Volksschule. Reduktion der Lektionen für die Schülerinnen und Schüler. Vernehmlassung

Beschluss Bildungsrat
2011/32
Sitzungsdatum
20. Juni 2011

Ausgangslage

Das unumstrittene Ergebnis aus dem Projekt Belastung - Entlastung im Schulfeld (BEiS) heisst: Besonders belastete Lehrpersonen (Klassenlehrpersonen und weitere Lehrpersonen in individuell belasteten Situationen) ebenso wie Schulleitungen müssen entlastet werden. Da im Projekt aufgrund der Kostenneutralitäts-Vorgabe weder eine Reduktion der Lehrpersonenpensen noch eine Aufstockung der Schulleitungspensen in Frage kam, schlug die Projektgruppe eine Reduktion von zwei Wochenlektionen für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) vor. Mit den damit gewonnenen Ressourcen könnten besonders belastete Lehrpersonen und Schulleitungen entlastet werden, ohne dass zusätzliche finanzielle oder personelle Ressourcen beansprucht werden müssten. Zentrales Entlastungsziel dabei ist eine Reduktion des Vollpensums von Klassenlehrpersonen um zwei Lektionen sowie die gezielte individuelle Entlastung weiterer Lehrpersonen und Schulleitungen. Letzteres wird ermöglicht durch eine entsprechende Nutzung des Gestaltungspools, der dann - nachdem die Klassenlehrpersonen generell entlastet worden sind - ausschliesslich für individuelle Entlastungen eingesetzt werden kann. Die ebenfalls im Projekt vorgeschlagene und unterdessen beschlossene Flexibilisierung des Gestaltungspools erlaubt den Schulleitungen, gezielt auf Belastungssituationen zu reagieren - was sie (ein weiteres Projektanliegen) in ihrer Führungsaufgabe nachhaltig stärkt. Die Reduktion der Wochenlektionen für die SuS ist ein zentrales Gelingenselement bei der Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt BEiS, da daraus die für Lehrpersonen und Schulleitungen spürbarsten Entlastungen möglich werden.

An seiner Sitzung vom 28. März 2011 sprach sich der Bildungsrat dafür aus, die Akzeptanz und Machbarkeit dieses Vorschlags grundsätzlich zu prüfen. Er entschied, im Sommer 2011 eine Vernehmlassung zur Reduktion der Anzahl Wochenlektionen (WL) für alle SuS um eine oder zwei Lektionen durchzuführen.

Während über das Entlastungsziel Einigkeit herrschte, war die vorgeschlagene Art der Ressourcenbeschaffung unter den Partnern des Projekts BEiS nicht unumstritten: Die Reduktion von zwei Wochenlektionen könnte die Gewährleistung der Unterrichtsqualität beeinträchtigen. Allerdings tut dies – so die Analysen im Projekt – auch die anhaltende Belastung der Lehrpersonen. In einer Güterabwägung hatten die Projektpartner daher zwischen zweierlei Gefährdungen der Schul- und Unterrichtsqualität zu entscheiden: entweder anhaltend hohe Belastung der Lehrpersonen oder Kürzung der Unterrichtszeit. Die Projektgruppe hielt letztlich die massvolle Reduktion der Lektionenzahl für das kleinere Übel, zumal sich die hohe Belastung von Lehrpersonen nicht nur negativ auf die Qualität von Schule und Unterricht auswirkt, sondern darüber hinaus auch auf die Attraktivität des Lehrberufs bzw. des Arbeitsorts Schule. Zitat aus dem Schlussbericht: «Die Projektgruppe versteht den Entlastungsvorschlag denn auch gleichzeitig als notwendige Massnahme und als Notmassnahme. Sobald die Not durch alternative Massnahmen gelindert wird, soll die Reduktion der Wochenstundentafel wieder rückgängig gemacht oder angepasst werden, konkret

  • wenn das Pflichtpensum der Lehrpersonen um 2 Lektionen herabgesetzt wird im Sinne der Resolution, welche die Lehrpersonenverbände am 22. Juni 2010 an den Kantonsrat adressiert haben, oder 
  • wenn ein neuer Berufsauftrag den Klassenlehrpersonen eine funktionsbezogene Entlastungspauschale gewährleistet, die einen Teil der vorgeschlagenen zeitlichen Entlastung bewirken würde.»

In die gleiche Richtung zielt das Postulat KR-Nr. 181/2008, das eine Entlastung der Volksschul-Klassenlehrpersonen von zwei WL fordert. Es wurde am 15. November 2010 ohne Gegenstimme an den Regierungsrat überwiesen.

Erwägungen

Rahmenbedingungen

Stunden- und Lektionentafeln sind Teil des Lehrplans und werden daher gemäss § 21 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) durch den Bildungsrat erlassen. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Sport wird durch Bundesrecht geregelt und hat in durchschnittlich wöchentlich drei Lektionen erteilt zu werden (Art. 1 Abs. 1 der Verordnung des Bundes über die Förderung von Turnen und Sport vom 21. Oktober 1987, SR 415.01).
  • Der Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich sowie der angestrebte gemeinsame Lehrplan der deutsch- und mehrsprachigen Kantone (Lehrplan 21) orientieren ihre Zielsetzungen und Kompetenzerwartungen an der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit. Dabei sind sowohl die Gesamtunterrichtszeit wie auch deren Verteilung auf verschiedene Fächer oder Bereiche zu beachten.
  • Die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vom 14. Juni 2007 schränkt den Handlungsspielraum betreffend Fremdsprachenunterricht ein (Art. 4 Abs. 1): erste Fremdsprache spätestens ab 3. Klasse, zweite ab 5. Klasse; gleichwertige Kompetenzen in beiden Fremdsprachen am Ende der obligatorischen Schule.
  • Das HarmoS-Konkordat beschreibt Fachbereiche, in denen eine Grundbildung gewährleistet werden muss (Art. 3) und nennt Bildungsstandards (Art. 7) mit den erwarteten Mindestkompetenzen am Ende des 4., 8. und 11. Schuljahres für die Fachbereiche Schulsprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften.
  • Handarbeit war Gegenstand einer Volksinitiative und parlamentarischer Vorstösse, die zu einer Erhöhung der Lektionenzahl in diesem Fach führten. Diese ist im Volksschulgesetz festgehalten.
  • Zu prüfen ist, ob Reduktionen der Unterrichtszeit entsprechende Anpassungen bei den Lehrzielen im Lehrplan erforderlich machen.
  • Zu prüfen sind Auswirkungen auf die Lehrpersonalverordnung vom 1. Oktober 2000 (LPVO, LS 412.311): § 2c Abs. 3 «Zusätzliche Vollzeiteinheiten» (Gestaltungspool) und § 7 «Vollpensum» sowie «Vollpensum auf der Kindergartenstufe», auch im Hinblick auf deren Neufassung im Rahmen des geplanten neuen Berufsauftrags für die Lehrpersonen.
  • Zu berücksichtigen sind mögliche Auswirkungen bezüglich des Betreuungsbedarfs gemäss § 27 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101) «Tagesstrukturen» sowie den daraus entstehenden Kosten für die Gemeinden. Nach Schätzungen der Vereinigung des Personals Zürcherischer Schulverwaltungen (VPZS) entstehen für viele Gemeinden keine oder geringe Mehrkosten.

Orientierung an den Planungsannahmen für den Lehrplan 21

Bei Änderungen der Lektionentafel ist zu gewährleisten, dass die zeitliche Dotation der verschiedenen Fächer ermöglicht, die Lehr- und Lernziele gemäss Lehrplan zu erreichen. Dabei ist auch eine Orientierung an den Planungsannahmen für den Lehrplan 21 vorzunehmen, damit bei einer plangemässen Einführung desselben ab 2014 nicht in erheblichem Ausmass Anpassungen erforderlich werden.

In der nachstehenden Tabelle werden die Planungsannahmen für den Lehrplan 21 mit den Lehrplanvorgaben für die Volksschule des Kantons Zürich verglichen. Aus den Zürcher Lektionentafeln sind dabei für die 5. und 6. Klasse in Handarbeit 3 Lektionen pro Woche eingesetzt, wie dies ab Schuljahr 2012/2013 gilt (BRB vom 28. Feb. 2011). In der 3. Klasse der Sekundarstufe ist aus der Lektionentafel gemäss neugestalteter 3. Sek. (BRB vom 12. Jan. 2009) die Summe aus Pflicht- und minimalem Wahlangebot eingesetzt. Vergleich der Gesamtanzahl Lektionen pro Woche: Lehrplan 21 - Zürcher Lehrplan

Grundlagen: Planungsannahmen für den Lehrplan 21 und Lektionentafeln gemäss Zürcher Lehrplan, Stand 2012/13

Summe aller Fächer 1. Zyklus (1. / 2. Kl.) 2. Zyklus (3. - 6. Kl.) 3. Zyklus (7. - 9. Kl.) Summe Wochen- lektionen ≈ % - Anteil gemessen an LP 21
Alle Fächer LP 21 52 117 99 268 100
Alle Fächer ZH, aktuell 46 115 109 270 101
Alle Fächer ZH, Reduktion - 1 (pro Klasse eine L weniger) 44 111 106 261 97
Alle Fächer ZH, Reduktion - 2 (pro Klasse zwei L weniger) 42 107 103 252 94

Die vorstehende Vergleichstabelle zeigt, dass der Lehrplan 21 mit einer Summe aller WL über die neun Schuljahre von 268 rechnet. Im Kanton Zürich sind es gemäss den angegebenen Berechnungsgrundlagen 270 (≈ 101%), mit einer Reduktion um eine Lektion pro Klasse und Schulwoche 261 Lektionen (≈ 97%), bei einer Reduktion um zwei Lektionen 252 (≈ 94%).

Der Lehrplan 21 soll gemäss den Erarbeitungsgrundlagen die erwarteten Kompetenzen so ansetzen, dass sie in 80% der zur Verfügung stehenden Zeit erreicht werden können. Zitat aus den Grundlagen für den Lehrplan 21 (S. 31): «Wenn ein Kanton weniger (Zeit) zur Verfügung stellt, müsste er Zielsetzungen reduzieren, Leistungseinbussen in Kauf nehmen oder Freiräume der Lehrpersonen oder Schulen beschneiden.»

Um das Erreichen der erwarteten Kompetenzen zu ermöglichen, ist die im jeweiligen Fachbereich zur Verfügung stehende Zeit mit massgebend. Der diesbezügliche Vergleich zeigt, dass für eine Annäherung an die Planungsannahmen die Gewichtung der Fachbereiche in den Zürcher Lektionentafeln angepasst werden müsste. Folgende Fachbereiche sind in der Summe der WL aller Klassen im Zürcher Lehrplan stärker gewichtet als in den Planungsannahmen des Lehrplans 21:

Fachbereiche mit höherer Gewichtung im Zürcher Lehrplan als in den Planungsannahmen für den Lehrplan 21

Planungsannahmen für den Lehrplan 21 (in Klammern: Angaben gemäss Zürcher Lehrplan)

Fachbereich Wochenlektionen 1. Zyklus (1. / 2. Kl.) Wochenlektionen 2. Zyklus (3. - 6. Kl.) Wochenlektionen 3. Zyklus (7. - 9. Kl.) Summe Wochen- lektionen ZH-Mehrlektionen pro Woche absolut (und in %) 
Englisch 0 (2) 10 (9) 7 (10) 17 (21) 4 (23,5%)
Französisch   6 (4) 9 (13) 15 (17) 2 (13,3%)
Mathematik 10 (9) 21 (20) 16 (21) 47 (50) 3 (6,4%)
Gestalten 8 (7) 16 (20) 12 (11) 36 (38) 2 (5,6%)
  • In Englisch zeigt sich die grösste Differenz, insbesondere im ersten und dritten Zyklus,
  • in Französisch wird ein leichter Rückstand im zweiten Zyklus im dritten überkompensiert,
  • in Mathematik findet sich ein leichter Rückstand im ersten und zweiten Zyklus, der wiederum im dritten überkompensiert wird.
  • in Gestalten zeigt sich im zweiten Zyklus eine deutlich höhere Gewichtung. Da diese teilweise auf die im Volksschulgesetz festgehaltene Lektionendotation von Handarbeit zurückzuführen ist, bleibt der Handlungsspielraum in diesem Bereich beschränkt.

Nicht nur die Reduktion von Lektionen, sondern auch die anhaltende Belastungssituation namentlich der Klassenlehrpersonen können zu Anpassungen von Zielsetzungen, Leistungseinbussen und Beschneidungen von Freiräumen führen. Das angestrebte Entlastungsziel, zwei Wochenlektionen weniger Unterricht für alle Klassenlehrpersonen, lässt sich unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur mit der entsprechenden Unterrichtsreduktion von zwei Wochenlektionen pro Klasse erreichen.

Weiteres Vorgehen

Zum geplanten Entlastungsvorhaben wird eine breite Vernehmlassung durchgeführt. Die Vernehmlassungsfrist wird auf den 7. Oktober 2011 festgesetzt.

Nach der Auswertung der Vernehmlassung sichtet der Bildungsrat die Ergebnisse und trifft einen Grundsatzentscheid betreffend Lektionentafel-Änderungen. Falls er sich für eine Änderung ausspricht, erarbeitet das Volksschulamt in Zusammenarbeit mit Vertretungen des Schulfeldes - z.B. mit Mitgliedern der ehemaligen Projektgruppe BEiS und im Sinne einer Fortsetzung der dort geleisteten Vorarbeiten - entsprechende Lektionentafeln.

Im Februar 2012 gibt der Bildungsrat diese neuen Lektionentafeln in eine Begutachtung und setzt sie gegebenenfalls im Sommer 2012 mit Wirkung auf Schuljahr 2013/2014 in Kraft.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Es wird mit Frist bis zum 7. Oktober 2011 eine Vernehmlassung durchgeführt zur Frage der Entlastung der Lehrpersonen durch eine Reduktion der Anzahl Wochenlektionen pro Klasse um eine oder zwei Lektionen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet
  • Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; den Verband Zürcher Privatschulen, VsP; die Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich, vez; Schule und Elternhaus Zürich, S&E Zürich; die Bildungsplanung, BP; das Volksschulamt, VSA.

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