Volksschule; Fachstelle für Schulbeurteilung. Massnahmen im Rahmen der Umsetzung des Gegenvorschlags zur parlamentarischen Initiative KR-Nr. 174/2010

Beschluss Bildungsrat
2012/03
Sitzungsdatum
6. Februar 2012

Ausgangslage

Die parlamentarische Initiative KR-Nr. 174/2010 betreffend die Abschaffung der Fachstelle für Schulbeurteilung wurde im Kantonsrat am 22. November 2010 mit 92 Stimmen vorläufig unterstützt.

Die kantonsrätliche Kommission für Bildung und Kultur führte in der Folge Hearings mit Vertretern der Schulfeldes und der Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB) durch. Hauptkritikpunkt seitens der Vertretungen der Schulgemeinden und der Lehrerschaft bildete der Aufwand, welche die Schulen im Rahmen der externen Schulbeurteilung zu leisten haben.

In der Folge unterbreitete die Bildungsdirektorin der Kommission den Vorschlag, einen «Runden Tisch» mit den direkt Beteiligten einzuberufen, der Vorschläge für eine Verringerung des Aufwandes für die Schulen erarbeiten solle. In diesem Rahmen wurde unter der Leitung eines externen Projektleiters eine Ist-Analyse durchgeführt, der Soll-Zustand umrissen und daraus Massnahmen zur Verbesserung von Aufwand und Nutzen abgeleitet. Im Juli 2011 legte der Projektleiter den Bericht der Bildungsdirektion vor, der zahlreiche Massnahmen zur Senkung des Aufwandes für die Schulen umfasste. Einzelne Massnahmen können durch die FSB selber umgesetzt werden, andere benötigen Gesetzes- oder Verordnungsänderungen bzw. Beschlüsse des Bildungsrates oder der Bildungsdirektion.

Die Kommission lehnte in der Folge die parlamentarische Initiative ab und sprach sich dafür aus, die im Rahmen des Runden Tisches erarbeiteten Massnahmen im Sinne eines Gegenvorschlages umzusetzen.

Die rechtliche Umsetzung der einzelnen Elemente des Gegenvorschlags auf Regierungs- und Direktionsstufe wird zurzeit vorbereitet. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen im Rahmen der Stellungnahme des Regierungsrats zum Gegenvorschlag zur parlamentarischen Initiative erläutert werden. Die Änderungen der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV; LS 412.101) und des Reglements über die Aufsicht über die Sonderschulen vom 30. September 2009 (LS 412.106) werden vorbereitet. Die Änderungen, die in die Kompetenz des Bildungsrats fallen, sollen mit diesen Vorlagen zeitlich koordiniert werden. Ziel ist es, dass der Kantonsrat in Kenntnis aller Umsetzungselemente über den Gegenvorschlag zur parlamentarischen Initiative entscheiden kann.

Erwägungen

Gemäss § 49 Abs. 4 VSV ist der Bildungsrat zuständig für die Regelung des Verfahrens und des Inhalts der externen Schulbeurteilung. Gestützt darauf hat der Bildungsrat mit Beschluss vom 15. Mai 2006 festgelegt, dass neben einem von der Schule gewählten Fokusthema (Wahlpflicht) in allen Volksschulen ein weiterer Qualitätsbereich als Pflichtthema festgelegt wird. In den ersten beiden Jahren umfasste dieses den Bereich Sprachförderung Deutsch. Ab dem zweiten Jahr wurde in allen Schulen das Qualitätsprofil erhoben (Globalevaluation). In der Folge wurde auf die Evaluation des Qualitätsthemas Sprachförderung Deutsch und eine weitere Festlegung eines bestimmten Qualitätsbereichs verzichtet. Die Schulen blieben indes verpflichtet, ein Fokusthema zu wählen (vgl. Beschluss des Bildungsrats vom 26. April 2010).

Die Wahl eines Fokusthemas soll den Schulen in Zukunft freigestellt werden. Damit wird ihnen eine weitere Möglichkeit zur Aufwandreduktion geboten. Wenn eine Schule auf die Evaluation eines Fokusthemas verzichtet, wird lediglich das Qualitätsprofil der betreffenden Schule evaluiert. Der Aufwand für die Dokumentation des Fokusthemas entfällt somit.

Der Bildungsratsbeschluss vom 15. Mai 2006 ist deshalb aufzuheben.

Mit Beschluss vom 1. September 2008 hat der Bildungsrat festgelegt, dass alle Sonderschulen in den ersten beiden Evaluationszyklen (2007-2011 und 2011-2015) mindestens einmal evaluiert werden. Dabei war u.a. zu prüfen, inwiefern Evaluationsinstrumente und Verfahren auf die Besonderheiten der Sonderschulen anzupassen sind. Der «Runde Tisch» kam zum Ergebnis, dass die Durchführung einer externen Evaluation für die Sonderschulen nicht mehr obligatorisch sein soll. Die Sonderschulen werden – anders als die Regelschulen - auch durch das Volksschulamt umfassend und aktiv beaufsichtigt. Auf eine Verpflichtung kann deshalb verzichtet werden. Die Sonderschulen sollen sich aber weiterhin freiwillig von der Fachstelle für Schulbeurteilung evaluieren lassen oder eine andere Form der Qualitätsüberprüfung wählen können. Der Bildungsratsbeschluss vom 1. September 2008 ist deshalb aufzuheben. Mit Beschluss vom 26. April 2010 hat der Bildungsrat das Vorgehen der Fachstelle für Schulbeurteilung bei wesentlichen Qualitätsmängeln geregelt. Dieses stützt sich auf § 48 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG; LS 412.100), der in Abs. 3 für den Fall, dass die Fachstelle in einer Schule Qualitätsmängel feststellt vorsieht, dass die Schulpflege die notwendigen Massnahmen anordnen und die Fachstelle darüber orientieren muss. Liegen wesentliche Qualitätsmängel vor, und werden diese nicht innert Frist behoben, orientiert die Fachstelle gemäss Abs. 4 die zuständige Behörde. Der «Runde Tisch» kam zum Ergebnis, dass die gesetzliche Verpflichtung der Schulpflege Massnahmen anzuordnen, auf diejenigen Fälle beschränkt werden soll, in denen wesentliche Qualitätsmängel vorliegen. Zudem soll die oben genannte gesetzliche Verpflichtung der Fachstelle für Schulbeurteilung zur Orientierung der zuständigen Behörde aufgehoben werden. Damit wird klarer unterschieden zwischen dem Verfahren der externen Schulevaluation und der Aufsicht.

Das mit Beschluss vom 26. April 2010 festgelegte Verfahren bei wesentlichen Qualitätsmängeln ist deshalb entsprechend anzupassen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bildungsratsbeschluss vom 15. Mai 2006 zur Festlegung eines Qualitätsbereichs als Pflichtthema der externen Schulevaluation wird aufgehoben.
  • Der Bildungsratsbeschluss vom 1. September 2008 zum Evaluationsplan Sonderschulen wird aufgehoben.
  • Das Vorgehen der Fachstelle für Schulbeurteilung bei wesentlichen Qualitätsmängeln gemäss Bildungsratsbeschluss vom 26. April 2010 wird im Sinne der Erwägungen geändert.
  • Diese Änderungen treten auf das Schuljahr 2012/2013 (1. August 2012) in Kraft.
  • Mitteilung an: Generalsekretariat Bildungsdirektion; Kantonsrätliche Kommission für Bildung und Kultur; Fachstelle für Schulbeurteilung FSB.

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