Volksschule. Lehrmittel für das Fach Deutsch

Beschluss Bildungsrat
2015/10
Sitzungsdatum
9. März 2015

Ausgangslage

Im Kanton Zürich sind für den Deutschunterricht in der Volksschule zurzeit drei Lehrmittel obligatorisch:

  • «Sprachfenster» (2./3. Schuljahr, Lehrmittelverlag Zürich, erschienen 2000)
  • «Sprachland» (4.–6. Schuljahr, Lehrmittelverlag Zürich/Schulverlag plus AG, erschienen 2009–2011)
  • «Sprachwelt Deutsch» (7.–9. Schuljahr, Schulverlag plus AG/Lehrmittelverlag Zürich, erschienen 2003, überarbeitete Ausgabe erschienen 2012)

Die drei Lehrmittel bilden eine Gesamtreihe mit modularen Stufenlehrmitteln. Diese verfolgen denselben didaktischen Ansatz, sind kompetenzorientiert und ermöglichen einen binnendifferenzierten und jahrgangsübergreifenden Unterricht.

Durch die Einführung des Lehrplans 21 sind vor allem bei den beiden Lehrmitteln für die Unter- und die Mittelstufe Anpassungen notwendig. Insbesondere beim Lehrmittel «Sprachfenster» (2./3. Schuljahr) ist eine grundlegende Überarbeitung bzw. Neuschaffung angezeigt (siehe auch BRB 36/2013: Auftrag an den Lehrmittelverlag Zürich, ein Konzept für die Überarbeitung bzw. Neuschaffung zu erstellen). Bei «Sprachland» (4.–6. Schuljahr) erwartet die Lehrerschaft nach der Begutachtung durch die Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV) vom 18. Juni 2014 Massnahmen zur Optimierung des Lehrmittels.

Erwägungen

Überarbeitung/Neuschaffung von «Sprachfenster» (2./3. Schuljahr)

Mit Beschluss vom 18. November 2013 (BRB 36/2013) hiess der Bildungsrat den vom Volksschulamt Zürich (VSA) vorgelegten Anforderungskatalog für eine Überarbeitung/Neuschaffung von «Sprachfenster» gut und erteilte dem Lehrmittelverlag Zürich (LMV) den Auftrag, ein Konzept für die Umsetzung auszuarbeiten.

Seit Ende September 2014 liegt ein inhaltlich-didaktisches Konzept zu «Sprachfenster» vor. Durch die Vorgaben des Anforderungskatalogs und die noch ausstehenden Entscheidungen bezüglich Einführung Lehrplan 21 im Kanton Zürich kann das Konzept jedoch verschiedene wichtige Fragen nicht schlüssig beantworten:

  • Passung mit den Zyklen des Lehrplans 21
  • Anschlüsse nach unten (Kindergarten/1. Klasse) und nach oben (Mittelstufe, Lehrmittel «Sprachland» ab 4. Schuljahr)
  • Umgang mit den geforderten Massnahmen aus der Begutachtung zu «Sprachland» durch die Delegiertenversammlung der LKV vom 18. Juni 2014
  • Akzeptanz im Schulfeld: Es braucht heute eine interkantonale Marktakzeptanz zur Refinanzierung von Lehrmittelprojekten. Der LMV bezweifelt, dass dies mit dem vorgelegten Konzept möglich sein wird. 

«Sprachland» (4.–6. Schuljahr):

«Sprachland» ist ein modulares Stufenlehrmittel für den Deutschunterricht auf der Mittelstufe (4.–6. Schuljahr). Es wurde vom LMV in Kooperation mit der Schulverlag plus AG, Bern, im Auftrag des Bildungsrates entwickelt (BRB vom 13. Dezember 2004). Das Lehrmittel wurde ab Schuljahr 2009/2010 eingeführt, die letzten Lehrwerkteile erschienen 2011.

Gestützt auf § 7 Abs. 2 und 3 der Synodalverordnung (LS 410.11) hat die Delegiertenversammlung der LKV das Lehrmittel «Sprachland» begutachtet und daraus Thesen abgeleitet. Die Begutachtung fand erstmals nach einem neuen, in BRB 30/2014 festgelegten Verfahren statt. Neben den Delegierten konnten sich auch die Lehrerverbände sowie interessierte Lehrpersonen äussern.

Die Thesen aus der Begutachtung wurden an der Delegiertenversammlung vom 18. Juni 2014 verabschiedet. Im Thesenpapier werden zum einen Massnahmen für eine Überarbeitung bzw. Ergänzung des Lehrmittels «Sprachland» vorgeschlagen. Zum anderen wird beantragt, das Lehrmittel «Die Sprachstarken» (Klett und Balmer Verlag) als alternatives Lehrmittel für den Deutschunterricht auf der Mittelstufe zuzulassen.

Ausgehend von den Thesen zum Lehrmittel «Sprachland» hat der LMV Vorschläge für ergänzende Massnahmen erarbeitet. Manche Forderungen aus der Begutachtung können aus wirtschaftlichen oder urheberrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Die Massnahmen berücksichtigen die pädagogisch und fachlich begründeten Forderungen aus der Begutachtung und nehmen zusätzlich eine genaue Abstimmung zum Lehrplan 21 und zu den 2011 von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren verabschiedeten nationalen Bildungszielen vor. Die ergänzenden Massnahmen sollen ab Schuljahr 2016/2017 zur Verfügung stehen.

Der Massnahmenkatalog wurde am 11. Dezember 2014 an einem Runden Tisch mit Vertretern der LKV, des VSA und des LMV diskutiert. Anregungen der LKV wurden in den definitiven Massnahmenkatalog aufgenommen.

Geplant sind folgende Massnahmen:

  • Leitfaden (für Lehrpersonen): Einführung und Übersicht zu Lehrwerkteilen, Inhalten und Einsatzmöglichkeiten; Hinweise zum Lehrplan 21; Priorisierung der Inhalte; Planungen für Mehrjahrgangsklassen und für altersdurchmischtes Lernen; Hinweise auf Lernkontrollen; Hinweise auf Lernsoftware.
  • Je ein Trainingsheft für die 4., 5. und 6. Klasse (für Schülerinnen und Schüler, Einweg), ergänzend zu Trainingsbuch und Trainingskartei: Übungen zu allen Teilbereichen (Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen, Grammatik, Rechtschreibung); Ausrichtung an den Grundansprüchen und an den Kompetenzen des Lehrplans 21; Wiederholungsübungen, vereinfachte Einführungen, Einübung von Strategien, Wortschatzerweiterung.
  • Veränderbare Lernkontrollen (für Lehrpersonen): Bestehende Übungen, die in den Unterrichtsplanungen als Lernkontrolle eingesetzt werden, werden als veränderbare Vorlagen aufbereitet.
  • Weiterbildungsangebote (für Lehrpersonen): Hinweis auf das nach wie vor bestehende Angebot schulhausinterner Weiterbildungen, buchbar via Interkantonale Lehrmittelzentrale; Entwicklung von produktbezogenen Angeboten durch den LMV.

Auf den Antrag der Delegiertenversammlung der LKV, das Lehrmittel «Die Sprachstarken» (Klett und Balmer Verlag) als alternatives Lehrmittel für den Deutschunterricht auf der Mittelstufe zuzulassen, kann nicht eingetreten werden. Deutsch gehört zu den sechs Fachbereichen, für die gemäss Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich ein Obligatorium gilt. Alternativ-Obligatorien sind nicht vorgesehen. Das zurzeit geltende Alternativ-Obligatorium für Englisch-Lehrmittel bildet eine befristete Ausnahme. Das obligatorische Lehrmittel «Sprachland» (siehe BRB 11/2009 zum Status von «Sprachland») entspricht den Anforderungen des aktuell geltenden Lehrplans für die Volksschule des Kantons Zürich.

Zwischenhalt und Gesamtschau

Deutsch ist ein zentraler Fachbereich in der Volksschule. Der Markt für Lehrmittel ist attraktiv und kompetitiv. Die Qualitäten der zurzeit im Kanton Zürich obligatorischen Lehrmittel «Sprachfenster», «Sprachland» und «Sprachwelt Deutsch» sind unbestritten, ebenso aber auch ihre Komplexität und ihre Unzulänglichkeiten. Die unter B.1 und B.2 erwähnten Anpassungen sind Einzellösungen, die nicht ausreichen werden, damit sich die Lehrmittelreihe im Schulfeld gegen Konkurrenzlehrwerke aus anderen Verlagen behaupten kann.

Statt weitere kostspielige und wenig effektive Einzelmassnahmen zu den Lehrmitteln umzusetzen, erachten das VSA und der LMV einen Zwischenhalt als sinnvoll. Dieser soll dazu genutzt werden, in einer Gesamtschau den Fachbereich Deutsch im Kindergarten, auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I zu untersuchen. Der Auftrag für eine solche Gesamtschau soll an Fachhochschulen bzw. Pädagogische Hochschulen ergehen.

Die Gesamtschau soll

  • einen Überblick geben über die Unterrichtssituation im Fachbereich Deutsch (Stufen, Zyklen, altersdurchmischtes Lernen, integrative Förderung usw.) im Kindergarten, auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I in den Deutschschweizer Kantonen,
  • die bestehenden Deutschlehrmittel der Volksschule in der Deutschschweiz und ausgewählte Lehrmittel aus Deutschland analysieren und vergleichen,
  • Empfehlungen geben für eine Neuausrichtung der Lehrmittelentwicklung im Fachbereich Deutsch der Volksschule, die den Vorgaben des Lehrplans 21 und der Unterrichtssituation der Lehrpersonen im Kanton Zürich und in den weiteren Deutschschweizer Kantonen entspricht.

Aus der Gesamtschau lassen sich Rahmenbedingungen und Anforderungskatalog für Unterrichtsmaterialien im Kindergarten beziehungsweise eine Lehrmittelreihe Deutsch Primarstufe und Sekundarstufe I ableiten. Dieser Anforderungskatalog würde dem Bildungsrat wiederum zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zeithorizont für die Gesamtschau und Ableitung eines Anforderungskatalogs ist Frühjahr 2016.

Einbezug Kindergartenstufe

Die Gesamtschau soll auch den Bedarf und die Anforderungen für Unterrichtsmaterialien Deutsch zur Sprachförderung im Kindergarten (1. Zyklus, 1. und 2. Schuljahr) untersuchen. Der Lehrplan 21 sieht hier als Brücke zu den Fachbereichslehrplänen neun entwicklungsorientierte Zugänge vor. Beim Zugang «Sprache und Kommunikation» stehen unter anderem die Gestaltung verschiedener Sprechanlässe, die phonologische Bewusstheit und die Erweiterung des Wortschatzes und der Ausdrucksmöglichkeiten im Zentrum, um unter anderem den späteren Erwerb von Lese- und Schreibkompetenzen vorzubereiten und zu unterstützen.

Der Bildungsrat hat die Auslegeordnung zum Fachbereich Deutsch an seiner Sitzung vom 2. Februar 2015 im Rahmen einer Aussprache diskutiert. Dabei äusserte er sich grundsätzlich zustimmend zur Ausarbeitung einer Gesamtschau in diesem Bereich.

Die vorliegende Auslegeordnung wurden zudem an der Sitzung der Kantonalen Lehrmittelkommission (KLK) vom 12. Februar 2015 präsentiert. Die KLK befürwortet die im Antrag dargestellte Vorgehensweise.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Auftrag an den Lehrmittelverlag Zürich, ein Konzept für die Überarbeitung bzw. Neuschaffung des Lehrmittels «Sprachfenster» (Deutsch 2./3. Schuljahr) wird zurückgezogen. BRB Nr. 36/2013 wird aufgehoben.
  • Der Lehrmittelverlag Zürich wird beauftragt, die ergänzenden Massnahmen zum Lehrmittel «Sprachland» umzusetzen. Die Ergänzungen erscheinen auf Schuljahr 2016/2017.
  • Das Volksschulamt Zürich und der Lehrmittelverlag Zürich werden beauftragt, in einer Gesamtschau den Fachbereich Deutsch auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I zu untersuchen und Bedarf und Anforderungen für Deutsch- Lehrmittel auszuarbeiten. Dabei ist auch die Kindergartenstufe zu berücksichtigen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ; den Verband Zürcher Privatschulen, VsP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Bildungsdirektion: Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Bildungsplanung, Volksschulamt.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: