Volksschule. Aufhebung der Sistierung und Änderung Zeugnisreglement

Beschluss Bildungsrat
2013/16
Sitzungsdatum
18. April 2013

Ausgangslage

Rechtliche Grundlagen

Gemäss § 31 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) werden die Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe regelmässig beurteilt. Berücksichtigt werden insbesondere die Leistung, die Lernentwicklung und das Verhalten. Der Bildungsrat regelt die schriftliche Form der Beurteilung (§ 31 Abs. 3 VSG). Die Regelung ist im Reglement des Bildungsrats über die Ausstellung der Schulzeugnisse vom 1. September 2008 (Zeugnisreglement, LS 412.121.31) festgehalten.

In den Zeugnissen erfolgt die Notengebung in den Fächern des Lehrplans (Pflicht-, Frei- und Wahlfächer). Die Lehrpersonen haben zweimal jährlich ein Zeugnis auszustellen, je auf Ende Januar und auf Ende des Schuljahres (§ 3 Zeugnisreglement). Auf der Kindergartenstufe und in der 1. Klasse der Primarstufe werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgen Elterngespräche (§ 4 Zeugnisreglement). In den Sprachfächern werden die Schülerleistungen in einer Note und zusätzlich in vier Teilbereichen abgebildet (§7 Zeugnisreglement).

Zeugnisreglement. Änderung (Projekt «Belastung-Entlastung im Schulfeld»)

Der Bildungsrat hat am 19. März 2012 im Rahmen des Projekts «Belastung – Entlastung im Schulfeld» das Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse vom 1. September 2008 geändert. Mit dem Ziel, den Beurteilungsaufwand der Lehrpersonen zu verringern, wurde die Zahl der Elterngespräche im Kindergarten und in der 1. Klasse der Primarstufe auf ein Gespräch pro Schuljahr reduziert. Die Primarschülerinnen und Primarschüler der 2. - 5. Klassen sollten inskünftig nur noch ein Zeugnis am Ende des Schuljahres erhalten. Zudem sollten die Schülerleistungen in den sprachlichen Fächern in den Teilkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben nur noch im Zeugnis am Ende des Schuljahres abgebildet werden. Der Bildungsratsbeschluss vom 19. März 2012 sah vor, diese Änderungen auf Beginn des Schuljahres 2012/13 in Kraft zu setzen.

3.Parlamentarische Initiative «Kein Qualitätsabbau in der Volksschule» – Sistierung Bildungsratsbeschluss vom 19. März 2012

Am 30. April 2012 ist im Kantonsrat die Parlamentarische Initiative «Kein Qualitätsabbau in der Volksschule» (KR-Nr. 131/2012) eingereicht worden. Diese sieht vor, in § 31 VSG ausdrücklich festzuschreiben, dass den Schülerinnen und Schülern der Primar- und der Sekundarstufe weiterhin semesterweise ein Zeugnis ausgestellt werden soll. Am 26. Juni 2012 beschloss der Bildungsrat, den Beschluss vom 19. März 2012 zu sistieren, bis klar ist, ob der Kantonsrat auf einer gesetzlichen Regelung dieser Frage besteht.

Änderungen

Die Parlamentarische Initiative wurde vom Kantonsrat am 18. März 2013 mit 127 Stimmen vorläufig unterstützt. Die Forderung, auf eine Verringerung der Anzahl Zeugnisse zu verzichten, ist im Kantonsrat so breit unterstützt, dass der Bildungsrat auf diesen Teil der Änderung des Zeugnisreglements verzichtet. § 3 des Zeugnisreglements, der die Zeugnistermine regelt, ist deshalb zu ändern. Gleichermassen ist § 4 des Zeugnisreglements, der die Zeugnisse ohne Noten regelt, zu ändern. Die Änderungen der §§ 7 und 14 des Zeugnisreglements gemäss Beschluss vom 19. März 2012 bleiben bestehen. Zugleich ist der Beschluss vom 26. Juni 2012 über die Sistierung des Bildungsratsbeschlusses vom 19. März 2012 aufzuheben.

Zu den einzelnen Bestimmungen

§ 3 Zeugnistermine

Der Bedeutung und dem Informationsgehalt der Zeugnisse soll ab der 2. Klasse der Primarstufe Rechnung getragen werden. Die am 19. März 2012 beschlossene Änderung von § 3 des Zeugnisreglements wird rückgängig gemacht. Die Klassenlehrpersonen stellen weiterhin zweimal jährlich ein Zeugnis aus, je auf Ende Januar und auf Ende des Schuljahres.

§ 4 Zeugnis ohne Noten

Zu Beginn der Schullaufbahn übernehmen die Zeugnisgespräche auf der Kindergartenstufe und in der 1. Klasse der Primarstufe eine Orientierungsfunktion mit bedeutendem Informationsgehalt. Um diesem gerecht zu werden, wird die am 19. März 2012 beschlossene Änderung von § 4 des Zeugnisreglements rückgängig gemacht. Es finden weiterhin jährlich zwei Zeugnisgespräche statt. Die Durchführung der Gespräche wird im Zeugnis bestätigt. Auf der Kindergartenstufe kann auf Wunsch der Eltern und im Einverständnis der Kindergartenlehrperson auf das zweite Gespräche verzichtet werden. Der Verzicht ist schriftlich festzuhalten. Damit wird auch in diesem Punkt die geltende Regelung beibehalten.

Inkraftsetzung

Mit Ausnahme der Neugestaltung der Zeugnisformulare fällt kein Umstellungsaufwand an. Die Neuerungen sollen auf das Schuljahr 2013/14 in Kraft gesetzt werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Beschluss vom 26. Juni 2012 über die Sistierung der Änderung des Reglements über die Ausstellung der Schulzeugnisse vom 1. September 2008 wird aufgehoben.
  • Das Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse vom 1. September 2008 wird geändert.
  • Die Änderung vom 19. März 2012 der §§ 7 und 14 des Reglements über die Ausstellung der Schulzeugnisse vom 1. September 2008 und die Änderung gemäss Dispositiv II treten auf Beginn des Schuljahres 2013/14 in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
  • Die Zeugnisformulare werden angepasst.
  • Gegen die Reglementsänderung gemäss Dispositiv II und die Inkraftsetzung gemäss Dispositiv III kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
  • Veröffentlichung dieses Beschlusses, der Reglementsänderung und der Begründung im Amtsblatt.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Mitteilung an die Schulpflegen, das Departement Schule und Sport Winterthur, das Schul- und Sportdepartement Stadt Zürich, den Verband Zürcherischer Schulpräsidien, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Sektor Lehrberufe, den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, den Mittelschullehrerverband, die Pädagogische Hochschule Zürich, die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, die Sonderschulen, die Vereinigung des Personals Zürcherischer Schulverwaltungen, den Kantonalen Gewerbeverband, die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen, den Schweizerische Gewerkschaftsbund, Sektion Zürich, die Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen sowie die Ämter der Bildungsdirektion.

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