Volksschule. Neues Französischlehrmittel «dis donc!» für die 5. bis 9. Klassen. Weitere Erprobungsschulen.

Beschluss Bildungsrat
2014/11
Sitzungsdatum
5. Mai 2014

Ausgangslage

Am 9. September 2013 hat der Bildungsrat das neue Französischlehrmittel «dis donc!» für die 5. bis 9. Klassen zur Erprobung freigegeben (BRB 28/2013).

Im genannten Beschluss ist eine fünfjährige Erprobung des neuen Französischlehrmittels «dis donc!» für die 5. bis 9. Klassen vorgesehen. Zudem wird unter den Erwägungen festgehalten, dass im Verlaufe des Schuljahres 2013/14 neben der Schule Veltheim (Stadt Winterthur mit vier Klassen) noch weitere Erprobungsschulen aus dem Kanton Zürich nachnominiert werden. Diese unterliegen dem oben genannten Beschluss (BRB 28/2013).

Weitere Erprobungsschulen

Die Primarschule Bauma (Zürcher Oberland mit zwei Klassen), die Primarschule Regensdorf (Zürcher Unterland mit sechs Klassen), die Primarschule Aussersihl (Stadt Zürich mit einer Klasse), die Primarschule Allenmoos (Stadt Zürich mit zwei Klassen) und die Primarschule Triemli (Stadt Zürich mit einer Klasse) haben sich bereit erklärt, an der Erprobung teilzunehmen. Sobald erste Materialien des Französischlehrmittels für die Sekundarstufe vorliegen, sollen die zugehörigen Sekundarschulen eingeladen werden, an der Evaluation teilzunehmen.

Die zuständigen Schulleitungen und Schulpflegen sind mit der Teilnahme einverstanden. Damit die Lehrpersonen der genannten Schulhäuser an der Erprobung teilnehmen können, sind sie für die Schuljahre 2014/15 bis 2015/16 von der Verpflichtung zu entbinden, das heute obligatorische Französischlehrmittel «envol» zu verwenden. Die Erprobungsfassung des neuen Lehrmittels wird vom kantonalen Lehrmittelverlag unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die an der Praxiserprobung teilnehmenden Lehrpersonen aus dem Kanton Zürich werden für die Schuljahre 2014/15 bis 2015/16 von der Verwendung des obligatorischen Französischlehrmittels «envol» entbunden.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Schulpflegen und Schulleitungen der betroffenen Primarschulen in Bauma und der Stadt Zürich (Allenmoos); Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; den Verband Zürcher Privatschulen, VsP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; die Kantonale Elternorganisation, KEO; die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; den Lehrmittelverlag St. Gallen; das Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen; das Amt für Volksschule des Kantons St. Gallen, die Pädagogische Hochschule St. Gallen, PHSG; die inhaltlichen Projektverantwortlichen; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Bildungsplanung, Volksschulamt.

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