Berufszuteilung an Berufsfachschulen Informatiker/in EFZ, Fachrichtungen Applikationsentwicklung, Betriebsinformatiker und Systemtechnik

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2014/07
Sitzungsdatum
14. April 2014

Ausgangslage

Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln, und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe.

Am 1. Januar 2014 wurde eine neue Bildungsverordnung für Informatikerinnen bzw. Informatiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) in Kraft gesetzt. Diese ersetzt die Verordnung über die berufliche Grundbildung Informatikerin bzw. Informatiker EFZ vom 13. Dezember 2004.

Die bisherigen Schwerpunkte Applikationsentwicklung und Systemtechnik werden neu zu den Fachrichtungen Applikationsentwicklung und Systemtechnik. Die Fachrichtung Betriebsinformatik ersetzt den bisherigen Schwerpunkt Support ab. Der bisherige Schwerpunkt Generalistische Ausbildung, der im Kanton Zürich nicht beschult wird, ist nicht mehr vorgesehen.

Der Schwerpunkt Support (neu Fachrichtung Betriebsinformatik) wird bisher nur an der Technischen Berufsschule Zürich unterrichtet. Der Schwerpunkt Applikationsentwicklung (neu Fachrichtung Applikationsentwicklung) wird an der Technischen Berufsschule Zürich, der Berufsbildungsschule Winterthur und im Bildungszentrum Zürichsee beschult. Schulorte für den Schwerpunkt Systemtechnik (neu Fachrichtung Systemtechnik) sind die Technische Berufsschule Zürich, die Berufsbildungsschule Winterthur, das Bildungszentrum Zürichsee und die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Uster.

Erwägungen

Für die Zuteilung der Vermittlung der schulischen Bildung eines Berufes an eine Berufsfachschule hat der Bildungsrat mit Beschluss vom 27. Mai 2013 Richtlinien erlassen. Vorliegend handelt sich aber nicht um die Zuteilung eines neuen Berufes. Gestützt auf die Revision der Bildungsverordnung sind lediglich die Fachrichtungen, welche die bisherigen Schwerpunkte ersetzen, zuzuteilen. Die bisherigen Schulorte für die Vermittlung der schulischen Bildung im Beruf Informatikerin bzw. Informatiker EFZ haben sich bewährt und sollen daher im Grundsatz, unter Berücksichtigung der neuen Bezeichnungen nach der revidierten Bildungsverordnung vom 1. November 2013, beibehalten werden.

Die bisherigen Schulorte für die Fachrichtungen Applikationsentwicklung (Technische Berufsschule Zürich, Berufsbildungsschule Winterthur, Bildungszentrum Zürichsee) und Systemtechnik (Technische Berufsschule Zürich, Berufsbildungsschule Winterthur, Bildungszentrum Zürichsee, Gewerblich-Industrielle Berufsschule Uster) bleiben bestehen. Die Fachrichtung Betriebsinformatik, welche den bisher an der Technischen Berufsschule Zürich beschulten Schwerpunkt Support ablöst, wird dieser zugewiesen.

Das jeweilige Einzugsgebiet entspricht den bisherigen Einzugsgebieten der jeweiligen beschulten Schwerpunkte, wobei das Einzugsgebiet der Fachrichtung Betriebsinformatiker dem Einzugsgebiet des bisherigen Schwerpunktes Support entspricht.

Die Entwicklung der Lernendenzahl in der Fachrichtung Betriebsinformatik ist noch ungewiss. Sollte die Anzahl der Lernenden zunehmen, ist ein weiterer Schulort angebracht. Die Voraussetzungen hierfür sind gemäss Richtlinien zur Berufszuteilung an Berufsfachschulen (30. Mai 2013) dann erfüllt, wenn am ersten Schulort mindestens vier Parallelklassen und am neuen, zusätzlichen Schulort mindestens zwei Parallelklassen geführt werden können. In diesem Fall wird der Berufsbildungsschule Winterthur als zweiter Schulort die schulische Bildung im Beruf Informatikerin bzw. Informatiker EFZ Fachrichtung Betriebsinformatik zugewiesen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Technischen Berufsschule Zürich wird die schulische Bildung im Beruf Informatikerin bzw. Informatiker EFZ mit allen Fachrichtungen auf Beginn des Schuljahres 2014/15 zugewiesen.
  • Der Berufsbildungsschule Winterthur und dem Bildungszentrum Zürichsee werden die schulische Bildung im Beruf Informatikerin bzw. Informatiker EFZ Fachrichtungen Applikationsentwicklung und Systemtechnik ab Beginn des Schuljahres 2014/2015 zugewiesen.
  • Der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Uster wird die schulische Bildung im Beruf Informatikerin bzw. Informatiker EFZ Fachrichtung Systemtechnik ab Beginn des Schuljahres 2014/2015 zugewiesen.
  • Das jeweilige Einzugsgebiet entspricht den bisherigen Einzugsgebieten der jeweiligen beschulten Schwerpunkte, wobei das Einzugsgebiet der Fachrichtung Betriebsinformatiker dem Einzugsgebiet des bisherigen Schwerpunktes Support entspricht.
  • Der Berufsbildungsschule Winterthur wird bei genügendem Mengengerüst als zweiter Schulort die schulische Bildung im Beruf Informatikerin bzw. Informatiker EFZ Fachrichtung Betriebsinformatik zugewiesen.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird beauftragt, die Massnahmen für die Umsetzung in die Wege zu leiten.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Technische Berufsschule Zürich, die Berufsbildungsschule Winterthur, das Bildungszentrum Zürichsee Horgen, die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Uster, die Bildungsdirektion und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: