Volksschule. Lehrmittelobligatorium im Fachbereich «Natur und Technik» (NT).

Beschluss Bildungsrat
2014/12
Sitzungsdatum
5. Mai 2014

Ausgangslage

Gemäss Bildungsratsbeschluss vom 3. September 2012 «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich – Projektabschluss und Umsetzung der Projektergebnisse» (BRB 35/2012) gilt für die Wahl der Lehrmittel an der Zürcher Volksschule ab Schuljahr 2014/2015 ein neues Modell.

Für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik sowie für Religion und Kultur sind obligatorische Lehrmittel vorgegeben. In den übrigen Fächern können die Schulen bzw. Schulgemeinden die Lehrmittel frei wählen.

«Natur und Technik» ist ein Teilbereich des Fachs «Mensch und Umwelt», für das gemäss dem neuen Modell zur Regelung der Lehrmittelwahl keine obligatorischen Lehrmittel vorgesehen sind.

Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 26. April 2010 (BRB 16/2010) den Stellenwert von Naturwissenschaften und Technik (NaTech) in der Allgemeinbildung im Kanton Zürich betont und die Bildungsdirektion (Bildungsplanung, Volksschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Hochschulamt) aufgefordert, in verschiedenen Bereichen Massnahmen zur Förderung von NaTech umzusetzen. Am 26. Juni 2013 wurde der Bildungsrat via Kanzleitisch ein erstes Mal über den Stand der Massnahmen informiert.

Im Auftrag des Volksschulamtes erarbeitete das «Zentrum für Didaktik der Naturwissenschaften» der PH Zürich eine Gesamtschau «Inhalts- und Didaktikkonzept im Bereich Naturwissenschaften und Technik im Kanton Zürich» (Beilage 1). Sie fasst die grundlegenden Erkenntnisse aus früheren Expertisen und Berichten aus dem Kanton Zürich zusammen und benennt die Leitlinien für Inhalte und Didaktik des naturwissenschaftlichen Unterrichts. Zudem enthält die Gesamtschau Überlegungen zur Unterrichtsentwicklung, zur Weiterbildung sowie zur Lehrmittelentwicklung.

Der Bildungsrat hat die Gesamtschau an seiner Sitzung vom 17. März 2014 diskutiert. Dabei äusserte er sich grundsätzlich zustimmend zur Entwicklung von Lehrmitteln für den Teilfachbereich «Natur und Technik» und zu Lehrmittelobligatorien in diesem Bereich. Für die Primarstufe ist die Überarbeitung der bestehenden Lehrmittel im Sinn der genannten Überlegungen zur Lehrmittelentwicklung im Gang. Für die Kindergarten- und die Sekundarstufe I sind neue Lehrmittel geplant.

Erwägungen

Die Bildungsdirektion hat in den Bildungszielen für die Legislatur 2011 bis 2015 festgehalten, dass sie den Unterricht in Naturwissenschaft und Technik auf allen allgemeinbildenden Schulstufen fördern will. Die Naturwissenschaften werden zudem künftig auch Gegenstand der Überprüfung der Erreichung der Grundkompetenzen gemäss HarmoS-Konkordat sein.

Lehrmittel sind ein wesentlicher Faktor für die Förderung eines Fachbereichs und für die Steuerung des Unterrichts. Die bisherige Liste der Fächer, für die bestimmte Lehrmittel verbindlich vorgegeben sind (Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik sowie für Religion und Kultur), soll durch ein Lehrmittelobligatorium für den Teilfachbereich «Natur und Technik» erweitert werden. Mit dieser Massnahme unterstellt der Bildungsrat die Entwicklung von Lehrmitteln den Vorgaben der neuen Lehrmittelpolitik und garantiert gleichzeitig die Mitsprache der Lehrpersonen bei der Lehrmittelentwicklung.

Auf der Primarstufe wird die Lehrmittelreihe «Lernwelten, Natur-Mensch-Mitwelt» (NMM) der Schulverlag plus AG im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 grundlegend überarbeitet. Die Überarbeitung erfolgt in Kooperation zwischen der Schulverlag plus AG (Federführung) und dem Lehrmittelverlag Zürich. Dabei werden die in der Begutachtung der NaTech-Lehrmittel geäusserten Kritikpunkte berücksichtigt und die daraus resultierenden Empfehlungen aufgenommen. Zudem erfüllt die Überarbeitung die Anforderungen, die im Rahmen der neuen Lehrmittelpolitik im Kanton Zürich an obligatorische Lehrmittel gestellt werden. Das Lehrmittel soll im August 2016 erscheinen. Einführungsmassnahmen sind für Herbst 2016 vorgesehen. Über den Status «obligatorisch» für dieses Lehrmittel wird der Bildungsrat deshalb abweichend von der neuen Lehrmittelpolitik erst beschliessen, wenn das Lehrmittel vorliegt.

Für die Sekundarstufe I und die Kindergartenstufe sind neue Lehrmittel geplant. Über die Obligatorischerklärung dieser Lehrmittel wird der Bildungsrat im Grundsatz mit der Abnahme des Anforderungskatalogs und definitiv im Beschluss über das Entwicklungskonzept entscheiden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • «Natur und Technik» (NT) wird als Teilfachbereich von «Mensch und Umwelt» in die Liste der Fachbereiche aufgenommen, für die obligatorische Lehrmittel vorgesehen sind.
  • Über die Obligatorischerklärung der einzelnen Lehrmittel wird nach deren Überarbeitung bzw. Neukonzeptionierung entschieden.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Mitglieder der kantonalen Lehrmittelkommission KLK; den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV zuhanden der Stufenorganisationen; den Verein Sekundarlehrkräfte Zürich, SekZH; Kantonale Elternorganisation, KEO; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, VPOD, Sektion Lehrberufe; den Verband Zürcher Privatschulen, VzP; die interkantonale Lehrmittelzentrale ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Abteilung Finanzen, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

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