Volksschule. Europäisches Sprachenportfolio. Verlängerte Einführungsphase 1. Bericht und weiteres Vorgehen.

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2012/04
Sitzungsdatum
6. Februar 2012

Ausgangslage

Das Europäische Sprachenportfolio (ESP) ist ein Projekt des Europarates und basiert auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die im GER festgelegten Kompetenzbeschreibungen mit sechs Niveaustufen ermöglichen vergleichbare Einstufungen von fremdsprachlichen Fertigkeiten. Das ESP ist ein persönliches Dokument der Lernenden und besteht aus Sprachenpass (Überblick über die Sprachkenntnisse), persönlicher Sprachbiografie und Dossier (Sammlung eigener Spracharbeiten und Zertifikate). Es handelt sich dabei um ein lehrmittelunabhängiges Instrument, für das in der Schweiz vier altersspezifische Fassungen entwickelt wurden:

  • Portfolino: Kindergartenstufe und 1. Klasse (Zählung nach HarmoS: 1. bis 3. Schuljahr)
  • ESP I: 2. bis 4. Klasse (Zählung nach HarmoS: 4. bis 6. Schuljahr)
  • ESP II: 5. bis 9. Klasse (Zählung nach HarmoS: 7. bis 11. Schuljahr)
  • ESP III: Sekundarstufe II / Berufswelt

Der Bildungsrat des Kantons Zürich genehmigte am 30. April 2007 ein kantonales Konzept zur Einführung des ESP an der Zürcher Volksschule (BRB 21/2007). Dieses sah für das ESP zwei Implementierungsphasen vor:

  • In der ersten Phase (Schuljahre 2007/08 und 2008/09) haben die Stufenausgaben des ESP den Status «zugelassenes Lehrmittel». Es finden Informationsveranstaltungen und erste Grundkurse für Lehrpersonen statt. An der Pädagogischen Hochschule Zürich wird ein ESP-Kurskader ausgebildet.
  • In der zweiten Phase (Schuljahre 2009/10 und 2010/11) sollen ESP I und ESP II den Status «obligatorisches Lehrmittel» erhalten und die Verwendung des ESP wird für alle Schulen verbindlich geregelt.

Die Pädagogische Hochschule Zürich hat im Auftrag des Volksschulamtes ein Weiterbildungsprogramm bestehend aus drei Angeboten realisiert:

  1. Informationsveranstaltungen für die gesamte Lehrerschaft (Umfang: 1 Halbtag)
  2. Grundkurse für Lehrpersonen, die ESP und lingualevel einsetzen (Umfang: 3 Halbtage)
  3. Kaderkurs für ESP-Multiplikator/innen (Umfang: 5 Halbtage)
    An diesen Veranstaltungen wurde neben dem ESP auch das Instrument lingualevel thematisiert, das eine wissenschaftlich validierte Standortbestimmung in Englisch und Französisch für einzelne Lernende als auch ganze Klassen ermöglicht.

Das Einführungskonzept von 2007 sah vor, dass der Bildungsrat nach der ersten Phase auf der Grundlage eines Berichts über die Einleitung der zweiten Phase sowie gegebenenfalls über weitere Massnahmen beschliesst. Der Bericht zur ersten Einführungsphase wurde vom Volksschulamt im Mai 2009 vorgelegt. Der Bildungsrat sah dannzumal davon ab, Phase 2 einzuleiten und die obligatorische Verwendung des ESP in der Volksschule zu beschliessen (BRB 26/2009). Grund dafür war die Tatsache, dass die Schulen im Rahmen der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes zahlreiche Anforderungen und Aufgaben zu bewältigen hatten und die generelle Belastung von Schulen und Lehrpersonen sich als gross erwies. Der Bildungsrat beschloss deshalb, die erste Implementierungsphase um zwei Jahre bis Ende Schuljahr 2010/11 zu verlängern. Das Volksschulamt wurde beauftragt, nach deren Abschluss dem Bildungsrat wiederum Bericht zu erstatten, zusammen mit Vorschlägen zum weiteren Vorgehen.

Die beiden zusätzlichen Jahre der verlängerten ersten Einführungsphase lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Unterstützungsmaterialien für Schulleitungen und Lehrpersonen Volksschulamt und PH Zürich haben in Kooperation vier Dossiers und einen Film auf DVD geschaffen, die den Schulteams bzw. den Lehrpersonen eine weitgehend selbständige Einarbeitung in das ESP ermöglichen:

  • A Interaktive Präsentation: «Das ESP: Portfolino – ESPI – ESPII – ESPIII» (MS PowerPoint)
  • B Kommentar zur interaktiven Präsentation A
  • C Materialien und Unterrichtsideen für die Arbeit mit dem ESP
  • D Jahresplanungen für die Arbeit mit dem ESP
  • E Sprachenportfolio konkret (Video auf DVD)

Grundkurse

Die Nachfrage nach Grundkursen hat deutlich nachgelassen. Im Zeitraum von August 2009 bis März 2011 konnten nur fünf Grundkurse mit total 65 Teilnehmenden durchgeführt werden. Vier weitere von der PH Zürich publizierte Kurse mussten mangels Nachfrage abgesagt werden.

Holkurse

Im Anschluss an den Bildungsratsbeschluss vom 31. August 2009 wurden als Alternative die Grundkurse zusätzlich auch als Holkurse angeboten, die vor Ort in den Schulen durchgeführt
werden. Das Interesse seitens des Schulfeldes war aber gering, und es konnten 2010 lediglich vier Holkurse realisiert werden. Ein Grund für die Zurückhaltung des Schulfeldes war, dass die Grundkurse als zeitlich zu aufwändig erachtet wurden. Um der neuen Bedarfslage gerecht zu werden, werden künftig verkürzte Grundkurse (auch als Holkurse) angeboten, welche maximal einen Tag (6 Std.) dauern (statt wie bisher 9 Std.).

Unterricht und neue Lehrmittelentwicklungen

Neue Lehrpläne und Lehrmittel für Sprachen orientieren sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) und damit auch am ESP. In den modernen Sprachlehrmitteln sind Lernreflexion, der Gebrauch von Lernstrategien und die Selbsteinschätzung auf das ESP abgestimmt. Diese Lehrmittel bieten dazu Instrumentarien und Materialien an sowohl für die Lehrperson als auch für die Lernenden.

Erwägungen

Aufgrund der Erfahrungen der verlängerten ersten Implementierungsphase lassen sich im Zusammenhang mit dem ESP eine Reihe von Schlüssen ziehen. ESP und lingualevel stehen
allerdings nicht allein in der Bildungslandschaft. Insbesondere auf der Sekundarstufe wurde der Einsatz einer Reihe weiterer Instrumente wie Stellwerk und Lernpass vom Bildungsrat
beschlossen. Ebenfalls vom Bildungsrat beschlossen wurde im Rahmen des Projekts «Chance Sek» (BRB 4/2011, Teilprojekt 3 «Vergleichsarbeiten und Tests»), dass das Zusammenspiel und der Einsatz der verschiedenen Instrumente auf der Sekundarstufe I insgesamt zu klären und ein entsprechend abgestimmter Vorschlag dem Bildungsrat im Mai 2012 vorzulegen ist. In diese Klärung sind ESP und lingualevel einzubeziehen. Dabei sollen folgende Schlussfolgerungen der Einführungsphase mit erwogen werden:

  • Auf die Einleitung der ursprünglich vorgesehenen Einführungsphase 2 bzw. auf eine obligatorische Einführung der stufenspezifischen Ausgaben des ESP soll verzichtet werden. Grund hierfür ist u.a. die Tatsache, dass moderne Sprachlehrmittel auf dem GER aufbauen und Elemente und Methoden des ESP übernehmen bzw. anbieten. Es erscheint sinnvoll, den Einsatz des ESP als sprachübergreifendes Instrument mit Sprachenpass, persönlicher Sprachbiografie und Dossier weiterhin zu empfehlen.
  • Die abnehmende Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten während der letzten beiden Jahre lässt vermuten, dass eine gewisse Sättigung erreicht ist, haben doch bis dato rund 1›040 Lehrpersonen Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen zum ESP besucht. Ausserdem werden GER bzw. ESP in der Grundausbildung thematisiert. Es erscheint sinnvoll, Weiterbildungskurse zu ESP und lingualevel weiterhin anzubieten, sich aber am Bedarf zu orientieren.
  • Für das wissenschaftlich validierte Instrument lingualevel zur Standortbestimmung in Englisch und Französisch, das in der Aus- und Weiterbildung neben ESP ebenfalls thematisiert wird, erscheint ein Einsatz ebenfalls empfehlenswert. Die zu lingualevel entwickelten Aufgabenserien zu Englisch und Französisch ermöglichen es den Lehrpersonen, den Lernstand ihrer Klasse insgesamt, aber auch die individuellen Schwächen und Stärken festzustellen und daraus Fördermöglichkeiten abzuleiten.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bericht des Volksschulamtes zur verlängerten Einführungsphase 1 des ESP wird zur Kenntnis genommen.
  • Auf eine obligatorische Einführung der stufenspezifischen Ausgaben des ESP wird verzichtet.Es behält den Status «zugelassen».
  • ESP und lingualevel sind im Rahmen des Projekts «Chance Sek» (Teilprojekt 3 «Vergleichsarbeitenund Tests») in die Klärung des Zusammenspiels und des Einsatzes der verschiedenenInstrumente auf der Sekundarstufe I einzubeziehen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Mitglieder der kantonalen Lehrmittelkommission, die interkantonale Lehrmittelzentrale, die Pädagogische Hochschule Zürich (3), die Schulpflegen des Kantons Zürich, den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten, den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, die Schulsynode des Kantons Zürich, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste z.H. der Sektion Lehrberufe, den Verband Zürcher Privatschulen, die Schweizer Schulen im Ausland, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Abt. Finanzen, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

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