Volksschule. Deutsch auf der Unterstufe. Anforderungskatalog und Konzeptauftrag für ein neues Lehrmittel.

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2013/36
Sitzungsdatum
18. November 2013

Ausgangslage

Die gesetzlichen Grundlagen zu den Lehrmitteln sind in § 11, § 22 und § 59 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) sowie in § 19 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101) festgelegt.

Aufgrund der geplanten Einführung des Lehrplans 21 und des seit 13 Jahren im Einsatz stehenden obligatorischen Lehrmittels «Sprachfenster» (aus dem Jahre 2000) überprüfte das Volksschulamt den Lehrmittelbedarf im Fach Deutsch für die 2. und 3. Primarstufe mit Hilfe einer Fachgruppe, die sich wie folgt zusammensetzte: Je eine Vertretung der Lehrpersonen (Unterstufe, ZLV), eine Vertretung des Lehrmittelverlags Zürich (LMV), eine Vertretung der Fachdidaktik (PH Zürich) und eine Vertretung aus dem Kanton St. Gallen (Amt für Volksschule).

Ausgehend vom aktuellen Lehrplan wurden das Lehrmittel «Sprachfenster» mit dem Evaluationsinstrument der Interkantonalen Lehrmittelzentrale «Levanto» evaluiert und die Ergebnisse anschliessend in einem Hearing mit den oben genannten Vertreterinnen und Vertretern diskutiert.

Die Mittelstufe verwendet das obligatorische Lehrmittel «Sprachland», welches auf die vorhandenen Deutschschweizer Lehrpläne abgestimmt ist, den Bezug zu den HarmoSGrundkompetenzen herstellt und seit dem Jahr 2011 obligatorisch ist.

Auf der Sekundarstufe I wird seit dem Jahr 2012 das neu überarbeitete Deutschlehrmittel «Sprachwelt Deutsch» obligatorisch eingesetzt, welches den vorstehend genannten Anforderungen und Standards ebenfalls entspricht. «Sprachfenster» bildet mit «Sprachland» und «Sprachwelt Deutsch» eine Reihe kompetenzorientierter Stufenlehrmittel, die das 2. – 9. Schuljahr abdecken. Aktuell unterrichten 15 Kantone mit «Sprachfenster» auf der Unterstufe.

Für das 1. Schuljahr gibt es zudem eine Vielzahl zugelassener Unterrichtsmaterialien (LEZUS, Erstleselehrgänge wie Anton und Zora / Buchstabenreise / Lesen durch Schreiben / Leseschlau / Mimi die Lesemaus / Tobi-Fibel, zudem Lesewerkstatt, Schreibheft ABC usw.).

Erwägungen

Mit einem Anforderungskatalog gemäss neuer Lehrmittelpolitik (BRB 35/2012) sollen die Eckwerte eines optimierten, ergänzten oder neu zu entwickelnden Lehrmittels auf der Unterstufe aufzeigt werden. Dieser Katalog bildet die Grundlage für den Lehrmittelverlag Zürich, ein entsprechend begründetes Konzept zu erarbeiten und dieses dem Bildungsrat bis im Sommer 2014 vorzulegen.

Im Synodalgutachten aus dem Jahre 2004 zum «Sprachfenster» wurde auf den Bedarf nach einer benutzerfreundlicheren Planungssoftware, klaren DaZ-Hinweisen im Inhaltsverzeichnis und zusätzlichen Themenheften für das themenorientierte Sprachhandeln im fächerübergreifenden Unterricht (Themenordner 2) hingewiesen. Zusätzlich regte die Lehrerschaft die Schaffung einer Lernsoftware für die Schülerinnen und Schüler und die Unterstützung des binnendifferenzierenden Unterrichts sowie des fertigkeitenorientierten Sprachtrainings an. Der Forderung nach einer benutzerfreundlicheren Planungssoftware wurde mit einer Überarbeitung der Software entsprochen.

1.Würdigung des bestehenden Lehrmittels «Sprachfenster»

«Sprachfenster» kam 2000 auf den Markt und war mit seinem kompetenzorientierten Ansatz zukunftsweisend. Das Lehrmittel bietet umfassende Materialien für den Sprachunterricht, ist jedoch komplex aufgebaut und anspruchsvoll in der Handhabung. Das Anforderungsniveau ist eher hoch. Lehrpersonen vermissen Übungsmaterial vor allem für schwächere Schülerinnen und Schüler.

«Sprachfenster» entspricht heutigen Ansprüchen hinsichtlich Medienwahl, Gestaltung und Handhabung nicht mehr. So fehlen insbesondere auch digitale Lehrwerkteile.

2.Anforderungskatalog für ein Konzept zur Überarbeitung von «Sprachfenster»

Gemäss der neuen Lehrmittelpolitik (BRB 35/2012) erarbeitete das Volksschulamt unter Einbezug des Lehrmittelverlags Zürich einen Anforderungskatalog in Form eines Rasters für ein Konzept zur Überarbeitung von «Sprachfenster».

Themen für Anforderungskatalog Anforderung für ein Konzept zur Überarbeitung von «Sprachfenster»
Formale Anforderungen  
Fachbereich: Für welches Fach bzw. welchen Fachbereich gemäss LP21 wird ein Lehrmittel gewünscht? Deutsch
Schulstufe/Schuljahre: Auf welche Schulstufen und Schuljahre (nach Kanton ZH bzw. nach HarmoS) soll es ausgerichtet sein? Unterstufe (2./3. Schuljahr)
Verfügbarkeit (Termin/Schuljahr): Wann sollen das LM bzw. Teile davon für welches Schuljahr verfügbar sein? Ab Schuljahr 2017/18
Nutzergruppen: Für welche Nutzergruppen (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Eltern, andere) soll das Lehrmittel Angebote enthalten? Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen
Lehrplanvorgabe: Auf welchen Lehrplan muss das Lehrmittel ausgerichtet sein? Lehrplan 21
Abweichungen zur Lehrplanvorgabe: Welche Abweichungen zum Lehrplan sind vorgesehen? Muss das Lehrmittel etwas Zusätzliches erfüllen oder sind bestimmte Bereiche des Lehrplans ausgenommen? Im Sprachlehrmittel der 2. und 3. Klasse soll die Verbindung zu den Erstlese- und Schreiblehrgängen hergestellt werden.
Spezifische kantonale Vorgaben: Gibt es spezifische Vorgaben des Kantons Zürich, die das Lehrmittel erfüllen muss? Gibt es bei einem interkantonalen Lehrmittel besondere kantonale Vorgaben, die es zu berücksichtigen gibt? Keine
Stundentafel/abzudeckende Lektionen: Wie viele Lektionen der Stundentafel müssen sich mit dem Lehrmittel abdecken lassen? (Hier ist zu berücksichtigen, dass in der Praxis infolge von Ausfällen und anderen schulischen Aktivitäten nicht alle Lektionen stattfinden. Evtl. soll mit dem Lehrmittel auch nur ein Teil der Lektionen abgedeckt werden können.) 2./3. Klasse: 80 % des Unterrichts gemäss aktueller Lektionentafel Kanton Zürich: 1. Klasse: 240 Std. 2. Klasse: 160 Std. 3. Klasse: 160 Std.
Umfang Über-/Wahlangebot: Wie gross soll der Anteil des stofflichen Überangebotes sein, aus dem die Nutzergruppen auswählen können (müssen)? Geringes Überangebot v.a. zur Differenzierung, punktuell Wahlmöglichkeiten.
Erprobung: Welchen Stellenwert hat die Praxiserprobung für das Lehrmittelprojekt? (besonders hohe Bedeutung oder normale Bedeutung) Sind bestimmte Voraussetzungen für die Erprobung besonders zu berücksichtigen? Normale Bedeutung. Erprobung punktuell, parallel zur Entwicklung.
Projektorganisation: Welche Rahmenbedingungen sind für die Projektorganisation zu berücksichtigen? Welche Anforderungen werden an die Zusammenstellung des Autorenteams gestellt? Braucht es bestimmte Gremien? Müssen bei der Zusammensetzung dieser Gremien bestimmte Bedingungen berücksichtigt werden? Information an den Kanton St. Gallen und evtl. dessen Einbezug (gemäss ERB St. Gallen, Nr. 345/2012).
Konzeptanforderungen: Welche spezifischen Anforderungen werden an das Konzept gestellt? Keine
Pädagogisch-didaktische Anforderungen  
Didaktischer Ansatz: Auf welchen didaktischen Ansatz soll das Lehrmittel ausgerichtet sein? Kompetenzorientierung gemäss Lehrplan 21
Fachdidaktische Besonderheiten: Welche fachdidaktischen Besonderheiten sind mit dem Lehrmittel abzudecken? Abgrenzung von DaZ
Differenzierung: Welchen Stellenwert hat die Differenzierung für das Lehrmittel? (besonders hohe Bedeutung oder normale Bedeutung) Welche Bereiche der Anforderungsniveaus muss die Differenzierung abdecken? Hohe Bedeutung: Wie bisher sollen jahrgangsübergreifender Unterricht und altersdurchmischtes Lernen mit dem Lehrmittel möglich sein.
Lernzielkontrolle: Welchen Stellenwert haben Lernzielkontrollen für das Lehrmittel? (besonders hohe Bedeutung oder normale Bedeutung) Ist eine bestimmte Ausrichtung (formativ, summativ) besonders zu gewichten? Hohe Bedeutung: Bestehendes Angebot vereinfachen, erweitern und an Beurteilungsinstrumente in «Sprachland » angleichen.
Fächerübergreifende Themen: Welchen Stellenwert haben die fächerübergreifenden Themen (gemäss LP21) für das Lehrmittel? (besonders hohe Bedeutung oder normale Bedeutung) Sind bestimmte fächerübergreifende Themen besonders zu gewichten? Normale Bedeutung:  
  • ICT und Medien: besonders zu gewichten.
  • Fächerübergreifende Themen unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung: normale Bedeutung.
  Berufliche Orientierung: betrifft 1. und 2. Zyklus nicht.
Überfachliche Kompetenzen: Welchen Stellenwert haben die überfachlichen Kompetenzen (gemäss LP21) für das Lehrmittel? (besonders hohe Bedeutung oder normale Bedeutung) Sind bestimmte überfachliche Kompetenzen besonders zu gewichten? Hohe Bedeutung: Ausgewogene Gewichtung aller überfachlichen Kompetenzen:  
  • Personale Kompetenzen
  • Soziale Kompetenzen
  • Methodische Kompetenzen
 
Abgrenzung zu anderen Lehrmitteln: Von welchen Lehrmitteln soll sich das Lehrmittel abgrenzen, d. h. wo sind Redundanzen zu vermeiden? Erstleselehrgänge und Schreiblehrgänge bleiben bestehen, «Sprachfenster» greift in diese Bereiche nicht ein.
Einbezug anderer Lehrmittel: Auf welche Lehrmittel soll sich das Lehrmittel beziehen, d. h. wo sind allenfalls sogar Verbindungen, Verweise aufzunehmen? Keine
Anschluss an andere Lehrmittel: Auf welche Lehrmittel soll das Lehrmittel aufbauen und zu welchen soll es den Anschluss gewährleisten? (Über den LP21 hinaus) Gewährleistet Anschluss zu «Sprachland» (4.–6. Schuljahr). An «Sprachland» schliesst auf der Sekundarstufe I «Sprachwelt Deutsch» (7.–9. Schuljahr) an.
Medienwahl: Gibt es Rahmenbedingungen, die die Verwendung bestimmter Medien (print, digital) beeinflussen? Wie wirken sie sich auf die Art und den Anteil der betreffenden Medien aus? Sinnvolles digitales Angebot

Die Kantonale Lehrmittelkommission hat dem vorliegenden Anforderungskatalog zur Konzeptentwicklung mit Zirkularbeschluss vom 28. Oktober 2013 zugestimmt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Lehrmittelverlag Zürich wird beauftragt, unter Einbezug des Anforderungskatalogs und in Absprache mit dem Volksschulamt, bis im Sommer 2014 ein Konzept vorzulegen, wie das Lehrmittel «Sprachfenster» optimiert, ergänzt oder ersetzt werden kann.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, HfH; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; den Lehrmittelverlag Zürich, das Volksschulamt und das Amt für Volksschule des Kantons St. Gallen.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: