Volksschule. Qualität in multikulturellen Schulen (QUIMS). Weiterentwicklung 2013–2017

Beschluss Bildungsrat
2013/30
Sitzungsdatum
9. September 2013

Ausgangslage

Schulen in den sozial stark belasteten Quartieren der Städte und Agglomerationen sind geprägt durch hohe Anteile an Lernenden aus den unteren Sozialschichten und aus eingewanderten Familien. Diese Schulen arbeiten, wie die Fachstelle für Schulbeurteilung für die Volksschulen im Kanton insgesamt feststellt, im Durchschnitt auf einem guten Qualitätsniveau. Dennoch besteht an diesen Schulen das Risiko, dass die Schülerinnen und Schüler unterdurchschnittliche Leistungen erbringen und einen unterdurchschnittlichen Schulerfolg erreichen. Das Programm QUIMS soll hier Gegensteuer geben.

Gemäss §§ 25 und 62 Volksschulgesetz (VSG) und § 20 Volksschulverordnung(VSV) sichern Schulen mit einem grossen Anteil an Fremdsprachigen ihre Qualität mit zusätzlichen Massnahmen. Sie erhalten zu diesem Zweck finanzielle und fachliche Unterstützung. Dies geschieht mit dem Programm QUIMS. Beteiligt sind Schuleinheiten, die zu 40% und mehr von ausländischen und fremdsprachigen Kindern besucht werden («Mischindex»). Zum jetzigen Zeitpunkt sind dies 110 Schulen im Kanton.

Die beteiligten Schulen legen in ihrem Schulprogramm selbst fest, welche Arbeiten zu QUIMS sie durchführen. Sie haben sich dabei an die gesetzlich vorgegebenen Ziele zu halten. Zudem sind für ihre Massnahmen gemäss Verordnung drei Handlungsfelder bestimmt: «Sprachförderung», «Förderung des Schulerfolgs» und «Förderung der sozialen Integration» (hier eingeschlossen die Zusammenarbeit mit den Eltern). Die Massnahmen beziehen alle Lernenden und Eltern mit ein (nicht nur Lernende mit Deutsch als Zweit.sprache). Sie werden vor allem im Unterricht umgesetzt, zudem als vor- und ausserschulische Lern- und Beratungsangebote. Die Lehrpersonen werden für ihre QUIMS-Arbeit weitergebildet. In den letzten Jahren haben die Schulen vor allem die Leseförderung und niederschwellige Massnahmen der Zusammenarbeit mit den Eltern ausgebaut.

QUIMS entspricht einem gesetzlichen Auftrag. Die Schulen sind auch künftig beauftragt, innerhalb der bestehenden drei Handlungsfelder ihre schuleigenen QUIMS-Massnahmenselbst festzulegen, diese in ihr Schulprogramm zu integrieren und durchzuführen. Dieser «Grundbetrieb» wird im vorliegenden Papier nicht weiter beschrieben.

Im Folgenden wird nur die Weiterentwicklung des Programms dargestellt. Diese orientiert sich ebenfalls am erwähnten grundlegenden Rahmen, präzisiert aber die Vorgaben gegenüber den Schulen, da sie neu die obligatorische Durchführung von zwei Schwerpunkten verlangt.

Weiterentwicklung

Beurteilung des Handlungsbedarfs, neue Schwerpunkte
Nach Kenntnisnahme der Evaluationsstudie zu QUIMS (Schlussbericht «Qualität in multikulturellen Schulen (QUIMS) – eine Sekundäranalyse» von Maag Merki, Moser, Angelone und Roos, 4. März 2012) sowie aufgrund von Befunden der kantonalen Studie zu PISA 2009 (Grundlagenpapier der Bildungsdirektion «Folgemassnahmen PISA 2009» vom 22. Mai 2012) haben sich die Bildungsdirektion und der Bildungsrat am 4. Juni 2012 für eine Weiterentwicklung von QUIMS ausgesprochen (Bericht der Bildungsdirektion «Qualität in multikulturellen Schulen (QUIMS): Externe Evaluationsstu-die und Vorschläge zur Weiterentwicklung» vom 4. Juni 2012, zuhanden des Bildungsrats und «Aus-sprachepapier zu QUIMS» für den Bildungsrat vom 4. Juni 2012). In Diskussionen zu QUIMS im Kantonsrat im Rahmen einer KEF-Erklärung im Januar 2013 vorgeschlagen, finanzielle Mittel für QUIMS in die frühe Förderung umzulagern. Dieses Anliegen, die frühe Förderung stärker zu gewichten, soll nun bei der Weiterentwicklung von QUIMS aufgenommen werden. Es liegt deshalb eine, verglichen mit dem Aussprachepapier vom 4. Juni 2012, geänderte Vorlage vor. Beibehalten wird ein Fokus auf die Schreibförderung, neu vorgesehen ist ein zweiter Fokus auf die frühe Förderung im Kindergarten.

Die Weiterentwicklung von QUIMS soll dazu beitragen, den Lern- und Schulerfolg der Schülerinnen und Schüler in QUIMS-Schulen zu verbessern. Dafür soll die Lernförderung in den QUIMS-Schulen stärker als bisher fokussiert werden. Der Einsatz der finanziellen Mittel soll sich auf die entsprechend fokussierten Ziele ausrichten. In den Schulen soll regelmässig überprüft werden, inwieweit die Ziele erreicht werden. Die Bildungsdirektion legt dafür die entsprechenden Instrumente und Verfahren fest (siehe S. 4 und 5).

Fokus A: Schreibförderung, ab 2014, für alle QUIMS-Schulen verpflichtend

Ziele: Die Ziele der Weiterentwicklung sind verbindlich (Beilage; Auszug S. 6f. im Massnahmenplan 2013–2017). Die Lehrpersonen der QUIMS-Schulen kennen ausgewählte Aspekte der Schreibdidaktik (Förderung der basalen Schreibfertigkeiten, der Schreibstrategien und des Schreibens als soziale Praxis), die gemäss aktueller Forschung für das Schreiben besonders wirksam sind, und sie wenden dieses Knowhow auf allen Stufen und in allen Fächern an. Sie beobachten und reflektieren regelmässig nach fachdidaktischen Kriterien, wie sich die Massnahmen auf das Lernen der Schüler und Schülerinnen auswirken.

Begründung: Verglichen mit der Leseförderung besteht an den QUIMS-Schulen in der Schreibförderung ein Nachholbedarf (vgl. Maag Merki et al. 2012). Neben dem Lesen ist das Schreiben besonders wichtig, um die bildungssprachlichen Kompetenzen und den Schulerfolg insgesamt zu verbessern – insbesondere auch bei Lernenden mit ungenügenden Sprachkompetenzen. Der Schwerpunkt der Schreibförderung ist auf die Ziele des Lehrplans 21 und auf das kompetenzorientierte Unterrichten ausgerichtet. Er stützt sich zum einen auf eine Expertise der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) zur Schreibförderung, zum anderen auf eine Expertise der FHNW und der Universität Köln zur Sprachförderung (Sturm, Afra / Schneider, Hansjakob / Philipp, Maik: Schreibförderung an QUIMS-Schulen. Grundla-gen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Programms. Gutachten erstellt von der Pädagogi-schen Hochschule FHNW, Zentrum Lesen, im Auftrag des Volksschulamts der Bildungsdirektion Zü-rich. Februar 2013; Schneider, Hansjakob et. al.: Expertise zur Wirksamkeit von Sprachförderung. Im Auftrag der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. Schlussbericht. Erstellt von der Pädagogischen Hochschule FHNW, Zentrum Lesen, und der Universität zu Köln, Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache. Fassung vom 30. April 2013, noch unveröffentlicht). Der Schwerpunkt ist eingebettet in die Vorarbeiten der Bildungsdirektion zu einer stufenübergreifenden Strategie der «Sprachförderung».

Fokus B: Sprachförderung der Vier- bis Sechsjährigen und früher Einbezug der Eltern

ab 2014, für alle QUIMS-Schulen mit Kindergärten bzw. alle QUIMS-Kindergärten verpflichtend

Ziele: Die Ziele der Weiterentwicklung (Beilage; Auszug aus Massnahmenplan, S. 9f) sind verbindlich. Die Lehrpersonen der QUIMS-Kindergärten kennen ausgewählte wichtige Aspekte der frühen literalen Förderung, vor allem auch für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache, und wenden dieses Knowhow in ihrer Berufspraxis an. Sie beobachten und reflektieren regelmässig nach fachdidaktischen Kriterien, wie sich die Massnahmen auf das Lernen der Kinder auswirken. Die Lehrpersonen und die lokalen Fachpersonen der frühen Bildung stehen in einem fachlichen Austausch und bilden sich gemeinsam weiter, insbesondere zur Sprachförderung der Kinder und zur Arbeit mit den Eltern. Sie pflegen die Zusammenarbeit mit den Eltern in geeigneter Form – etwa indem sie die Eltern schon vor Eintritt ihrer Kinder in den Kindergarten über die Schule informieren, Willkommensveranstaltungen organisieren, regelmässige Gespräche mit den Eltern führen und Elternbildungskurse in ihr Programm aufnehmen (vor allem Angebote des Amts für Jugend und Berufsberatung, darunter auch niederschwellige Angebote wie «FemmesTische» oder «Eltern lernen Deutsch in der Schule»). Die Eltern sind über die Schule informiert und erhalten Anregungen, wie sie ihr Kind zuhause und mit Freizeitaktivitäten – beispielsweise mit Vorlesen und Museumsbesuchen – im Sprachlernen und im Lernen allgemein unterstützen können.

Begründung: Investitionen in die frühe Bildung, insbesondere in die Sprachförderung und in die Zusammenarbeit mit den Eltern, können gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen schaffen. Die Volksschule kann dies an zwei Stellen tun: 1. in dem Jahr, das dem Eintritt in den Kindergarten vorangeht (vorbereitende Aktivitäten und Zusammenarbeit mit den Fachpersonen des Frühbereichs), 2. im Kindergarten selbst. Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit den Eltern baut auch auf den Erfahrungen im Pilotprojekt «Elternbildung und Schule» des Amts für Jugend und Berufsberatung auf und wird dessen Angebotskatalog nutzen können.

Umsetzung in den Schulen

Die QUIMS-Schulen sollen in den Jahren 2014–2017 Arbeiten zum Fokus A und Fokus B umsetzen. Sie widmen sich auf der Primar- und Sekundarstufe dem Fokus A, auf der Kindergartenstufe vor allem dem Fokus B. Dabei verfolgen sie in der Sprachförderung (Fokus A und B) einen stufenübergreifenden Ansatz. Die Schulen legen für drei bis fünf Jahre Schwerpunkte zum jeweiligen Fokus fest und bauen diese schrittweise in ihr bestehendes Schulprogramm ein.

Steuerung

Das Volksschulamt koordiniert die Weiterentwicklung von QUIMS mit den verschiedenen Massnahmen, die aufgrund der Kantonsanalyse von PISA 2009 und aufgrund der Lernstandserhebungen in der 6. Klasse sowie – unter Federführung des Amts für Jugend und Berufsberatung – in der frühen Förderung und in der Elternbildung eingeleitet wurden.

Überprüfung

Die Schulen überprüfen ihre Massnahmen zu QUIMS im Rahmen der generellen Qualitätssicherung. Damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler zumindest die Grundkompetenzen erreichen, sollen deren individuelle Lernfortschritte systematisch erhoben werden. Dazu sol-len in den QUIMS-Schulen – wie in allen anderen Schulen – die bestehenden und, sobald vorhanden, die sich in Vorbereitung befindenden Instrumente genutzt werden (Sprachge-wandt für DaZ-Lernende, Lernlupe in der Primarschule, Stellwerk/Lernpass auf Sekundarstufe) (Einsatz des Instrumentariums für Deutsch als Zweitsprache («Sprachgewandt I–III»), Beschluss des Bildungsrates vom 19. März 2012; Auftrag zur Entwicklung des förderorientierten Lern- und Testsys-tems «LernLUPE», Beschluss des Bildungsrats vom 1. Juli 2013 (hier wurden auch Ergänzungen des Instruments «Lernpass» für die Sekundarstufe beschlossen). Diese dienen zum einen als Grundlage für eine konsequente Förderplanung und Förde-rung jeder Schülerin und jedes Schülers. Zum anderen dienen sie Lehrpersonen dazu, über einen Austausch der Resultate ihrer Erhebungen zu überprüfen, ob sie mit der gesamten Klasse Lernfortschritte erreichen. Für QUIMS-Schulen sind in diesem Bereich besondere Planungen vorzusehen. Eine entsprechende Vorlage soll dem Bildungsrat im Dezember 2014 vorgelegt werden.

Zusätzlich und wie bisher legen die QUIMS-Schulen dem Volksschulamt im Zweijahres-Rhythmus kurze Rechenschaftsberichte zu ihren QUIMS-Massnahmen vor, indem sie ohne grossen Aufwand ein elektronisches Formular ausfüllen. Neu stellen sie dabei insbesondere auch die Umsetzungen und Ergebnisse zu den Fokussen A und B dar. Dazu stellt ihnen das Volksschulamt zusätzliche Verfahren und Instrumente zur Verfügung, insbesondere für die Beurteilung der Schreibkompetenzen und des Einbezugs der Eltern.

Das Volksschulamt wird weiterhin auch die Entwicklung der Übergänge der Lernenden in nächste Schulstufen aus den QUIMS-Schulen sowie der Leistungen der Lernenden in der Schulsprache beobachten. Dafür nutzt es Daten der Bildungsstatistik sowie Daten aus Leistungsmessungen. Das Volksschulamt wird 2017 überprüfen, wieweit die zwei Schwerpunkte in den Schulen umgesetzt werden und welche Erfahrungen und Ergebnisse sich dabei zeigen.

Fachliche Unterstützung der Schulen

Zu jedem Fokus bietet das Volksschulamt den Schulen eine fachliche Unterstützung an. Zu diesem Zweck kooperiert es mit der Pädagogischen Hochschule Zürich, der Fachhochschule Nordwestschweiz (Zentrum Lesen Aarau) und dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB, Geschäftsstelle Elternbildung). Was die Schreibförderung und Sprachförderung betrifft, handelt es sich insbesondere um schulinterne Weiterbildungen, Fachveranstaltungen, didaktische Materialien und Instrumente zur Lernbeurteilung. Zur Elternbildung in den Schulen bietet das AJB einen Angebotskatalog mit Themenmodulen und standardisierten Kursen an.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Weiterentwicklung von QUIMS 2013–2017 wird zugestimmt.
  • Die Ziele zu den Schwerpunkten «Schreibförderung» und «Sprachförderung der Vier- bis Sechsjährigen und früher Elterneinbezug» sind für alle QUIMS-Schulen verbindlich.
  • Das Volksschulamt, die beteiligten Gemeinden und QUIMS-Schulen werden beauftragt, die vorgesehenen Massnahmen zur Weiterentwicklung umzusetzen.
  • Volksschulamt und Bildungsplanung werden beauftragt, dem Bildungsrat im Dezember 2014 eine Vorlage zum Einsatz von Instrumenten zur individuellen Standortbestimmung und Förderplanung in den QUIMS-Schulen vorzulegen.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, bis Ende 2017 zu überprüfen, wie weit die zwei neuen Schwerpunkte gemäss Ziff. II in den QUIMS-Schulen umgesetzt werden und welche Erfahrungen und Ergebnisse sich dabei zeigen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Mitteilung an: die Schulpflegen mit QUIMS-Schulen, das Departement Schule und Sport Winterthur, das Schul- und Sportdepartement Stadt Zürich, den Verband Zürcherischer Schulpräsidien, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Sektion Lehrberufe, den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule, die Pädagogische Hochschule Zürich, die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, die Vereinigung des Personals Zürcherischer Schulverwaltungen, die Kantonale Elternmitwirkungs-Organisation, die Elterbildung.ch, die Kommission «Forum Migration und Integration», das Generalsekretariat / Abteilung Bildungsplanung, das Volksschulamt, das Amt für Jugend und Berufsberatung, das Mittelschul- und Be-rufsbildungsamt.

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