Pädagogische Hochschule Zürich: Kantonale Ergänzungsstudien Sekundarstufe I

Beschluss Bildungsrat
2011/31
Sitzungsdatum
20. Juni 2011

Ausgangslage

Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) hat im Auftrag der Bildungsdirektion die Fachergänzungen für Lehrpersonen der Sekundarstufe I, die im Besitz eines Stufendiploms Sek I oder einer Unterrichtsberechtigung für die Sek I in mindestens einem Fach sind, neu konzipiert. Gemäss Vorgabe der Bildungsdirektion müssen die entsprechenden Richtlinien der EDK für zusätzliche Fächer nicht eingehalten werden; die dort vorgeschlagene Ausbildungslänge von 30-40 ECTS-Punkten (ca. 1 Semester Vollzeitstudium pro Fach) kann halbiert werden.

Das kantonale Ergänzungsstudium entspricht damit nicht den «Richtlinien für die Anerkennung von Lehrbefähigungen für zusätzliche Fächer und zusätzliche Klassenstufen der Vorschul- und Primarstufe sowie für zusätzliche Fächer der Sekundarstufe I» der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom 28. Oktober 2010. Allerdings verfügen die Absolventinnen und Absolventen bereits über ein EDK-anerkanntes Diplom, so dass die Anstellung im Kanton Zürich und vermutlich auch die Freizügigkeit beim Wechsel in andere Kantone kein Problem darstellt.

Ergänzungsstudium in einem weiteren Fach ab Herbstsemester 2011

Folgende Eckdaten sind für die Neukonzeption der Ergänzungsstudien massgebend:

  • Das Studium für ein weiteres Fach muss innerhalb eines Jahres absolviert werden können.
  • Die Ausbildung findet an fixen Halbtagen statt, die bei Ausschreibung bekannt gegeben werden.
  • Das Fachstudium enthält zur Hälfte selbst organisierte Ausbildungsteile ohne Präsenzpflicht an der PHZH sowie ein fachdidaktisches Coaching im eigenen Unterricht.
  • Die fachlichen Grundlagen werden wegen ihres geringen Umfangs nicht im Rahmen der Regelstudiengang-Ausbildung mit der Universität Zürich, sondern durch die PHZH angeboten.
  • Der Umfang beträgt maximal die Hälfte der Ausbildung im Regelstudiengang (z.B. 15 ECTS-Punkte oder ein halbes Semester anstatt 30 ECTS-Punkte pro Fach).
  • Anerkennungen von Vorleistungen aus formellen oder informellen Kontexten sind möglich (analog Quereinstieg-Studiengänge).
  • Das Fach soll von den Interessierten für das Ergänzungsstudium bereits unterrichtet werden oder in absehbarer Zeit unterrichtet werden können (learning by doing-Prozess).

Fächerangebot

Wie bisher steht die gesamte Fächerpalette des Studiums für Lehrpersonen der Sekundarstufe I zur Verfügung:

  • Mathematik, Natur und Technik
  • Geografie, Geschichte, Religion und Kultur, Hauswirtschaft
  • Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch
  • Bewegung und Sport, Bildnerisches Gestalten, Musik, Werken, Werken textil

Aufbau des Fachstudiums

Das Ergänzungsstudium weist in jedem Fach die gleiche Struktur auf und umfasst:

  1. Fachliche Grundlagen
  2. Fachdidaktische Module
  3. Curriculares Modul
  4. Fachpraxis im eigenen Unterricht

Fach zu 20 ECTS-Punkten (im Regelstudiengang: 40 ECTS-Punkte)

  • Natur und Technik
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  Fachliche Grundlagen Fachdidaktik Curriculares Wissen  Begleitete Fachpraxis
Modul 7 CP 6 CP 2 CP 1 CP
Praxis --- --- 1 CP 3 CP

Fach zu 15 ECTS-Punkten (im Regelstudiengang: 30 ECTS-Punkte)

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Geografie
  • Geschichte
  • Religion und Kultur
  • Hauswirtschaft
  • Bewegung und Sport
  • Bildnerisches Gestalten
  • Musik
  • Werken
  • Werken textil
Modul  4 CP  4 CP  2 CP  1 CP
Praxis --- --- 1 CP 3 CP
Präsenz Präsenzmodule ca. 60% PHZH ca. 40% Selbstlernen Präsenzmodule ca. 60% PHZH ca. 40% Selbstlernen Nichtpräsenzmodule 100% Selbstlernen Nichtpräsenzmodule 100% Selbstlernen

Sprachkompetenzniveau in Fremdsprachen

Im Studiengang Sekundarstufe I ist das Fremdsprachenobligatorium seit Herbst 2006 abgeschafft. Im Regelstudiengang gilt für diejenigen Studierenden, die eine Fremdsprache wählen (30-40 ECTS-Punkte) das Niveau C2 (d.h. «Proficiency» bzw. «DALF C2»). Im kantonalen Ergänzungsstudium, wo nur die Hälfte der ECTS-Punkte zur Verfügung steht, wird es nicht möglich sein, dieses Kompetenzniveau in allen Belangen zu erreichen. Das Sprachkompetenzniveau wird deshalb zwischen C1 und C2 festgelegt und mit einer durch die PHZH konzipierten und an der PHZH abgelegten Sprachprüfung abgeschlossen.

Ressourcen und Finanzierung

Das kantonale Ergänzungsstudium wird innerhalb des Ausbildungsangebots für Quereinsteigende absolviert. Das bedeutet, dass sich in diesem Fachstudium mindestens zwei Populationen von Studierenden befinden: Quereinsteigende, die teilweise bereits im Unterricht tätig sind, und amtierende Lehrpersonen der Sekundarstufe I, die ihr Diplom um ein weiteres Fach ergänzen. Das kantonale Ergänzungsstudium wird durch den Kanton finanziert; es kann nicht über die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung verrechnet werden. Für die Durchführung von Ergänzungsstudien gelten die üblichen fächerspezifischen Mindestanmeldezahlen.

Erwägungen

Das Ergänzungsstudium löst die Forderung ein, dass sich Sekundarlehrpersonen relativ einfach, für die Schulen planbar und innert nützlicher Zeit für zusätzliche Fächer qualifizieren können und damit breiter einsetzbar sind. Es geht von der Annahme aus, dass Lehrpersonen, die bereits andere Fächer unterrichten, ihr Wissen und Können in einem Fach in grossem Umfang in ein anderes Fach transferieren können. Dass das Anerkennungsreglement der EDK nicht eingehalten wird, sollte sich nicht nachteilig auswirken, da nur Lehrpersonen diese Zusatzqualifikation erwerben können, die bereits über
ein EDK-anerkanntes Diplom verfügen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Pädagogischen Hochschule Zürich beschliesst der Bildungsrat:

  • Vom kantonalen Ergänzungsstudium Sekundarstufe I gemäss den Erwägungen wird Kenntnis genommen.
  • Das Volksschulamt und die Pädagogische Hochschule Zürich werden beauftragt, eine Leistungsvereinbarung über Ergänzungsstudien der Sekundarstufe I abzuschliessen. Darin sind insbesondere der Bedarf und die anfallenden Kosten auszuweisen und zu regeln.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet
  • Mitteilung an: Pädagogische Hochschule Zürich, Volksschulamt, Hochschulamt.

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