Berufsvorbereitungsjahre. Verordnung über die Zulassung zu den Berufsvorbereitungsjahren 2009/2010 und 2010/2011 und die Anforderungen an die Lehrpersonen; Reglement über die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre 2009/2010 und 2010/2011 (Änderungen).

Beschluss Bildungsrat
2011/06
Sitzungsdatum
28. Februar 2011

Ausgangslage

Mit Beschluss vom 22. April 2009 hat der Regierungsrat im Sinne einer Übergangsordnung eine Verordnung über die Berufsvorbereitungsjahre 2009/2010 und 2010/2011 erlassen (RRB Nr. 639/2009). Diese Verordnung sollte auf Beginn des Schuljahres 2011/2012 durch einen definitiven Erlass abgelöst werden, nachdem hierüber ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden ist. Mit der bis Ende Schuljahr 2010/2011 geltenden Übergangsordnung sollte ermöglicht werden, die Bestimmungen über die Berufsvorbereitungsjahre in einer Erprobungsphase auf deren Zweckmässigkeit zu überprüfen.

Am 27. April 2009 erliess der Bildungsrat die Verordnung über die Zulassung zu den Berufsvorbereitungsjahren 2009/2010 und 2010/2011 und die Anforderungen an die Lehrpersonen. Am 28. September 2009 erliess der Bildungsrat ferner ein Reglement über die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre 2009/2010 und 2010/2011.

Es hat sich nun gezeigt, dass die angesetzte Erprobungsphase zu knapp bemessen ist, namentlich weil für die erforderlichen Rückmeldungen der Schulen mehr Zeit eingesetzt werden muss. Einzelne Lerninhalte konnten nicht innert der vorgesehenen Frist evaluiert und angepasst werden. Zudem ist eine Abstimmung mit Lerninhalten weiterer Angebote der Sekundarstufe II vorzunehmen, insbesondere mit den Vorlehren und Integrationsangeboten (z.B. Grundlagenkurse und Deutschunterricht). Es ist somit eine Verlängerung der Erprobungsphase um zwei Jahre und damit eine Änderung der nachstehend erwähnten Erlasse des Bildungsrates notwendig.

Änderungen

Verordnung über die Zulassung zu den Berufsvorbereitungsjahren 2009/2010 und 2010/2011 und die Anforderungen an die Lehrpersonen.

Geändert werden sollen der Titel des Erlasses sowie die Geltungsdauer (§ 7). Die Inkraftsetzung wird nicht mehr im Erlass festgelegt, weshalb in der Marginalie nur noch die Geltungsdauer zu nennen ist (§ 7). Materielle Änderungen erfolgen nicht.

Reglement über die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre 2009/2010 und 2010/2011.

Geändert werden sollen der Titel des Erlasses sowie die Geltungsdauer (§ 8). Die Inkraftsetzung wird nicht mehr im Erlass festgelegt, weshalb in der Marginalie nur noch die Geltungsdauer zu nennen ist (§ 8). Materielle Änderungen erfolgen nicht.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Verordnung über die Zulassung zu den Berufsvorbereitungsjahren 2009/2010 und 2010/2011 und die Anforderungen an die Lehrpersonen vom 27. April 2009 wird geändert (Anhang 1).
  • Das Reglement über die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre 2009/2010 und 2010/2011 vom 28. September 2009 wird geändert (Anhang 2).
  • Die Änderungen gemäss Ziffer I und II treten auf Beginn des Schuljahres 2011/2012 (22. August 2011) in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden. 
  • Gegen die Änderungen gemäss Ziffer I und II kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
  • Veröffentlichung dieses Beschlusses, der Verordnungsänderungen und der Begründung im Amtsblatt und in geeigneter Form im Internet.
  • Mitteilung an die Bildungsdirektion.

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