Volksschule. Unterrichtssprache im Lehrplan für die Kindergartenstufe. Stellung-nahme der Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule

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Beschluss Bildungsrat
2014/39
Sitzungsdatum
24. November 2014

Mit BRB Nr. 45 vom 21. November 2011 hat der Bildungsrat den Abschnitt Unterrichtssprache des Lehrplans für die Kindergartenstufe geändert. Die Änderung war erforderlich geworden wegen der angenommenen Volksinitiative «JA zur Mundart im Kindergarten».

Das Volksschulgesetz schreibt vor, dass die Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule zu Änderungen des Lehrplans Stellung nimmt. 2011 wurden statt dieser Stellungnahmen durch die Delegiertenversammlung Kapitelsbegutachtungen durchgeführt. In BRB Nr. 45/2011 ist daher festgehalten, dass nach zwei Jahren die Lehrplanänderung durch die Kapitel zu begutachten sei. Dies könne wegfallen, wenn der Deutschschweizer Lehrplan 21 kurz vor der Einführung stehe.

Auf eine Stellungnahme durch die Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule kann aus zwei Gründen verzichtet werden:

  1. Im laufenden Jahr wird eine Projektorganisation zur Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich aufgebaut. Frühestens auf das Schuljahr 2017/18 soll der neue Lehrplan den bisherigen ersetzen. Damit ist die Bedingung «kurz vor der Einführung» mindestens teilweise erfüllt.
  2. Der Lehrplanabschnitt zur Unterrichtssprache wurde vom Volksschulamt in Zusammenarbeit mit Vertretungen aus dem Initiativkomitee ausgearbeitet. Er berücksichtigt die Anliegen der verschiedenen Beteiligten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausgewogen. Die angenommene Volksinitiative zur Unterrichtssprache im Kindergarten lässt nur einen geringen Spielraum für die Umsetzung.

Antrag

  • Die Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule kann auf eine Stellungnahme zum Abschnitt Unterrichtssprache im Lehrplan für die Kindergartenstufe verzichten.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Verband der zürcherischen Privatschulen, VzP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; die Bildungsplanung, BP; das Volksschulamt, VSA.

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