Volksschule. Religion und Kultur. Aufhebung der Übergangsregelung zur Zulassung zur Weiterbildung für die Sekundarstufe

Beschluss Bildungsrat
2012/13
Sitzungsdatum
19. März 2012

Ausgangslage

Im Jahr 2001 hat der Bildungsrat beschlossen, den konfessionell kooperativen Religionsunterricht (KOKORU) auf der Sekundarstufe abzulösen und das Fach Religion und Kultur (RK) einzuführen. 2006 hat der Bildungsrat die Einführung des neuen Faches Religion und Kultur auch auf der Primarstufe beschlossen; dies als Antwort auf die Volksinitiative, welche eine Wiedereinführung des infolge von Sanierungsmassnahmen (San 04) abgeschafften Faches Biblische Geschichte auf der Primarstufe forderte. Neben der Erarbeitung der entsprechenden Lehrpläne wurden Aufträge erteilt, Weiterbildungen für amtierende Lehrpersonen anzubieten und stufengerechte Lehrmittel zu entwickeln.

Auf der Primarstufe unterrichten ausschliesslich Lehrerinnen und Lehrer mit einem Primarlehrdiplom das Fach Religion und Kultur. Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausoder Weiterbildung in diesem Fach. Die Weiterbildungskurse für die Primarstufe werden bis ins Jahr 2016 angeboten.

Auch auf der Sekundarstufe gilt der Grundsatz, dass der Unterricht im Fach Religion und Kultur von Sekundarlehrpersonen mit einer abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung erteilt wird. Da zu Beginn der Facheinführung das Interesse der Sekundarlehrpersonen für die Weiterbildung im Fach Religion und Kultur gering war, wurden im Sinne einer Übergangsregelung auch ehemalige Fachlehrpersonen für den Konfessionell-kooperativen Religionsunterricht (KOKORU) ohne Sekundarlehrdiplom zur Weiterbildung zugelassen (Bildungsratsbeschluss vom 27. Februar 2006; Bildungsratsbeschluss vom 4. Dezember 2006). Diese Fachlehrpersonen verfügen über Unterrichtserfahrung auf der Sekundarstufe, sind in einer Schulgemeinde angestellt und wurden von der Schulleitung oder Schulpflege zur Kursanmeldung empfohlen.

Neben den Lehrpersonen, die sich die Qualifikation für Religion und Kultur über die Weiterbildung erworben haben, unterrichten zunehmend auch Sekundarlehrpersonen, die die Ausbildung für das Fach im Rahmen ihres Studiums an der Pädagogischen Hochschule Zürich abgeschlossen haben.

Erwägungen

Am 1. Juni 2012 läuft die Anmeldefrist für den letzten ausserordentlichen Weiterbildungskurs für die Sekundarstufe ab. Da inzwischen von einer ausreichenden Anzahl ausgebildeter
Lehrpersonen mit Sekundarlehrdiplom ausgegangen werden kann, soll für die Weiterbildungskurse, die nach 2012 angeboten werden, die Übergangsregelung aufgehoben werden. Damit wird es in Zukunft nur noch für amtierende Lehrpersonen mit einem Sekundarlehrdiplom möglich sein, die Lehrbefähigung für Religion und Kultur zu erwerben. Die Weiterbildungskurse werden voraussichtlich bis 2014 angeboten. Anschliessend müssen die Sekundarlehrpersonen das Ergänzungsstudium für Religion und Kultur absolvieren, um die Lehrbefähigung zu erlangen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Übergangsregelung zur Zulassung zur Weiterbildung für Religion und Kultur auf der Sekundarstufe an der Pädagogischen Hochschule Zürich wird per 1. Juli 2012 aufgehoben.
  • Zur Weiterbildung für Religion und Kultur auf der Sekundarstufe sind ab Schuljahr 2013/14 nur noch Lehrpersonen mit einem Sekundarlehrdiplom zugelassen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; den Verband Zürcher Privatschulen, VsP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PHZürich, unterstrass.edu; die Bildungsplanung, BP; die Kontaktgruppe Religionen, das Volksschulamt, VSA.

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