Volksschule. Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) Überarbeiteter Rahmenlehrplan

Beschluss Bildungsrat
2011/05
Sitzungsdatum
28. Februar 2011

Ausgangslage

Im Kanton Zürich besuchen rund 10'000 Schülerinnen und Schüler den Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK). Durchgeführt und finanziert wird dieser Unterricht von 20 anerkannten Trägerschaften. Gemäss § 15 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2004 (LS 412.100) sowie § 13 und 14 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (LS 412.101) anerkennt die Bildungsdirektion HSK-Kurse von ausserschulischen Trägerschaften, wenn sie dem vom Bildungsrat erlassenen HSK-Rahmenlehrplan entsprechen. Die Kurse müssen politisch und konfessionell neutral sein.

Der Rahmenlehrplan wurde am 3. Dezember 2002 vom Bildungsrat erlassen. Er legt Ziele und Inhalte des HSK-Unterrichts fest und bildet die Grundlage für die Anerkennung der ausserschulischen Trägerschaften.

Mit Beschluss vom 22. März 2010 beauftragte der Bildungsrat das Volksschulamt, den Rahmenlehrplan für den HSK-Unterricht im Sinne einer Aktualisierung zu überarbeiten und ihn dem Bildungsrat zum Erlass vorzulegen.

Erwägungen

Die Orientierung des HSK-Rahmenlehrplans am Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich wurde beibehalten.

Gemäss den Erwägungen im Auftrag des Bildungsrates vom 22. März 2010 wurde der Rahmenlehrplan in folgenden Punkten überarbeitet: Anpassung an die neuen rechtlichen Grundlagen (insbesondere Einbezug des Kindergartens), ein stärkerer Bezug zu den aktuellen Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler im Kanton Zürich, Aktualisierung von Begriffen und Konzepten der Sprachendidaktik und redaktionelle Überarbeitung. Die beigelegte Tabelle (Beilage 2) stellt die wichtigsten materiellen Änderungen im Vergleich dar.

Die Überarbeitung erfolgte in Zusammenarbeit mit den HSK-Trägerschaften sowie Fachleuten der PH Zürich. Sie wurde in der Pädagogischen Kommission HSK begutachtet, in der alle anerkannten Trägerschaften vertreten sind. Im November 2010 haben sich alle 20 Träger schriftlich mit der vorliegenden Fassung einverstanden erklärt.

Der überarbeitete Rahmenlehrplan (Beilage 1) wird in den nächsten Jahren als Orientierungsrahmen für den HSK-Unterricht in verschiedenen Sprachen dienen. Gemäss Volksschulgesetz und Volksschulverordnung sind die anerkannten HSK-Trägerschaften verpflichtet, den Rahmenlehrplan zu beachten.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der überarbeitete Rahmenlehrplan für den Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur wird erlassen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet. 
  • Mitteilung an die anerkannten Trägerschaften von HSK-Kursen, die Pädagogische Hochschule Zürich (Abteilung Weiterbildung und Nachdiplomstudien), Bildungsdirektion (Volksschulamt)

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