Berufszuteilungen an Berufsfachschulen

Beschluss Bildungsrat
2012/20
Sitzungsdatum
12. April 2012

Ausgangslage

Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG; LS 413.31) fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe.

Mit Beschluss vom 20. Juni 2011 beauftragte der Bildungsrat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), für die Berufszuteilung der Berufsfachschulen bis Ende Schuljahr 2011/12 Kriterien sowie ein Verfahren zu erarbeiten und dem Bildungsrat vorzulegen. Bisher waren weder das Verfahren noch die Kriterien festgelegt. Diese Arbeiten wurden im Herbst 2011 gestartet, ein Zwischenbericht zu Handen des Bildungsrats im Sinne einer Aussprache ist im April 2012 vorgesehen.
Seit der in Kraftsetzung des EG BBG per Schuljahr 2009/10 mussten verschiedene Berufszuteilungen vorgenommen werden.

Mit Beschluss vom 26. September 2011 hat der Bildungsrat das Bildungszentrum Zürichsee als Schulort für die Mediamatik-Grundbildung festgelegt.

In den Schuljahren 2009/10 bis 2011/12 wurden von der Abteilung Berufsfachschulen und Weiterbildung im Mittelschul- und Berufsbildungsamt mehrere Berufe zugeteilt. Es handelt sich dabei um folgende Fälle:

  • Zuweisung neuer Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) an jene Berufsfachschulen, denen bereits die mit dem EBA verknüpften Berufe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) zugewiesen worden sind. Die Zuweisung dieser Berufe mit kleinem Mengengerüst erfolgte an jene Berufsfachschule, welche die besten Synergien im Fachunterricht bieten.
  • Zuweisungen auf Begehren der Berufsfachschulen, weil das Mengengerüst mit den Jahren zu gross wurde, z.B. bei Automobilassistenten EBA. Die Anzahl Lehrverhältnisse konnte eine Schule alleine nicht mehr abdecken.
  • Zuweisungen neuer Grundbildungen mit EFZ bei Berufen mit wenig Lernenden.

Die Zuteilung dieser Grundbildungen erfolgte in der Regel auf Empfehlung oder in Abstimmung mit der Subkommission Schulorte der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK), einer Konferenz der EDK.

Schliesslich wurde auf Antrag des Kantonalverbandes Zürcher Elektro Installationsfirmen (KZEI) die Zuweisung des Berufs Montage-Elektrikerin EFZ/Montage-Elektriker EFZ an verschiedene Berufsfachschulen zum Beschluss durch den Bildungsrat vorbereitet.

Erwägungen

Die Abstimmung der Zuweisung von Schulorten unter den Kantonen der Deutschschweiz erfolgt durch die Subkommission Schulorte der SBBK. Diese Subkommission hat den Auftrag, bei neuen Berufen und solchen mit einer geringen Anzahl Lernender Empfehlungen für Schulorte zu Handen der Kantone zu formulieren.

Grundsätzlich ist bei der Zuteilung der Berufe die vertikale Durchlässigkeit zwischen den Niveaus zu beachten: Lernende sollen entsprechend ihrer Leistungen während der Lehrzeit ohne Wechsel der Schule beziehungsweise des Schulortes zwischen der 2-jährigen Grundbildung mit Attest, einer 3-jährigen Grundbildung mit EFZ, einer 4-jährigen Grundbildung mit EFZ oder den Berufsmaturitätslehrgängen auf- bzw. absteigen können.

Für die Zuweisung der Grundbildungen mit EBA ist damit die Zuweisung des entsprechenden EFZ massgeblich. Falls für den Beruf nur ein Schulort festgelegt wurde, ergibt sich die Zuweisung daraus. Wird der Beruf an mehreren Standorten beschult, wird das EBA zugwiesen, falls die Richtgrösse von 12 Lernenden pro Klasse erreicht wird und die Schule über Lehrpersonen mit der Ausbildung für die fachkundige individuelle Begleitung (FiB) der Lernenden verfügt sowie der entsprechende Schulraum vorhanden ist.

Folgende Zuweisungen von 2-jährigen Grundbildungen EBA sind erfolgt:

Beruf 2-jährige Grundbildung EBA Anzahl Lernende (Stand 20.2.2012)
Ab Schuljahr Berufsfachschulen
Schreinerpraktikerin/ Schreinerpraktiker 86  2010/11 Baugewerbliche Berufsschule Zürich
Baupraktikerin/ Baupraktiker 17 2010/11 Berufsbildungsschule Winterthur Baugewerbliche Berufsschule Zürich (Gewerbliche Berufsschule Wetzikon in Reserve, falls der Zuwachs von Lernenden gross wird) 
Plattenlegerpraktikerin/ Plattenlegerpraktiker 4 2011/12 Berufsbildungsschule Winterthur
Holzbearbeiterin/ Holzbearbeiter 19 2011/12 Gewerbliche Berufsschule Wetzikon
Informatikpraktikerin/ Informatikpraktiker 26  2011/12 Technische Berufsschule Zürich
Dekorationsnäherin/ Dekorationsnäher 0 2011/12 Berufsschule Mode und Gestaltung Zürich
Bäcker-Konditor-Confiseurin/ Bäcker-Konditor-Confiseur 17  2011/12 Berufsbildungsschule Winterthur
Coiffeuse/Coiffeur 0 2012/13 Berufsschule Mode und Gestaltung Zürich
Gärtnerin/Gärtner 7 2012/13 Gewerbliche Berufsschule Wetzikon
(Berufsbildungsschule Winterthur in Reserve, falls der Zuwachs von Lernenden gross wird) 
Assistentin/Assistent 
Gesundheit und Soziales 
91  2012/13 Berufsfachschule Winterthur
Careum Zürich ZAG Winterthur
Automobilassistentin/ Automobilassistent 107  2012/13  Berufsbildungsschule Winterthur,
ab 2012/13 zusätzlich Technische Berufsschule Zürich

Folgende Zuweisungen von 3- und 4-jährigen Grundbildungen EFZ sind erfolgt:

Beruf 3- und 4- jährige
Grundbildung EFZ
Anzahl Lernende 
Ab Schuljahr Berufsfachschulen
Zeichnerin EFZ/
Zeichner EFZ/-
Fachrichtung Landschaftsarchitektur
8 2010/11 Von Berufsbildungszentrum Wädenswil an die Baugewerbliche Berufsschule Zürich (zusammen mit den Raumplaner EFZ)
Veranstaltung­sfachfrau EFZ/ Veranstaltungs­fachmann EFZ 7 2011/12 Technische Berufsschule Zürich
Wohntextil­gestalterin EFZ/
Wohntextil­gestalter EFZ
2 2011/12 Berufsschule Mode und Gestaltung Zürich

Die Verordnung über die die berufliche Grundbildung für Zeichnerin EFZ/Zeichner EFZ vom 1. Januar 2010 fasst fünf bisherige Berufe zusammen. Die Fachrichtung Raumplanung und Landschaftsarchitektur wird neu in der Regel in einer Klasse zusammengeführt und unterrichtet, so dass nur ein Schulort in Frage kommt. Die Subkommission Schulorte der SBBK hat seinerzeit die Baugewerbliche Berufsschule Zürich als gesamtschweizerischen Schulstandort auf Antrag der zuständigen OdA empfohlen.

Die frühere tertiäre Ausbildung zum eidg. Fachausweis Veranstaltungstechniker FA wurde per Schuljahr 2011/12 abgelöst durch die 4-jährige Grundbildung Veranstaltungsfachmann EFZ/Veranstaltungsfachfrau EFZ. Die damalige tertiäre Ausbildung wurde an der Technischen Berufsschule Zürich durchgeführt, weshalb die Subkommission Schulorte der SBBK die gleiche Schule als Standort für die Beschulung empfahl.

An der Baugewerblichen Berufsschule Zürich war der Beruf Innendekorationsnäherin EFZ/Innendekorationsnäher EFZ (neu gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung vom 31. Mai 2010 Wohntextilgestalterin EFZ/Wohntextilgestalter EFZ und Dekorationsnäherin EBA/Dekorationsnäher EBA) branchenfremd. Die Berufe Wohntextilgestalterin EFZ/Wohntextilgestalter EFZ und Dekorationsnäherin EBA/Dekorationsnäher EBA werden anlog zu anderen Textilberufen wie Bekleidungsgestalterin EFZ/Bekleidungsgestalter EFZ an der Berufsschule Mode und Gestaltung unterrichtet.

Zuweisung Montage-Elektrikerin EFZ/Montage-Elektriker EFZ:

Beruf 3- jährige
Grundbildung EFZ
Anzahl
Lernende
Ab
Schuljahr
Berufsfachschulen
Montage-Elektrikerin EFZ/ Montage-Elektriker EFZ 305
2011/12 Seit jeher an der Technischen Berufsschule Zürich Ab 2012/13 zusätzlich an der Berufsbildungsschule Winterthur, Berufsschule Bülach, Bildungszentrum Zürichsee, Gewerbliche Berufsschule Wetzikon

Seit dem 1. Januar 2007 ist die Verordnung über die 3-jährige berufliche Grundbildung Montage-Elektrikerin EFZ/Montage-Elektriker EFZ und die Verordnung über die 4-jährige berufliche Grundbildung Elektroinstallateurin EFZ/Elektroinstallateur EFZ in Kraft. Montage-Elektriker werden heute nur an der Technischen Berufsschule Zürich unterrichtet, Elektromonteure jedoch an vier weiteren Berufsschulen (Berufsbildungsschule Winterthur, Berufsschule Bülach, Bildungszentrum Zürichsee, Gewerbliche Berufsschule Wetzikon). Sowohl der KZEI als auch die Schulen forderten seit langem für alle betroffenen Berufsfachschulen die vertikale Durchlässigkeit für diese beiden Berufe. Letztmals erfolgte die Anfrage des KZEI für die Schulzuweisung der Montage-Elektriker im November 2011 an das MBA. Als Grundlage legte der KZEI ein Konzept vor, das ausweist, wie die Durchlässigkeit der beiden Berufe erfolgen soll. Man rechnet mit etwa 1/3 der Elektroinstallateure, die als Montage-Elektriker erfolgreich wären, als Elektroinstallateure jedoch nur mit grosser Mühe das Qualifikationsverfahren bestehen würden. Würden an allen Schulen beide Berufe angeboten, könnten mehr Lernende reüssieren. Das MBA hat den Antrag geprüft. Der Antrag ist zwar begründet im Sinne der Erwägungen zur vertikalen Durchlässigkeit. Unter bildungsökonomischen sowie infrastrukturellen und technischen Aspekten sind jedoch Auflagen vorzusehen. So ist bei der Zuweisung des Berufs Montage-Elektrikerin EFZ/Montage-Elektriker EFZ die Richtgrösse von 17 Lernenden pro Klasse einzuhalten und spätestens bis im 2. Jahr zu erreichen. Ebenso ist von den Schulen auszuweisen, dass kein zusätzlicher Schulraum benötigt wird. Nach Berücksichtigung der erwähnten Aspekte bestimmt der Standort der Lehrfirmen bzw. der abgeschlossenen Lehrverträge die Schulstandorte.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Von den Zuweisungen der Berufe im Bereich der Grundbildungen mit EBA, den Berufen Zeichnerin EFZ/Zeichner EFZ/Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Veranstaltungsfachfrau EFZ/Veranstaltungsfachmann EFZ und Wohntextilgestalterin EFZ/Wohntextilgestalter EFZ wird Kenntnis genommen.
  • Der Beruf Montage-Elektrikerin EFZ/Montage-Elektriker EFZ wird auf Schuljahr 2012/13 neu auch der Berufsbildungsschule Winterthur, der Berufsschule Bülach, dem Bildungszentrum Zürichsee in Horgen und der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon zugeteilt, mit den Auflagen, die Richtgrösse für Klassen von 17 Lernenden einzuhalten sowie auszuweisen, dass kein zusätzlicher Schulraum benötigt wird.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird beauftragt, die Massnahmen für die Umsetzung in die Wege zu leiten.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die betroffenen Schulen, die Bildungsdirektion und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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