Fachmittelschule. Einführung der Fachmaturität Pädagogik – Konzept, Lehrplan und Prüfungsreglement (für Übergangslösung und Regelbetrieb)

Beschluss Bildungsrat
2013/39
Sitzungsdatum
9. Dezember 2013

Ausgangslage

Mit Beschluss des Bildungsrates vom 26. September 2011 wurde das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachmittelschulen und der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) die Einführung der Fachmaturität Pädagogik im Kanton Zürich vorzubereiten. Am 1. Oktober 2012 nahm der Bildungsrat Kenntnis vom Zwischenbericht «Konzept Fachmaturität Pädagogik im Kanton Zürich» vom 9. Juli 2012. Mit gleichem Beschluss beauftragte der Bildungsrat das MBA, ihm sowohl eine Übergangslösung für die Fachmaturität Pädagogik als auch bis Ende Schuljahr 2012/13 ein überarbeitetes Konzept, den Lehrplan sowie das Prüfungsreglement für den Regelbetrieb der künftigen Fachmaturität Pädagogik zu unterbreiten.

Der Kantonsrat hat am 3. November 2013 eine Änderung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule vom 25. Oktober 1999 (PHG; LS 414.41) beschlossen, wonach die Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Studiengänge angepasst werden. Neu berechtigt die Fachmaturität Pädagogik zum prüfungsfreien Zugang zur Ausbildung von Lehrpersonen der Primarstufe. Ausserdem wird der Studiengang Kindergarten-Unterstufe neu in das PHG aufgenommen.

Konzept für die Einführung der Fachmaturität Pädagogik

Das vorliegende überarbeitete «Konzept Fachmaturität Pädagogik im Kanton Zürich» vom 17. Mai 2013 berücksichtigt die vom Bildungsrat am 1. Oktober 2012 festgelegten Vorgaben. Entsprechend sollen dem Regelbetrieb, der mit dem Jahrgang 2014/15 ab 1. Klasse Fachmittelschule (FMS) einsetzt, drei Übergangsjahre vorgeschaltet werden. So erlangen bereits die drei FMS-Jahrgänge 2011/12, 2012/13 und 2013/14 die Fachmaturität Pädagogik, d.h. erstmals im April 2015. Mit Blick auf eine bessere Berücksichtigung der Landessprache sind Englisch und Französisch als obligatorische Fächer bis zur Fachmaturität in der Stundentafel verankert. Für den Regelbetrieb wurden die erwünschten zusätzlichen Lektionen in Naturwissenschaften teilweise in die unteren FMS-Jahre verlagert. Auch die vom Bildungsrat am 1. Juli 2013 gewünschte Überprüfung des Prüfungsreglements bezüglich der Bestehensbedingungen ist im vorliegenden Konzept berücksichtigt.

Die Struktur des Fachmaturitätsjahres gilt für die Übergangsjahrgänge und den Regelbetrieb. Entsprechend gelten die folgenden Eckwerte:

  • Eröffnung des Fachmaturitätsjahrs durch eine einführende Veranstaltung (erstmals Juli 2014);
  • Semesterbündiger Lehrgang «Fachmaturität Pädagogik» (erstmals von August 2014 bis Februar 2015);
  • Zeitfenster im März für die Präsentation der Fachmaturitätsarbeiten
  • Zeitfenster im März und April für das Lernen auf die Fachmaturitätsprüfungen;
  • Abschlussprüfungen im April;
  • Abgabe des Fachmaturitätszeugnisses im April (erstmals im April 2015);
  • Zeitfenster zwischen Mai und September für die Absolvierung des ausserschulischen Praktikums von minimal 12 Wochen (erstmals von Mai bis September 2015).

Lehrplan und Stundentafeln

Der Lehrplan für den Lehrgang «Fachmaturität Pädagogik» sowie die Lehrplananpassungen in den unteren FMS-Jahre in den Fächern Chemie, Physik und Geografie des Profils Pädagogik wurden von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern aller drei Fachmittelschulen im Kanton Zürich sowie der PHZH erarbeitet. Die zu erreichenden Kompetenzen des Profils Pädagogik wurden auf die Anforderungen der Studiengänge Kindergarten-Unterstufe und Primarstufe abgestimmt.

Die Stundentafeln der Kantonsschule Zürich Nord und Rychenberg Winterthur sind identisch. Sie unterscheiden sich lediglich darin, dass in Winterthur sowohl am Gymnasium als auch an der FMS ausschliesslich 40-Minuten-Lektionen unterrichtet werden. Damit die Schülerinnen und Schüler insgesamt nicht zu wenig Unterricht erhalten, werden die zusätzlichen Lektionen, die sich aus der Umrechnung auf 45-Minuten-Lektionen ergeben, den Fächern möglichst gleichmässig zugeteilt.

Die zusätzlich zu erwerbenden Kompetenzen für die Fachmaturität Pädagogik sind in den EDK-Richtlinien über die zusätzlichen Leistungen für die Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik vom 11. Mai 2012 (EDK-Richtlinien) aufgeführt. Demgemäss sollen am Ende des Lehrgangs «Fachmaturität Pädagogik» im 4. FMS-Jahr die Kompetenzen in jenen acht Fächern (Deutsch, Französisch oder Englisch, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte und Geografie) geprüft werden, die für die weiterführende pädagogische Ausbildung bedeutungsvoll sind. Bei den zu erwerbenden Kompetenzen in den Bereichen «Wissen und Kenntnisse», «Fähigkeiten und Fertigkeiten» sowie «Einstellungen» sollen die Schülerinnen und Schüler auf den Kompetenzen aufbauen können, die in den unteren FMS-Jahren erworben wurden. In den EDK-Richtlinien wird der Grundsatz formuliert, dass der Präsenzunterricht in den Prüfungsfächern ca. 50% des Gesamtaufwandes des Lehrgangs beträgt. Die Schülerinnen und Schüler sollen etwa 25% für die Vor- und Nachbearbeitung des Präsenzunterrichts einsetzen, während die restlichen 25% für die Bearbeitung von Selbstlernaufträgen genutzt werden sollen. Da dieses Lernkonzept der EDK hohe Anforderungen an die SOL-Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler stellt, sollen sie im einsemestrigen Lehrgang «Fachmaturität Pädagogik» mit einer in der Stundentafel mit 5 Semesterlektionen (Lehrerlektionen) ausgewiesenen Lernbegleitung unterstützt werden. Die Lernbegleitung ist ein begleitetes, individuelles Lernen, bei dem die Lehrpersonen den Schülerinnen und Schülern im Sinne eines Coachings beratend und unterstützend zur Verfügung stehen.

3.1.Lehrplan und Stundentafeln für die Übergangsjahrgänge

Da für die Schülerinnen und Schüler, die in den Schuljahren 2011/12, 2012/13 sowie 2013/14 in die FMS eingetreten sind oder eintreten, der Zeitpunkt für Anpassungen in den unteren FMS-Jahre zu spät erfolgt, bleiben für diese drei Übergangsjahrgänge der Lehrplan und die Stundentafeln im Basisjahr sowie im 2. und 3. Schuljahr der Fachmittelschulen Zürich Nord und Rychenberg Winterthur im Profil Pädagogik unverändert. Dies wird im daran anschliessenden neuen Lehrgang «Fachmaturität Pädagogik» des 4. Jahres in den Fächern Chemie und Physik mit einer im Vergleich zum Regelbetrieb leicht höheren Stundendotation kompensiert.

KS Zürich Nord Fächer Bisher Semesterlektionen Bisher Semesterlektionen Bisher Semesterlektionen Bisher Semesterlektionen Übergangsjahre Semesterlektionen Übergangsjahre Semesterlektionen Übergangsjahre Semesterlektionen Übergangsjahre Semesterlektionen Übergangsjahre Semesterlektionen Regelbetrieb Semesterlektionen Regelbetrieb Semesterlektionen Regelbetrieb Semesterlektionen Regelbetrieb Semesterlektionen Regelbetrieb Semesterlektionen
FMS-Jahre 1 2 3 total 1 2 3 4 total 1 2 3 4 total
Deutsch 8 8 8 24 8 8 8 4 28 8 8 8 4 28
Französisch 6 8 6 20 6 8 6 2 22 6 8 6 2 22
Englisch 6 6 6 18 6 6 6 2 20 6 6 6 2 20
Mathematik 6 6 5 17 6 6 5 4 21 6 6 5 4 21
Biologie 5 4 4 13 5 4 4 2 15 5 4 4 2 15
Chemie 4     4 4     31jeweils 2 Normallektionen / 1 Praktikum Halbklasse 7 4 2   22jeweils 1 Normallektion / 1 Praktikum Halbklasse 8
Physik     2 2     2 31jeweils 2 Normallektionen / 1 Praktikum Halbklasse 5     4 22jeweils 1 Normallektion / 1 Praktikum Halbklasse 6
Geschichte 4 4 4 12 4 4 4 2 14 4 4 4 2 14
Geografie 4 2   6 4 2   2 8       2 10
Zwischentotal 43 38 35 116 43 38 35 24 140 43 42 37 22 144
Lernbegleitung               5 5         5
Übrige Fächer 21 20 20 61 21 20 20   61 21 20 20   61
Total 64 58 55 177 64 58 55 29 206 64 62 57 27 210

1 jeweils 2 Normallektionen / 1 Praktikum Halbklasse

2 jeweils 1 Normallektion / 1 Praktikum Halbklasse

3.2.Lehrplan und Stundentafeln für den Regelbetrieb

Für den Regelbetrieb der unteren FMS-Jahre wurden die Fächer Chemie, Physik und Geografie gestärkt. Weiterhin erfasst der Lehrplan die zu erwerbenden Kompetenzen in den Bereichen Allgemeine Bildungsziele, Richtziele und Referenzziele. Wegen der zusätzlichen Semesterlektionen wurden im Fach Chemie für die 2. Klasse neue Referenzziele formuliert. Als Folge der erhöhten Stundendotation in der 3. Klasse erwies es sich als zweckmässig, das bisherige Fach Physikalische Phänomene durch das breiter gefasste Fach Physik zu ersetzen und dabei sowohl die allgemeinen Bildungs- und Richtziele als auch die Referenzziele zu überarbeiten. Im neuen Fach Physik hat das Bildungsziel Auseinandersetzung mit der Natur gegenüber dem bisherigen Lehrplan deutlich mehr Gewicht. Auch der Aktualitätsbezug wird stärker betont. Im Fach Geografie wurden im Lehrplan der 1. und 2. Klasse neue Referenzziele formuliert und in der 2. Klasse zwei zusätzliche Semesterlektionen eingeführt. Die Anpassungen in diesem Fach ermöglichen eine geringfügige Entlastung des ersten Jahres und eine ausgewogenere Verteilung von physischen und humangeografischen Themen auf das erste und zweite Jahr. Im Lehrgang «Fachmaturität Pädagogik» sind in Abweichung von den EDK-Richtlinien auch im Regelbetrieb beide Fremdsprachen im Lehrplan verankert.

4.Prüfungsreglement

Ausgangslage:

Im Unterschied zu den anderen Berufsfeldern ist im Berufsfeld Pädagogik kein Praktikum, sondern ein Ausbildungsgang zu absolvieren. Dies bedingt, dass für dieses Berufsfeld der Ausbildungsgang ausführlich im Prüfungsreglement geregelt werden muss. Die EDK hat am 11. Mai 2012 die erwähnten Richtlinien über die zusätzlichen Leistungen für die Fachmaturität Pädagogik erlassen.

Untertitel vor § 18:

Die spezifischen zusätzlichen Anforderungen an die Fachmaturität Pädagogik werden in einem besonderen Teil geregelt, weshalb eine neue Titelebene einzuführen ist. In Teil I sind allgemeine Bestimmungen enthalten, welche für alle Berufsfelder gelten.

§ 18:

Die geltende Bestimmung wird zu Abs. 1. Neu werden in Abs. 2 die Anforderungen an die Fachmaturität Pädagogik genannt.

§ 27a:

Der Lehrgang zur Fachmaturität hat gemäss Ziff. 1.3 der EDK-Richtlinien mindestens ein Semester zu dauern.

§ 27b:

Die Bestimmung entspricht Ziff. 1.2 der EDK-Richtlinien.

§ 27c:

Das Prüfungsreglement weicht bei den Prüfungsfächern der Fremdsprachen insofern von Ziff. 4.2 der EDK-Richtlinien ab, als in letzteren eine zweite Landessprache oder Englisch gesetzt und mündlich und schriftlich geprüft wird, während im Kanton Zürich mit Blick auf eine erwünschte bessere Berücksichtigung der Landessprache Englisch und Französisch als obligatorische Fächer bis zur Fachmaturität in der Stundentafel verankert und mündlich und schriftlich geprüft werden sollen. Die EDK-Kommission für die Anerkennung von Abschlüssen von Fachmittelschulen stimmte der beabsichtigten Abweichung von den EDK-Richtlinien mit Schreiben vom 7. Mai 2013 im Sinne eines Préavis zu.

§ 27d:

Die Prüfungen sollen in der Regel im April abgenommen werden.

§ 27e:

Für eine Zulassung zu den Prüfungen muss die Fachmaturitätsarbeit mindestens mit der Note 4 bewertet worden sein (vgl. auch Ziff. 3.3 Abs. 2 EDK-Reglement).

§ 27f:

Diese Bestimmung entspricht Ziff. 4.3, Untertitel Allgemeines, der EDK-Richtlinien.

§ 27g:

Wie gemäss § 8 des Prüfungsreglements für den Fachmittelschulausweis sollen die Prüfungen nach einem von der Schulleitung erlassenen Lehrplan stattfinden und die Aufgaben von Fachpersonen im Einvernehmen mit der Schulleitung gestellt werden.

§ 27h:

Diese Bestimmung entspricht § 9 des Prüfungsreglements für den Fachmittelschulausweis.

§ 27i:

Die Prüfungsdauer entspricht den in Ziff. 4.3 der EDK-Richtlinien festgehaltenen Vorgaben.

§ 27j:

Auch die Bewertung entspricht den EDK-Richtlinien (Ziff. 4.3). Bei den Prüfungsfächern, welche aus verschiedenen Fächern bestehen (Fremdsprachen, Naturwissenschaften, Geistesund Sozialwissenschaften) erscheinen die Note des Prüfungsfachs und die Teilnoten der einzelnen Prüfungen, aus denen die Note des Prüfungsfachs besteht, im Zeugnis.

§ 27k:

Die Beurteilung der Prüfungen erfolgt wie gemäss § 11 des Prüfungsreglements. Nach Möglichkeit soll die Expertin oder der Experte von der PHZH stammen.

§ 27l:

Die Bestehensvoraussetzungen der EDK-Richtlinien (Ziff. 5.1) tragen dem Umstand Rechnung, dass die Kandidatinnen und Kandidaten für den Erwerb der Fachmaturität Pädagogik in allen neun obligatorischen Fächern eine Prüfung ablegen müssen. Deshalb wird das ganze Fächerspektrum abgedeckt, aber nicht jedes Fach gleich stark gewichtet. Die Fächer Deutsch und Mathematik stehen für den Erwerb der fundamentalen Kulturfertigkeiten. In diesen beiden Fächern sollen die künftigen Lehrpersonen die höchsten Kompetenzen erwerben. Entsprechend werden diese beiden Prüfungsfächer höher gewichtet als die zu Fächergruppen zusammengefassten Fächer Englisch, Französisch, Biologie, Chemie, Physik, Geografie und Geschichte. Um zu verhindern, dass im Extremfall alle Teilnoten der in einem Prüfungsfach zusammengefassten Fächer ungenügend sein können, soll in Abweichung der EDK-Richtlinien (Ziff 5.1) die Bestimmung eingefügt werden, dass von den einzelnen Fächern einer Fächergruppe jeweils mindestens ein Fach genügend ausfallen muss.

§ 27m:

Wie beim Fachmittelschulausweis (§ 14 des Prüfungsreglements) wird der Entscheid über das Bestehen der Prüfung auf Antrag der Rektorin oder des Rektors durch die Schulkommission gefällt.

§ 27n:

Diese Bestimmung entspricht Ziff. 5.2 der EDK-Richtlinien.

§ 30:

Schülerinnen und Schüler, welche im Sommer 2014 bzw. 2015 den Fachmittelschulausweis erwerben, haben die Fachmittelschulausbildung unter der Voraussetzung begonnen, dass sie mit dem Erwerb des Fachmittelschulausweises in einem beliebigen Profil den bisherigen Vorkurs besuchen können, der auf das Aufnahmeverfahren der PHZH vorbereitet. Diese Schülerinnen und Schüler sollen unter altrechtlichem Modus ihre bei Antritt der Ausbildung in Aussicht gestellten Umstiegsmöglichkeiten wahrnehmen können. Aus diesem Grund ist in einer Übergangsbestimmung festzuhalten, dass – in Abweichung von den EDK-Richtlinien – zum Lehrgang der Fachmaturität Pädagogik des 4. Jahres auch Schülerinnen und Schüler zugelassen sind, die über einen Fachmittelschulausweis in einem andern Profil verfügen. Die EDK-Kommission für die Anerkennung von Abschlüssen von Fachmittelschulen stimmte auch dieser Abweichung von den EDK-Richtlinien mit Schreiben vom 7. Mai 2013 im Sinne eines Préavis zu.

Inkrafttreten:

Die Änderungen zum Prüfungsreglement sollen auf Beginn des Schuljahres 2014/15 in Kraft treten.

Lehrplan und Stundentafeln der Übergangsjahrgänge und des Regelbetriebs wurden von den Schulkommissionen und den Gesamtkonventen beider Schulen sowie den beauftragten Fachpersonen der PHZH gutgeheissen und erfüllen die gesamtschweizerischen Vorgaben. Sie sind deshalb zu genehmigen.

Die Änderungen des Prüfungsreglements entsprechen den Vorgaben der EDK.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Konzept «Fachmaturität Pädagogik im Kanton Zürich vom 31. Oktober 2013 wird genehmigt.
  • Die beantragte Stundentafeländerung im Profil Pädagogik der Fachmittelschulen Zürich Nord und Rychenberg Winterthur für die Übergangsjahrgänge 2011/12, 2012/13 und 2013/14 wird auf Beginn des Schuljahres 2013/14 bewilligt.
  • Die beantragte Stundentafeländerung im Profil Pädagogik der Fachmittelschulen Zürich Nord und Rychenberg Winterthur für den Regelbetrieb wird auf Beginn des Schuljahres 2013/14 bewilligt.
  • Die beantragte Änderung des Lehrplans im Profil Pädagogik der Fachmittelschulen Zürich Nord und Rychenberg Winterthur für die Übergangsjahrgänge 2011/12, 2012/13 und 2013/14 und den Regelbetrieb wird auf Beginn des Schuljahres 2013/14 bewilligt.
  • Das Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich vom 4. Juni 2007 wird geändert.
  • Die Änderung gemäss Ziff. V tritt auf Beginn des Schuljahres 2014/15 (18. August 2014) in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
  • Gegen die Änderung gemäss Ziff. V kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
  • Publikation dieses Beschlusses, der Änderung des Reglements und der Begründung im Amtsblatt, in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Fachmittelschule Zürich Nord; die Fachmittelschule Rychenberg, Winterthur, den Rektor der Pädagogischen Hochschule Zürich, Herrn Prof. Dr. Walter Bircher; die Leiterin Eingangsstufe der Pädagogischen Hochschule Zürich, Frau Elisabeth Hardegger; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Cornel Jacquemart; den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen Mittelschulen, Herrn Eric Huggenberger; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Martin Lüscher; den Rektor der Freien Evangelischen Schule, Herrn Peter Scheuermeier, sowie das Volksschulamt, Hochschulamt und Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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