Volksschule. Begutachtung obligatorischer Lehrmittel durch die Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule

Beschluss Bildungsrat
2014/30
Sitzungsdatum
8. September 2014

Ausgangslage

Der Bildungsrat (BR) nahm am 3. September 2012 den Schlussbericht des Projekts «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» vom 16. Mai 2012 zur Kenntnis und beauftragte die Bildungsdirektion mit entsprechenden Massnahmen (BRB 35/2012). Unter anderem beauftragte er den Lehrmittelverlag Zürich, in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt und der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV) und in Rücksprache mit der bildungsrätlichen Lehrmittelkommission (KLK) zu klären, wie die Lehrmittel-Begutachtung der LKV künftig gestaltet werden soll und ihm bis Herbst 2013 einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Am 13. November 2013 wurde der BR mit einem Schreiben über den Kanzleitisch informiert, dass der vorgegebene Termin nicht eingehalten werden kann und das Konzept im Sommer 2014 vorgelegt wird.

Bisher wurden Lehrmittel, deren Einsatz im Unterricht vom Bildungsrat provisorisch als obligatorisch für den Einsatz im Unterricht erklärt worden waren, rund drei Jahre nach ihrer Einführung von der Lehrerschaft begutachtet, also dann, wenn das betreffende Lehrmittel im Unterricht etabliert war und ausreichende praktische Erfahrungen damit vorlagen. Organisiert wurden die Lehrmittelbegutachtungen durch den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV). Dieser beauftragte jeweils eine Expertengruppe mit der Ausarbeitung eines Gutachtens mit Thesen zur Beurteilung des Lehrmittels und mit Forderungen für Massnahmen zur Optimierung. Die Expertengruppe setzte sich aus Lehrpersonen der betroffenen Stufe zusammen, die meist über die entsprechenden Stufenorganisationen und Fachkommissionen rekrutiert worden waren. Das Gutachten wurde dann an den Kapitelversammlungen beraten und beschlossen. Wesentliche Anreicherungen oder Korrekturen aus der Basis flossen bei diesem Verfahren kaum ein. Das Gutachten wurde daher meist ohne grosse Änderungen als «Synodalgutachten» vom Vorstand LKV als Stellungnahme der Lehrerschaft dem Volksschulamt zuhanden des Bildungsrats eingereicht. Das Volksschulamt und der Lehrmittelverlag erarbeiteten in Rücksprache mit den Lehrervertretern Vorschläge für geeignete Massnahmen zur Optimierung des Lehrmittels im Sinn des Gutachtens. Der Bildungsrat schloss das Verfahren ab, indem er das Gutachten zur Kenntnis nahm, entsprechende Massnahmen beschloss und den Status (obligatorisch oder zugelassen) für das betreffende Lehrmittel definitiv festlegte.

Die damalige Organisation der Zürcher Lehrerschaft über Kapitelversammlungen, die eigentlich als regionale Vollversammlungen der Lehrerschaft gedacht waren, wurde mit der Änderung der Synodalverordnung vom 29. Mai 2013 durch ein Delegiertensystem ersetzt. Gemäss § 59 Abs. 1 VSG nimmt die Delegiertenversammlung zu wichtigen schulischen Fragen Stellung – gemäss Buchstaben d) insbesondere zur Einführung und Änderung von obligatorischen Lehrmitteln.

Die bisherige Regelung der Lehrmittelwahl, die für fast alle Fachbereiche eine Regulierung der Lehrmittel vorsah, wurde mit der neuen Lehrmittelpolitik (BRB 35/2012) umgestellt. Neu gibt es nur noch für die Fachbereiche Deutsch einschliesslich DaZ, Englisch, Französisch, Mathematik, Religion und Kultur, Natur und Technik obligatorische Lehrmittel. Die anderen Lehrmittelstatus (provisorisch-obligatorisch und zugelassen) wurden aufgehoben.

Der Bericht zur neuen Lehrmittelpolitik ordnet die Lehrmittelbegutachtung durch die Lehrerschaft der institutionellen Lehrermitsprache zu. Er kritisierte, dass die einzelnen Punkte der bisherigen Gutachten von sehr unterschiedlichem Konkretisierungsgrad und teilweise auch widersprüchlich waren, und er regte ein neues Verfahren an, das sich an klaren Kriterien orientiert, und zu in sich schlüssigeren Gutachten führen soll.

Erwägungen

Die neue Lehrmittelpolitik und die Organisation der Lehrerschaft im Delegiertensystem gemäss der Änderung der Synodalverordnung machen ein neues Verfahren für die Lehrmittelbegutachtung nötig.
Das neue Verfahren soll dabei insbesondere den folgenden Anforderungen genügen:

  • Beteiligung der Organe der LKV und der Lehrerverbände (ZLV, SekZH, vpod)
  • Von Kriterien geleitete Begutachtung
  • Breit abgestützte, in sich konsistente und realistische Massnahmenvorschläge
  • Effizientes und transparentes Verfahren

Gemeinsam mit dem Vorstand LKV und in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt erarbeitete der Lehrmittelverlag Zürich das Konzept «Begutachtung obligatorischer Lehrmittel durch die Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule». Es beschreibt das neue Verfahren und enthält im Anhang einen standardisierten Fragekatalog für die kriteriengeleitete Begutachtung.

Von der Delegiertenversammlung (DV) der LKV begutachtet werden obligatorische Lehrmittel. Die Begutachtung erfolgt in der Regel, nachdem ein ganzer Klassenzug damit unterrichtet wurde, bei einem Lehrmittel für drei Schuljahre also nach drei Jahren, wenn die entsprechenden Erfahrungen mit dem Lehrwerk vorhanden sind.

Die Begutachtung der DV ist eine Begutachtung aus Sicht der Schulpraxis. Es geht dabei vorab um die Praxistauglichkeit und um die Nützlichkeit eines Lehrwerks und seiner Lehrwerksteile. Die Begutachtung soll begründete Aussagen dazu machen, wie gut Schülerinnen und Schüler mit dem Lehrmittel lernen, wie gut es Lehrpersonen unterstützt und wie gut es den Rahmenbedingungen und Vorgaben der betreffenden Schulstufe entspricht.

In Absprache mit dem LKV-Vorstand und dem Volksschulamt wurde ein Fragebogen erarbeitet, dessen standardisierte Fragen sich möglichst auf jedes Lehrmittel anwenden lassen. Die einzelnen Fragen richten sich an Lehrpersonen. Auf einer vierstufigen Skala sollen sie Aussagen zur Sicht der Schülerinnen und Schüler, zur Sicht der Lehrperson und zur Sicht der Schule bewerten. Schliesslich können sie Empfehlungen für die Optimierung des Lehrmittels abgeben.

Das neue Verfahren sieht vor, dass die Begutachtung vom Vorstand LKV in Absprache mit den Lehrerverbänden initiiert wird. Er setzt ein Expertenteam ein und veranlasst, dass der Lehrmittelverlag die Online-Befragung mit dem vom Vorstand LKV freigegebenen Fragebogen durchführt. Aufgrund der zusammengeführten Daten aus der Online-Befragung beschreibt das Expertenteam in einem Bericht die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Massnahmenvorschläge. Dieses Gutachten wird der Delegiertenversammlung LKV vorgelegt, die an ihrer Versammlung darüber beschliesst. Das Gutachten geht danach an den Lehrmittelverlag Zürich, der in Absprache mit dem Volksschulamt eine Vorlage an den Bildungsrat erarbeitet. Der Bildungsrat beauftragt den Lehrmittelverlag und gegebenenfalls das Volksschulamt mit der Umsetzung von Massnahmen zur Optimierung des Lehrmittels, beziehungsweise dessen Nutzung.

Die Daten aus der Online-Befragung werden nur für den Zweck der Lehrmittelbegutachtung erhoben. Nach Abschluss einer Lehrmittelbegutachtung werden sie jeweils gelöscht. Für die Löschung ist der Lehrmittelverlag zuständig.

Das im Konzept «Begutachtung obligatorischer Lehrmittel durch die Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule» beschriebene Verfahren soll periodisch überprüft werden. So ist nach jeder Begutachtung ein Debriefing vorgesehen, das der kontinuierlichen Optimierung des Verfahrens dient. Nach drei Begutachtungen soll das Verfahren selber von der Delegiertenversammlung begutachtet werden. Der Bildungsrat wird über das Ergebnis informiert.

Der Vorstand LKV und die Lehrerverbände (ZLV, SekZH, vpod) beurteilten das Konzept in ihren Stellungnahmen ausnahmslos positiv. Auch die KLK, die das Konzept an ihrer Sitzung vom 2. Juli 2014 behandelte, unterstützt das im Konzept beschriebene Verfahren und den zugehörigen Fragebogen.

Das im Konzept beschriebene Verfahren wurde bereits für die Begutachtung von «Sprachland», dem Deutschlehrmittel für die Mittelstufe, angewendet. Dabei hat sich das Verfahren bisher bewährt. Insbesondere hat sich gezeigt, dass die Online-Befragung auf grosse Akzeptanz stösst und eine solide Grundlage für das Gutachten bietet. So beteiligten sich vom 3. März bis zum 5. April 2014 neben 32 Delegierten des LKV und Vertretungen der Verbände auch 127 Lehrpersonen an der Befragung. Das Gutachten zu «Sprachland» wurde am 18. Juni 2014 an der Delegiertenversammlung des LKV beraten. Die entsprechende Vorlage wird dem Bildungsrat voraussichtlich bis Ende 2014 unterbreitet.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Konzept «Begutachtung obligatorischer Lehrmittel durch die Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule» wird zur Kenntnis genommen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet
  • Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Verband Zürcher Privatschulen, VsP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Lehrmittelverlag Zürich, Bildungsplanung, Volksschulamt.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: