Volksschule. Lehrplan für die Kindergartenstufe. Überarbeitung

Beschluss Bildungsrat
2012/39
Sitzungsdatum
29. Oktober 2012

Ausgangslage

Mit Beschluss vom 21. November 2011 lud der Bildungsrat die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV) ein, eine Begutachtung des Lehrplans (LP) für die Kindergartenstufe durchzuführen. Die LKV führte die Vernehmlassung in den Mai-Kapiteln 2012 durch und informierte den Bildungsrat mit Brief vom 8. Juni 2012 über die Ergebnisse.

Erwägungen

In Zusammenarbeit mit je einer Vertretung der LKV, des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbands (ZLV) und des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) prüfte das Volksschulamt die Stellungnahmen der Schulkapitel und die damit verbundenen Anliegen. Dabei wurden folgende Fragen erwogen und im Konsens beantwortet:

1.Soll der LP für die Kindergartenstufe überarbeitet werden?

Die grundsätzliche Frage, ob überhaupt eine Überarbeitung vorgenommen werden soll, stellt sich insbesondere, da der Lehrplan 21 (LP 21) in einigen Jahren den Zürcher LP für die Kindergartenstufe ersetzen könnte.
Erwägungen:

  • Der LP 21 wird voraussichtlich 2014 verabschiedet und daher im Kanton Zürich nicht vor dem Schuljahr 2016/17 in Kraft treten. Damit ist für eine überarbeitete Version des Zürcher LP für die Kindergartenstufe eine Wirkungsdauer von mindestens drei Jahren zu erwarten.
  • Es steht noch nicht fest, ob der LP 21 die Ziele für die Kindergartenstufe nennt. Gemäss heute geltendem § 21 Volksschulgesetz muss der Lehrplan die Stufenziele verbindlich regeln. Daher ist die Einsetzbarkeit des LP 21 auf der Kindergartenstufe des Kantons Zürich noch nicht gewährleistet.
  • Die LKV wurde zu einer Vernehmlassung eingeladen. Ihre Stellungnahme erfolgte in der Annahme, dass bei anerkanntem Bedarf eine Überarbeitung des LP vorgenommen wird.

Folgerung: Wenn es inhaltlich gerechtfertigt ist, soll eine Überarbeitung stattfinden.

2.Welche Forderungen der LKV sollen wie aufgenommen werden?

Im Folgenden werden alle Änderungswünsche und -forderungen der LKV aufgeführt (Stellungnahme der LKV: kursiv), mit den entsprechenden Erwägungen ergänzt und mit einer Folgerung abgeschlossen.

Mängel (Stellungnahme der LKV):

  • Geeignete Beobachtungsinstrumente für die Beurteilung der Kinder fehlen.
  • Ein Instrument zur Überprüfung des Erreichens der Basiskompetenzen fehlt.
    Erwägungen: Diese Mängel betreffen nicht den LP an sich. Dem Bedarf nach den erwähnten Instrumenten wird im Rahmen des Projekts «Guter Start in die Schulzeit» Rechnung getragen. Im Schuljahr 2011/2012 wurden in Kindergärten und Schulen Instrumente erprobt, die unter Einbezug von Vertretungen der Kindergarten-Lehrpersonen eigens zu diesem Zweck durch die Bildungsdirektion in Auftrag gegeben worden waren. Die Erprobung wurde von der Pädagogischen Hochschule Zürich und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik wissenschaftlich begleitet. Die solchermassen erprobten Instrumente werden gemäss aktueller Planung auf das Schuljahr 2013/2014 zur Verfügung gestellt.
    Folgerung: keine Lehrplanänderung zu diesem Thema

Forderungen allgemein (Stellungnahme der LKV):

  • Die Partizipation der Kinder auf der Kindergartenstufe soll in den LP integriert werden.
    Erwägungen: Im Volksschulgesetz (VSG) und im LP ist das Partizipationsrecht der Kinder festgehalten:
    § 50 Abs. 3 VSG: «Die Schülerinnen und Schüler werden an den sie betreffenden Entscheiden beteiligt, soweit nicht ihr Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen. Das Organisationsstatut und das Schulprogramm sehen eine dem Alter und dem Entwicklungsstand entsprechende Mitverantwortung und Mitsprache der Schülerinnen und Schüler vor.»
    LP für die Kindergartenstufe, S. 14, Kapitel «Klima des Vertrauens und der Zugehörigkeit»: «Grundlage erfolgreichen Lernens im Kindergarten ist das Gefühl des Kindes dazuzugehören, akzeptiert zu werden, einen Beitrag leisten zu können, Freunde zu haben. Von grösster Bedeutung ist auch das Vertrauen zu den Lehrpersonen: zu wissen, dass es von der Lehrperson verstanden wird, dass es geschützt und gerecht behandelt wird. Dies schafft ein optimales Lernklima. Mitsprachemöglichkeiten, die dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechen, fördern dieses Lernklima zusätzlich.»
    LP für die Kindergartenstufe, S. 31, Basiskompetenz 10: «Das Kind begreift sich selbst als aktives Mitglied einer Gemeinschaft, das seine Bedürfnisse und Anliegen zum Ausdruck bringt, das Rechte und Pflichten hat und etwas bewirken kann.»
    Folgerung: keine Lehrplanänderung zu diesem Thema
  • Die Basiskompetenzen sollen in einer eigenen Broschüre zusammengefasst werden.
    Erwägungen: Die Broschüre mit den Basiskompetenzen würde nur gerade 5 Seiten umfassen. Ein Separatdruck erscheint daher unverhältnismässig. Ein Zusammenzug der Basiskompetenzen könnte jedoch die praktische Arbeit unterstützen.
    Folgerung: Basiskompetenzen-Auszug als Download aufschalten
  • Die Inhalte der Basiskompetenzen und deren Zugehörigkeit zum jeweiligen Bildungsbereich müssen insbesondere auch in Bezug auf das Vorverschieben des Eintrittsalters neu überprüft werden.
    Erwägungen: Die Kinder sind mit dem HarmoS-Stichtag theoretisch im Durchschnitt 3 Monate jünger als bisher. Bereits jetzt werden jedoch viele Kinder vorzeitig eingeschult. Der Altersunterschied ist also klein.
    Gemäss aktueller Planung wird der neue Stichtag nach einer fünfjährigen Übergangsphase ab 2014 erstmals auf das Schuljahr 2019/2020 zur Anwendung kommen. Werden sich dann Basiskompetenzen als schwierig erreichbar oder nicht dem Entwicklungsstand entsprechend erweisen, soll eine Anpassung geprüft werden. Im Moment scheint kein solcher Bedarf zu bestehen, da in der Vernehmlassung nur Forderungen nach weiteren Basiskompetenzen geäussert werden, jedoch keine nach Reduktionen.
    Folgerung: keine Lehrplanänderung zu diesem Thema
  • Das Formular des Schulischen Standort-Gesprächs (SSG) muss mit den Basiskompetenzen in den verschiedenen Bildungsbereichen übereinstimmen.
    Erwägungen: Das SSG-Verfahren und die zugehörigen Formulare können zwar für Besprechungen über die Schülerinnen und Schüler oder für Gespräche mit ihnen verwendet werden, verbindlich ist deren Einsatz jedoch nur für die Zuweisung zu und Überprüfung von sonderpädagogischen Massnahmen. Es geht dabei nicht darum, ob bestimmte Basiskompetenzen erreicht sind - das ist in der Regel bereits bekannt. Das Ziel des SSG ist es, ein gemeinsames Verständnis für die Bedürfnisse eines Kindes zu entwickeln, auf dessen Grundlage passende Förderziele und entsprechende Massnahmen festgelegt werden können. Für Gespräche, bei denen es darum geht, den Lernstand anhand der Lehrplanziele zu überprüfen, sind die Instrumente gemäss den Erwägungen zu 2.1 b) vorzuziehen.
    Folgerung: keine Lehrplanänderung zu diesem Thema

Infrastruktur, Stundentafel (Stellungnahme der LKV):

  • Die Räumlichkeiten und Aussenanlagen müssen so ausgebaut und angepasst werden, dass die Integration von Deutsch als Zweitsprache und Logopädie sowie offene Lernformen (z. B. Atelierunterricht) möglich sind.
  • Auf optimale Licht-, Raum- und Platzverhältnisse muss geachtet werden.
  • Jeder Kindergarten ist mit einem Grundstock an Mobiliar und Spielgeräten ausgestattet.
    Erwägungen: Die Forderungen 2.3 a-c) sind inhaltlich berechtigt, gehen jedoch im Konkretisierungsgrad über die übliche Lehrplanebene hinaus. Einige Forderungen sind in den Empfehlungen für Schulhausanlagen vom 1. Januar 2012 bereits aufgenommen (Raumangebot, Ausstattung, Beleuchtung).
    Folgerung: keine Lehrplanänderung zu diesem Thema
  • Zusätzliche Räume wie Bibliothek, Sing- und Aufführungssaal, Werkraum, Turnhalle und Schwimmbad und eine geeignete Ausstattung dieser Räume stehen der Kindergartenlehrperson zur Verfügung, so dass das Erreichen der Lehrplanziele möglich und gewährleistet ist.
    Erwägungen: Da die erwähnten Räume nicht ausschliesslich der Kindergartenstufe oder den Kindergartenlehrpersonen zur Verfügung stehen, und da eine Infrastruktur nicht das Erreichen der Lehrplanziele gewährleisten kann, ist die bisherige Formulierung vorzuziehen:
    LP für die Kindergartenstufe, S. 14, Kapitel « Infrastruktur, Stundentafel, Unterrichtssprache»: «Zusätzliche Räume wie Bibliothek, Sing- und Aufführsaal, Werkraum, Sporthalle und Schwimmbad und eine geeignete Ausstattung dieser Räume stehen der Kindergartenstufe in einem Ausmass zur Verfügung, das die Erreichung der Lehrplanziele ermöglicht und erleichtert.»
    Folgerung: keine Lehrplanänderung zu diesem Thema

Stundentafel (Stellungnahme der LKV):

  • Die Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler muss für das 1. bzw. für das 2. Schuljahr im ganzen Kanton vereinheitlicht werden.
    Erwägungen: Beweggrund für diese Forderung waren die sehr unterschiedlichen und teilweise ungeeigneten Lösungen in den Gemeinden. Kantonal einheitliche Unterrichtszeiten sind wünschenswert, sie engen jedoch den Spielraum bei der Unterrichtsgestaltung ein. Nach sorgfältigem Abwägen und eingehender Diskussion empfehlen die Vertretungen der LKV, auf die kantonale Vereinheitlichung der Unterrichtszeiten auf der Kindergartenstufe zu verzichten.
    Folgerung: keine Lehrplanänderung zu diesem Thema
  • Im Kindergarten müssen analog zur Unterstufe Teamteachinglektionen eingeführt werden.
    Erwägungen: Die These ist inhaltlich nachvollziehbar, jedoch nicht durch den LP zu regeln. Der Halbklassen- oder Teamteachingunterricht für die Unterstufe ist in § 5 Abs. 1 VSV festgelegt. Eine entsprechende Regelung für die Kindergartenstufe müsste in § 4 VSV erfolgen. Dort ist in Abs. 2 ab einer Klassengrösse von 15 Schülerinnen und Schülern bereits Nachmittagsunterricht in Halbklassen vorgeschrieben. Die LKV-Forderung würde eine Änderung der Verordnung erfordern und zu Mehrkosten führen.
    Folgerung: keine Lehrplanänderung zu diesem Thema
  • Alle Kinder sollen an mindestens einem Nachmittag Halbklassenunterricht besuchen.
    Erwägungen: Die Forderung nach einem Nachmittag Halbklassenunterricht für alle Kindergartenkinder lässt sich nur erfüllen mit einer entsprechenden Stundentafel.
    Folgerung: Stundentafel: siehe 2.4 a)

Lern- und Unterrichtsformen (Stellungnahme der LKV):

Der Lehrplan ist zu ergänzen mit: «Bei der Gestaltung des Unterrichts sind die Lehrkräfte im Rahmen der vorstehenden didaktischen Grundsätze und der Forderungen der Lehrpläne in der Wahl der Methode frei. Sie sind für die Wahl der Methode verantwortlich. Aus der Vielfalt der Methoden wählen sie diejenige, die in einer bestimmten Unterrichtssituation den jeweiligen Zielen, Inhalten und Themen sowie ihren Schülerinnen und Schülern und ihnen selbst am besten entspricht.»
Erwägungen: Die These entspricht inhaltlich den Absichten des Lehrplans. Der Textvorschlag des LKV muss jedoch den rechtlichen Vorgaben (§ 23 VSG) angepasst werden. Demnach sind die Lehrpersonen nur im Rahmen des Lehrplans, der obligatorischen Lehrmittel, des Schulprogramms und der Beschlüsse der Schulkonferenz frei in der Gestaltung des Unterrichts. Angepasste Formulierung: «Nachfolgend werden beispielhaft einige
Lern- und Unterrichtsformen beschrieben, die sich für die Kindergartenstufe besonders empfehlen. Die Lehrpersonen wählen jeweils solche, die den Zielen, Inhalten und Themen des aktuellen Unterrichts sowie den Schülerinnen und Schülern und ihnen selbst am besten entsprechen.»
Die ergänzende Aussage gehört inhaltlich an den Schluss des einleitenden Kapitels unter «4.2 Lern- und Unterrichtsformen» auf Seite 15 des Lehrplans.
Folgerung: Lehrplanänderung gemäss den Erwägungen

Beobachtung und Beurteilung von Bildungsprozessen (Stellungnahme der LKV):

Die Basiskompetenzen müssen mit geeigneten Beobachtungsinstrumenten wie z. B. einem Kompetenzraster beurteilt werden können. Diese müssen erarbeitet werden.
Erwägungen: Vgl. 2.1 a) und b)
Folgerung: keine Lehrplanänderung zu diesem Thema

Natur, Technik und Mathematik (Stellungnahme der LKV):

Neue Basiskompetenzen zu mathematischen Erfahrungen:

  • Das Kind kann Würfelbilder erkennen, erfassen und begreifen.
    Erwägungen: Die simultane Erfassung der Würfelaugen sowie ungeordneter Gegenstände sind wichtige Grundkompetenzen. Im LP für die Kindergartenstufe wurden diese bisher nicht genannt. Das gleichzeitige Erfassen der Würfelaugen und dasjenige von ungeordneten Gegenständen kann in einer Kompetenzbeschreibung zusammengefasst werden.
    Folgerung: Neue Basiskompetenz, eingeschoben zwischen den bisherigen Basiskompetenzen 10 und 11: «Das Kind erkennt bis zu drei Gegenstände sowie die Würfelaugen simultan und kann deren Menge nennen.»
  • Das Kind erkennt räumliche Zusammenhänge (oben, unten etc.).
    Erwägungen: Diese Basiskompetenz ist als vierte beschrieben unter Kommunikation, Sprache und Medien: «Das Kind verfügt über einen Wortschatz, der sich aus den situativ wichtigen Inhaltswörtern der eigenen Lebenswelt sowie aus Frage- und Funktionswörtern zur räumlichen und logischen Orientierung zusammensetzt (zumindest: wohin, woher, wovor, wie viel / vor, hinter, rechts, links, unter, über, auf, zwischen / mehr, weniger, gleich viel).» Das Erkennen räumlicher Zusammenhänge könnte auch im Bildungsbereich «Natur, Technik und Mathematik» platziert werden, die Zuordnung der Basiskompetenzen zu den Bildungsbereichen ist jedoch oft nicht zwingend. Die Basiskompetenzen sollen aus Übersichtlichkeitsgründen nicht mehrfach genannt werden. Daher muss gelegentlich in Kauf genommen werden, dass sich Basiskompetenz-Beschreibungen nicht in den Bildungsbereichen finden lassen, wo in einer bestimmten Situation gesucht wird.
    Folgerung: keine Lehrplanänderung zu dieser Basiskompetenz

Identität, Soziales und Werte (Stellungnahme der LKV): 

Neue Basiskompetenz zu Identität, Selbstbild:
Das Kind kann eigene Ideen und fremdbestimmte Aufträge selbstständig vorbereiten, ausführen und zu Ende bringen.
Erwägungen: Das Anliegen «planen-ausführen» ist eine wichtige Grundkompetenz. Im LP für die Kindergartenstufe wurde sie bisher nicht genannt.
Folgerung: Neue Basiskompetenz, eingeschoben zwischen den bisherigen Basiskompetenzen 6 und 7: «Das Kind kann die Umsetzung eigener Ideen oder erhaltener Aufträge altersentsprechend planen und ausführen.»

Wahrnehmung, Gestaltung und Künste (Stellungnahme der LKV):

Neue Basiskompetenz zu Wahrnehmung, sinnliche Erfahrung:
Das Kind kann seine auditive, visuelle und taktile Wahrnehmung entwicklungsentsprechend einsetzen.
Erwägungen: Die geforderte neue Basiskompetenz entspricht weitgehend der Basiskompetenz 1 unter Wahrnehmung, Gestaltung und Künste («Das Kind kann sich selbst, seinen Körper, seine Mitmenschen und seine Umwelt mit seinen verschiedenen Sinnen differenziert wahrnehmen.») Wahrnehmen als aktiver Prozess ist im übergeordneten Kapitel des Bildungsbereichs Wahrnehmung, Gestaltung und Künste ausführlich beschrieben.
Folgerung: keine Lehrplanänderung zu dieser Basiskompetenz

3.In welcher Form soll der Lehrplan überarbeitet werden?

Erwägungen:
Falls aufgrund des Lagerbestandes und der Nachfrage eine Neuauflage des Lehrplans erforderlich wird, sind die Lehrplanänderungen im Layout des Lehrplans zu integrieren. Bis dieser Fall eintritt, werden die bisherigen Änderungen (Unterrichtssprache gemäss Bildungsratsbeschluss vom 21. November 2011 sowie die Änderungen aufgrund der Kapitelsbegutachtung im Mai 2012) durch das Volksschulamt in einem Leitungszirkular bekannt gemacht und in einem Dokument «Lehrplan für die Kindergartenstufe: Änderungen» zusammengezogen auf dessen Website aufgeschaltet.

Vorzunehmende Lehrplanänderungen

Gemäss den Erwägungen werden folgende Lehrplanänderungen vorgenommen:

  • Am Schluss des einleitenden Kapitels unter «4.2 Lern- und Unterrichtsformen» wird auf Seite 15 des Lehrplans eingefügt: «Nachfolgend werden beispielhaft einige Lern- und Unterrichtsformen beschrieben, die sich für die Kindergartenstufe besonders empfehlen. Die Lehrpersonen wählen jeweils solche, die den Zielen, Inhalten und Themen des aktuellen Unterrichts sowie den Schülerinnen und Schülern und ihnen selbst am besten entsprechen.»
  • Neue Basiskompetenz 11 im Bildungsbereich Natur, Technik und Mathematik: «Das Kind erkennt bis zu drei Gegenstände sowie die Würfelaugen simultan und kann deren Menge nennen.»
  • Neue Basiskompetenz 7 im Bildungsbereich Identität, Soziales und Werte: «Das Kind kann die Umsetzung eigener Ideen oder erhaltener Aufträge altersentsprechend planen und ausführen.»

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Lehrplan für die Kindergartenstufe wird gemäss Abschnitt C «vorzunehmende Lehrplanänderungen» geändert.
  • Die Änderungen werden auf den 1. August 2013 in Kraft gesetzt.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Verband Zürcher Privatschulen, VsP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; die Bildungsplanung, BP; das Volksschulamt, VSA.

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