Konsultationsantwort zum Lehrplan 21

Beschluss Bildungsrat
2013/41
Sitzungsdatum
9. Dezember 2013

Ausgangslage

Mit Schreiben vom 27. Juni 2013 hat die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) die am Projekt Lehrplan 21 beteiligten Kantone eingeladen, an der Konsultationzum Lehrplan 21 teilzunehmen. Die Konsultation bezieht neben den Kantonen schulnahe Organisationen, Fachwelt, Wirtschaft und Gesellschaft mit ein und dauert vom 1. Juli 2013bis zum 31. Dezember 2013.

Seit 2006 besteht ein verfassungsmässiger Auftrag an die Kantone, ihre kantonalen Bildungssysteme zu harmonisieren. Artikel 62 der Bundesverfassung verpflichtet die Kantone
unter anderem zur Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen. Mit dem Lehrplan 21 setzen
die deutsch- und mehrsprachigen Kantone diesen Auftrag für die Volksschulstufe um.

In der am 1. August 2009 in Kraft getretenen «Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule» (HarmoS-Konkordat) haben sich die beigetretenen Kantone über Eckwerte der obligatorischen Schule verständigt. Die Zürcher Stimmbevölkerung hat dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat am 30. November 2008 mit 62% Ja-Stimmen zugestimmt. Das Konkordat definiert die übergeordneten Ziele der obligatorischen Schule, regelt den Sprachenunterricht und macht Vorgaben zur Einschulung und zur Dauer der
Schulstufen. Die Harmonisierung der Lehrpläne legt das HarmoS-Konkordat als Aufgabe der Sprachregionen fest. Lehrpläne, Lehrmittel, Evaluationsinstrumente und Bildungsstandards sollen aufeinander abgestimmt werden. Gestützt auf das HarmoS-Konkordat hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) für die Schulsprache, zwei
Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften nationale Bildungsstandards (Grundkompetenzen) entwickelt und am 16. Juni 2011 veröffentlicht. Diese Grundkompetenzen wurden in den Lehrplan 21 eingearbeitet. Sie liegen den im Lehrplan definierten Mindestansprüchen in Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften zugrunde.

Die konzeptionellen Grundlagen für einen sprachregionalen Lehrplan für die deutsch- und mehrsprachigen Kantone wurden von 2006 bis 2010 erarbeitet. Nach einer breiten Vernehmlassung, an der sich der Kanton Zürich mit Bildungsratsbeschluss vom 22. Juni 2009 beteiligt
hat, wurde der Grundlagenbericht am 18. März 2010 von der Plenarversammlung der D-EDK verabschiedet. In Kenntnis des Grundlagenberichts beschlossen alle deutsch- und mehrsprachigen Kantone, sich am Projekt zur Erarbeitung des Lehrplans 21 zu beteiligten. Im Herbst 2010 wurde mit der Erarbeitung in Fachbereichteams begonnen, die zur Hälfe aus Lehrpersonen aus der Schulpraxis und aus Fachpersonen der Fachdidaktik bestanden. Aus dem Kanton Zürich wirkten dabei 7 Lehrpersonen und 10 Dozierende aus der Pädagogischen Hochschule mit. Am 11. Juni 2012 fand ein projektinternes Hearing zu einer ersten Version des Lehrplans 21 in Fachkreisen statt. Zur Begutachtung dieses Entwurfs wurde im
Kanton Zürich ein Ausschuss der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 mit 12 Mitgliedern gebildet, zusammengesetzt aus Vertretungen aus der Schulpraxis,
der Bildungsverwaltung und des Bildungsrats. Die Einschätzungen und Anregungen des Ausschusses wurden anlässlich des Hearings und in schriftlicher Form ins Lehrplanprojekt
eingebracht. Zudem fand in jedem Fachbereich ein weiteres Fachhearing statt. Ausgehend von den Ergebnissen der Hearings wurde der Lehrplanentwurf überarbeitet. Am 20.
Juni 2013 hat die Plenarversammlung der D-EDK den Entwurf des Lehrplans 21 zur öffentlichen Konsultation freigegeben.

Konsultation im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich wurde die Konsultation zum Lehrplan 21 breit abgestützt durchgeführt. Sie dauerte vom 2. Juli bis 17. Oktober 2013. Neben allen an der Volksschule beteiligten Verbänden und Institutionen waren auch die politischen Parteien, Elternorganisationen, die Organisationen der Arbeitswelt, Gymnasien und die Berufsfachschulen zu einer Stellungnahme eingeladen. An vier Abendveranstaltungen Ende August und Anfang September 2013 informierten sich interessierte Personen über den Lehrplan 21 und die Konsultation im Kanton
Zürich. Lehrpersonen und weitere im Bereich der Volksschule tätige Personen, die nicht zu den offiziellen Konsultationsadressaten gehörten, konnten einen elektronischen Briefkasten auf der Website des Volksschulamtes nutzen.

Die eingegangenen Konsultationsantworten wurden durch die Geschäftsstelle der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 zusammengefasst: Von beinahe allen Konsultationsteilnehmenden wird der Lehrplanentwurf positiv gewürdigt. Insbesondere begrüsst werden die Struktur des Lehrplans mit den Fachbereichen, die Kompetenzorientierung sowie das Konzept der Mindestansprüche und darüber hinausgehende Kompetenzstufen. Es werden jedoch auch zahlreiche Bedenken und kritische Anliegen geäussert. Unter anderem werden der Umfang des Lehrplans als zu gross und die Mindestansprüche in den meisten Fachbereichen als zu hoch beurteilt. Eine ausführliche Zusammenfassung der Konsultationsantworten ist auf der Website des Volksschulamtes publiziert (www.vsa.zh.ch/lehrplan21).

Konsultationsantwort

Die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 hat am 20. November 2013 die Konsultationsergebnisse beraten und einen Antwortvorschlag mit Anträgen zu Handen des Bildungsrats verabschiedet. Die Kommission hält insbesondere fest, dass ein beträchtlicher Anteil der Schülerinnen und Schüler im Kanton Zürich die Mindestansprüche des Lehrplans in den Fachbereichen, denen die Grundkompetenzen HarmoS zugrunde gelegt sind, zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfüllen könnte (Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik
und Naturwissenschaften). Diesem Umstand soll im Hinblick auf die Lehrplaneinführung und die Planung und Umsetzung von entsprechenden Unterstützungsmassnahmen im Kanton Zürich Rechnung getragen werden. In der Mehrheit der übrigen Fachbereiche werden die Mindestansprüche zumindest teilweise als zu hoch eingeschätzt. Die Kommission weist weiter darauf hin, dass im Rahmen der Einführung des Lehrplans im Kanton Zürich der Beginn der ersten Fremdsprache ab der 3. Klasse angestrebt werden soll.

Der Bildungsrat hält den Lehrplanentwurf grundsätzlich für geeignet als Vorlage zur Einführung in den Kantonen. Gleichwohl kann der Lehrplan durch die Berücksichtigung von konsensfähigen Verbesserungsvorschlägen im Rahmen der Konsultation noch optimiert werden. Im Folgenden hält der Bildungsrat seine Konsultationsantwort zu Handen der D-EDK fest. Seine Einschätzungen und Anregungen werden der D-EDK mit dem offiziellen Konsultationsfragebogen per Internet wie unten stehend übermittelt:

Lehrplan 21 im Überblick

Haben Sie allgemeine Bemerkungen zum Lehrplan 21?

Der Lehrplan ist ein sorgfältig und professionell erarbeitetes Gesamtwerk. Er gewährleistet einen zeitgemässen Auftrag der Gesellschaft an die Volksschule und entspricht den Vorgaben der «Grundlagen für den Lehrplan 21», die am 18. März 2010 von der Plenarversammlung der D-EDK beschlossen wurden. Der Auftrag, im Lehrplan den Ansatz der Kompetenzorientierung und einen Kompetenzaufbau über die gesamte Volksschulzeit zu realisieren, wurde erfüllt. Zudem stellt der Entwurf einen zufriedenstellenden Kompromiss zwischen den verschiedenen Ansprüchen bezüglich Konkretisierung, Umsetzbarkeit, Klarheit, Kürze und Übersichtlichkeit dar.

Umfang

Im Rahmen der Konsultation im Kanton Zürich schätzte eine Mehrheit der Befragten den Umfang der Kompetenzbeschreibungen als zu gross ein. Der Bildungsrat ist jedoch der Ansicht, dass für einen direkt einführbaren und praxisnahen Lehrplan ein hoher Konkretisierungsgrad und detaillierte Kompetenzbeschreibungen notwendig sind.

Mindestansprüche

Eine deutliche Mehrheit der Konsultationsteilnehmenden im Kanton Zürich befand die Mindestansprüche in vielen Fachbereichen als zu hoch oder teilweise zu hoch. In den Bereichen Schulsprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften haben die Kantone im Rahmen der EDK Grundkompetenzen beschlossen, die als Mindestansprüche in den Lehrplan eingearbeitet wurden. Die EDK Grundkompetenzen werden auch im Lehrplan der Westschweiz (PER) und im künftigen Tessiner Lehrplan verwendet. Sie sind empirisch erprobt. Der Bildungsrat ist deshalb der Ansicht, dass diese Mindestansprüche zum jetzigen Zeitpunkt beibehalten werden sollen. Eine allfällige Anpassung der Mindestansprüche soll erst nach Vorliegen gesicherter Ergebnisse des nationalen Bildungsmonitorings erwogen werden. In diesen Bereichen soll indes geprüft werden, ob die Fachbereichsteams bei der Erarbeitung des Lehrplans neben den von der EDK beschlossenen Grundkompetenzen weitere Mindestansprüche aufgenommen haben. Diese sollen, falls in einzelnen Fällen Interpretationsspielraum besteht, gegebenenfalls nach unten korrigiert werden.

In den übrigen Fachbereichen sollen die Mindestansprüche mit Ausnahme von Sport sowie Ethik, Religion, Gemeinschaft nochmals einer Prüfung unterzogen werden. Insbesondere im 3. Zyklus sind Anpassungen wünschenswert. Eine Senkung der Mindestansprüche muss mit Blick auf die kontinuierliche und längerfristige Weiterentwicklung von Schule, Unterricht, Lehrmitteln, Förderinstrumenten sowie der Aus- und Weiterbildung umsichtig erwogen werden.

Der Begriff «Mindestanspruch» birgt die Gefahr, sehr hohe Erwartungen zu wecken. Er soll deshalb nochmals überdacht werden. Als mögliche Alternative wird der Begriff«Kompetenzerwartung» zur Diskussion gestellt.

Umgang mit Heterogenität

Mit der kompetenzorientierten Ausrichtung sowie der Festlegung von Mindestansprüchen und darüber hinausgehenden Anforderungen ist der Lehrplan grundsätzlich geeignet für den Unterricht einer leistungsheterogenen Schülerschaft. Weitere Aspekte der zunehmenden Heterogenität insbesondere in städtischen Gebieten nimmt der Lehrplan jedoch nicht genügend auf (Deutsch als Zweitsprache, Potenziale von Mehrsprachigkeit und Multikulturalität).

Sonderpädagogik

Im Wissen, dass der Lehrplan 21 nicht auf Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen fokussieren kann (insbesondere auch mit körperlicher oder geistiger Behinderung), ist die Formulierung und interkantonale Verankerung von Kompetenzbeschreibungen anzustreben, die dem Auftrag des 1. Zyklus im Lehrplan 21 vorausgehen und basale lebenspraktische Kompetenzbereiche einschliessen. Als Ausgangslage für entsprechende Arbeiten schlagen wir die «Expertise zur Prüfung einer eventuellen Entwicklung und Einführung von Skalen zur Entwicklungs- und Curriculums-orientierten Erfassung des Lernstandes im Kanton Zürich» vor, welche die Universität Zürich im Auftrag des Volksschulamts Zürich und des Schweizer Zentrums für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) bis Ende 2012 erstellt hat.

Stundendotationen

Die Festlegung der Lektionentafeln ist Sache der Kantone. Der Bildungsrat des Kantons Zürich begrüsst, wenn unter den Kantonen eine schrittweise Angleichung der Lektionentafeln erfolgen kann, und ist bestrebt, die Lektionentafel bei der Einführung im Kanton Zürich an den Planungsannahmen im Lehrplan 21 auszurichten.

Einleitung Lehrplan 21

Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich

Nach der Auswertung der Konsultation durch die D-EDK wird der Lehrplan 2014 überarbeitet und voraussichtlich im Herbst 2014 von der Plenarversammlung der D-EDK zu Handen der Kantone zur Einführung übergeben. Die Kantone entscheiden in eigener Kompetenz über dessen Einführung. Im Kanton Zürich wird der Lehrplan den kantonalen Erfordernissen angepasst und mit einer Lektionentafel ergänzt. Dabei müssen unter anderem die Fächerbezeichnungen, allenfalls ergänzende Fächer und der Beginn der ersten Fremdsprache festgelegt
werden. Zudem ist zu klären, ob und wie die Kompetenzbeschreibungen für die Sekundarstufe differenziert werden. Ebenso müssen die Übergänge und Schnittstellen zwischen
den Schulstufen geregelt werden. Entscheidend wird sein wie mit Schülerinnen und Schülern umgegangen werden soll, welche die Mindestanforderungen des Lehrplans nicht
erreichen. Ferner sind insbesondere mit den Verbänden der Lehrpersonen und Schulleitungen Konsequenzen für den Unterricht und angemessene Weiterbildungsangebote zu diskutieren. Anschliessend wird der Bildungsrat voraussichtlich 2016 eine kantonale Vernehmlassung zum Lehrplan 21 Kanton Zürich eröffnen. Nach der Auswertung der Ergebnisse entscheidet der Bildungsrat über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Einführung. Der Lehrplan 21 Kanton Zürich wird demnach frühestens ab Schuljahr 2017/18 in Kraft treten.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Schreiben an die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (Geschäftsstelle): Mit Schreiben vom 27. Juni 2013 hat die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren- Konferenz die Bildungs- und Erziehungsdirektionen der am Projekt Lehrplan 21 beteiligten Kantone eingeladen, an der Konsultation zum Lehrplan 21 teilzunehmen. Die Konsultationsantwort des Kantons Zürich erfolgt mit Bildungsratsbeschluss vom 16. Dezember 2013 (vgl. Beilage). Der Fragebogen mit Kommentaren zu den einzelnen Fragen ist integraler Bestandteil dieser Stellungnahme. Er liegt in schriftlicher Form diesem Schreiben bei und wird der Geschäftsstelle der D-EDK in elektronischer Form per Internetformular zugestellt. In der Beilage findet sich zudem eine Zusammenfassung der Konsultationsantworten im Kanton Zürich.
  • Publikation des vorliegenden Beschlusses sowie der Zusammenfassung der Konsultationsantworten in geeigneter Form im Internet.
  • Mitteilung an die Mitglieder und die Geschäftsstelle der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 und die Bildungsdirektion: Bildungsplanung und Volksschulamt.

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