückgestellt werden.

      Die Finanzierung der Massnahmen ist Sache der Kantone.

      Teilprojekt 3: Gymnasium – Universität

      5. Etablierung bzw. Ausdehnung des Expertenpools für Maturprüfungen

      6. Zusammenarbeit nach Fachgebieten

      7. Regionale Strukturen zur regelmässigen Zusammenarbeit

      Alle Massnahmen zielen auf eine verstärkte Vernetzung zwischen der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe ab, entweder im Zusammenhang mit den Maturitätsprüfungen selber (Expertenpool) oder eines anderweitigen Austausches (Fachgesellschaften), dies unter vermehrtem Einbezug der Nicht-Hochschulkantone. Die Massnahmen sind im Kanton Zürich unbestritten und entsprechen den bereits bestehenden und sich bewährenden Bemühungen im Rahmen von HSGYM. Diese Vernetzung könnte noch erweitert werden – immer unter Berücksichtigung der damit einhergehenden Erhöhung der Komplexität.

      8. Die für die Einführung und die Fortbildung angemessenen Ressourcen sind von den Kantonen zur Verfügung zu stellen.

      Die Finanzierung der Massnahmen ist Sache der Kantone.

      Teilprojekt 4: Studien- und Laufbahnberatung

      9. Entwicklung von kantonalen oder regionalen Berufs-, Studien- und Laufbahnwahlkonzepten. Zielsetzung: Jedes Gymnasium setzt ein eigenes Konzept zur Berufs-, Studien- und Laufbahnwahl um.

      Im Auftrag des Bildungsrates wird derzeit ein Konzept erarbeitet, welches sowohl bestehende spezifische Gymnasiums- und Mittelschulangebote als auch diejenigen der Berufs- und Studienberatung des Amts für Jugend und Berufsberatung berücksichtigt. Die Massnahme 9 wird somit begrüsst. Wichtiges Anliegen des Kantons ist eine Ausrichtung der Konzepte auf eine frühzeitige und umfassende Beratung. Zu empfehlen ist zudem eine Ausweitung der kantonalen Konzepte auf nicht gymnasiale Mittelschulen. Der Schnittstelle Gymnasium – Berufsbildung und einer ausreichenden diesbezüglichen Information sowie Beratung der Mittelschülerinnen und -schüler sollte das nötige Gewicht eingeräumt werden. Weitere wichtige Themen sind das Stipendienwesen sowie ein allfälliger Ausbau von freiwilligen Self-Assessments.

      10. Die für die Einführung und Fortführung der Konzepte angemessenen Ressourcen sind von den Kantonen zur Verfügung zu stellen.

      Die Finanzierung der Massnahmen ist Sache der Kantone.

  • Publikation des vorliegenden Beschlusses sowie der Zusammenstellung des Vernehmlassung im Kanton Zürich in geeigneter Form im Internet.
  • Mitteilung an: an den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen Mittelschulen, Herrn Eric Huggenberger; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Cornel Jacquemart; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Marcel Meyer; den Mittelschullehrerverband Zürich (MVZ) sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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