Volksschule. Neues Lehrmittel für das Fach Englisch. Analyse des bestehenden Lehrmittelangebots. Projektauftrag.

Beschluss Bildungsrat
2012/02
Sitzungsdatum
6. Februar 2012

Ausgangslage

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zu den Lehrmitteln befinden sich im Volksschulgesetz in § 22 und § 59 vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) sowie in der Volksschulverordnung in §19 vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101). Gemäss § 1 der Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 5. Januar 2000 (LS 412.114) bestimmt der Bildungsrat die provisorischobligatorischen, die obligatorischen und die zugelassenen Lehrmittel.

Englischlehrmittel

Die drei heute in der Volksschule des Kantons Zürich eingeführten obligatorischen Lehrmittel wurden vom Kanton Zürich in Zusammenarbeit mit der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz entwickelt:

  • First Choice (Unterstufe; Einführung ab Schuljahr 2004/05)
  • Explorers (Mittelstufe; Einführung ab Schuljahr 2006/07)
  • Voices (Sekundarstufe I; Einführung ab 2009/10)

Die Einführung dieser Lehrmittelreihe wird mit Voices in den Schulgemeinden der letzten Staffel im Schuljahr 2013/14 abgeschlossen.

Wegen der teilweise sehr kritischen Reaktionen auf die neuen im Kanton Zürich eingeführten Englischlehrmittel führte der Bildungsrat im Herbst 2011 eine Aussprache durch und befürwortete grundsätzlich die frühzeitige Aufnahme von Vorbereitungsarbeiten zur Ablösung der jetzigen Lehrmittel. Mit seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 2011 unterstrich der Bildungsrat in der Folge seine Absicht, in den kommenden Jahren an den Volkschulen des Kantons Zürich neue Englischlehrmittel einzuführen (BRB 53/2011). Er beauftragte das Volksschulamt, in Zusammenarbeit mit dem Lehrmittelverlag einen Projektauftrag zur Analyse des bestehenden Lehrmittelangebots im Fach Englisch auszuarbeiten und eine Projektgruppe unter der Führung eines Mitglieds des Bildungsrates einzusetzen. Grundlage für die Analyse bildet ein neu zu erstellender Anforderungskatalog (Kriterienraster) für die Überprüfung der Lehrmittel. Der Schlussbericht über die Analyse des bestehenden Lehrmittelangebots ist im Oktober 2012 dem Bildungsrat vorzulegen.

Erwägungen

Die Durchführung und Auswertung einer Analyse der bestehenden Lehrmittel auf der Basis eines neu zu entwickelnden Anforderungskatalogs soll dem Bildungsrat gesicherte Grundlagen für einen breit abgestützten Beschluss liefern. Die Erkenntnisse aus der Begutachtung (Analyse) münden in eine Empfehlung, ob ein bestehendes Lehrmittel übernommen bzw. an die kantonalen Anforderungen adaptiert werden kann, oder ob ein neues Lehrmittel entwickelt werden muss. Diese Empfehlung wird verknüpft mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen.

Mit Hilfe des Anforderungskatalogs (Kriterienraster) wird überprüft, ob die in Frage kommenden Englischlehrmittel u.a. die folgenden Aspekte berücksichtigen bzw. die sich daraus ergebenden Forderungen erfüllen:

  • die fachlichen und überfachlichen Ziele des Lehrplans (bezüglich Aufbau von Kompetenzen und Vermittlung von Inhalten),
  • die Abbildung der Kompetenzdimensionen des neuen Lehrplans 21,
  • die aktuellen schulischen Rahmenbedingungen, (u.a. bezüglich Beginn des Englischunterrichts und Stundentafel),
  • den anerkannten aktuellen methodisch/didaktischen Ansatz des Fremdsprachenlernens,
  • die Entwicklungen im Schulfeld wie z.B. integrative Förderung,
  • den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) bzw. das Europäische Sprachenportfolio (ESP),
  • die Forderungen der Mehrsprachendidaktik und
  • die Einsatzmöglichkeiten neuer Medien.

Bei der Ausformulierung des Anforderungskatalogs sind die Anliegen der Synodalgutachten (First Choice 2009 / Explorers 2011) und die Erkenntnisse der beiden wissenschaftlichen Untersuchungen des Instituts für Erziehungswissenschaft der Universität Zürich (Voices 2010 / Explorers 2011) einzubeziehen. Die Ausarbeitung des Anforderungskatalogs sollte zudem in Koordination mit dem laufenden Projekt «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» erfolgen, in dessen Kontext allgemeine kantonale Qualitätsanforderungen formuliert und beschlossen werden sollen (BRB 6/2009). Übergeordnetes Ziel dieser Massnahmen ist, dass alle an den Volksschulen des Kantons Zürich eingesetzten Lehrmittel verbindliche, allgemein gültige Qualitätsanforderungen erfüllen.

Der dem Bildungsrat zur Genehmigung unterbreitete Projektauftrag legt folgendes fest:

  • Klärung des Auftrags und der Projektziele
  • Zusammensetzung und Arbeitsweise der erforderlichen Projektgruppe und weiterer beizuziehender Lehrpersonen und Fachleute
  • Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft und Vertretungen der Fachdidaktik
  • Inhaltliche und methodische Ausrichtung des Anforderungskatalogs
  • Vorgehen bei der Entwicklung des Anforderungskatalogs
  • Strategie und Vorgehen bei der Analyse (Begutachtung) der Lehrmittel
  • Darstellung/Beschreibung der Projektphasen und deren Abfolge (inkl. Zeitplan)

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Vom Projektauftrag wird Kenntnis genommen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Mitglieder der kantonalen Lehrmittelkommission, die interkantonale Lehrmittelzentrale, die Pädagogische Hochschule Zürich (3), die Schulpflegen des Kantons Zürich, den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten, den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, die Schulsynode des Kantons Zürich, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste z.H. der Sektion Lehrberufe, den Verband Zürcher Privatschulen, die Schweizer Schulen im Ausland, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Abt. Finanzen, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

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