Kantonsschule Zürcher Unterland. Ergänzung des zweisprachigen Maturitätsgangs Deutsch/Englisch um einen Sprachaufenthalt an Partnerschulen im Ausland

Beschluss Bildungsrat
2013/33
Sitzungsdatum
21. Oktober 2013

Ausgangslage

Am 6. Februar 2012 beschloss der Bildungsrat die Zuteilung des zweisprachigen Maturitätsgangs Deutsch/Englisch an die Kantonsschule Zürcher Unterland. Seit Beginn des Schuljahres 2012/13 führt die Schule den genannten Maturitätsgang mit einer Klasse pro Jahrgang. Die Schule möchte diesen Maturitätsgang nun um einen Sprachaufenthalt an Partnerschulen in England ergänzen.
Im Kanton Zürich bieten bereits zwei Mittelschulen einen zweisprachigen Maturitätsgang mit einem Sprachaufenthalt an Partnerschulen an. Die Kantonsschulen Freudenberg und Zürich Nord führen seit dem Schuljahr 2010/11 immersive Klassenzüge Deutsch/Französisch, in welchen die Schülerinnen und Schüler ein Quartal bzw. ein Semester an Partnerschulen in der Westschweiz absolvieren.
Die Kantonsschule Zürcher Unterland hatte 2010 einen Antrag gestellt auf Führung einer zweisprachigen Maturität mit Sprachaufenthalt an Partnerschulen im Ausland. Das Projekt wurde damals zurückgestellt, weil zu dem Zeitpunkt das Reglement der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) in Überarbeitung war. Es war somit nicht klar, nach welchen Vorschriften ein zweisprachiger Maturitätsgang mit Sprachaufenthalt an einer Partnerschule in Zukunft durchzuführen sei.

Am 1. Januar 2013 trat das neue Reglement der SMK für die Anerkennung kantonaler zweisprachiger
Maturitäten in Kraft. Im Reglement ist vorgesehen, dass Schulen den teilweisen
Immersionsunterricht an der Heimschule ergänzen können mit einem Sprachaufenthalt von
drei bis zwanzig Wochen an einer Partnerschule im In- oder Ausland. Laut SMK-Reglement
kommen als Partnerschulen Schweizer Gymnasien oder neu vergleichbare Schulen im Zielsprachgebiet
in Frage. Der Sprachaufenthalt kann an die Gesamtlektionenzahl aller Immersionsstunden
angerechnet werden.
Die Kantonsschule Zürcher Unterland kam deshalb auf ihren früheren Antrag von 2010 zurück
und stellte mit Schreiben vom 13. Mai 2013 den Antrag, ihr Angebot um einen Sprachaufenthalt
an Partnerschulen in England zu ergänzen.

Konzept der Kantonsschule Zürcher Unterland

Die Kantonsschule Zürcher Unterland möchte den zweisprachigen Lehrgang grundsätzlich so anbieten wie bisher, ihn aber um einen Sprachaufenthalt im Zielsprachgebiet ergänzen. Es werden wie bisher an der eigenen Schule drei Fächer immersiv angeboten, Mathematik und Biologie ab Semester 3.2, Geschichte ab Semester 4.1. Das ergibt 960 Lektionen an der Heimschule. In England kommen nochmal 325 Lektionen dazu, so dass die Absolventinnen und Absolventen neu mindestens 1›285 Lektionen Immersionsunterricht geniessen.
Der vorgeschlagene Lehrgang mit 15 Wochen Unterricht an einer Partnerschule entspricht dem Modell A der SMK, «Teilweiser Immersionsunterricht an der Heimschule mit Sprachaufenthalt an der Partnerschule», bei dem Sprachaufenthalte von drei bis zwanzig Wochen an Partnerschulen Teil des Lehrgangs bilden können.
Für den Sprachaufenthalt hat die Kantonsschule Zürich Unterland fünf Schulen in Manchester, England, ausgewählt, die den Status einer Grammar School (= Mittelschule) haben und im regionalen sowie nationalen Ranking gut bis sehr gut abschneiden. Vier dieser Schulen sind Staatsschulen (Grammar Schools) und eine (Manchester Grammar School for Boys) ist eine Privatschule (Public School), die staatlich anerkannt ist. Alle Schulen ermöglichen den Hochschulzugang, die Abgängerinnen und Abgänger besuchen in der Regel nachher eine prestigeträchtige Universität. Alle Lehrpersonen der Partnerschulen verfügen über ein abgeschlossenes universitäres Fachstudium, haben teilweise promoviert und besitzen einen didaktischen Ausweis.

Für die Immersionsfächer an der Kantonsschule Zürcher Unterland selber stehen seit Einführung der zweisprachigen Maturität Deutsch/Englisch im Schuljahr 2012/13 qualifizierte Lehrpersonen zur Verfügung, die den Didaktikkurs für Immersionslehrpersonen an der Universität Zürich besucht haben.
Während des Auslandaufenthalts der Immersionsklasse ist die Auslastung der Lehrpersonen dieser Klasse unterschiedlich hoch. Die Schwankungen wegen der ungleichen Auslastungwerden über das Stundenkonto der Lehrpersonen verrechnet. Die Kantonsschule Zürcher Unterland legt in ihrem Antrag dar, wie die Stundenkonten von betroffenen Immersionslehrpersonen ausgeglichen werden.

Die Kosten des Sprachaufenthalts werden mit Fr. 3›700.- pro Schülerin oder Schüler veranschlagt und decken die Reise, den einwöchigen Sprachkurs sowie die Unterkunft ab. Der Unterricht an den Schulen ist für die Schweizer Schülerinnen und Schüler kostenlos. Der gesamte Aufenthalt in England erstreckt sich über 16–17 Wochen, so dass jede Schülerin oder jeder Schüler im Durchschnitt mit Kosten von ca. Fr. 225.- pro Woche rechnen muss. Dies ist im Vergleich zu Angeboten anderer Zürcher Mittelschulen preisgünstig. Im Kanton Zürich bieten insgesamt 14 Mittelschulen Sprachaufenthalte im englischsprachigen Raum an. Sie finden zum Teil im Rahmen eines zweisprachigen Maturitätsgangs statt und dauern zwischen einer und vier Wochen. Deren Kosten belaufen sich auf Fr. 400.- bis Fr. 1›000.- pro Woche.
Auch im Vergleich mit privaten Anbietern schneidet das geplante Angebot der Kantonsschule Zürcher Unterland sehr gut ab. Eine aktuelle Zusammenstellung der Kosten von Sprachaustauschprogrammen

der Austauschorganisation American Field Service AFS von 2014 zeigt, dass ein Aufenthalt in England von 16–32 Wochen mit Fr. 10›500.- geschätzt wird. Er umfasst in der Regel einen Sprachkurs, den Besuch einer Schule und den Aufenthalt bei einer Gastfamilie. Die Reise nach England ist darin nicht enthalten. Die Kosten für den Sprachaufenthalt der Immersionsschülerinnen und -schüler in England werden durch die Eltern getragen. Das Mittelschulgesetz vom 13. Juni 1999 sieht vor, dass eine Beteiligung an den Mehrkosten für besondere Schulformen verlangt werden kann (§ 33 Abs. 3). Für Eltern mit geringem Budget steht ein breit abgestützter Solidaritätsfonds zur Verfügung.

Die Schülerinnen und Schüler im zweisprachigen Maturitätsgang werden die Kantonsschule Zürcher Unterland jeweils im Herbstsemester der fünften Klasse vor dem Sprachaufenthalt im August eine Woche lang besuchen und nach dem Sprachaufenthalt weitere vier bis fünf Wochen im Januar und Februar (zwischen den Weihnachts- und den Sportferien). Da die Notenabgabe für das Herbstsemester in der Regel in der zweitletzten Schulwoche stattfindet, stünden nur gerade drei Wochen Zeit für Unterricht und Prüfungen in allen Fächern zur Verfügung. Die Promotion bzw. das Zeugnis der Schülerinnen und Schüler im zweisprachigen Maturitätsgang der Kantonsschule Zürcher Unterland entfällt deshalb im ersten Semester der fünften Klasse.

Gemäss Sprachaufenthaltsreglement vom 21. November 2011 kehren die Schülerinnen und Schüler nach einem Quartals- oder Semesteraufenthalt in die angestammte Klasse zurück (§ 4). Die anlässlich des Aufenthalts erzielten Leistungen sind nachzuweisen. Sie sind nicht promotionswirksam (§ 6). Entsprechend werden die Schulen in England für die betroffenen Schülerinnen und Schüler einen Leistungsausweis erstellen.

Der Antrag der Kantonsschule Zürcher Unterland entspricht in allen Punkten dem erwähnten neuen Reglement der SMK zur Anerkennung kantonaler zweisprachiger Maturitäten. Der Antrag der Kantonsschule Zürcher Unterland auf Zuteilung des zweisprachigen Maturitätsgangs Deutsch/Englisch mit Sprachaufenthalt an Partnerschulen im Zielsprachgebiet ist deshalb zu bewilligen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Kantonsschule Zürcher Unterland ergänzt ab Schuljahr 2013/14 ihren zweisprachigen Maturitätsgang Deutsch/Englisch um einen Sprachaufenthalt an Partnerschulen im Zielsprachgebiet.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Kantonsschule Zürcher Unterland; den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen Mittelschulen, Herrn Eric Huggenberger; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Cornel Jacquemart; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Martin Lüscher; die Bildungsdirektion, Abteilung Bildungsplanung sowie das Hochschulamt und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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