Präsidialentscheid. Übergangsbestimmungen zum Anschlussprogramm Mathematik Sekundarstufe – Mittelschulen

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2011/22
Sitzungsdatum
9. Juni 2011

Ausgangslage

Am 12. März 2007 beschloss der Bildungsrat die Schaffung eines neuen Mathematiklehrmittels für die Sekundarstufe I. Die gestaffelte Einführung des neuen Lehrmittels beginnt im Schuljahr 2011/12 in den 1. Sekundarklassen, in den 2. und 3. Sekundarklassen je ein Jahr später. Das neue Lehrmittel wurde zunächst in verschiedenen Klassen erprobt. Die 1. Kohorte von Erprobungsklassen (sechs Klassen aus dem Kanton Zürich) begann im Schuljahr 2008/09. Im Schuljahr 2009/10 wurde die Erprobung auf die Stadt Zürich (2. Kohorte) ausgeweitet. Zusätzlich nahmen ausserhalb der Stadt Zürich sechs Evaluationsklassen ab Schuljahr 2009/10 an der Erprobung teil.

Erwägungen

Die Unterschiede zwischen dem bisherigen und dem neuen Lehrmittel, sowohl inhaltlich wie didaktisch, sind zu gross, als dass für Erprobungs- und Regelklassen die gleiche Aufnahmeprüfung an die Mittelschulen verwendet werden kann. Dies bedeutet, dass in der Erprobungs- und Einführungsphase von 2010 bis zur abgeschlossenen Einführung des neuen Lehrmittels für die beiden im Einsatz befindlichen Lehrmittel verschiedene Prüfungsserien erstellt werden müssen. Die einzelnen Mittelschulen müssen bei den mündlichen Prüfungen zudem darauf achten, mit welchem Lehrmittel die Kandidatinnen und Kandidaten in der Sekundarstufe unterrichtet wurden. In den Jahren 2010 und 2011 wurde eine separate Prüfung für die Kandidatinnen und Kandidaten der Erprobungsklassen durchgeführt. Für die Prüfungen 2012 und 2013 ist ebenso eine separate Mathematik-Prüfung für die Kandidatinnen und Kandidaten durchzuführen, die 2009 und 2010 in die Sekundarschule eingetreten sind (Übergangsbestimmungen).

Im Zusammenhang mit der Vorverlegung des Aufnahmeprüfungstermins ab 2012 beschloss der Bildungsrat am 2. Mai 2011 ein neues Anschlussprogramm, das von den Fachkommissionen der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) erarbeitet wurde und im März 2012 erstmals zur Anwendung kommt. Im Fach Mathematik wurde dabei berücksichtigt, dass ab Schuljahr 2011/12 ein neues Mathematiklehrmittel eingesetzt wird. In den Jahren 2012 und 2013 werden aber mit Sicherheit noch Kandidatinnen und Kandidaten die Aufnahmeprüfung absolvieren, die mit dem bisherigen Lehrmittel (W. Hohl: Arithmetik und Algebra, W. Hohl: Geometrie) unterrichtet wurden und durch das kürzlich genehmigte neue Anschlussprogramm 2012 benachteiligt würden. Für diese Gruppe hat die Fachkommission ZAP Übergangsbestimmungen (vgl. Anhang) ausgearbeitet.

Auf Grund der Dringlichkeit entscheidet die Präsidentin des Bildungsrats gestützt auf § 22 Abs. 2 und § 20 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 6. Juni 2005.

Antrag

Die Präsidentin des Bildungsrates verfügt:

  •  Im Fach Mathematik gelten für die Zentralen Aufnahmeprüfungen (ZAP) Sekundarstufe - Mittelschulen 2012 und 2013 bzw. bis zur abgeschlossenen Einführung des neuen Lehrmittels Mathematik für Kandidatinnen und Kandidaten, die mit bisherigem Mathematik- Lehrmittel unterrichtet worden sind, die im Anhang aufgeführten Übergangsbestimmungen (siehe Anhang).
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Das Volksschulamt und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt werden beauftragt, Schulleitungen und Schulpräsidien bzw. Rektorate und Schulkomissionspräsidien über die Übergangsbestimmungen zu informieren.
  • Mitteilung an Dr. Martin Zimmermann, Koordinator ZAP; Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen; Lehrpersonenkonferenz der Volksschule; Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen; Schulleiterkonferenz der Zürcher Volksschulen; Mittelschul- und Berufsbildungsamt; Abteilung Bildungsplanung und Volksschulamt.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: