Festlegung des Schulortes Mediamatikerin EFZ bzw. Mediamatiker EFZ ab Schuljahr 2012/13

Beschluss Bildungsrat
2011/37
Sitzungsdatum
26. September 2011

Ausgangslage

Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (LS 413.31) fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe.

Mit Beschluss vom 20. Juni 2011 beauftragte der Bildungsrat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), für die Berufszuteilung der Berufsfachschulen bis Ende Schuljahr 2011/12 Kriterien und ein Verfahren zu erarbeiten, die anschliessend dem Bildungsrat vorzulegen sind. Da aber bereits ab Schuljahr 2012/13 ein Schulort für die Grundbildung Mediamatikerin EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) bzw. Mediamatiker EFZ im Kanton Zürich angeboten werden soll und Vorbereitungsarbeiten notwendig sind, kann mit der Festlegung des Schulortes für die Grundbildung Mediamatikerin EFZ bzw. Mediamatiker EFZ nicht zugewartet werden.

Die steigende Anzahl Lehrverträge im Beruf Mediamatikerin EFZ bzw. Mediamatiker EFZ im Kanton Zürich hat dazu geführt, dass der Zürcher Lehrbetriebsverband ICT (ZLI) am 6. Oktober 2010 dem MBA den Antrag stellte, einen kantonalen Schulort festzulegen. Das MBA hat daraufhin die Bereitschaft für die Schaffung eines kantonalen Schulortes signalisiert, unter der Voraussetzung, dass die Anzahl der Lernenden die Führung von zwei Parallelklassen pro Schuljahr ermöglichen. Zurzeit besuchen 44 Zürcher Lernende den Unterricht an der Berufsschule in Aarau (d.h. 11 Lernende pro Lehrjahr). Auf das Schuljahr 2011/2012 plant der ZLI den Ausbildungsstart mit 10 bis 12 Mediamatiker/innen EFZ. Bei einem Schulort im Kanton Zürich wäre gemäss Aussage des ZLI mit zusätzlichen Lehrstellen zu rechnen.

Am 1. Januar 2011 wurden vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie die neue Verordnung über die berufliche Grundbildung Mediamatikerin/Mediamatiker EFZ vom 11. November 2010 und der Bildungsplan in Kraft gesetzt. Die Ausbildung dauert vier Jahre. Der Bildungsplan schreibt die integrierte Allgemeinbildung, Marketing und Administration wie bei der Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ vor, was den Unterricht an einer Berufsfachschule mit KV-Abteilung und – idealerweise – Berufsmaturität nahelegt. Er umfasst weiter Fachwissen in den Bereichen Multimedia, Design und Informatik, was eine Nähe zur Ausbildung Informatiker/in EFZ ergibt.

Erwägungen

Zur Vorbereitung des Entscheides der Zuteilung der Mediamatik-Grundbildung an eine kantonale Berufsfachschule lud das MBA die Rektoren der aufgrund der Infrastruktur in Frage kommenden Berufsfachschulen sowie die Führung des ZLI zu einem Runden Tisch ein. Es wurden nur jene Berufsfachschulen eingeladen, welche neben der entsprechenden Infrastruktur bereits über Fachkompetenzen im Lehrkörper verfügen. Gemeinsam wurden Kriterien für eine Zuteilung erarbeitet. Basierend auf diesen konnten sich die vier Schulen bewerben. Die eingegangenen Bewerbungen wurden mit den Rektoren besprochen; sie erhielten die Gelegenheit, ihre Bewerbung nochmals zu begründen.

Die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Uster lehnt die Übernahme des Berufes ab. Die Technische Berufsschule Zürich könnte sich eine Zuteilung der Mediamatiker-Grundbildung zwar vorstellen, hat aber Bedenken wegen der fehlenden kaufmännischen Kompetenz geäussert.

Die Berufsbildungsschule Winterthur und das Bildungszentrum Zürichsee haben sich definitiv beworben. An der Berufsbildungsschule Winterthur werden Informatiker/innen EFZ beschult, jedoch keine Kauffrau/Kaufmann EFZ. Am Bildungszentrum Zürichsee wird die Grundbildung in beiden erwähnten Beruf erteilt, was ein gewichtiger Vorteil ist. Der ZLI bevorzugt das Bildungszentrum Zürichsee. Das MBA hat die beiden Bewerbungen aufgrund der mit den Schulen gemeinsam erarbeiteten Kriterien geprüft. Es sieht das Bildungszentrum Zürichsee aufgrund der Fachkompetenz sowohl im Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ und Informatiker/in EFZ und der entsprechenden Infrastruktur als geeignet, um den Schulort für die Mediamatik-Grundbildung ab Schuljahr 2012/13 festzulegen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Bildungszentrum Zürichsee wird als Schulort für die Mediamatik-Grundbildung festgelegt.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird beauftragt, die Massnahmen für die Umsetzung in die Wege zu leiten.
  • Mitteilung an das Bildungszentrum Zürichsee, die Bildungsdirektion und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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