Volksschule. Bildungsrätliche Begleitkommission Schulversuch «Fokus Starke Lernbeziehungen». Mandat, institutionelle Zusammensetzung und Ernennung der Mitglieder für die Dauer des Schulversuchs 2013 - 2019

Beschluss Bildungsrat
2013/18
Sitzungsdatum
27. Mai 2013

Ausgangslage

Hintergrund

Gemäss Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen sind die Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrer Nationalität und ihren pädagogischen Bedürfnissen, möglichst in der Regelklasse zu unterrichten. Die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler in den Regelklassen und die zunehmende Individualisierung stellen hohe Ansprüche an den Unterricht. Um diesen Anforderungen Rechnung tragen zu können, erfolgte in den letzten Jahren an der Volksschule eine Spezialisierung des Lehrpersonals und des Angebots. Qualifizierte Fachpersonen (Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache oder für Begabtenförderung, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Therapeutinnen und Therapeuten) setzen diese Angebote und Massnahmen um.
Die Spezialisierung der Lehrpersonen und die steigende Zahl von Teilzeitangestellten haben zu einer Zunahme der an einer Klasse tätigen Personen geführt. Sich auf verschiedene Bezugspersonen einzustellen, bedeutet für die Schülerinnen und Schüler oft eine zusätzliche Herausforderung. Die Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen erfordert zudem einen hohen Absprache- und Koordinationsaufwand. Die Organisation der Schule und des Unterrichts nimmt in ihrer Komplexität zu und führt zu einem erheblichen Arbeitsaufwand von Schulleitungen und Schulpflegen.

Rechtsgrundlagen

Gemäss § 11 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (BiG, LS 410.1) kann der Regierungsrat zur Beschaffung von Entscheidungsgrundlagen für die Weiterentwicklung des Bildungswesens Versuche anordnen. Gemäss § 9 der Verordnung über Schulversuche an der Volksschule vom 11. Juli 2007 (Schulversuchsverordnung, LS 412.104) wählt der Bildungsrat für die Dauer eines Schulversuchs eine Begleitkommission.

Schulversuch «Fokus Starke Lernbeziehungen»

Am 19. Dezember 2012 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossen, an der Volksschule ab Beginn des Schuljahres 2013/14 bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 einen Schulversuch zur Reduktion der Anzahl Lehrpersonen pro Klasse durchzuführen (RRB Nr. 1380/2012). Der Schulversuch trägt den Titel «Fokus Starke Lernbeziehungen».

Im Rahmen des Schulversuchs sollen interessierte Gemeinden und Schulen ihre Schule so organisieren und gestalten können, dass weniger Lehr- und Fachpersonen an einer Klasse tätig sind. Die Mittel aus den verschiedenen Unterstützungs- und Fördermassnahmen werden zugunsten der Regelklasse eingesetzt. Ein kleineres, verstärktes Lehrerteam soll damit bessere Voraussetzungen erhalten, um eine Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen aufzubauen und sie in ihren emotionalen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten zu fördern. Die Lehrpersonen eines Lehrerteams unterrichten möglichst alle Fächer und verfolgen dabei auch die Ziele des DaZ-Unterrichts, der Begabtenförderung sowie weitgehend des IFUnterrichts und zumindest teilweise der Therapien und der Sonderschulung. Zur Gewährleistung der gezielten Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf wird die Zusammenarbeit der Lehrerteams mit den sonderpädagogischen Fachpersonen der Schule verbindlich geregelt. Die sonderpädagogischen Fachpersonen können Aufgaben als Mitglied des Lehrerteams oder eine neue Aufgabe als Beratungsperson übernehmen. Dabei beraten sie die Regellehrpersonen in der Planung und Umsetzung der gezielten Förderung. Der Kanton unterstützt die am Schulversuch beteiligten Lehr- und Fachpersonen der Kindergarten- und Primarstufe in ihren teilweise neuen Aufgaben und Funktionen mittels eines adressaten- und bedarfsgerechten Weiterbildungs- und Beratungsangebots.

Der Schulversuch wird gemäss § 11 der Schulversuchsverordnung durch eine verwaltungsunabhängige Institution evaluiert.

Die Versuchsorganisation erfolgt gemäss der Schulversuchsverordnung. Der Bildungsrat wählt eine Begleitkommission.

Erwägungen

Mandat der Begleitkommission

Der bildungsrätlichen Begleitkommission Schulversuch «Fokus Starke Lernbeziehungen» werden gemäss § 10 der Schulversuchsverordnung die folgenden Aufgaben übertragen:
Die Begleitkommission

  • berät den Bildungsrat insbesondere in fachlicher Hinsicht,
  • nimmt zuhanden des Bildungsrates Stellung zu den Berichten der Versuchsleitung,
  • erstattet dem Bildungsrat und der Bildungsdirektion regelmässig Bericht über den Verlauf des Schulversuchs.

Die bildungsrätliche Begleitkommission übernimmt zudem die Funktion der Begleitgruppe der Evaluation des Schulversuchs. Sie wird einbezogen bei der Verabschiedung des Evaluationskonzeptes und des Evaluationsplans, der Präsentation von Zwischenergebnissen, der Präsentation der provisorischen Schlussergebnisse und der Planung der abschliessenden
Arbeiten.
Die Evaluation überprüft, in welchem Mass sich die Zahl der an einer Klasse tätigen Lehrpersonen verringert hat und wie sich diese Verringerung auf die folgenden Bereiche auswirkt:

  • Qualität der Lehr-Lern-Beziehungen zwischen den Schülerinnen und Schülern und den Lehrpersonen bzw. Fachpersonen einer Regelklasse,
  • Qualität des Unterrichtens in heterogenen Klassen sowie Qualität der Förderung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen (IF, DaZ, besonders Begabte, usw.),
  • Koordinationsaufwand und Zusammenarbeit zwischen den an den Versuchsklassen beteiligten Lehr- und Fachpersonen,
  • Organisation der Schule (z.B. Stundenplanung, Stellenplanung),
  • Zufriedenheit der Lehrpersonen und Fachpersonen sowie der Eltern.

Institutionelle Zusammensetzung

Gemäss § 9 der Schulversuchsverordnung achtet der Bildungsrat auf eine angemessene Vertretung der verschiedenen Interessengruppen. Ein Mitglied des Bildungsrates führt den Vorsitz. Der Bildungsrat bestimmt die Geschäftsstelle. Die Kommission setzt sich zusammen aus:

  • 2 Vertretungen des Bildungsrates (inkl. Vorsitz)
  • 1 Vertretung der Pädagogischen Hochschule Zürich
  • 1 Vertretung des Instituts Unterstrass an der Pädagogischen Hochschule Zürich
  • 1 Vertretung der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich
  • 2 Vertretungen des Verbands Zürcher Schulpräsidien (VZS)
  • 1 Vertretung des Verbands der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH)
  • 1 Vertretung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV)
  • 1 Vertretung des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbands (ZLV)
  • 1 Vertretung des Verbands des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Sektion Zürich, Lehrberufe
  • 1 Vertretung der Kantonalen Elternmitwirkungsorganisation (KEO)
  • 1 Vertretung der Bildungsdirektion, Volksschulamt
  • 1 Vertretung der Bildungsdirektion, Bildungsplanung
  • Geschäftsstelle: Volksschulamt, Abteilung Pädagogisches, Projektleiterin «Fokus Starke
  • Lernbeziehungen» (mit beratender Stimme)

Entschädigung

Der Kanton übernimmt die Entschädigung der Mitglieder für die Kommissionstätigkeit nachden massgebenden kantonalen Bestimmungen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Für die Dauer des Schulversuchs (2013 - 2019) wird eine bildungsrätliche Begleitkommission Schulversuch «Fokus Starke Lernbeziehungen» gebildet.
  • Die Begleitkommission berät den Bildungsrat in fachlicher Hinsicht, nimmt zuhanden des Bildungsrates Stellung zu den Berichten der Versuchsleitung und erstattet dem Bildungsrat und der Bildungsdirektion regelmässig Bericht über den Verlauf des Schulversuchs. Zudem übernimmt sie die Funktion der Begleitgruppe der Evaluation des Schulversuchs.
  • Die Geschäftsstelle der Begleitkommission wird vom Volksschulamt, Abteilung Pädagogisches, Projektleitung «Fokus Starke Lernbeziehungen», geführt.
  • Die Begleitkommission setzt sich wie folgt zusammen:
    • 2 Vertretungen des Bildungsrates: Theo Meier (Vorsitz), Martin Lampert
    • 1 Vertretung der Pädagogischen Hochschule Zürich: Prof. Dr. Sabina Larcher Klee
    • 1 Vertretung des Instituts Unterstrass an der Pädagogischen Hochschule Zürich: Prof. Dr. Jürg Schoch
    • 1 Vertretung der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich: Prof. Dr. Josef Steppacher
    • 2 Vertretungen des Verbands Zürcher Schulpräsidien (VZS): Vera Lang Temperli, Daniel Heuer
    • 1 Vertretung des Verbands der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH): Sandra Altermatt
    • 1 Vertretung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV): Gabriella Bazzucchi
    • 1 Vertretung des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbands (ZLV): Kurt Willi
    • 1 Vertretung des Verbands des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Sektion Zürich, Lehrberufe: Eva Torp
    • 1 Vertretung der Kantonalen Elternmitwirkungsorganisation (KEO): Shaban Shkreli
    • 1 Vertretung der Bildungsdirektion, Volksschulamt: Martin Wendelspiess
    • 1 Vertretung der Bildungsdirektion, Bildungsplanung: Peter Nussbaum
  • Geschäftsstelle (mit beratender Stimme): Barbara Hartmann Grass, Volksschulamt
  • Der Kanton übernimmt die Entschädigung der Mitglieder für die Kommissionstätigkeit nach den massgebenden kantonalen Bestimmungen.
  • Publikation des Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; Departement Schule und Sport Winterthur; Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; Zürcher Lehrerinnen und Lehrerverband, ZLV; Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; Verband der zürcherischen Privatschulen, VzP; Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich Institut Unterstrass an der PH Zürich; Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich; Kantonale Elternmitwirkungsorganisation (KEO); Bildungsplanung; Hochschulamt; Volksschulamt; Universität Zürich, Institut für Erziehungswissenschaft; Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich.

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