Volksschule. Lehrmittel Medienkompass. Synodalgutachten und Massnahmen.

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2012/25
Sitzungsdatum
4. Juni 2012

Die Einführung des Lehrmittels Medienkompass begann im Schuljahr 2008/09. Medienkompass 1 (Mittelstufe) und Medienkompass 2 (Sekundarstufe I) umfassen je ein Schülerbuch und einen Kommentarband. Das Lehrmittel hat den Status «provisorisch-obligatorisch».

Gestützt auf § 7 Abs. 2 und 3 der Synodalverordnung (LS 410.11) hat die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV) im Dezember 2011 die Ergebnisse der Begutachtung zum Lehrmittel Medienkompass vorgelegt. Der Vorstand LKV hat die Thesen in Zusammenarbeit mit Vertretungen der Primarstufe und Sekundarstufe I erarbeitet und anschliessend in den 25 Kapiteln beraten.

Das Lehrmittelsekretariat und die Fachstelle «Bildung und ICT» des Volksschulamtes haben in Zusammenarbeit mit dem Lehrmittelverlag die Forderungen der Lehrerschaft erörtert und einen Massnahmenkatalog ausgearbeitet, der von der kantonalen Lehrmittelkommission (KLK) am 17. April 2012 einstimmig gutgeheissen wurde. Die KLK hat sich dafür ausgesprochen, dass das Lehrmittel Medienkompass den Status «obligatorisch» erhält.

Gemäss aktueller Planung des kantonalen Lehrmittelverlags wird das Lehrmittel Medienkompass bis 2015/16 überarbeitet. Dabei sollen die pädagogisch und fachlich begründeten Forderungen aus dem Synodalgutachten berücksichtigt werden. In Erfüllung der Forderung 3.8 (Social Networks) und aufgrund der Bedeutung des Anliegens wurde zwischenzeitlich bereits das Dossier «Facebook und Medienkompass» entwickelt, das von der Internetseite zum Lehrmittel Medienkompass unentgeltlich heruntergeladen werden kann.

Einige Forderungen aus dem Synodalgutachten betreffen nicht direkt das Lehrmittel, sondern den Einbezug des Gegenstandes «Medienbildung und ICT» im Kindergarten und auf der Unterstufe, sowie den Lehrplan und die Lektionentafel. Die Fachstelle «Bildung und ICT» des Volksschulamtes betreut diese Anliegen unter Berücksichtigung der Grundlagen, die durch den kommenden Lehrplan 21 bereitgestellt werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die im Massnahmenkatalog zum Synodalgutachten Medienkompass 1+2 vorgesehenen Anpassungen werden umgesetzt. Die Überarbeitung des Lehrmittels Medienkompass erfolgt bis 2015/2016.
  • Das Lehrmittel Medienkompass erhält den Status «zugelassen».
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.

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