Mittelschulen. Verlängerung Probezeit

Beschluss Bildungsrat
2012/18
Sitzungsdatum
12. April 2012

Ausgangslage

Im Zuge der Einführung der Zentralen Aufnahmeprüfungen (ZAP) an den Mittelschulen und in Folge der Vorverlegung des Maturitätsprüfungstermins vor die Sommerferien mussten
verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Regelung des Übertrittsverfahrens von der Volksschule an die Mittelschulen geklärt werden. In diesem Zusammenhang ist auch das Übertrittsverfahren grundsätzlich überprüft worden. Eine Projektgruppe hat mögliche Vorschläge mit Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen und Verbänden aus dem Schulfeld und der Eltern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der ZAP-Prüfungs- und Fachkommissionen diskutiert. Der Bildungsrat hat am 21. Juni 2010 zu diesen Vorschlägen Stellung genommen. Am 29. Oktober 2010 hat die Bildungsdirektion die Vorschläge für die Änderungen der Aufnahmereglemente bei den Organisationen und Verbänden in die Vernehmlassung gegeben. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung wurden die vorgesehenen Reglementsänderungen überarbeitet. Die Vernehmlassungsergebnisse und die vorgesehenen Reglementsänderungen wurden am 28. März 2011 und am 2. Mai 2011 im Bildungsrat diskutiert.

Mit Beschluss Nr. 128/2012 hat der Regierungsrat das Übertrittsverfahren von der Volksschule an die Mittelschulen neu geregelt und die Aufnahmereglemente der Mittelschulen
entsprechend geändert. Eine der Änderungen des Übertrittsverfahrens betrifft die Probezeit, die auch in den Promotionsreglementen für die Mittelschulen festgehalten ist. Zuständig für die Anpassung der Promotionsreglemente ist gemäss § 15 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 (LS 413.21) der Bildungsrat. Auf Beginn des Schuljahres 2012/13 soll die Probezeit
an allen kantonalen Mittelschulen auf ein Semester verlängert werden. Die folgenden Promotionsreglemente enthalten bereits eine Probezeit von einem Semester: § 1 Abs. 2 des Promotionsreglements für die K+S Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich vom 17. November 1999 (LS 413.251.15) und § 1 Abs. 2 des Promotionsreglements für das schweizerisch-italienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich vom 11. August 1998 (LS 413.251.8). Die § 1 Abs. 2 des Promotionsreglements für die Gymnasien des Kantons Zürich vom 10. März 1998 (LS 413.251.1) sowie des Promotionsreglements für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich vom 29. Juni 2007 (LS 413.251.4) gehen von einer Probezeit bis Ende November des ersten Schuljahres aus und müssen deshalb angepasst werden.

Erwägungen

§ 1 Abs. 2

Mit der Verlängerung der Probezeit auf ein Semester ergeben sich breitere Grundlagen für den Entscheid, ob eine Schülerin oder ein Schüler am Gymnasium am richtigen Platz ist. Die
Prüfungen in den verschiedenen Fächern können auf einen längeren Zeitraum im üblichen Rhythmus einer Zeugnisperiode verteilt werden. Inkrafttreten Die Änderungen sollen auf Beginn des Schuljahres 2012/13 in Kraft treten.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • I. Das Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich vom 10. März 1998 wird geändert.
  • Das Promotionsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich vom 29. Juni 2007 wird geändert.
  • Die Änderungen gemäss Ziff. I und II treten auf Beginn des Schuljahres 2012/13 (20. August 2012) in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
  • Gegen die Änderungen gemäss Ziff. I und II kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
  • Publikation dieses Beschlusses, der Reglementsänderungen und der Begründung im Amtsblatt, in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Rektorate der kantonalen Mittelschulen, die anerkannten nichtstaatlichen Mittelschulen, die Präsidentin der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen, Frau Dr.Susy Stauber, den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Dr. Urs Bamert; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Martin Lüscher, sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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