Volksschule. Bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21. Mandat und Ernennung der Mitglieder für die Amtsdauer 2011 - 2015

Beschluss Bildungsrat
2012/16
Sitzungsdatum
12. April 2012

A. Ausgangslage

Verfassungsauftrag zur Harmonisierung des Schulwesens

Am 21. Mai 2006 wurden die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung von Volk und Ständen angenommen (Art. 61 und 62). Gestützt darauf sind die Kantone – und je nach Bildungsstufe Bund und Kantone zusammen – verpflichtet, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich schweizweit zu regeln. Bezüglich der obligatorischen Schule kommen die Kantone ihrer Verpflichtung gemäss Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung durch die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Volksschule vom 14. Juni 2007 (HarmoS-Konkordat; LS 410.31) nach.

HarmoS-Konkordat

Das HarmoS-Konkordat beinhaltet Bestimmungen zu übergeordneten Zielen und strukturellen Eckwerten der obligatorischen Schule, zu Instrumenten der Systementwicklung und Qualitätssicherung sowie zur Gestaltung des Schulalltags. Die Zürcher Stimmberechtigten stimmten dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat am 30. November 2008 zu. Am 1. August 2009 wurde das Konkordat in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen des Konkordats betreffen neben den nationalen Bildungszielen (Bildungsstandards), auch die Lehrpläne, Lehrmittel und Evaluationsinstrumente: Die Harmonisierung der Lehrpläne und die Koordination der Lehrmittel soll auf sprachregionaler Ebene erfolgen. Zudem sind Lehrpläne, Lehrmittel und Evaluationsinstrumente aufeinander abzustimmen (vgl. Art. 8).

Bildungsstandards

Das HarmoS-Konkordat hält unter Art. 7 fest, dass zur gesamtschweizerischen Harmonisierung der Unterrichtsziele nationale Bildungsstandards festgelegt werden. Die Grundlagen
dazu wurden durch Fachleute aus Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis entwickelt. Am 16. Juni 2011 hat die EDK die ersten nationalen Bildungsziele (Bildungsstandards) für die obligatorische Schule frei gegeben. Diese beschreiben, welche Grundkompetenzen Schülerinnen und Schüler in der Schulsprache, in Mathematik und Naturwissenschaften bis am Ende der 2., 6. und 9. Klasse, in den Fremdsprachen bis am Ende der der 6. und 9. Klasse erwerben sollen. Die Bildungsstandards sind sogenannte «Mindeststandards». Sie sollen nicht direkt in den Unterricht eingeführt und dort in Konkurrenz zu den Lehrplänen stehen, sondern von den sprachregionalen Lehrplänen, den Lehrmitteln und den Evaluationsinstrumenten aufgenommen und in dieser Weise wirksam werden.

Evaluationsinstrumente: Systemevaluationen für das Bildungsmonitoring und Instrumente zur individuellen Standortbestimmung für Schülerinnen und Schüler

Der HarmoS-Umsetzungsbeschluss der EDK vom 25./26.Oktober 2007 sieht vor, dass die Evaluationsinstrumente nach Funktionen und Ebenen unterschieden werden sollen. Unterschieden werden:

  • Instrumente für die Systemevaluation auf nationaler bzw. kantonaler Ebene. Mit diesen Instrumenten wird, gemäss HarmoS-Konkordat Art. 10 Abs. 2, anhand repräsentativer Stichproben überprüft, inwieweit die (HarmoS-)Kantone die von den nationalen Bildungsstandards festgelegten Grundkompetenzen erreichen. Die Ergebnisse der Kantone werden im Rahmen des Bildungsmonitorings von Bund und Kantonen veröffentlicht.
  • Instrumente zur individuellen Standortbestimmung von Schülerinnen und Schülern. Diese Instrumente überprüfen, inwieweit ein Schüler, eine Schülerin bestimmte Kompetenzstufen des Lehrplans 21 erreicht hat und geben wichtige Hinweise zur entsprechenden Förderplanung auf der Ebene des Unterrichts und allenfalls der Schule. Der Einsatz dieser Instrumente ist kantonal zu planen und entsprechend zu regeln.

Es ist vorgesehen, dass die EDK im Jahr 2012 den gesamtkonzeptionellen Rahmen für die Planung, Entwicklung und Durchführung der Systemevaluationen beschliesst.

  • Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass Systemevaluationen auf der 2., 6. und 9. Jahrgangsstufe jeweils im Abstand von fünf Jahren durchgeführt werden.
  • Um bestmögliche Synergien zur Nutzung der Testaufgaben, sowohl in Systemevaluationen, in Instrumenten zur individuellen Standortbestimmung als auch in Lehrmitteln (beispielsweise in den Assessment Packs) zu erreichen, soll eine gesamtschweizerische Aufgabendatenbank erstellt werden. Die Aufgabendatenbank wird keine Testergebnisse von Schülerinnen und Schülern, Klassen, Schulen oder Kantonen enthalten. Sie wird der Ort sein, wo die Testaufgaben in einem einheitlichen Format und verlässlich zugeordnet zu den jeweiligen Kompetenzstufen abgelegt werden. Die Aufgabendatenbank soll Aufgaben zur Testung der nationalen Bildungsstandards enthalten und, bezogen auf die Sprachregionen, über eine grosse Anzahl von Aufgaben zu den sprachregionalen Lehrplänen verfügen.

Mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat hat sich der Kanton Zürich verpflichtet, an den Systemevaluationen im Rahmen des Bildungsmonitorings von Bund und Kantonen teilzunehmen.
Im Hinblick auf den geplanten ersten Durchführungszeitpunkt der Systemevaluationen im Jahr 2014 wird im Kanton Zürich die letzte eigene Lernstandserhebung im Frühjahr 2012 durchgeführt. Der systematische Einsatz von Instrumenten zur individuellen Standortbestimmung von Schülerinnen und Schülern und die Verwendung der Daten muss kantonal geplant und entsprechend geregelt werden, ebenso der Einsatz weiterer Instrumente, wie z.B. des standardisierten Tests in den 6. Klassen im Rahmen der Gesamtbeurteilung.

2.3Lehrplan 21

Bereits vor der Genehmigung des HarmoS-Konkordats durch die EDK beschloss die Plenarversammlung der Deutschschweizer EDK-Regionalkonferenzen (D-EDK) am 9. März 2006 die gemeinsame Entwicklung eines Deutschschweizer Lehrplans. Im Grundlagenprojekt (2006 bis 2010) wurde definiert, wie der Lehrplan 21 konzeptionell aufgebaut und wie er erarbeitet werden soll. Seit Herbst 2011 wird der Lehrplan 21 im Rahmen des Erarbeitungsprojekts durch Fachbereichsteams erstellt, in denen Lehrpersonen aus der Praxis sowie Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker mitwirken. Im Frühjahr 2014 soll die Lehrplanvorlage den Kantonen zur Einführung übergeben werden.

Das HarmoS-Konkordat gibt vor, dass Lehrpläne, Lehrmittel und Evaluationsinstrumente aufeinander abgestimmt werden müssen. Die von der EDK verabschiedeten nationalen Bildungsstandards werden deshalb in den Lehrplan 21 eingearbeitet. Der Lehrplan wird in den entsprechenden Fachbereichen unter der Bezeichnung «Mindestansprüche» eine eindeutige Verbindung zu den Bildungsstandards herstellen.

Der Kanton Zürich ist im Projekt Lehrplan 21 durch die Bildungsdirektorin als Präsidentin der Steuergruppe vertreten. Das Volksschulamt wirkt in der Begleitgruppe mit über die Leiterin
der Abteilung Pädagogisches. Im Fachbeirat ist die Universität Zürich durch Prof. Dr. K. Reusser (Präsidium) und Prof. Dr. K. Maag Merki vertreten. Zudem engagieren sich 7 Lehrpersonen aus der Zürcher Volksschule und 10 Dozierende aus der Pädagogischen Hochschule Zürich in den Fachbereichsteams, die den Lehrplan konkret erarbeiten.
Erste Schritte und Vorarbeiten im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich hat der Bildungsrat bereits am 24. Januar 2011 mit der Weiterführung des Projekts Chance Sek beschlossen. Die Bildungsdirektion ist unter anderem beauftragt, Grundlagen für ein einheitliches, kompetenzorientiertes Zeugnis zu erarbeiten.

Erwägungen

Die Koordinationstätigkeiten kantonsintern und zwischen dem Kanton Zürich und dem EDKProjekt HarmoS wurden seit 2004 durch eine bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards begleitet (BRB vom 7. Juni 2004). Vor Beginn erster Konsultationsarbeiten im Kanton Zürich im Rahmen des Projekts Deutschschweizer Lehrplan wurde am 25. Februar 2008 die bestehende Kommission Bildungsstandards in eine Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan überführt. Am 23. Juni 2008 und am 27. April 2009 hat der Bildungsrat aufgrund von einzelnen Anträgen personelle Erweiterungen der Kommission beschlossen.

Wichtige Einsätze in der Legislatur 2007–2011 leistete die Kommission insbesondere im Rahmen der fachlichen Anhörung zu den Bildungsstandards im Kanton Zürich (April/Mai 2010) sowie anlässlich kantonsinterner Konsultationen zur Konzeption und zu den Grundlagen für den Lehrplan 21 (August 2008 und Juni 2009).

Im Laufe des Jahres 2012 wird die Projektorganisation zur Einführung des Lehrplans 21 Kanton Zürich durch das Volksschulamt aufgebaut. Die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards
und Lehrplan 21 soll darin als Gremium verankert werden, das den Bildungsrat bei Entscheidungen berät und zum Informationsfluss zu wichtigen Beteiligten des Bildungswesens und zu den Partnern der öffentlichen Schule beiträgt.

Im Rahmen des Projektes «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» werden zurzeit Funktion und Zusammensetzung der Lehrmittelkommission diskutiert. Zudem wird geprüft, wie die Aufgaben
der Lehrmittelkommission und der Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 aufeinander abgestimmt werden können. Entsprechende Beschlüsse können im Laufe des Projekts Anpassungen des Mandats der Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 zur Folge haben.

In seiner Sitzung vom 31. Oktober 2011 bestimmte der Bildungsrat für die Amtsdauer 2011- 2015 Herrn Prof. Dr. Lucien Criblez als Kommissionspräsidenten der Kommission Bildungsstandards
und Deutschschweizer Lehrplan. Priska Brülhart, Martin Lampert und Theo Meier wurden als weitere Vertretungen des Bildungsrats bestimmt. Der Präsident mit Unterstützung der Geschäftsstelle wurde beauftragt, das Mandat zu aktualisieren, insbesondere mit Fokus auf die Einführung des Lehrplans und das Monitoring Bildungsstandards sowie auf einen
allfälligen Einbezug der Weiterführung des Projekts Chance Sek. Dabei sei die Bildung von Unterarbeitsgruppen für konkrete Arbeiten zu prüfen. Das überarbeitete Mandat sei dem Bildungsrat vorzulegen. Ausserdem wurde der Präsident beauftragt, mit Unterstützung der Geschäftsstelle die Kommission für die Amtsdauer 2011-2015 zu bestellen.

Mandat

Der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 wird folgendes Mandat übertragen:

  • Die Kommission unterstützt und begleitet die Arbeiten zur Erhebung und Förderung der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern, so wie diese von den Bildungsstandards festgelegt und in den Lehrplan 21 integriert werden.
  • Sie unterstützt und berät die Bildungsdirektion und den Bildungsrat in den Koordinationstätigkeiten mit dem D-EDK-Projekt Lehrplan 21 und bei der Einführung des Lehrplans 21 Kanton Zürich.
  • Die Kommission leistet einen Beitrag zur Meinungsbildung der Anspruchsgruppen im Bildungswesen und in der Verwaltung. Sie trägt dazu bei, dass die Anspruchsgruppen zeit- und bedarfsgerecht informiert, einbezogen und auf entsprechende Entwicklungen vorbereitet werden.

Die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 übernimmt im Einzelnen folgende Aufgaben:

a) Unterstützung und Begleitung der Arbeiten zur Erhebung und Förderung der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern:

  • Bezogen auf die Systemevaluationen: Kenntnisnahme des Erreichens der Bildungsstandards (Grundkompetenzen) bzw. der Mindestansprüche des Lehrplans 21 durch die Schülerinnen und Schüler, Bewertung der Ergebnisse in ihrer Bedeutung für den kantonalen Lehrplan (21), die kantonalen Lehrmittel und den Einsatz von Instrumenten zur individuellen Standortbestimmung.
  • Bezogen auf Instrumente zur individuellen Standortbestimmung: Unterstützung und Begleitung der Planungsarbeiten zum Einsatz der Instrumente, zu ihrer Verwendung und zur Ergänzung der Instrumente mit geeigneten Fördermaterialien (in Zusammenarbeit mit der Lehrmittelkommission).
  • Bezogen auf weitere Instrumente (wie den standardisierten Test in den 6. Klassen im Rahmen der Gesamtbeurteilung): Unterstützung und Begleitung der Planungsarbeiten zum Einsatz der Instrumente und zu ihrer Verwendung.

b) Unterstützung und Begleitung der Koordinations- und Informationstätigkeiten bezüglich des Projekts Lehrplan 21 bis zur Freigabe der Lehrplanvorlage durch die D-EDK zuhanden der Kantone:

  • Verfolgen der Entwicklung des Projekts Lehrplan 21.
  • Beteiligung am Hearing zur ersten Lehrplanvorlage und an der Konsultation im Rahmen des Projekts Lehrplan 21.

c) Unterstützung und Begleitung der Arbeiten zur Erstellung und Inkraftsetzung des Lehrplans 21 Kanton Zürich.

  • Meinungsbildung der Anspruchsgruppen im Bildungswesen und in der Verwaltung im Hinblick auf folgende Arbeiten und Beschlüsse in der Kompetenz des Bildungsrates:
    • allfällige inhaltliche und/oder strukturelle Anpassungen der Lehrplanvorlage aufgrund spezifischer Verhältnisse und Bedürfnisse im Kanton Zürich.
    • Erstellung der Lektionentafel.
    • Inkraftsetzung des Lehrplans 21 Kanton Zürich gestützt auf die geltenden Rechtsgrundlagen.

d) Unterstützung und Begleitung der Arbeiten zur längerfristigen Implementierung des Lehrplans 21 Kanton Zürich in den Schulen:

  • Meinungsbildung der Anspruchsgruppen im Bildungswesen und in der Verwaltung im Hinblick auf folgende Arbeiten und Beschlüsse in der Kompetenz von Bildungsrat bzw. Bildungsdirektion:
    • Erstellung des Konzepts zur Einführung des Lehrplans: Festlegung von Einführungsmodell und Umsetzungsprozess, Planung und Angebot von Aus- und Weiterbildung für Lehrpersonen, Schulleitungen und weitere an der Volksschule beteiligte Personen.
    • In Zusammenarbeit mit der kantonalen Lehrmittelkommission Prüfung der Kompatibilität von Lehrplan 21 und Lehrmitteln sowie Einleitung der notwendigen Anpassungen und Entwicklungen auf kantonaler Ebene.
    • Abstimmung der im Kanton Zürich zur Anwendung gelangenden Instrumente zur individuellen Standortbestimmung sowie der Übertritts- und Beurteilungsverfahren auf den Lehrplan 21 Kanton Zürich.
    • Einbezug der Erfahrungen und Ergebnisse im Rahmen der Weiterführung des Projekts Chance Sek.

Institutionelle Zusammensetzung

In die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 nehmen Personen Einsitz, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen verfügen:

  • Volksschule
  • Lehrplan, Leistungsmessung, Lehrmittel

Die Grösse der Kommission legitimiert sich durch ihre Aufgabe, zu einer breiten Meinungsbildung aller Anspruchsgruppen im Bildungswesen beizutragen.

Die Kommission setzt sich zusammen aus:

  • 1 Vertreter/in des Bildungsrates (Vorsitz)
  • 3 Vertreter/innen des Bildungsrates
  • 1 Vertreter/in der Universität Zürich, Institut für Erziehungswissenschaft
  • 1 Vertreter/in der Pädagogischen Hochschule Zürich
  • 1 Vertreter/in der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich
  • 1 Vertreter/in des Verbands Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VZS)
  • 1 Vertreter/in des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich
  • 1 Vertreter/in des Departementes Schule und Sport der Stadt Winterthur
  • 1 Vertreter/in der Schulleiterkonferenz Kanton Zürich, Mittelschulen (SLK)
  • 1 Vertreter/in der Schulleiterkonferenz Berufsfachschulen des Kantons Zürich (SLK BS)
  • 1 Vertreter/in der Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH)
  • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV)
  • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen (LKM)
  • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen (LKB)
  • 4 Vertreter/innen des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrervereins (ZLV)
  • 1 Vertreter/in des Vereins der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH)
  • 1 Vertreter/in des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), Sektion Zürich, Lehrberufe
  • 2 Vertreter/innen der Elternschaft des Kantons Zürich
  • 1 Vertreter/in der Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen
  • 1 Vertreter/in des Kantonalen Gewerbeverbands Zürich
  • 1 Vertreter/in des Gewerkschaftsbundes Kanton Zürich
  • 1 Vertreter/in des Lehrmittelverlags des Kantons Zürich
  • 1 Vertreter/in der Bildungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt
  • 1 Vertreter/in der Bildungsdirektion, Generalsekretariat, Verantwortliche/r D-EDK-Geschäfte
  • 1 Vertreter/in der Bildungsdirektion, Generalsekretariat, Bildungsplanung
  • 2 Vertreter/innen der Bildungsdirektion, Volksschulamt

2 Personen der Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 wird vom Generalsekretariat, Bildungsplanung, und vom Volksschulamt, Abteilung Pädagogisches, gemeinsam geführt. Bezogen auf die Bildungsstandards und Evaluationsinstrumente werden die Geschäfte vornehmlich von der Bildungsplanung geführt. Bezogen auf den Lehrplan 21 obliegen die Arbeiten in erster Linie der Geschäftsstelle des Volksschulamtes, Abteilung Pädagogisches.

Arbeitsweise

Nicht alle Geschäfte sind für alle Mitglieder der Kommission von gleich hoher Bedeutung. Deshalb können zur Bearbeitung von Geschäften mit fachspezifischem Charakter oder von
besonderer Relevanz für einzelne Anspruchsgruppen bzw. deren Vertretungen Kommissionsausschüsse gebildet werden. Die Ausschüsse werden von der Geschäftsstelle geführt
und bringen ihre Arbeiten und Ergebnisse in die Gesamtkommission ein. Die Bildung von Ausschüssen liegt in der Kompetenz des Kommissionspräsidiums.

Entschädigung und Finanzen

Der Kanton übernimmt die Entschädigungen der Mitglieder für die Kommissionstätigkeit und für die allfällige Mitwirkung in Kommissionsausschüssen nach den massgebenden kantonalen Bestimmungen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Mandat der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 umfasst die in Abschnitt C umschriebenen Aufgaben.
  • Die Geschäftsstelle der Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 wird vom Generalsekretariat, Bildungsplanung, und vom Volksschulamt, Abteilung Pädagogisches, gemeinsam geführt.
  • Die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 setzt sich wie folgt zusammen:
    • 1 Vertreter/in des Bildungsrates (Vorsitz): Prof. Dr. Lucien Criblez (vgl. BRB Nr. 41/2011)
    • 3 Vertreter/innen des Bildungsrates: Priska Brülhart, Martin Lampert, Theo Meier (vgl. BRB Nr. 41/2011)
    • 1 Vertreter/in der Universität Zürich, Institut für Erziehungswissenschaft: Prof. Dr. Kurt Reusser
    • 1 Vertreter/in der Pädagogischen Hochschule Zürich: Prof. Dr. Alois Suter
    • 1 Vertreter/in der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich: Dr. Susanne Schriber
    • 1 Vertreter/in des Verbands Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VZS): Marlise Fahrni
    • 1 Vertreter/in des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich: Marcel Bachmann
    • 1 Vertreter/in des Departementes Schule und Sport der Stadt Winterthur: Reto Zubler
    • 1 Vertreter/in der Schulleiterkonferenz Kanton Zürich, Mittelschulen (SLK): Christoph Wittmer
    • 1 Vertreter/in der Schulleiterkonferenz Berufsfachschulen des Kantons Zürich (SLK BS): Silvia Anastasiades
    • 1 Vertreter/in der Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH): Peter Gerber
    • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV): Jürg Maag
    • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen (LKM): Martin Lüscher
    • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen (LKB): Dr. Doris Kohler
    • 4 Vertreter/innen des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrervereins (ZLV): Eliane Studer Kilchenmann, Georgina Bachmann, Susanne Suter und Barbara Mörgeli
    • 1 Vertreter/in des Vereins der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH): Martin Tischhauser
    • 1 Vertreter/in des Verbands des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Sektion Zürich, Lehrberufe: Katrin Susanne Meier
    • 2 Vertreter/innen der Elternschaft des Kantons Zürich: Gabriela Steinhauser, Monika Pfister
    • 1 Vertreter/in der Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen: Markus Villiger
    • 1 Vertreter/in des Kantonalen Gewerbeverbands Zürich: Martin Arnold
    • 1 Vertreter/in des Gewerkschaftsbundes Kanton Zürich: Marcel Burlet
    • 1 Vertreter/in des Lehrmittelverlags des Kantons Zürich: Robert Fuchs
    • 1 Vertreter/in der Bildungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt: Johannes Eichrodt
    • 1 Vertreter/in der Bildungsdirektion, Generalsekretariat, Verantwortliche/r D-EDKGeschäfte: Konstantin Bähr
    • 1 Vertreter/in der Bildungsdirektion, Generalsekretariat, Bildungsplanung: Konstantin Bähr (gleichzeitig Verantwortlicher D-EDK Geschäfte)
    • 2 Vertreter/innen der Bildungsdirektion, Volksschulamt: Dr. Brigitte Mühlemann, Ueli Landis
    • 2 Personen der Geschäftsstelle: Roland Fischer, Volksschulamt, und Susanne Ender, Bildungsplanung
  • Der Vorsitz der Kommission kann zur Bearbeitung von spezifischen Geschäften Kommissionsausschüsse bilden.
  • Vorbehalten bleiben Rechtsänderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» während der laufenden Legislatur.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet
  •  Mitteilungen an die ehemaligen Mitglieder der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan, an die unter Ziffer III genannten neuen Mitglieder der Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21, die in Abschnitt D genannten Institutionen und Verbände, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (Generalsekretariat), die Geschäftsstelle der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK), die Projektleitung des Lehrplans 21.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: