Zuteilung der Berufe der kaufmännischen Grundbildung der Wirtschaftsschule KV Uster an die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Uster

Beschluss Bildungsrat
2013/31
Sitzungsdatum
9. September 2013

Ausgangslage

Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln. Mit Beschluss vom 20. Juni 2011 hat der Bildungsrat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt beauftragt, im Raum Uster-Wetzikon eine standort- und schulübergreifende Optimierung der kantonalen und nicht kantonalen Berufsfachschulen anzugehen. Dabei handelt es sich am Standort Wetzikon um die private Wirtschaftsschule KV Wetzikon (WKVW) und die kantonale Gewerbliche Berufsschule Wetzikon (GBW). Am Standort Uster sind es die kantonale Gewerblich-Industrielle Berufsschule Uster (GIBU), die private Höhere Fachschule Uster (HFU) und die private Wirtschaftsschule KV Uster (WKVU). Seit jeher wird der Unterricht der WKVU vom privaten Träger Kaufmännischer Verband Uster verantwortet, von 1984 bis 2007 gemäss dem Gesetz über die Trägerschaft der Berufsschulen vom 2. Dezember 1984. Heute gilt als Grundlage § 10 Abs. 3 EG BBG, wonach der Kanton Dritte mittels Leistungsvereinbarung mit der Führung von nichtkantonalen Schulen beauftragen kann. Gestützt darauf besteht die Leistungsvereinbarung 2011 – 2014 zwischen dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt und dem Kaufmännischen Verband Uster.

Erwägungen

  1. Vorgehen bei der Schul- und standortübergreifenden Optimierung Die Vorschläge zur Optimierung wurden unter Leitung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes mit allen Beteiligten in zwei Workshops am 18. Januar 2012 und 29. März 2012 erarbeitet. Anschliessend wurden die Detailarbeiten standortbezogen fortgesetzt.
  2. Ergebnis am Standort Wetzikon
    Am Standort Wetzikon wurde von den Schulen die Auslagerung der privaten WKVW aus dem Areal der kantonalen GBW in Oberwetzikon vorgeschlagen und von beiden Schulen unterstützt. Damit wird die Konzentration der GBW neu an zwei anstatt wie bisher an drei Standorten realisierbar und die Führbarkeit der Schule verbessert. Auf einen Neubau für die GBW am Standort Oberwetzikon zur Kompensation des gekündigten Mietobjektes Poststrasse kann deshalb verzichtet werden. Für die private WKVW sollen neu Schulräume gemietet werden. Diesbezügliche Verhandlungen laufen zurzeit unter Leitung des Immobilienamtes der Baudirektion. Dieses Vorgehen ermöglicht flexible Lösungen bei einer Änderung der Anzahl Lernenden bzw. Klassen. Zudem kann den Platzproblemen begegnet werden, die aufgrund der erhöhten Lektionenzahl gemäss der neuen Bildungsverordnung Kauffrau / Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), Basis-Grundbildung (B-Profil) entstehen.
  3. Ergebnis am Standort Uster
    In Uster wurden von den Beteiligten verschiedene Modelle der Zusammenarbeit zwischender kantonalen GIBU und der privaten WKVU erarbeitet und bewertet. Die HFU war in diese Arbeiten einbezogen. Favorisiert wurde von den Schulen die Zuweisung der KV-Berufe der WKVU an die GIBU. In diesem Sinne erfolgte im Juni 2012 seitens der Schulen eine erste Absichtserklärung, die im Rahmen der internen Entscheidfindung beim Träger der WKVU vorerst nicht zu einem abschliessenden Ergebnis führte. Mit Schreiben vom 20. März 2013 an die Bildungsdirektion hat der Kaufmännische Verband Uster die Absicht des Verbands auf Überführung der Trägerschaft der WKVU an den Kanton Zürich bestätigt und die Kantonalisierung auf Ende Legislatur 2013/2014 mit gleichzeitiger Übernahme des Personals der Schule beantragt. Ebenfalls mit Schreiben vom 20. März 2013 an den Bildungsrat haben der Kaufmännische Verband Uster, die WKVU und die GIBU die Zuteilung der kaufmännischen Grund-und Weiterbildung der WKVU an die GIBU beantragt. Weiter wurden die Genehmigungeines Umsetzungsprojektes und die Änderung des Namens der GIBU in Berufsfachschule Uster beantragt.
    Die Klärung der mit der Zuweisung der KV-Berufe an die GIBU verbundenen Fragen wird in einem Projekt unter Leitung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes angegangen. Die Vorarbeiten dazu wurden unterdessen gestartet.
    An der WKVU werden in der beruflichen Grundbildung zurzeit die zwei kaufmännischen Profile Basis-Grundbildung (B) und erweiterte Grundbildung (E) sowie die kaufmännische Berufsmaturität (M) angeboten. Bei der GIBU sind es die Berufe Automatiker/in EFZ, Elektroniker/in EFZ und Informatiker/in EFZ. Viele dieser Lernenden absolvieren auch die Berufsmaturität. Diese wird auch für die Berufe Polymechaniker/in EFZ und Konstrukteur/in EFZ geführt. Der Unterricht dieser Klassen wird aber an der Berufsschule Rüti erteilt, deren Berufsmaturitätsklassen unter Leitung der Abteilung Berufsmaturität der GIBU stehen. Im Bereich Weiterbildung besteht ein breites Angebot mit dem Fokus in den Branchen bzw. Berufen der Grundbildung, ergänzt mit Vorbereitungskursen auf die eidgenössische Berufsprüfung und Bildungsgängen und Nachdiplomstudien auf Stufe höhere Fachschule im Bereich Technik. Letztere werden von der HFU in den Räumen und mit den Einrichtungen der GIBU durchgeführt. Mit knapp 900 Lernenden in 56 Klassen der GIBU (einschliesslich Konstrukteur/ in EFZ und Polymechaniker/in EFZ, welche in Rüti unterrichtet werden) und weniger als 600 Lernenden in 30 Klassen der WKVU sind diese beiden Schulen neben der WKVW die kleinsten Berufsfachschulen im Kanton.
  4. Rückgabe der Trägerschaft der WKVU an den Kanton
    Falls Dritte, die wie im Fall des Kaufmännischen Verbands Uster gemäss § 10 Abs. 3 EG BBG mittels Leistungsvereinbarung mit der Führung einer nichtkantonalen Berufsfachschule beauftragt sind, diesen Auftrag zurückgeben, ist die Beschulung der Lernenden in der Grund- und Weiterbildung vom Kanton zu gewährleisten. Dies ist im vorliegenden Fall aufgrund der laufenden Ausbildungsgänge nur möglich durch die Übernahme der Lehrpersonen und des weiteren Personals der Schule und die Zuweisung der Berufe an eine bestehende Berufsfachschule. Aufgrund der Grösse der WKVU, des gemeinsamen Antrags des Trägers und der Schulorgane der beiden Schulen sowie der breiten Unterstützung durch Politik und Wirtschaft im Raum Uster erscheint die Zuweisung der kaufmännischen Berufe an die bestehende kantonale Berufsfachschule als die einzige realisierbare Lösung. Die Zuweisung der Berufe bzw. der Lernenden der WKVU an die WKVW ist derzeit keine Option, weil der dafür notwendige Raum in Wetzikon nicht zur Verfügung steht und weder der Träger Kaufmännischer Verband Uster noch der Schulrat noch die Lehrpersonen der WKVU dieser Variante zustimmen würden.
  5. Bewertung der Ergebnisse
    Am Standort Wetzikon kann mit der angestrebten räumlichen Entflechtung der WKVW und GBW eine wesentliche Verbesserung der Führbarkeit erreicht werden. Der Verzicht auf einen Neubau in Oberwetzikon ermöglicht eine flexiblere Standort- und Raumstrategie, auch aus einer übergeordneten Sichtweise. Die Mietlösung kann rasch realisiert werden und erfordert wesentlich tiefere Investitionskosten als ein Neubau. Wie bisher hat die WKVW Mietzinsen zu bezahlen, die als Teil des Staatsbeitrags vom Kanton vollumfänglich übernommen werden.
    Am Standort Uster bleibt durch die Zuweisung der KV-Berufe an die GIBU der Status quo bezüglich der beschulten Berufe erhalten. Vereinfacht wird die Organisation und Führung der Bereiche Wirtschaft und Technik durch eine einzige Schulleitung. Dies hat sich an der Berufsschule Bülach und am Bildungszentrum Zürichsee in Horgen / Stäfa bewährt. Der Bereich Weiterbildung und höhere Berufsbildung ist zwischen GIBU, WKVU und HFU bereits gut koordiniert. Besser genutzt werden können inskünftig die Synergien zwischen KVBerufsmaturität, der technischen Berufsmaturität und allenfalls der Kantonsschule Uster im Schwerpunkt Wirtschaft und Recht beim Einsatz der Lehrpersonen und in Projekten. Dies gilt auch für die Lehrpersonen in den Sprachfächern, im Sport und allenfalls in den naturwissenschaftlichen Fächern. Am Standort Uster müssen sich nur noch drei Schulen absprechen. Dies kann sich positiv auf die Raumbewirtschaftung auswirken.

    Eine Reduktion wird bei der Anzahl der Schulkommissionen erreicht. Es ist vorgesehen,dass in einer Übergangsphase die Kommissionen der WKVU und GIBU gemeinsam tagen, ab Schuljahr 2014/15 in eine Kommission zusammengeführt werden und anschliessend die Schulkommission der Berufsfachschule Uster gemäss § 18 der Verordnung zum EG BBG vom 8. Juli 2009 noch sieben bis elf Mitglieder umfasst.
  6. Folgen
    Künftig wird eine einzige Rektorin bzw. ein Rektor die Berufsfachschule Uster führen, unterstützt von einer Prorektorin bzw. einem Prorektor. Die Schulkommission ist für das Verfahren und den Antrag dieser Stellenbesetzungen an die Bildungsdirektion zuhanden des Regierungsrats zuständig (§ 11 Abs. 5 lit. e EG BBG). Die Organisation der Schule ist Teil des Organisationsentwicklungsprozesses, der ab Herbst 2013 unter Leitung einer Steuergruppe (Vorsitz beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt) laufen soll. Es wird davon ausgegangen, dass alle Lehrpersonen und Angestellten in Verwaltung und Betrieb der WKVU von der Berufsfachschule Uster angestellt werden, wobei eine Angleichung der Anstellungsbedingungen an die Vorgaben des kantonalen Personalrechts vorzunehmen ist.
    Es ist mit einmalig anfallenden Kosten für den Organisationsentwicklungsprozess zu rechnen. Zudem entstehen Aufwände für die Namensänderung, die jedoch durch die Umsetzung des kantonalen Corporate Design auch bei anderen Schulen im Bereich der Bildungsdirektion anfallen. Zusätzliche Betriebs- oder Raumkosten werden nicht erwartet.
    Die Übernahme der Aktiven bzw. Sachwerte wie Mobiliar und Informatikanlagen haben für den Kanton keine Kostenfolgen, weil diese Sachwerte bereits bei der Beschaffung vollumfänglich durch den Kanton finanziert worden sind. Passiven bzw. Verpflichtungen gegenüber Dritten, wie z.B. laufende Rechtsverfahren, bestehen gemäss Deklaration der WKVU und laut Revisionsbericht 2012 der Tharo Revisions AG vom 14. März 2013 keine.

    Die Zuweisung der Berufe der kaufmännischen Grundbildung der WKVU an die GIBU ist rasch umsetzbar. Verbesserungen bezüglich Organisation und Führung der Berufsschulen am Standort Uster sind zu erwarten und stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand dieser Lösung. Zudem lässt der Entscheid bei der künftigen Weiterentwicklung der Berufszuteilung in den betroffenen Berufen und Branchen im Sinne der Richtlinien für die Berufszuteilung an Berufsfachschulen vom 27. Mai 2013 (Bildung von Kompetenzzentren) weitere Optimierungen zu.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Von den Ergebnissen der standort- und schulübergreifenden Optimierung der kantonalen und nicht kantonalen Berufsfachschulen im Raum Uster-Wetzikon gemäss Auftrag vom 20. Juni 2011 wird Kenntnis genommen.
  • Die Berufe Kaufmann / Kauffrau EFZ der Wirtschaftsschule KV Uster werden auf Beginn des Schuljahres 2014/15 der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Uster zugewiesen.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird mit der Umsetzung beauftragt.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an den Präsidenten des Kaufmännischen Verbands Uster, den Präsidenten des Schulrats der Wirtschaftsschule KV Uster, die Präsidentin der Schulkommission der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Uster sowie an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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