Anschlussprogramme Volksschule – Mittelschulen

Beschluss Bildungsrat
2011/19
Sitzungsdatum
2. Mai 2011

Ausgangslage

Mit Bildungsratsbeschluss vom 21. Juni 2010 wurde das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) beauftragt, die heute gültigen Anschlussprogramme Primarschule – Mittelschulen vom November 1994 und Sekundarschule – Mittelschulen vom Juli 2004 auf Grund der Vorverlegung des Aufnahmeprüfungstermins ab 2012 überarbeiten zu lassen. In der Folge wurden die Mitglieder der Fachkommissionen der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) vom MBA beauftragt, die bestehenden Anschlussprogramme zu überprüfen, zu straffen und anzupassen, insbesondere im Fach Mathematik im Hinblick auf das an der Sekundarstufe probeweise eingeführte neue Lehrmittel. Die Struktur der Anschlussprogramme sollte vereinheitlicht und besonderes Gewicht auf eine kompetenzorientierte Formulierung der Prüfungsanforderungen gelegt werden. Die Angaben zum Prüfungsstoff sollten präzise und soweit möglich lehrmittelunabhängig sein.

In einem vierstufigen Verfahren wurden die Anschlussprogramme von den Prüfungsfachkommissionen überarbeitet und durch Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker überprüft. Die Entwürfe wurden der Bildungsrätlichen Kommission Mittelschulen vorgelegt. Diese stimmte an ihrer Sitzung vom 6. April 2011 dem neuen Anschlussprogrammen zu. Ebenso unterstützt der Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV) die Anpassungen mit Schreiben vom 8. April 2011.

Erwägungen

Die überarbeiteten Anschlussprogramme berücksichtigen den vorverlegten Aufnahmeprüfungstermin ab 2012 und erfüllen die gestellten Anforderungen. Die neu gefassten Anschlussprogramme ersetzen die bisher gültigen Anschlussprogramme aus den Jahren 1994 bzw. 2004 ab Schuljahr 2011/2012.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Anschlussprogramm Primarstufe – Mittelschulen wird neu erlassen (Anhang 1).
  • Das Anschlussprogramm Sekundarstufe – Mittelschulen wird neu erlassen (Anhang 2).
  • Die Anschlussprogramme gemäss Ziffer I und II treten auf Beginn des Schuljahres 2011/2012 (22. August 2011) in Kraft und werden erstmals im Hinblick auf die Zentralen Aufnahmeprüfungen vom März 2012 angewendet.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, die Schulleitungen und Schulpräsidien der Volksschule über die erfolgten Neuerungen im Hinblick auf das Aufnahmeverfahren 2012 zu informieren.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird beauftragt, die Rektorate und Schulkommissionspräsidien über die erfolgten Neuerungen im Hinblick auf das Aufnahmeverfahren 2012 zu informieren.
  • Mitteilung an: Herrn Dr. Martin Zimmermann, Koordinator ZAP; Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen; Lehrpersonenkonferenz der Volksschule; Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen; Schulleiterkonferenz der Zürcher Volksschulen; Mittelschul- und Berufsbildungsamt; Abteilung Bildungsplanung; Volksschulamt; Bildungsdirektion.

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