Volksschule. Projekt «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich». Projektabschluss und Umsetzung der Projektergebnisse.

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2012/35
Sitzungsdatum
3. September 2012

Ausgangslage

Der Bildungsrat beauftragte am 23. Februar 2009 die Bildungsdirektion mit der Durchführung des Projekts «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» (BRB 6/2009). Leitendes Ziel des Projekts war die Überprüfung und Optimierung des kantonalen Lehrmittelwesens. So galt es unter Berücksichtigung der bildungspolitischen Rahmenbedingungen auf kantonaler Ebene (z.B. Volksschulgesetz vom 1. Juli 2002) und interkantonaler Ebene (z.B. Art. 8 des HarmoSKonkordats zur Lehrmittelkoordination in der Deutschschweiz) folgende Aufgabenbereiche zu bearbeiten:

  • Kantonale Lehrmittelpolitik
  • Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem schulischen Feld
  • Bedürfniserhebung und Bedarfsplanung
  • Qualitätssicherung bei der Entwicklung und Beschaffung von Lehrmitteln
  • Einführung von Lehrmitteln
  • Lehrmittelforschung

Mit Beschluss des Bildungsrats vom 23. Februar 2009 (BRB 6/2009) wurde eine Projektorganisation festgelegt. Es wurde eine Begleitkommission eingesetzt, in der alle massgebenden Institutionen und Organisationen im Lehrmittelbereich vertreten sind.

Am 15. Februar 2010 wurde dem Bildungsrat der Zwischenbericht «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich. Teilprojekt 1: Leitlinien zur Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» unterbreitet.
Der Zwischenbericht beinhaltet eine Stärken/Schwächen-Analyse des kantonalen Lehrmittelwesens, darauf Bezug nehmende Leitsätze zur Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich sowie eine Konkretisierung des Projektauftrags vom Februar 2009. Der Bildungsrat nahm den Zwischenbericht zur Kenntnis und bestätigte die in zehn Leitsätzen formulierte Stossrichtung der kantonalen Lehrmittelpolitik. Er sprach sich dafür aus, die kantonale Lehrmittelhoheit zu wahren, am Lehrmittelobligatorium festzuhalten, die Praxistauglichkeit der Lehrmittel zu stärken, die Lehrermitwirkung zu verbessern und die Organisation des kantonalen Lehrmittelwesens weiterzuentwickeln. Der Bildungsrat gab vor, in einem nächsten Schritt die Regelung der Lehrmittelwahl auf den Ebenen Kanton, Schulgemeinde und Schule, und damit den Stellenwert von obligatorischen Lehrmitteln, zu überdenken.

Am 24. Januar 2011 wurde dem Bildungsrat der Kurzbericht «Teilprojekt 1, Auftrag 1.2:
Neues Modell zur Regelung der Lehrmittelwahl an der Zürcher Volksschule» unterbreitet. Das Modell schlägt vor, das Lehrmittelobligatorium auf fünf Fächer zu reduzieren und in den übrigen Fächern den Schulen bzw. Schulgemeinden die Wahl der Lehrmittel zu überlassen. Der Bildungsrat nahm den Kurzbericht zur Kenntnis. Er bestätigte das Modell zur Regelung der Lehrmittelwahl, wobei er sich gegen kantonale Lehrmittelempfehlungen aussprach. Die Projektverantwortlichen wurden beauftragt, kantonale Qualitätsansprüche an Lehrmittel zu skizzieren und die Organisation des kantonalen Lehrmittelwesens mit Bezugnahme auf das neue Modell weiterzuentwickeln.

Ergebnisse des Projekts «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» (Schlussbericht vom 16. Mai 2012)

Der Schlussbericht «Projekt Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» fasst die Projektergebnisse zusammen, die dem Bildungsrat bereits am 15. Februar 2010 und am 24. Januar 2011 vorgelegt wurden, sowie jene, die ab Januar 2011 bis Frühjahr 2012 von den Projektverantwortlichen erarbeitet wurden.

Leitsätze zur Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich (Schlussbericht, S. 8ff.)

Die zehn Leitsätze, die der Bildungsrat am 15. Februar 2010 bestätigt hatte und die seither als Richtschnur für die weitere Arbeit im Projekt «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» galten, betreffen folgende Themen:- Kantonale Lehrmittelhoheit

  • Klare, verlässliche Steuerung des Lehrmittelwesens
  • Schlanke Organisation des Lehrmittelwesens
  • Marktbezogener kantonaler Lehrmittelverlag
  • Einfache Finanzierungsmodalitäten
  • Effektive Lehrermitwirkung
  • Praxistaugliche Lehrmittel
  • Kriteriengeleitete Lehrmittelvorgaben
  • Nutzerorientierte Lehrmittel-Einführung und -Begleitung
  • Systematisches Qualitätsmanagement

Kantonale Qualitätsansprüche an Lehrmittel (Schlussbericht, S. 10ff.)

Die Wahl von Lehrmitteln auf den Ebenen Kanton und Schule bzw. Schulgemeinde wird im Kanton Zürich durch kantonale Qualitätsansprüche unterstützt, die vom Bildungsrat verabschiedet werden. Es wird zwischen grundlegenden und erweiterten Qualitätsansprüchen an Lehrmittel unterschieden.

Die grundlegenden Qualitätsansprüche an Lehrmittel werden aus generellen gesellschafts- oder bildungspolitischen Anforderungen an die Volksschule des Kantons Zürich abgeleitet und sind durch Rechtsgrundlagen weitestgehend abgestützt. Die grundlegenden Qualitätsansprüche sind verbindlich, d.h. alle Lehrmittel, die an der Volksschule des Kantons Zürich eingesetzt werden, müssen diese erfüllen. Der Schlussbericht schlägt folgende grundlegende Qualitätsansprüche an Lehrmittel vor:

  • Das Lehrmittel macht keine diskriminierenden Aussagen bezüglich der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, genetischer Merkmale, der Sprache, der sexuellen Orientierung, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder bezüglich einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. [Art. 11 Verfassung des Kantons Zürich]
  • Das Lehrmittel ist politisch und konfessionell neutral. [§ 4 Bildungsgesetz]
  • Das Lehrmittel ist inhaltlich korrekt, d.h. es entspricht dem gültigen Stand der Referenzwissenschaft(en).
  • Das Lehrmittel erfüllt die Ziele und Inhalte des für die Volksschulen des Kantons Zürich verbindlichen Lehrplans und wird der Organisation des Unterrichts an den Volksschulen des Kantons Zürich gerecht (Stundentafel, Lektionentafel). [§ 22 Volksschulgesetz]
  • Das Lehrmittel unterstützt die Lehrpersonen beim Unterrichten und lässt unterschiedliche Lehr- und Lernformen zu. [§ 18 Lehrpersonalgesetz]
  • Das Lehrmittel unterstützt Schülerinnen/Schüler beim Lernen. Es trägt dazu bei, die Freude am Lernen und an der Leistung zu wecken und zu erhalten. [§ 2 Volksschulgesetz]
  • Das Lehrmittel ist ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig entwickelt. [Art. 6 Verfassung des Kantons Zürich]

Die erweiterten Qualitätsansprüche an Lehrmittel liegen noch nicht vor. Diese sollen die Qualität von Lehrmitteln aus unterschiedlichen Perspektiven benennen (insbesondere Unterrichtspraxis, Fachdidaktik, Unterrichtsmethodik unter Einbezug neuer Medien). Die erweiterten Qualitätsansprüche sind im Dialog mit den massgebenden Institutionen und Organisationen der Volksschule des Kantons Zürich zu erarbeiten. Sie sollen empfehlenden Charakter haben.

Neues Modell zur Regelung der Lehrmittelwahl an der Zürcher Volksschule (Schlussbericht, S. 13ff.)

Das neue Modell zur Regelung der Lehrmittelwahl, das der Bildungsrat am 24. Januar 2011 bestätigte, sieht ein Nebeneinander von kantonalem Lehrmittelobligatorium und freier Lehrmittelwahl auf der Ebene Schule bzw. Schulgemeinde vor. Der Lehrmittelstatus «obligatorisch» bleibt bestehen, die Lehrmittelstatus «provisorisch-obligatorisch» und «zugelassen» werden aufgehoben. Weiterhin müssen alle Lehrmittel, die an der Volksschule des Kantons Zürich eingesetzt werden, die grundlegenden Qualitätsansprüche an Lehrmittel erfüllen. Obligatorische Lehrmittel sind gemäss neuem Modell für die Fächer Deutsch (ab 1. Kindergartenjahr), Englisch (ab 2. Primarklasse), Französisch (ab 5. Primarklasse), Mathematik (ab 1. Kindergartenjahr) sowie für Religion und Kultur (ab 1. Primarklasse) vorgesehen. In den übrigen Fächern wird die Lehrmittelwahl den Schulen bzw. Schulgemeinden überlassen. Im Rahmen der freien Lehrmittelwahl auf der Ebene Schule bzw. Schulgemeinde regelt die Schulgemeinde die Lehrmittelwahl. Die Lehrmittelwahl auf der Ebene der Schule bzw. Schulgemeinde soll durch die kantonalen Qualitätsansprüche an Lehrmittel unterstützt werden.

Beteiligung der Lehrerschaft (Schlussbericht, S. 16ff.)

Die Beteiligung der Lehrerschaft im Bereich der obligatorischen Lehrmittel wird auf drei Ebenen qualitativ verbessert:

  • Information/Kommunikation
    Die Kommunikation mit dem schulischen Umfeld zur strategischen Ausrichtung und Planung im kantonalen Lehrmittelwesen sowie zur Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung von obligatorischen Lehrmitteln wird weiterentwickelt.
  • Produktbezogene Lehrermitwirkung
    Lehrpersonen wirken frühzeitig und in verschiedenerlei Hinsicht mit bei der Konzeption und Entwicklung (Lehrpersonen als gleichwertige Mitglieder von gemischten Konzept und Autoren-Teams, als Mitglieder von Begleitgruppen oder als Erproberinnen/Erprober) oder bei der Beschaffung von obligatorischen Lehrmitteln (Lehrpersonen als Rezensentinnen/Rezensenten).
  • Institutionelle Lehrermitsprache
    Die Lehrerschaft wird über deren Organisationen verstärkt einbezogen in die Erarbeitung der strategischen Ausrichtung und Planung im kantonalen Lehrmittelwesen sowie in die Entwicklung oder Beschaffung von obligatorischen Lehrmitteln, insbesondere in die Ausgestaltung der produktbezogenen Lehrermitwirkung.

Neukonzeption der bildungsrätlichen Lehrmittelkommission (Schlussbericht, S. 19ff.)

Auf dem Hintergrund der Stärkung der institutionellen Lehrermitsprache wird im Schlussbericht vorgeschlagen, das Mandat der bildungsrätlichen Lehrmittelkommission neu zu fassen und die Kommission institutionell neu zusammenzusetzen. Dies unter Berücksichtigung der Vorgaben durch das Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (§ 22 VSG).

Die bildungsrätliche Lehrmittelkommission soll eine Plattform für die Sammlung, Diskussion und Gewichtung von Rückmeldungen aus dem schulischen Umfeld darstellen und gegenüber dem Bildungsrat, dem Volksschulamt und dem Lehrmittelverlag Zürich eine beratende Funktion haben. Sie berät im Wesentlichen

  • die strategische Ausrichtung und Planung im kantonalen Lehrmittelwesen
  • den Anforderungskatalog und das Konzept für die Entwicklung bzw. das Konzept für die Beschaffung eines neuen obligatorischen Lehrmittels (einschliesslich der Ausgestaltung der produktbezogenen Lehrermitwirkung),
  • Rückmeldungen aus der produktbezogenen Lehrermitwirkung (v.a. Rückmeldungen im Rahmen der Begleitung und Erprobung der Lehrmittelentwicklung),
  • die Freigabe von entwickelten oder beschafften obligatorischen Lehrmitteln, 
  • Rückmeldungen, die Lehrpersonen zur Qualität der obligatorischen Lehrmittel und zur Qualität der Unterstützungsmassnahmen zur Einführung und Nutzung machen.

Der Bildungsrat ernennt die Mitglieder und die Präsidentin/den Präsidenten der bildungsrätlichen Lehrmittelkommission. Das Volksschulamt führt die Geschäftsstelle der Lehrmittelkommission. Die Protokolle zu den Sitzungen der Lehrmittelkommission werden dem Bildungsrat zur Information vorgelegt.

Die bildungsrätliche Lehrmittelkommission setzt sich wie folgt zusammen (16–17 Mitglieder):

  • Vorsitz Bildungsrat (1),
    evtl. ein weiteres Mitglied des Bildungsrats (1)
  • Präsident/Präsidentin und eine weitere Person aus dem Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (2)
  • Vertretungen der Lehrerschaft der Volksschule des Kantons Zürich (die Schulstufen sollen angemessen repräsentiert sein; max. 5),
    vermittelt über die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (in Absprache mit dem Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, dem Verband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich und dem Verband des Personals Öffentlicher Dienste, Sektion Lehrberufe)
  • eine Vertretung der Schulleitung (1)
  • eine Vertretung der Schulpflege (1)
  • eine Vertretung der Eltern (1)
  • eine Vertretung der Lehrerschaft der Privatschulen im Bereich der obligatorischen Schule (1)
  • eine Vertretung der Lehrerausbildung des Kantons Zürich (1)
  • eine Vertretung der Lehrerweiterbildung des Kantons Zürich (1)
  • eine Vertretung des Volksschulamts (entspricht nicht der Geschäftsstelle; 1),
  • eine Vertretung des Lehrmittelverlags Zürich (1)

Weiterentwicklung der Lehrmittel-Begutachtung durch die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (Schlussbericht, S. 32)

Im Rahmen der qualitativen Verbesserung der Beteiligung der Lehrerschaft soll auch die Lehrmittel-Begutachtung durch die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule im Sinne eines «Kundenfeedback», das effizient und effektiv zur Verbesserung von obligatorischen Lehrmitteln beiträgt, weiterentwickelt werden.

Strategische Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens (Schlussbericht, S. 22ff.)

Die strategische Ausrichtung und Planung im kantonalen Lehrmittelwesen leitet sich ab aus der allgemeinen Entwicklungsstrategie für die Volksschule des Kantons Zürich.

Der Bildungsrat ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung und die daraus abgeleitete Planung für den Bereich der obligatorischen Lehrmittel. Er beschliesst dieselbe.

Das Volksschulamt erarbeitet die hierzu notwendigen Grundlagen. Es sorgt im Auftrag des Bildungsrats für die Umsetzung und für die entsprechende Kommunikation mit den massgebenden Institutionen und Organisationen auf kantonaler, interkantonaler und nationaler Ebene.

Die bildungsrätliche Lehrmittelkommission unterstützt den Bildungsrat und das Volksschulamt bei der Erfüllung der genannten Aufgaben beratend.

Operative Umsetzung: Bereitstellung der obligatorischen Lehrmittel (Schlussbericht, S. 26ff.)

Die operative Umsetzung, d.h. die Bearbeitung der Aufträge zur Lehrmittelschaffung im Bereich der obligatorischen Lehrmittel, leitet sich ab aus der strategischen Ausrichtung und Planung im kantonalen Lehrmittelwesen.

Der Bildungsrat ist formeller Auftraggeber in Bezug auf die Entwicklung oder Beschaffung von obligatorischen Lehrmitteln. Er beschliesst ebenso die Freigabe von obligatorischen Lehrmitteln zuhanden der Volksschulen des Kantons Zürich.

Das Volksschulamt ist verantwortlich für die Bedarfs-Analyse, in welche die Sichtweisen der Bildungspolitik, der Nutzerinnen/Nutzer und der Wissenschaft/Fachdidaktik einfliessen, und formuliert davon ausgehend den Anforderungskatalog an das neue obligatorische Lehrmittel. Es stellt hierzu Antrag an den Bildungsrat. Der Lehrmittelverlag erstellt dazu einen schriftlichen Kommentar.

Nach dem Beschluss des Anforderungskatalogs durch den Bildungsrat ist der Lehrmittelverlag Zürich verantwortlich für das Konzept zur Entwicklung oder Beschaffung des neuen obligatorischen Lehrmittels. Er stellt hierzu Antrag an den Bildungsrat. Das Volksschulamt erstellt dazu einen schriftlichen Kommentar.

Nach dem Beschluss des Konzepts zur Entwicklung oder des Konzepts zur Beschaffung durch den Bildungsrat (Auftrag zur Lehrmittelbereitstellung) ist der Lehrmittelverlag Zürich verantwortlich für die Entwicklung oder Beschaffung, die produktbezogene Einführung sowie die Unterstützung der Nutzung des Lehrmittels. Er entscheidet im Rahmen der bildungsrätlichen Vorgaben über die Projektorganisation und den Projektablauf der Lehrmittelbereitstellung. Im Auftrag des Bildungsrats überwacht das Volksschulamt, ob der Lehrmittelverlag Zürich das Lehrmittelprojekt gemäss beschlossenem Konzept abwickelt (Auftragscontrolling).

Die bildungsrätliche Lehrmittelkommission hat bezüglich der Entwicklung oder Beschaffung, Einführung und Nutzung von obligatorischen Lehrmitteln eine beratende Funktion gegenüber dem Bildungsrat, Volksschulamt und Lehrmittelverlag Zürich.

Erwägungen

Der Schlussbericht «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» vom 16. Mai 2012 und die darin zusammengefassten Projektergebnisse (ab 2009 bis 2012) zwecks Weiterentwicklung des kantonalen Lehrmittelwesens werden zur Kenntnis genommen. Die Projektorganisation wird aufgehoben. In der Folge wird die Begleitkommission mit Dank für die geleistete Arbeit aufgelöst.

Auf der Grundlage des Schlussberichts «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» sind folgende Umsetzungsarbeiten aufzunehmen:

Neues Modell zur Regelung der Lehrmittelwahl an der Zürcher Volksschule

Das neue Modell zur Regelung der Lehrmittelwahl an der Zürcher Volksschule sieht gemäss Schlussbericht nur noch obligatorische Lehrmittel für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik sowie Religion und Kultur vor. Für die übrigen Unterrichtsbereiche bzw. Fächer wird unter Beachtung der grundlegenden Qualitätsansprüche an Lehrmittel eine freie Lehrmittelwahl auf der Ebene Schule bzw. Schulgemeinde vorgeschlagen.

Am 16. Juni 2012 führte der Bildungsrat ein Hearing zur Situation des Unterrichts in Naturwissenschaft und Technik in den Volks- und Mittelschulen des Kantons Zürich durch. Hierbei kam unter anderem zur Sprache, dass auf allen Stufen der Volksschule Entwicklungsbedarf bei den Lehrmitteln und Lernmaterialien im naturwissenschaftlich-technischen Bereich besteht. Der Bildungsrat ist der Ansicht, dass das bestehende Angebot in diesem Bereich unbefriedigend ist und verbessert werden muss. Er hat die Bildungsdirektion mit entsprechenden Vorarbeiten beauftragt. Aufgrund der bildungspolitischen Bedeutung von Naturwissenschaft und Technik ist bei Vorliegen eines geeigneten neuen Lehrmittels auch in diesem Bereich ein Lehrmittelobligatorium vorgesehen.

Unter Einbezug des noch zu fällenden Entscheids betreffend Lehrmittelobligatorium in Naturwissenschaft und Technik soll das neue Modell zur Regelung der Lehrmittelwahl an der Zürcher Volksschule per Schuljahr 2014/15 umgesetzt werden. Hierzu soll die Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 5. Januar 2000 angepasst werden. Die Bildungsdirektion sieht vor, dem Regierungsrat voraussichtlich im Herbst 2013 eine Änderung der Lehrmittelverordnung zu beantragen. Sie führt dazu eine Vernehmlassung durch. Die Vernehmlassungsvorlage wird dem Bildungsrat vorgängig zur Aussprache vorgelegt.

Nach erfolgter Änderung der Lehrmittelverordnung legt das Volksschulamt dem Bildungsrat im Frühjahr 2014 das «Verzeichnis der obligatorischen Lehrmittel im Kanton Zürich 2014/15» zum Beschluss vor. In Rücksprache mit der bildungsrätlichen Lehrmittelkommission legt das Volksschulamt dem Bildungsrat zudem ein Verfahren zur Erarbeitung von erweiterten Qualitätsansprüchen an Lehrmittel vor. Die kantonalen Qualitätsansprüche an Lehrmittel, d.h. die grundlegenden und allfällige Empfehlungen zu erweiterten Qualitätsansprüchen an Lehrmittel, sind dem Bildungsrat im Frühjahr 2014 zum Beschluss vorzulegen.

Beteiligung der Lehrerschaft

Das Mandat und die Zusammensetzung der bildungsrätlichen Lehrmittelkommission sollen gestützt auf den Schlussbericht «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» in der Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 5. Januar 2000 geändert werden. Die Bildungsdirektion sieht vor, dem Regierungsrat im Herbst 2013 eine Änderung der Lehrmittelverordnung zu beantragen. Sie führt dazu im Winter 2012/13 eine Vernehmlassung durch. Die Vernehmlassungsvorlage wird dem Bildungsrat vorgängig zur Aussprache vorgelegt.

In Zusammenhang mit der Neuausrichtung der bildungsrätlichen Lehrmittelkommission ist zu klären, wie die Zusammenarbeit zwischen der bildungsrätlichen Lehrmittelkommission und der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 zu gestalten ist, und wie die Aufgaben der beiden Kommissionen bei der Implementierung des Lehrplans 21 Kanton Zürich voneinander abzugrenzen bzw. aufeinander abzustimmen sind. Hierbei soll auch eine mittelfristige Zusammenlegung der beiden Kommissionen geprüft werden.

Zur qualitativen Verbesserung der Beteiligung der Lehrerschaft im Bereich der obligatorischen Lehrmittel wird das Volksschulamt beauftragt, ein «Informations- und Kommunikationskonzept » zu erarbeiten. Der Lehrmittelverlag Zürich wird beauftragt, ein «Konzept für die produktbezogene Lehrermitwirkung» zu entwickeln.

Weiter wird der Lehrmittelverlag Zürich beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt und der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV) und in Rücksprache mit der bildungsrätlichen Lehrmittelkommission zu klären, wie die Lehrmittel-Begutachtung der LKV künftig gestaltet werden soll. Ein Vorschlag ist dem Bildungsrat im Herbst 2013 zu unterbreiten.

Strategische Ausrichtung und Planung im kantonalen Lehrmittelwesen

Gemäss dem Schlussbericht «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» wird das Volksschulamt beauftragt, dem Bildungsrat im Frühjahr 2014 den Strategieplan (für die laufende Legislaturperiode bis 2015 mit Ausblick auf die kommende Legislaturperiode bis 2019) zusammen mit dem Lehrmittelplan für die obligatorischen Lehrmittel und den überprüften Leitsätzen zur Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich zum Beschluss vorzulegen.

Neuorganisation des kantonalen Lehrmittelwesens: Anpassung der einschlägigen Verordnungen

Gemäss dem Schlussbericht «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» werden die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Volksschulamts und des Lehrmittelverlags Zürich teilweise neu zugeordnet. Die Bildungsdirektion sieht vor, dem Regierungsrat dazu im Herbst 2013 eine Änderung der Lehrmittelverordnung sowie eine Änderung der Verordnung über den Lehrmittelverlag vom 19. August 1998 zu beantragen.

Nach erfolgter Änderung der Lehrmittelverordnung und der Verordnung über den Lehrmittelverlag sollen die laufenden Lehrmittelprojekte in die neue Organisation überführt werden.

Überprüfung der Weiterentwicklung des kantonalen Lehrmittelwesens

Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die Zweckmässigkeit der neu geregelten Lehrmittelwahl an der Zürcher Volksschule vier Jahre nach der Umsetzung zu prüfen und dem Bildungsrat dazu Bericht zu erstatten. Gleiches gilt für die Neuorganisation des kantonalen Lehrmittelwesens, insbesondere für die Neuausrichtung der bildungsrätlichen Lehrmittelkommission.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Schlussbericht «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» vom 16. Mai 2012 wird zur Kenntnis genommen.
  • Die Projektorganisation «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» wird aufgehoben und die Begleitkommission mit Dank für die geleistete Arbeit aufgelöst.
  • Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Bildungsdirektion vorsieht, dem Regierungsrat im Herbst 2013 eine Änderung der Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 5. Januar 2000 und der Verordnung über den Lehrmittelverlag vom 19. August 1998 zu beantragen. Die Änderung der Lehrmittelverordnung wird dem Bildungsrat vorgängig zur Aussprache vorgelegt.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die weiteren Umsetzungsarbeiten gemäss Erwägungen (3.1: Erarbeitung und Inkraftsetzung der kantonalen Qualitätsansprüche an Lehrmittel, Massnahmen zum Vollzug der neu geregelten Lehrmittelwahl; 3.2: Erarbeitung eines «Informations- und Kommunikationskonzepts» und eines «Konzepts für die produktbezogene Lehrermitwirkung», Neuausrichtung der Lehrmittel-Begutachtung durch die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV); 3.3: Erarbeitung und Beschluss des Strategieplans und des Lehrmittelplans für die obligatorischen Lehrmittel) aufzunehmen.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die Zweckmässigkeit der neu geregelten Lehrmittelwahl an der Zürcher Volksschule vier Jahre nach der Umsetzung zu prüfen und dem Bildungsrat zu den Ergebnissen der Überprüfung Bericht zu erstatten.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die Zweckmässigkeit der Neuorganisation des kantonalen Lehrmittelwesens vier Jahre nach der Umsetzung zu prüfen und dem Bildungsrat zu den Ergebnissen der Überprüfung Bericht zu erstatten.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Bildungsplanung, Volksschulamt, Lehrmittelverlag Zürich, Hochschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt; Kantonale Lehrmittelkommission; Mitglieder der Begleitkommission «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich»; Lehrpersonenkonferenz der Volksschule Kanton Zürich; Zürcher Lehrerinnen und Lehrerverband; Verband des Personals öffentlicher Dienste, Sektion Lehrberufe; Verband Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich; Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich; Verband Zürcher Schulpräsidien; Kantonale Elternmitwirkungsorganisation; Pädagogische Hochschule Zürich; Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich; Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen Kanton Zürich; Lehrpersonenkonferenz der Berufsschulen Kanton Zürich; Verband zürcherischer Privatschulen; Schul- und Sportdepartement Stadt Zürich; Departement Schule und Sport Stadt Winterthur.

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