«Chance Sek – Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule» Weiterführung des Projekts und Projektauftrag

Beschluss Bildungsrat
2011/04
Sitzungsdatum
24. Januar 2011

Ausgangslage: Auftrag und Durchführung des Projekts Chance Sek

Am 3. Dezember 2007 beauftragte der Bildungsrat die Bildungsdirektion, eine breit angelegte Diskussion zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule im Kanton Zürich durchzuführen. Ziel war es, durch die Auseinandersetzung mit Erfahrungen aller Beteiligten und Betroffenen Lösungen für die bestehenden Probleme der Sekundarstufe der Volksschule zu finden. Zur Diskussion standen insbesondere Themen wie die heute bestehende Modellvielfalt auf der Sekundarstufe der Volksschule, die schwierigen Lernbedingungen für die leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler sowie die mangelnde Vergleichbarkeit der Zeugnisse.

Das Projekt Chance Sek startete am 12. September 2008 mit einer Tagung in Zürich. Zwischen Dezember 2008 und September 2009 fanden insgesamt sieben regionale Forumsveranstaltungen für alle Bezirke des Kantons statt. Damit konnte die Diskussion über die Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule dezentral im ganzen Kantonsgebiet geführt und vertieft werden. Vertretungen der kommunalen Schulbehörden, der Schulleitungen und Lehrpersonen aller Sekundarschulen, der Eltern sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der regionalen Wirtschaft nahmen an den Veranstaltungen teil. An sieben Hearings in unterschiedlichen Sekundarschulen im Kanton Zürich setzte sich das Projekt Chance Sek mit verschiedenen Schulmodellen und Formen der pädagogischen Arbeit auseinander. Die Ergebnisse der Forumsveranstaltungen und der Hearings mit Schulen wurden laufend ausgewertet und in die Diskussionsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule eingearbeitet. Eine wissenschaftlich geleitete Delphi-Befragung mit einem Dutzend ausgewählter Sekundarlehrpersonen aus dem Kanton Zürich ermöglichte eine zusätzliche differenzierte Beurteilung der Probleme der Sekundarstufe aus der Sicht der Lehrpersonen. Darüber hinaus wurden thematische Hearings zu Fragen in den Bereichen Lehrplan, Lehrmittel, Aus- und Weiterbildung der Sekundarlehrpersonen und personelle Ressourcen durchgeführt. Die Website www.chance-sek.zh.ch lieferte Hintergrundinformationen und informierte aktuell über Ablauf und Ergebnisse des Projektes. Über einen «Briefkasten» auf der Website konnten Interessierte Kritik sowie eigene Ideen und Vorschläge einbringen. Die Arbeit im Projekt Chance Sek wurde begleitet durch eine vom Bildungsrat eingesetzte Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern aller Anspruchsgruppen. Die Begleitkommission nahm Stellung zu Ergebnissen des Diskussionsprozesses und diskutierte die Arbeitsgrundlagen und Lösungsvorschläge der Bildungsdirektion. Gesamthaft beteiligten sich in der Zeit zwischen September 2008 und November 2009 rund 1000 Personen an der Diskussion. Die Ausgangslage des Projektes sowie dessen Verlauf und Ergebnisse sind im «Bericht zum Projekt» im Detail beschrieben (Beilage 1).

Ergebnisse des Projekts Chance Sek

Im Verlaufe des Diskussionsprozesses zeigte sich, dass unter den Beteiligten ein weitgehender Konsens darüber besteht, dass die Sekundarstufe der Volksschule einheitlicher und die Schulen und die Leistungen der Schülerinnen und Schüler vergleichbarer werden müssen. Bis zum Schluss kontrovers blieb dagegen die Frage, welches für die Zürcher Sekundarschule das «richtige» Schulmodell sei. Insbesondere die Schulgemeinden plädierten für die Erhaltung ihres Handlungsspielraumes zur Gestaltung «ihrer» Schule gemäss der geltenden Regelung im Volksschulgesetz. Zudem setzten sich Teile der Lehrerschaft dafür ein, weiterhin Sek C-Klassen führen zu können.

Die am Diskussionsprozess Beteiligten waren sich weitgehend einig darin, dass die folgenden Entwicklungsbereiche – unabhängig von den jeweiligen Schulstrukturen – für eine erfolgreiche Sekundarstufe der Volksschule von Bedeutung sind:

  • Die individuelle Förderung von leistungsschwächeren und leistungsstarken Schülerinnen und Schülern muss verbessert werden. Dank einer verstärkten Zusammenarbeit der Sekundarstufe der Volksschule mit den Mittelschulen bei der Förderung leistungsstarker und begabter Schülerinnen und Schüler kann die Attraktivität der Sekundarstufe der Volksschule als Alternative zum Untergymnasium gestärkt werden.
  • Lernziele für die leistungsschwächsten Schülerinnen und Schüler sollen flexibler gehandhabt und angepasst werden können. Es ist auch zu prüfen, ob und wie einzelne Schülerinnen und Schüler von bestimmten Fächern dispensiert werden können.
  • Unterricht und Leistungsbeurteilung sollen sich an den Kompetenzbeschreibungen des künftigen Lehrplans 21 orientieren.
  • Die Gesamtbeurteilung der Mittelstufenlehrpersonen im Hinblick auf die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler in eine leistungsdifferenzierte Abteilung der Sekundarstufe sollte durch einen standardisierten Test im Laufe der 6. Primarklasse ergänzt werden.
  • Veränderungen bei den Leistungen der Schülerinnen und Schüler muss durch eine grössere Durchlässigkeit zwischen den leistungsdifferenzierten Abteilungen bzw. den Anforderungsstufen in einzelnen Fächern Rechnung getragen werden.
  • Standardisierte Leistungstests sollen die Basis für individuelle Förderplanungen bilden.
  • Zeugnisse müssen vergleichbar sein und die Leistungen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler unabhängig vom jeweiligen Schulmodell verständlich und nachvollziehbar abbilden.

In den Diskussionen wurden darüber hinaus Probleme thematisiert, die für die Qualität der Sekundarschule von Bedeutung sind, die aber in die Verantwortung von bestehenden Gremien und Institutionen fallen und deshalb nicht im Rahmen des Projekts zu behandeln waren:

  1. Es sind Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien zu entwickeln, die den individualisierenden und integrativen Unterricht unterstützen und den unterschiedlichen Leistungsniveaus der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen.
  2. Die Klassenlehrpersonen sollen in ihrer wichtigen pädagogischen Funktion gestärkt werden.
  3. Der Studiengang und die Fächerprofile in der Ausbildung der Sekundarlehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule Zürich sind zu überprüfen und anzupassen.

Auf der Prozessebene bestand ein wichtiges Ziel von Chance Sek darin, durch eine breit angelegte Diskussion unter Einbezug aller beteiligten Anspruchsgruppen tragfähige Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule zu entwickeln. Die Teilnehmenden an den verschiedenen Foren und Hearings und die Mitglieder der kantonalen Begleitkommission zeigten grosse Bereitschaft, in einem offenen Dialog gemeinsam nach Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule zu suchen. Das Projekt schaffte auch Zeit, Raum und Möglichkeiten für Lernprozesse. Dadurch entstand eine differenzierte Auslegeordnung der gegenwärtigen Probleme als Basis für gute Entwicklungsvorschläge. Ein wichtiges Ergebnis dieses Lernprozesses stellt die Erkenntnis dar, dass die Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule nicht an die Vereinheitlichung der Schulstrukturen gebunden ist.

Der breit angelegte Diskussionsprozess trug dazu bei, dass eine gewisse «Befriedung» des Jahrzehnte alten schulpolitischen Konflikts erreicht werden konnte.

Vorschläge zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule

Im Dezember 2009 unterbreitete die Bildungsdirektion der Begleitkommission auf der Basis der über einjährigen Diskussion einerseits eine Anzahl von Vorschlägen, die auf Verbesserungen im Bereich «Lehren und Lernen» abzielten, anderseits ein Grundmodell für die Sekundarstufe der Volksschule mit zwei leistungsdifferenzierten Abteilungen und zwei Fächern in Anforderungsstufen. Die Entwicklungsvorschläge berücksichtigten Themen und Positionen, die von breiten Kreisen der Teilnehmenden am Projekt Chance Sek eingebracht und diskutiert wurden. Die Begleitkommission erachtete die Vorschläge im Bereich «Lehren und Lernen» weitgehend als richtig. Der Vorschlag für ein einheitliches, zweigliedriges Schulmodell wurde dagegen von einem Teil der Begleitkommission abgelehnt. Zum einen hat sich in der Diskussion immer wieder gezeigt, dass die Schulgemeinden nicht auf den ihnen gesetzlich zugesicherten Handlungsspielraum zur Gestaltung ihrer Schule verzichten wollen. Zum anderen wehren sich Teile der Lehrerschaft gegen die Abschaffung der Sek C.

In der Folge überarbeitete die Bildungsdirektion die «Vorschläge zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule» in Zusammenarbeit mit der Begleitkommission und setzte dabei die folgenden Schwerpunkte:

  1. Die Sekundarstufe der Volksschule soll einheitlicher werden dank der inhaltlichen Orientierung des Unterrichts und der Leistungsbeurteilung am kompetenzorientierten Lehrplan 21.
  2. Ein einheitliches Zeugnis soll die erbrachten Leistungen und erworbenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler – unabhängig des Schulmodells – vergleichbar und verständlich abbilden.
  3. Die individuelle Förderung von leistungsschwächeren wie auch von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern soll an allen Sekundarschulen verbessert werden.
  4. Auf ein einheitliches Schulmodell im Kanton Zürich soll vorerst verzichtet werden. Die Schulgemeinden entscheiden weiterhin im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben

über die Struktur der Schule. Diese soll den lokalen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Die Frage einer Vereinheitlichung der Schulmodelle soll erst nach Inkraftsetzung des kompetenzorientierten Lehrplans 21 für den Kanton Zürich (ab 2014/2015) nochmals geklärt werden.

Die Begleitkommission hat die von der Bildungsdirektion überarbeiteten «Vorschläge zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule» im Mai 2010 diskutiert. Die Vorschläge wurden weitgehend unterstützt. Gleichzeitig wurde aber auch bedauert, dass eine Einigung auf ein einheitliches Schulmodell nicht möglich war.

Erwägungen

Am 5. Juli 2010 hat der Bildungsrat an einer Retraite die Ergebnisse des Projekts Chance Sek beraten. Grundlage dafür waren der Projektbericht der Bildungsdirektion (Beilage 1) und die «Vorschläge zur Weiterentwicklung» (Beilage 2). Der Bildungsrat nahm dabei auch die schriftlich eingebrachten Stellungnahmen der in der Begleitkommission vertretenen Verbände zur Kenntnis. Im Rahmen einer Anhörung präsentierten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrpersonenverbände und des Verbands der Schulleiterinnen und Schulleiter ihre Stellungnahmen zu den Ergebnissen des Projekts Chance Sek.

Am 30. August 2010 hat der Bildungsrat in einer Aussprache die Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule diskutiert. Er hat dabei bekräftigt, dass er die Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule als wichtig erachtet. Mit geeigneten Massnahmen sind die im Vorfeld und im Verlauf des Projekts Chance Sek erkannten Probleme der Sekundarstufe der Volksschule so rasch als möglich anzugehen. Damit die erforderlichen Massnahmen in die Wege geleitet und umgesetzt werden können, hat der Bildungsrat beschlossen, das Projekt Chance Sek weiterzuführen, und die Bildungsdirektion beauftragt, einen Bildungsratsbeschluss mit folgenden Schwerpunkten vorzubereiten:

  • Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler sollen noch besser individuell gefördert werden, damit sie über die notwendigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übertritt in die Berufsbildung verfügen. Die Sekundarstufe der Volksschule als attraktive Alternative zum Untergymnasium soll gestärkt werden, indem auch leistungsstarke und begabte Jugendliche gezielt gefördert und gefordert werden.
  • Der Unterricht soll sich künftig an Kompetenzbeschreibungen orientieren, wie sie im gemeinsamen Lehrplan 21 vorgesehen sind. Die Lehrpersonen sollen bereits in der Zeit bis zur Einführung des Lehrplans 21 für den Kanton Zürich darin unterstützt werden, den Unterricht und die Leistungsbeurteilung kompetenzorientiert zu gestalten.
  • Die Leistungsnachweise der Jugendlichen sollen besser interpretiert werden können. Es sind deshalb Vorarbeiten zu leisten zur Schaffung eines einheitlichen Zeugnisses, das die schulischen Leistungen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Schulmodell vergleichbar ausweist.
  • Im Laufe der 6. Primarklasse soll ein standardisierter Schulleistungstest die Gesamtbeurteilung der Lehrpersonen ergänzen. Damit kann die Zuteilung der Sechstklässlerinnen und Sechstklässler in eine der leistungsdifferenzierten Abteilungen der Sekundarschule verbessert werden.

Die Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule wird von der Bildungsdirektion in Zusammenarbeit mit dem Schulfeld mit Blick auf die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich in fünf Massnahmenbereichen vorangetrieben. Der Bildungsratsbeschluss beschreibt für die einzelnen Bereiche die Ausgangslage und definiert die Ziele und die zu erarbeitenden Massnahmen. Die im Rahmen der Weiterführung des Projekts Chance Sek anzustossenden Entwicklungen und zu erarbeitenden Angebote für Schulen und Lehrpersonen verstehen sich als erste Schritte und Vorarbeiten im Hinblick auf die Implementierung des kompetenzorientieren Lehrplans 21 im Kanton Zürich.

Massnahmenbereich 1 «Individuelle Förderangebote für Schülerinnen und Schüler»

Ausgangslage und Ziele

Für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler und solche mit erheblichen Lernschwierigkeiten sind eine intensive individuelle Förderung und ein breites Angebot an Fördermassnahmen von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen der PISA-Studie 2006 erreichten 18% der Schülerinnen und Schüler im Lesen nur die untersten Kompetenzstufen 0 und 1. In Mathematik waren es 14% der Lernenden, die nur die beiden untersten Kompetenzstufen erreichten. Diese (zu) grosse Gruppe der Schülerinnen und Schüler hat ohne eine intensive individuelle Förderung und Unterstützung wenig Chancen für einen erfolgreichen Übertritt in eine berufliche Ausbildung. Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler und solche mit Lernschwierigkeiten sind durch förderliche Lernumfelder, durch geeignete Lehrmittel und Lernmaterialien sowie durch die Betreuung seitens der Lehrpersonen darin zu unterstützen, gute Lernergebnisse zu erzielen. Mit der Vermittlung von Good Practice kann die Bildungsdirektion Schulen und Lehrpersonen bei der Planung und Gestaltung von Fördermassnahmen und individualisierenden Lehr- und Lernformen unterstützen. Dank gegenseitigem Austausch
zwischen Lehrpersonen kann die Entwicklung und Anwendung von Förderinstrumenten und -massnahmen in der Schulpraxis intensiviert werden.

Auch begabte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler brauchen individuelle Förderung. Ihnen soll durch geeignete Förderangebote die Möglichkeit gegeben werden, das Lernund Leistungspotenzial entsprechend ihren Begabungen besser auszuschöpfen und sich optimal auf den Übertritt in weiterführende Ausbildungen auf der Sekundarstufe II vorzubereiten (Kurzgymnasium, nicht gymnasiale Mittelschulen, Berufsmittelschule). Gute Förderangebote für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, die von den Sekundarschulen teilweise gemeinsam mit dem Untergymnasium erarbeitet und realisiert werden, sollen die Sekundarstufe der Volksschule als attraktive Alternative zum Langgymnasium stärken.

Die Schulen verfügen dank ihres Ressourcenmanagements (Pensenverteilung, Mittel für sonderpädagogische Massnahmen bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen, kommunal finanzierte Lektionen und Angebote im Rahmen der «Neugestaltung 3. Sek») und dank schulorganisatorischen Massnahmen (u.a. Bildung von Klassen und Lerngruppen) über Handlungsspielraum, den es mit Blick auf die Verbesserung oder den allfälligen Ausbau von Fördermassnahmen zu nutzen gilt. Die Bildungsdirektion kann hier auf
Nachfrage beratend tätig sein.

Massnahmen

Das Volksschulamt wird beauftragt,

  • bestehende Modelle (z.B. Lernateliers und Förderzentren), Angebote und Instrumente (z.B. Kurse, Lernmaterialien, Förderplanung) sowie Beispiele von Good Practice für die individuelle Förderung sowohl von leistungsschwächeren als auch von leistungsstarken und begabten Schülerinnen und Schülern zu sammeln und auszuwerten und sie auf geeignete Weise den Schulen zur Verfügung zu stellen;
  • ein geeignetes Netzwerk-Instrument für den Austausch von Materialien, Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen unter Lehrpersonen zu implementieren;
  • das bestehende Aus- und Weiterbildungsangebot für Lehrpersonen im Bereich «Individuelle Förderung auf der Sekundarstufe der Volksschule» zu evaluieren und allenfalls zusätzliche Angebote anzuregen;
  • gemeinsam mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu veranlassen, dass Lehrpersonen der Sekundarstufe der Volksschule und der Mittelschulen gemeinsam geeignete Förderangebote für leistungsstarke und begabte Schülerinnen und Schüler (Unterrichtsprojekte, Kurse, Lernmaterialien für selbstständiges Arbeiten) erarbeiten.

Massnahmenbereich 2 «Instrumente für den kompetenzorientierten Unterricht»

Ausgangslage und Ziele

Die konsequente inhaltliche Orientierung des Unterrichts und der Leistungsbeurteilung am kompetenzorientierten Lehrplan 21 für den Kanton Zürich (ab 2014/2015) ist eine wichtige Massnahme im Rahmen der Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule im Kanton Zürich. Auf der Basis dieses kompetenzorientierten Lehrplans sollen in den einzelnen Fächern Jahresziele formuliert und Lehrmittel angepasst bzw. neu entwickelt werden. Kompetenzraster werden zu einem wichtigen Instrument bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts.

In der Zeit bis zur Einführung des Lehrplans 21 für den Kanton Zürich soll die Bildungsdirektion die Lehrpersonen darin unterstützen, sich auf freiwilliger Basis mit der Kompetenzorientierung im Unterricht und in der Leistungsbeurteilung im Hinblick auf die Arbeit mit dem Lehrplan 21 vertraut zu machen und Kompetenzraster als Instrument kennen und anwenden zu lernen.

Massnahmen

Das Volksschulamt wird beauftragt,

  • bestehende, praxiserprobte Kompetenzraster in verschiedenen Fächern bzw. Fachbereichen und Beispiele für kompetenzorientierte Unterrichtsmittel zu sammeln, zu evaluieren und sie den Schulen für den freiwilligen Einsatz im Unterricht zur Verfügung zu stellen;
  • ein geeignetes Instrument für den Austausch von Materialien (Kompetenzraster, kompetenzorientierte Unterrichtsmittel) und Erfahrungen unter Lehrpersonen zu entwickeln und zu implementieren (Netzwerk);
  • praxisorientierte Weiterbildungs- und Beratungsangebote im Bereich des kompetenzorientierten Unterrichtens und der Arbeit mit lehrplanbasierten Kompetenzrastern, Unterrichtsmitteln und Instrumenten der Förderplanung anzuregen.

Massnahmenbereich 3 «Vergleichsarbeiten und Tests als Ergänzung zur Gesamtbeurteilung»

Ausgangslage und Ziele

Lehrpersonen müssen über formative und summative Vergleichsarbeiten und Testinstrumente verfügen, damit sie den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler beurteilen, die Lernzielerreichung überprüfen und eine kompetenzorientierte Förderplanung vornehmen können. Vergleichsarbeiten und standardisierte Testinstrumente ermöglichen auch die Vergleichbarkeit von Lernleistungen innerhalb der Klasse und der Schule. In der Zeit bis zum Vorliegen des Lehrplans 21 für den Kanton Zürich sollen die Lehrpersonen die Möglichkeit erhalten, geeignete Testmaterialien in ihrem Unterricht einzusetzen und damit entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Geeignete Weiterbildungsangebote sollen die Lehrpersonen unterstützen.

An Schulen sind bereits heute entsprechende Testmaterialien in Gebrauch (unter anderem der im Rahmen der «Neugestaltung 3. Sek» eingesetzte Stellwerktest 8). Die verfügbaren Testinstrumente sind teilweise unterschiedlich in ihrer Qualität bezüglich ihres Verwendungszwecks. Deshalb soll eine bewertende Auslegeordnung der heute verfügbaren Materialien und Instrumente vorgenommen und der Nutzen und die Grenzen hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit geklärt werden.

Massnahmen

Die Bildungsplanung wird beauftragt,

  • in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt geeignete, standardisierte Testinstrumente und Vergleichsarbeiten zu sammeln, ihre Qualität und Einsatzmöglichkeiten zu bewerten und sie den Schulen für den freiwilligen Einsatz im Unterricht zur Verfügung zu stellen;
  • in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt praxisorientierte Weiterbildungsangebote im Bereich der Arbeit mit standardisierten Testinstrumenten und Vergleichsarbeiten als Basis für die kompetenzorientierte Förderplanung und die vergleichende Leistungsbeurteilung anzuregen.

Massnahmenbereich 4 «Vorarbeiten für ein kompetenzorientiertes Zeugnis»

Ausgangslage und Ziele

Im Rahmen des Diskussionsprozesses von Chance Sek wurde insbesondere von Seiten der Wirtschaft darauf hingewiesen, dass die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Schulmodellen nicht vergleichbar sind. Eine fundierte Einschätzung, was Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarschule tatsächlich können, sei aufgrund der Zeugnisnoten kaum möglich.

In der Begleitkommission Chance Sek bestand Konsens darin, ein einheitliches, kompetenzorientiertes Zeugnis zu entwickeln, das die fachlichen Leistungen und die überfachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler – unabhängig vom Schulmodell und von der Zuteilung in leistungsdifferenzierte Abteilungen bzw. Anforderungsstufen in einzelnen Fächern – vergleichbar abbildet.

Bis zum Zeitpunkt der Einführung des Lehrplans 21 für den Kanton Zürich (ab 2014/2015) sollen die notwendigen Vorarbeiten für ein einheitliches Zeugnis für die Sekundarstufe der Volksschule geleistet werden.

Massnahmen

Das Volksschulamt wird beauftragt

  • Beispiele von bestehenden kompetenzorientierten Zeugnissen (national, international) zu sammeln und zu bewerten;
  • die Grundlagen für ein einheitliches, kompetenzorientiertes Zeugnis zu erarbeiten. Dabei sind die Auswirkungen einer einheitlichen und vergleichbaren Bewertung und Notengebung auf die Motivation leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Massnahmenbereich 5 «Standardisierter Test 6. Klasse»

Ausgangslage und Ziele

Die Erfahrungen der Lehrpersonen im Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe der Volksschule zeigen, dass die Ergebnisse eines standardisierten Leistungstests gegen Mitte der 6. Primarklasse die Gesamtbeurteilung durch die Mittelstufenlehrperson gut ergänzen würde. Der Einbezug von vergleichbaren Testergebnissen in die Gesamtbeurteilung erhöht die Chancengerechtigkeit beim Übertritt von der Primar- in die Sekundarstufe der Volksschule und macht den Entscheid für die Zuweisung in eine leistungsdifferenzierte Abteilung der Sekundarschule für Eltern wie auch für Schülerinnen und Schüler nachvollziehbarer. Bei der Entwicklung dieses standardisierten Leistungstests ist zu prüfen, ob er durch einen Testteil «allgemeine kognitive Fähigkeiten» (AKF) ergänzt werden soll.

Massnahmen

Die Bildungsplanung wird beauftragt,

  • die Entwicklung eines standardisierten Tests zur Beurteilung der fachlichen Leistungen und der allgemeinen kognitiven Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse in Auftrag zu geben;
  • den Test im Schulfeld zu erproben;
  • ein Konzept für die Einführung des Tests bei den Schulen und Lehrpersonen der Primarstufe der Volksschule zu erarbeiten.

Organisation und weiteres Vorgehen

Die Bildungsdirektion wird mit der Umsetzung in fünf Massnahmenbereichen beauftragt. Für die einzelnen Bereiche zeichnet das Volksschulamt (1, 2 und 4) bzw. die Bildungsplanung (3 und 5) verantwortlich. In die Arbeiten sind Vertreterinnen und Vertreter der Lehrpersonenverbände und des Verbandes der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie – nach Massgabe der fachlichen Ressourcen – externe Fachkräfte einzubeziehen.

Für die Gesamtleitung des Projekts Chance Sek ist das Volksschulamt zuständig. Dieses ist gegenüber der Bildungsdirektorin und dem Bildungsrat verantwortlich für die in den fünf Massnahmenbereichen erwarteten Produkte.

Die Arbeit der Bildungsdirektion wird begleitet durch eine vom Bildungsrat eingesetzte Begleitkommission Chance Sek. Die Begleitkommission diskutiert Zwischenergebnisse und nimmt Stellung zu den Produkten. Sie wird geleitet von der Bildungsdirektion.

Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die notwendige Organisation aufzubauen und die Arbeit gemäss den Erwägungen in die Wege zu leiten. Sie erstattet dem Bildungsrat Ende 2011 Bericht über den Stand der Arbeiten.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Volksschulamt und Bildungsplanung werden beauftragt, die Arbeiten zur Weiterführung des Projekts «Chance Sek – Weiterentwicklung der Sekundarstufe der Volksschule» mit Blick auf die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich in die Wege zu leiten.
  • Volksschulamt und Bildungsplanung unterbreiten dem Bildungsrat einen Antrag zur Beschlussfassung für die Zusammensetzung einer Begleitkommission Chance Sek.
  • Volksschulamt und Bildungsplanung legen dem Bildungsrat bis Ende 2011 einen Zwischenbericht über die Arbeiten in den fünf Massnahmenbereichen vor.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Bildungsdirektion (Bildungsplanung, Volksschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt), (bisherige) Begleitkommission Chance Sek.

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