Promotionsfach Sport
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Ausgangslage
Die Fachkonferenz Sport HSGYM stiess an, Sport an den Zürcher Gymnasien künftig als Promotionsfach zu zählen. Aktuell enthalten die Semesterzeugnisse zwar eine Note im Fach Sport; diese Note ist aber nicht promotionswirksam (vgl. §§ 2 bis 4 des Promotionsreglements für die Gymnasien des Kantons Zürich vom 10. März 1998 i.V.m. Art. 9 des gesamtschweizerischen Maturitätsanerkennungsreglements [MAR] vom 16. Januar / 15. Februar 1995, Fassung vom 14. Juni 2007).
Die Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen (SLK) sprach sich gegen ein Promotionsfach Sport aus. Gleichwohl stellte sie am 13. August 2013 ein Gesuch um Behandlung der Frage im Bildungsrat. Während eine Mehrheit der Schulleitungen (21 zu 10) sowie eine Mehrheit der Lehrpersonen (719 zu 586) Sport als Promotionsfach ablehnt, findet die Idee bei einer knappen Mehrheit der Konvente (10 zu 9) und bei einer klaren Mehrheit der Sportfachschaften und Delegierten HSGYM Sport (29 zu 8) Zuspruch.
Ablehnend äusserte sich die Bildungsrätliche Kommission Mittelschulen, die sich am 22. Oktober 2014 mit dem Gesuch zur Einführung eines Promotionsfachs Sport befasste. Eine erste Aussprache im Bildungsrat vom 15. Dezember 2014 fiel ebenfalls kritisch aus. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wurde daraufhin beauftragt eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
Erwägungen
Die Eingabe der SLK enthält eine Übersicht zu den Argumenten für und gegen die Einführung eines Promotionsfachs Sport. Diese sind vor dem Hintergrund der Diskussion im Bildungsrat vom 15. Dezember 2014 wie folgt zu ergänzen:
Sport ist unbestritten ein wichtiger Bestandteil der gymnasialen Bildung. Die Schweizer Gymnasiastinnen und Gymnasiasten besuchen wöchentlich drei Lektionen obligatorischen Sportunterricht, und im Kanton Zürich bieten darüber hinaus fast alle Gymnasien Sport als Ergänzungsfach an. Gleichwohl ist anzuführen, dass sportliche Fähigkeiten keinen substantiellen Beitrag zur allgemeinen Hochschulreife leisten, weshalb Sport schweizweit nicht zu den Maturitätsfächern zählt und in den meisten Kantonen auch nicht promotionswirksam ist.
Daneben steht die Frage allfälliger weiterer Promotions- und Maturitätsfächer in engem Zusammenhang mit der insbesondere auf Ebene der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation geführten Diskussion rund um die Sicherung des allgemeinen Hochschulzugangs, die Gewährleistung basaler Studierkompetenzen und einer allfälligen Verschärfung der Bestehensnorm für die Maturität. Da die Möglichkeit der Kompensation ungenügender Noten insbesondere in Erstsprache und Mathematik mit jedem zusätzlichen Maturitäts- und Promotionsfach steigt, würde die Einführung eines Promotionsfachs Sport diesen Bestrebungen zuwiderlaufen.
Zu den Grundlagenfächern gemäss Art. 9 Abs. 2 des MAR gehören neben dem sprachlichen, dem mathematisch-naturwissenschaftlichen sowie dem geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich auch Bildnerisches Gestalten und/oder Musik, nicht aber Sport. Als den Kantonen freigestelltes Fach, welches zusätzlich in die Liste der Grundlagenfächer aufgenommen werden kann, wird nicht Sport erwähnt, sondern Philosophie (Art. 9 Abs. 2bis MAR). Auch bei den Schwerpunktfächern gemäss Art. 9 Abs. 3 MAR sind lediglich Bildnerisches Gestalten und Musik erwähnt. Unter den Schwerpunktfächern figuriert dagegen die im Kanton Zürich in den staatlichen Gymnasien nicht angebotene Fächergruppe Philosophie/Pädagogik/Psychologie. Unter den Ergänzungsfächern ist Sport erwähnt (Art. 9 Abs. 4 MAR). Dieser Gewichtung folgt auch der EDK-Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen vom 9. Juni 1994: Als Lernbereiche werden die Rahmenlehrpläne für die Sprachen, die Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, für Mathematik und die Naturwissenschaften sowie Bildende Kunst und Musik genannt.
Die Einführung von Sport als Promotionsfach würde somit über die Grundlagen der gymnasialen Ausbildung, wie sie im MAR und in weiteren Rechtserlassen festgelegt sind, hinausgehen. Ein solcher Schritt ist unter anderem aus den dargelegten Gründen sowie den weiteren Argumenten im Antrag der SLK nicht sinnvoll. Die Einführung eines Promotionsfachs Sport ist daher abzulehnen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Die Einführung eines Promotionsfachs Sport wird abgelehnt.
- Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an: den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Cornel Jacquemart; die Fachkonferenz HSGYM Sport; den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen Mittelschulen, Herrn Eric Huggenberger; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Marcel Meyer; den Mittelschullehrerverband Zürich (MVZ) sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.