Volksschule. Produktbezogene Mitwirkung von Lehrpersonen

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2014/29
Sitzungsdatum
8. September 2014

Ausgangslage

Der Bildungsrat (BR) nahm am 3. September 2012 den Schlussbericht des Projekts «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» vom 16. Mai 2012 zur Kenntnis und beauftragte die Bildungsdirektion mit entsprechenden Massnahmen zur Umsetzung (BRB 35/2012). Unter anderem beauftragte er den Lehrmittelverlag Zürich, ein «Konzept für die produktbezogene Lehrermitwirkung» zu entwickeln. Am 13.November 2013 wurde dem BR mit einem Schreiben über den Kanzleitisch angekündigt, dass ihm im Sommer 2014 ein entsprechendes Konzept vorgelegt wird.

Der Bericht «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» vom 16. Mai 2012 unterscheidet zwischen institutioneller Mitsprache und produktbezogener Mitwirkung.

  • Mit institutioneller Mitsprache ist die Beteiligung von Lehrpersonen an Entscheiden zu Lehrmittelfragen in Gremien gemeint. Beispiele dafür sind die Lehrpersonenvertretungen im Bildungsrat, in der bildungsrätlichen Lehrmittelkommission (KLK) und die Rolle der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV), etwa bei der Begutachtung von obligatorischen Lehrmitteln durch deren Delegiertenversammlung.
  • Mit produktbezogener Mitwirkung sind alle Formen der direkten Beteiligung an einem konkreten Lehrmittelprojekt gemeint. Beispiele dafür sind die Mitarbeit von Lehrpersonen als Praxisexperten in Begleitgruppen und bei der Erprobung von Lehrmitteln.

Die Mitwirkung von Lehrpersonen ist der Bildungsdirektion und dem Lehrmittelverlag wichtig, weil der Schule Lehrmittel zur Verfügung stehen sollen, die einerseits inhaltlich, didaktisch und formal auf dem aktuellen Stand sind und die andererseits den Lernenden und Unterrichtenden bestmöglich dienen. Die produktorientierte Mitwirkung soll deshalb gewährleisten, dass bei der Festlegung von Inhalt, Anspruch, Umfang und Praktikabilität (die oft genannte Praxistauglichkeit) eines Lehrmittels die Sicht der Schulpraxis ausreichend einfliesst.

Für obligatorische Lehrmittel in den Fachbereichen, für die Lehrmittelobligatorien vorgesehen sind, also in Deutsch einschliesslich DaZ, Englisch, Französisch, Mathematik, Religion und Kultur sowie Natur und Technik, ist die Mitwirkung von Lehrpersonen gemäss neuer Lehrmittelpolitik (BRB 35/2012) zwingend vorgegeben. Für andere Lehrmittel ist sie zwar nicht vorgeschrieben, aber sie liegt im Interesse des Lehrmittelverlags und ist daher von ihm bei praktisch allen Lehrmittelprojekten vorgesehen.

Die Beteiligung der Lehrerschaft im Rahmen des kantonalen Lehrmittelwesens ist nichts Neues. Sie war 1851 gar einer der Gründe für die Schaffung eines kantonalen Lehrmittelverlages. Seither wurden Lehrpersonen bei obligatorischen Lehrmitteln auf verschiedene Arten beteiligt.

Produktbezogene Mitwirkung wird bei den laufenden Projekten für obligatorische Lehrmittel bereits praktiziert. Das Konzept soll diese gelebte Praxis in eine Systematik bringen und aufzeigen, wie Lehrpersonen frühzeitig und in verschiedenen Rollen und Funktionen bei der Konzeption und Entwicklung obligatorischer Lehrmittel oder bei deren Beschaffung mitwirken können.

Erwägungen

Lehrpersonen sind Fachleute für das Unterrichten. Sie können aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Erfahrung in den verschiedenen Phasen der Lehrmittelentwicklung in unterschiedlichen Rollen mitwirken, sei es als konstruktiv-kritische Kundinnen und Kunden, als Praxisexpertinnen und Praxisexperten, als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, als Erproberinnen und Erprober, oder – bei entsprechenden zusätzlichen Qualifikationen – auch als Mitglieder von Konzept- und Autorenteams.

Die beteiligten Lehrpersonen können sich auf vielfältige Weise einbringen. Neben Präsenzveranstaltungen wie Hearings und Workshops eignen sich offene und strukturierte schriftliche Rückmeldeformate – zunehmend auch über Web-Plattformen.

Die Mitwirkung von Lehrpersonen kann in allen Phasen eines Lehrmittelprojekts bzw. eines Produktezyklus erfolgen, also von den allerersten Abklärungen des Bedarfs und der Anforderungen über die Konzept- und Entwicklungsphase bis zur Erprobung und Einführung eines Lehrmittels und danach im Rahmen der Anwendungsunterstützung. Wann welche Art der Mitwirkung angezeigt ist, richtet sich nach dem Nutzen für die Qualität des Lehrmittels. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Lehrmittelverlag Zürich die produktorientierte Mitwirkung von Lehrpersonen auch bei nicht-obligatorischen Lehrmitteln vorsieht.

Produktbezogene Mitwirkung setzt voraus, dass sich interessierte Lehrpersonen für die verschiedenen Aufgaben gewinnen lassen. Grundsätzlich sollte jede Lehrperson die allgemeinen Voraussetzungen für eine aktive Beteiligung mitbringen. Die erbrachte Leistung wird vom Lehrmittelverlag Zürich angemessen entschädigt. Möglichkeiten für die produktbezogene Mitwirkung von Lehrpersonen werden vom Lehrmittelverlag Zürich mit Unterstützung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV) ausgeschrieben.

Das Konzept «Produktbezogene Mitwirkung von Lehrpersonen» soll periodisch überprüft werden. Idealerweise geschieht dies, wenn jeweils bei einem Lehrmittelprojekt die produktbezogene Mitwirkung für eine der Projektphasen (inhaltlich-didaktisches Konzept, Entwicklungskonzept, Manuskripterarbeitung, Erprobung, produktbezogene Lehrmitteleinführung, Praxissupport) abgeschlossen ist. Die integrale Überprüfung des Konzepts soll im Rahmen der Überprüfung der Lehrmittelpolitik gemäss BRB 35/2012 erfolgen, also vier Jahre nach deren Umsetzung.

Der Vorstand LKV und die Lehrerverbände (ZLV, SekZH, vpod) wurden dazu eingeladen, sich zum Konzept zu äussern. Sie beurteilten das Konzept «Produktbezogene Mitwirkung von Lehrpersonen» in ihren Stellungnahmen sehr positiv. Sie unterstrichen die Bedeutung der gemäss Konzept vorgesehenen Rückmeldung an Lehrpersonen, die erfahren sollen, wie ihre Beiträge in ein Lehrmittelprojekt einfliessen. Zudem wünschten sie sich, dass Lehrpersonen, welche Schülerinnen und Schüler auf tieferen Anforderungsstufen unterrichten, vermehrt auch direkt in Autorenteams mitwirken können, obschon im Konzept einige Vorbehalte gegen diese Form der Mitwirkung formuliert sind.

Die KLK behandelte das Konzept an ihrer Sitzung vom 2. Juli 2014. Sie unterstützt das Konzept, würdigt dessen klare Strukturierung und begrüsst die darin beschriebene vielfältige Mitwirkung von Lehrpersonen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Konzept «Produktbezogene Mitwirkung von Lehrpersonen» wird zur Kenntnis genommen.
  • Es gilt als Grundlage für die produktbezogene Mitwirkung von Lehrpersonen bei obligatorischen Lehrmitteln.
  • Die Überprüfung des Konzepts erfolgt im Rahmen der Überprüfung der Lehrmittepolitik gemäss BRB 35/2012 in vier Jahren.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet
  • Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Verband Zürcher Privatschulen, VsP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Lehrmittelverlag Zürich, Bildungsplanung, Volksschulamt.

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