Leitlinien Bildung und Integration. Bericht über die Umsetzung in den Jahren 2011 bis 2013

Beschluss Bildungsrat
2014/38
Sitzungsdatum
24. November 2014

Ausgangslage und Auftrag

Bildungsinstitutionen und Schulen aller Stufen haben den Auftrag, das Lernen und die Integration von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher sozialer, sprachlicher und kultureller Herkunft so zu unterstützen, dass alle sich mit gleichen Chancen bilden und ausbilden können.

Der Bildungsrat hat dazu am 14. Januar 2008 zehn «Leitlinien Bildung und Integration» erlassen. Gleichzeitig beauftragte er die Bildungsdirektion, in Zusammenarbeit mit der bildungsrätlichen Kommission «Forum Migration und Integration» alle drei Jahre Bericht zu erstatten. Nach einem ersten Bericht über die Jahre 2008 bis 2010 liegt nun ein Bericht über die Jahre 2011 bis 2013 vor.

Erwägungen

Der vorliegende Bericht informiert über Massnahmen und Entwicklungen, die die Leitlinien zu «Bildung und Integration» in den Jahren 2011 bis 2013 betreffen. Diese dienen als Grundlage, um die getroffenen Massnahmen darzustellen, den aktuellen Stand zu beurteilen und Empfehlungen für die nächsten vier Jahre zu unterbreiten. Der Bericht behandelt Massnahmen in vier Handlungsfeldern:

  • Sprachkompetenzen
  • Chancengleichheit
  • Respekt und sozialer Zusammenhalt
  • Partnerschaft und Dialog.

Dabei werden Massnahmen jeweils auf den verschiedenen Altersstufen dargestellt: vom Frühbereich über die Volksschule bis zur Sekundarstufe II.
In jedem der vier Handlungsfelder werden auf allen Stufen des Bildungswesens wichtige Massnahmen durchgeführt. Besonders hervorzuheben für die Berichtszeit ist:

  • der Ausbau der frühen Förderung und des Einbezugs der Eltern;
  • die Konsolidierung und Weiterentwicklung der Massnahmen in der Volksschule (Qualität in multikulturellen Schulen QUIMS, Unterricht in Deutsch als Zweitsprache sowie in Heimatlicher Sprache und Kultur, Elternbildung an Schulen);
  • die Optimierung der Berufsvorbereitungsjahre und der Ausbau der Beratung, Förderung und Begleitung der Lernenden während der beruflichen Grundbildung;
  • die verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Bildungswesen und der Fachstelle für Integration auf Ebene des Kantons und der Gemeinden mit dem neu erstellten «Kantonalen Integrationsprogramm».

Wenn man die gesamten Entwicklungen der letzten acht Jahre beobachtet, zeigen sich positive Trends im erreichten Bildungsstand der Jugendlichen im Allgemeinen und der Jugendlichen aus eingewanderten Familien im Speziellen. Verglichen mit der Situation vor acht Jahren besuchen mehr Jugendliche - auch mit nichtdeutscher Erstsprache – die Sekundarschule A. Ausserdem beginnen auch mehr Jugendliche direkt nach der Volksschule eine berufliche Grundbildung. Die PISA-Studien belegen für die Schweiz und für den Kanton Zürich, dass sich die Lesekompetenzen bei den Jugendlichen mit Migrationshintergrund verbessert haben. Das soziale Klima an den Volksschulen ist aus Sicht von Eltern und Lernenden gesamthaft gut. Die Bildungsinstitutionen und Schulen tragen so dazu bei, dass die Integration und das Zusammenleben im Kanton mit seiner sprachlich, kulturell und sozial sehr vielfältigen Zusammensetzung insgesamt relativ gut funktionieren. Im internationalen Vergleich erreicht die Schweiz überdurchschnittliche Werte, was den erreichten Bildungsstand und den Zugang zum Arbeitsmarkt der Jugend im Allgemeinen und der Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Speziellen betrifft.

Dennoch besteht für eine beträchtliche Gruppe der Lernenden weiterhin Handlungsbedarf: Es handelt sich um Jugendliche, die aus den unteren Sozialschichten stammen, oft eine nichtdeutsche Erstsprache sprechen oder einen Migrationshintergrund haben. Sie weisen gegenüber dem kantonalen Durchschnitt noch immer Rückstände bei den Fachkompetenzen in Deutsch und Mathematik und im Übergang in anspruchsvolle Schul- und Berufslaufbahnen auf. Das heisst umgekehrt auch: Bei diesem Teil der Jugendlichen gibt es ein Potenzial, das noch zu wenig ausgeschöpft wird. Die Förderung dieses Potenzials liegt deshalb nicht nur im individuellen Interesse der betroffenen Jugendlichen sondern auch im volkswirtschaftlichen Interesse. Es ist zudem eine gesellschaftliche Aufgabe, die Ungleichheiten im erreichten Bildungsstand zu vermindern, die mit der soziokulturellen Herkunft zusammenhängen und die dem Grundsatz der Chancengleichheit widersprechen.

Aus diesen Gründen ist es angezeigt, die eingeschlagenen Wege in den vier Handlungsfeldern weiterzuverfolgen. Dazu unterbreitet der Bericht eine Reihe von Empfehlungen für die einzelnen Stufen sowie für die stufenübergreifende Förderung. Die Massnahmen sollen dabei nicht nur konsolidiert, sondern auch in der Qualität weiterentwickelt werden, um die beobachteten positiven Trends weiter zu stärken.

  • Die Leitlinien des Bildungsrats aus dem Jahre 2008 sollen weiterhin gelten. Sie bezeichnen nach wie vor relevante Handlungsfelder und beschreiben wichtige Zielvorstellungen, die vom Bildungswesen kontinuierliche Anstrengungen erfordern. Sie helfen dabei, weitere Verbesserungen einzuleiten, Massnahmen eine sinnvolle Perspektive zu geben und das Erreichte zu überprüfen.
  • Das «Forum Migration und Bildung» soll als beratende Kommission des Bildungsrats in der nächsten Legislaturperiode weitergeführt werden. Das Forum ist in seiner Zusammensetzung mit Vertretungen der Bildungsinstitutionen und der grösseren eingewanderten Sprachgruppen breit aufgestellt. Es kann weiterhin die Aufgabe wahrnehmen, die Entwicklungen zu beobachten und im Austausch zwischen verschiedenen Akteuren zu beurteilen. Zudem dient es als Plattform, um aktuelle Themen zu besprechen und Entwicklungen anzuregen.
  • Die Berichterstattung über die Entwicklungen in den vier Handlungsfeldern soll nur noch alle vier Jahre (bisher drei Jahre) erfolgen.

Die bildungsrätliche Kommission «Forum Migration und Integration» hat den Bericht am 10. April 2014 beraten und ihm nach einer Überarbeitung auf dem Korrespondenzweg zugestimmt. Das Amt für Jugend und Berufsberatung, das Volksschulamt und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt sowie die Abteilung Bildungsplanung haben Beiträge zum Bericht geleistet und den Bericht abgenommen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bericht «Bildung und Integration: Die Umsetzung der bildungsrätlichen Leitlinien in den Jahren 2011 bis 2013» wird zur Kenntnis genommen.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der bildungsrätlichen Kommission «Forum Migration und Integration» einen nächsten Bericht über die Jahre 2014 bis 2017 vorzulegen.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Forum Migration und Integration, Abteilung Bildungsplanung, Amt für Jugend und Berufsberatung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

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