Lehrmittelobligatorium im Fachbereich «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ). Konzeptauftrag für DaZ-Lehrmittel auf der Sekundarstufe I.

Beschluss Bildungsrat
2013/34
Sitzungsdatum
21. Oktober 2013

Ausgangslage

Im Bildungsratsbeschluss vom 3. September 2012 (BRB 35/2012) «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich – Projektabschluss und Umsetzung der Projektergebnisse» wurde unter anderem beschlossen, dass das neue Modell zur Regelung der Lehrmittelwahl an der Zürcher Volksschule (ab Schuljahr 2014/15) eingeführt wird. Dieses sieht ein Nebeneinander von kantonalem Lehrmittelobligatorium und freier Lehrmittelwahl auf der Ebene Schule bzw. Schulgemeinde vor. Der Lehrmittelstatus «obligatorisch» bleibt bestehen, die Lehrmittelstatus «provisorisch-obligatorisch» und «zugelassen» werden aufgehoben.

Die obligatorischen Lehrmittel sind ab Schuljahr 2014/15 für die Fächer Deutsch, Englisch Französisch, Mathematik sowie für Religion und Kultur vorgesehen.
In den übrigen Fächern wird die Lehrmittelwahl den Schulen bzw. Schulgemeinden überlassen.

Der Fachbereich DaZ ist ein Teilbereich des Fachs Deutsch. Zielgruppe sind die Lernenden, die eine andere Erstsprache als Deutsch haben und die noch nicht über ausreichende Deutschkompetenzen verfügen, um am Unterricht vollständig teilnehmen zu können.

Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 19. März 2012 (BRB 11/2012) den Stellenwert der DaZ-Lehrmittel betont und dem Volksschulamt den Auftrag erteilt zu prüfen, ob bestehende DaZ-Lehrmittel untereinander und stufenbezogen im Hinblick auf die individuelle Förderplanung genügend abgestimmt und noch aktuell sind.

Das Volksschulamt hat die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH) in Zürich beauftragt, bis Ende Januar 2014 einen Bericht zu verfassen, welcher begründet aufzeigt, wie die Lehrmittel gegebenenfalls optimiert, ergänzt oder ersetzt werden könnten.

Auf der Kindergarten- und der Unterstufe wird das Lehrmittel HOPPLA eingesetzt. HOPPLA ist ein Deutschlehrmittel für Kinder zwischen fünf und neun Jahren. Band 1 (Herausgabe 2010) richtet sich primär an Kinder ohne bzw. mit sehr geringen Deutschkenntnissen. HOPPLA 2, 3 und 4, erschienen in den Jahren 2011,2012 und 2013, bauen die Deutschkenntnisse systematisch weiter aus. HOPPLA 1 und 2 eignen sich für den Unterricht sowohl mit nicht alphabetisierten Kindern im Kindergarten als auch mit alphabetisierten Kindern der Unterstufe. Die Lernsoftware Multidingsda, für Kinder ab sechs Jahren, kann zusätzlich für die Wortschatzförderung eingesetzt werden. Die Lernsoftware bietet den Grundwortschatz Deutsch an mit Übersetzungen in elf Sprachen.

Seit 2002 wird auf der Mittelstufe das Lehrmittel Pipapo verwendet. Mit Pipapo 1 lernen neu zugezogene Kinder im Alter von 9 bis 13 Jahren die Grundlagen der deutschen Sprache. Pipapo 2 und 3 sind Sprach- und Sachlehrmittel für Kinder mit Grundkenntnissen des Deutschen. Sie gehen mit je acht Themeneinheiten von einem immersiven Unterrichtsmodell aus, bei dem die Kinder abgesehen von Sprachlichem auch schulischen Lernstoff bearbeiten.

Auf der Sekundarstufe wird im Fachbereich DaZ seit 1994/95 Kontakt 1 und 2 eingesetzt. Kontakt 1 nutzen vor allem Schülerinnen und Schüler, die neu in der Schweiz wohnen und Deutsch von Grund auf lernen müssen. Kontakt 2 wird für den Aufbauunterricht in DaZ sowie zur Differenzierung des Deutschunterrichts, vor allem in den Sekundarklassen B/C, eingesetzt.

Im Februar 2013 wurden die Schulpflegen, Schulleitungen und DaZ-Lehrpersonen im Kanton Zürich zur Förderung für Deutsch als Zweitsprache befragt. Der Bericht zur Befragung zeigt auf, dass sich die DaZ-Förderung aufgrund des neuen Volksschulgesetzes und der damit verbundenen Vorgaben zum DaZ-Unterricht in den letzten Jahren weiterentwickelt hat und unter anderem auch ein Handlungsbedarf im Bereich der Lehrmittel besteht.

Erwägungen

Lehrmittelobligatorium im Fachbereich «Deutsch als Zweitsprache»

Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache ergänzt und unterstützt den Regelunterricht in der Zürcher Volksschule. Er hat einen grossen Stellenwert. Rund ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler im Kanton hat eine andere Erstsprache als Deutsch; rund 1000 Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse treten pro Jahr in die Volksschule ein.

Das Volksschulgesetz sieht vor, dass Gemeinden Aufnahmeunterricht für Lernende mit Deutsch als Zweitsprache bei Bedarf auf allen Schulstufen (Kindergartenstufe bis Sekundarstufe) anbieten müssen und Aufnahmeklassen führen können. Die Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) regelt die Einzelheiten der DaZAngebote. Auf der Primar- und Sekundarstufe werden zwei Angebote unterschieden: ein DaZ-Anfangsunterricht und ein DaZ-Aufbauunterricht.

DaZ-Lehrmittel sollen so beschaffen sein, dass sie sich für einen sprachfördernden Unterricht in allen Lernfeldern eignen sowie aufeinander und auf das Instrumentarium zur Erhebung des Sprachstands («sprachgewandt») abgestimmt sind. Damit leisten sie auch einen Beitrag zur Optimierung des DaZ-Unterrichts.

Im Rahmen dieser Überlegungen und im Hinblick auf den Lehrplan 21 sollen nun die nötigen Anpassungen an der Planung der DaZ-Lehrmittel in Angriff genommen werden. In diesem Zusammenhang soll verdeutlicht werden, dass der Fachbereich «Deutsch als Zweitsprache» Bestandteil des obligatorischen Fachbereichs «Deutsch» ist und die DaZ-Lehrmittel dem Lehrmittelobligatorium unterstellt sind.

Konzeptauftrag zu DaZ-Lehrmittel auf der Sekundarstufe I

Auf der Sekundarstufe ist der Handlungsbedarf bezüglich DaZ-Lehrmittel ausgewiesen. Das aktuell unterrichtsleitende DaZ-Lehrmittel Kontakt 1 und 2 ist seit 18 Jahren im Einsatz.Einige Inhalte und didaktische Aufgabenstellungen sind nicht mehr zeitgemäss, auch im Hinblick auf den Lehrplan 21. Das Lehrmittel wurde primär für neu zugereiste Jugendliche konzipiert, welche damals (1990) insbesondere in Sonderklassen - E eingeschult wurden. Heute müssen die Jugendlichen ihr Lernen in verschiedenen Lernsettings (DaZ-Anfangsunterricht, DaZ-Aufbauunterricht, DaZ-Lernen in der Regelklasse und zuhause) vermehrt auch autonom gestalten können. Es braucht heute ein DaZ-Lehrmittel, welches sowohl das Deutschlernen im ergänzenden DaZ-Unterricht, im Regelklassenunterricht als auch das selbständige Lernen unterstützt. Es soll sowohl die DaZ-Lehrperson wie auch die Regelklassenlehrperson in ihrer Unterrichtsgestaltung unterstützen.

Die KLK hat an ihrer Sitzung vom 25. Juni 2013 das Vorgehen diskutiert und teilt die Meinung, dass beim DaZ-Lehrmittel Kontakt 1 und 2 dringender Handlungsbedarf besteht.

Der von der HfH zu erstellende Bericht bezüglich der Lehrmittelsituation im Fachbereich Deutsch als Zweitsprache behandelt deshalb als erstes das Lehrmittel «Kontakt». Aufgrund der oben dargelegten Gründe soll der Lehrmittelverlag Zürich bereits parallel zur Erarbeitung des Berichtes und in Absprache mit dem Volksschulamt (VSA) ein Konzept für ein DaZLehrmittel der Sekundarstufe zuhanden des Bildungsrats erstellen. Die Resultate des Berichts der HfH sind dabei zu berücksichtigen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Fachbereich «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ) zählt zum obligatorischen Fachbereich «Deutsch».
  • Die DaZ-Lehrmittel erhalten den Status «obligatorisch».
  • Der Lehrmittelverlag Zürich wird beauftragt, unter Berücksichtigung des Berichts zur Lehrmittelsituation im DaZ-Bereich der Hochschule für Heilpädagogik und in Absprache mit dem Volksschulamt, im Frühjahr 2014 ein Konzept vorzulegen, wie die DaZLehrmittel auf der Sekundarstufe I optimiert, ergänzt oder ersetzt werden können.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz; Verein der DaZ-Lehrpersonen, VZL DaZ; Forum Migration und Integration (Kommission des Bildungsrats); den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; den Verband Zürcher Privatschulen, VsP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den  Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, HfH; Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschulund Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: