Normierung der Orientierungsaufgaben der Lernplattformen Lernlupe (3. – 6. Klasse) und Lernpass (7. – 9. Klasse) und des Stellwerks im Kanton Zürich

Beschluss Bildungsrat
2014/37
Sitzungsdatum
27. Oktober 2014

Ausgangslage

Der Bildungsrat beschloss am 1. Juli 2013, die Lernplattform Lernlupe für die 3. bis 6. Klassen der Primarstufe in Koordination mit dem Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen zu entwickeln. Am 7. Juli 2014 wurde beschlossen, die Lernplattform Lernpass auf der Sekundarstufe I zu überarbeiten und zu erweitern und die Orientierungsaufgaben des Stellwerks an den Lehrplan 21 anzupassen. Zudem wurde beschlossen, dass das Konzept zur Normierung der Orientierungsaufgaben dem Bildungsrat vorzulegen ist.

Erwägungen

Auf das Schuljahr 2017/18 soll für die Primarstufe mit Lernlupe ein Instrument zur individuellen Standortbestimmung und Förderung zur Verfügung stehen, zudem sollen die Lernplattform Lernpass erweitert und das Stellwerk an den Lehrplan 21 angepasst sein. Lernlupe und Lernpass verfügen als digitale Lernmedien auch über Printprodukte. Für digitale Lernmedien braucht es neben fachdidaktisch ansprechenden Lern- und Übungsaufgaben auch verlässliche Orientierungsaufgaben.

Diese Orientierungsaufgaben sollen den Lernstand eines Schülers, einer Schülerin in Bezug auf den Lehrplan 21 angeben und eine Abbildung des Lernzuwachses zeigen. Lernlupe und Lernpass sollen flexibel während des Jahres einsetzbar sein und sich wie Stellwerk im Schwierigkeitsgrad den Kompetenzen eines Schülers, einer Schülerin anpassen (Adaptivität). Dies setzt eine umfassende Normierung der Orientierungsaufgaben voraus.

Für die Normierung der Orientierungsaufgaben wird die Pädagogische Hochschule St. Gallen beauftragt. Das «Konzept für die Normierungsstudien in Stellwerk/Lernpass und Lernlupe» vom 1. August 2014 (Beilage 1) prüft das Test- und Stichprobendesign.

Folgende Stichprobengrössen sind für die Kantone St. Gallen und Zürich erforderlich, um zu guten und verlässlichen Orientierungsaufgaben zu kommen:

Tabelle 1: Erforderliche Stichprobengrössen Lernlupe

        Stichprobenumfang  
Schuljahr Klassenstufe Fach SG ZH Summe
2014/15 3 D + M 2412 2412 4824
  4 D + M 2412 2412 4824
  5 D + M 2412 2412 4824
  6 D + M 2412 2412 4824
2015/16 - - - - -
2016/17 3 D + M
2412 2412 4824
  4 D + M
2412 2412 4824
  5 D + M
2412 2412 4824
  6 D + M
2412 2412 4824

Anmerkungen: D = Deutsch, M = Mathematik.

Tabelle 2: Erforderliche Stichprobengrössen Lernpass und Stellwerk

        Stichprobenumfang  
Schuljahr Klassenstufe Fach (Bereiche)a SG ZH Summe
2015/16 7 D + E + F 7869 7869 15738
  8 D + E + F 7869 7869 15738
  9 D + E + F 7869 7869 15738
2016/17 7 M + N 5902 5902 11804
  8 M + N 5902 5902 11804
  9 M + N 5902 5902 11804

Anmerkungen: D = Deutsch, E = Englisch, F = Französisch, M = Mathematik, N = Natur + Technik.

Die Stichprobe wird von der Pädagogischen Hochschule St. Gallen gezogen. Dabei wird darauf geachtet, die zusätzliche Belastung des Schulfeldes möglichst gering zu halten. Es sind immer ganze Klassen zu ziehen und es ist darauf zu achten, dass pro Schuleinheit alle Klassenstufen vorhanden und einbezogen sind. Nach dieser Vorgabe wird die Normierung von Lernlupe in rund 110 Schulen und pro Schule zugleich in einer 3., 4., 5. und 6. Klasse vorgenommen. Für Lernpass und Stellwerk ist das Verfahren analog. Normierungen machen es aus statistischen Gründen notwendig, dass die Schulen, die sich in der zufällig gezogenen Stichprobe befinden, zur Teilnahme verpflichtet sind.

Aufgaben können für eine bestimmte Schülergruppe schwieriger sein als für eine andere, z.B. wenn Aufgabenmaterial verwendet wird, das eher dem Erfahrungskontext von einheimischen Schülerinnen und Schülern entstammt als demjenigen von eingewanderten. Aus diesem Grund soll es im Rahmen der Normierungsstudien möglich sein, auch entsprechende Begleitinformationen zu den Schülerinnen und Schülern zu erheben bzw. zu verknüpfen, insofern diese dem Merkmalskatalog der Bildungsdatenverordnung (LS 410.7) entsprechen, namentlich Angaben zur Nationalität und zur Muttersprache. Das Erheben sozioökonomischer Hintergrundmerkmale der Schülerinnen und Schüler wird nicht ausgeschlossen, aber strikt begrenzt. Die Direktion entscheidet über den Einsatz einer entsprechenden Skala.

Für die Organisation und Begleitung der Normierung durch die Pädagogische Hochschule St. Gallen ist das Volksschulamt in Absprache mit der Bildungsplanung und dem Lehrmittelverlag Zürich zuständig. Das Volksschulamt führt auch die entsprechenden Informationsveranstaltungen durch.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Normierung der Orientierungsaufgaben der Lernplattformen Lernlupe (3. bis 6. Klasse) und Lernpass (7. bis 9. Klasse) sowie des Stellwerks ist auf der Grundlage des Konzeptes der Pädagogischen Hochschule St. Gallen vorzunehmen.
  • Die Grösse der Stichprobe wird gemäss Tabellen 1 und 2 festgelegt.
  • Im Rahmen der Normierungsstudien können entsprechende Begleitinformationen zu den Schülerinnen und Schülern erhoben bzw. verknüpft werden, wenn diese dem Merkmalskatalog der Bildungsdatenverordnung (LS 410.7) entsprechen.
  • Auf Antrag der Bildungsplanung entscheidet die Direktion über den Einsatz einer Skala zum Erheben sozioökonomischer Hintergrundmerkmale der Schülerinnen und Schüler.
  • Die Teilnahme an der Normierung ist für Schulen und Klassen verpflichtend.
  • Für die Organisation und Begleitung der Normierung ist das Volksschulamt in Absprache mit der Bildungsplanung und dem Lehrmittelverlag Zürich zuständig.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt.
  • Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Verband Zürcher Privatschulen, VsP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH); den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; den Lehrmittelverlag St. Gallen; das Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen; das Amt für Volksschule des Kantons St. Gallen, die Pädagogische Hochschule St. Gallen; die inhaltlichen Projektverantwortlichen; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Bildungsplanung, Volksschulamt.

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