Volksschule. Einführung von Religion und Kultur. Aufschubregelung

Beschluss Bildungsrat
2011/09
Sitzungsdatum
10. März 2011

Ausgangslage

Mit seinen Beschlüssen vom 4. Dezember 2006 und vom 29. Juni 2007 hat der Bildungsrat eine gestaffelte Einführung des Faches Religion und Kultur (RK) festgelegt. Danach müssen im Schuljahr 2011/2012 alle Schulgemeinden mit der Einführung begonnen haben. Grundlage für die Einführungsbeschlüsse bildete der damalige Zeitplan für die Lehrmittelschaffung. Dieser sah vor, dass die Lehrmittel sowohl auf der Primar- als auch auf der Sekundarstufe zum Zeitpunkt der obligatorischen Einführung einsatzbereit wären. Unterdessen musste der Zeitplan für die Lehrmittelschaffung geändert werden. Die Ursachen für die entstehenden Verzögerungen sind vielfältig:

  • Die Vorarbeiten (Lehrplan, Evaluation und Einholen von Expertisen zu bestehenden Lehrmitteln) beanspruchten mehr Zeit.
  • Die Zusammenarbeit der beauftragten Institutionen (Universität BS, Universität ZH und PH Zürich) führte nicht zu einem gemeinsamen Produkt.
  • Der PH Zürich verfügte teilweise nicht über ausreichende personelle Ressourcen, um den Zeitplan einhalten zu können.

Gemäss aktuellem Zeitplan kann der Band 1 für die 1.-3. Klasse ab dem Schuljahr 2012/2013 zum Einsatz kommen. Für die Folgestufen werden die Lehrmittel auf das Schuljahr 2013/2014 zur Verfügung stehen.

Im Hinblick auf das kommende Schuljahr gehen bei der Projektleitung RK erste Gesuche um Aufschub bei der Einführung des Fachs ein. Neben den fehlenden Lehrmitteln wird auf die Schwierigkeit hingewiesen, dass nicht genügend ausgebildete Lehrpersonen verfügbar seien. In den meisten Schulen hat die Einführung jedoch bereits stattgefunden oder sie wird planungsgemäss auf das Schuljahr 2011/2012 stattfinden.

Erwägungen

Angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen – namentlich aufgrund der Tatsache, dass die geeigneten Lehrmittel noch nicht bereit sind, zu wenig genügend ausgebildete Lehrpersonen zur Verfügung stehen und die Schulen teilweise noch mit der Umsetzung des Volksschulgesetzes und der integrierten Förderung belastet sind – ist es sinnvoll, den Schulen bei Bedarf Aufschub bei der Einführung des Faches RK zu gewähren. Dabei ist zu beachten, dass alle Beteiligten über die neuen Einführungsmodalitäten angemessen orientiert werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Volksschulamt wird ermächtigt, bei hinreichend begründeten Gesuchen einen Aufschub der Einführung des Faches Religion und Kultur von einem bis längstens zwei Jahren zu bewilligen.
  • Gesuche sind von der zuständigen Schulpflege einzureichen. Diese informiert die Lehrpersonen und Eltern über die neuen Einführungsmodalitäten.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet
  • Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Verband Zürcher Privatschulen, VsP; die Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich, vez; Schule und Elternhaus Zürich, S&E Zürich; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; die Mitglieder der Kontaktgruppen Religion und Kultur; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; den Lehrmittelverlag Zürich; die Bildungsplanung, BP; das Volksschulamt, VSA.

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