Aktualisiertes Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel

Beschluss Bildungsrat
2011/18
Sitzungsdatum
2. Mai 2011

Ausgangslage

Die gesetzlichen Grundlagen zu den Lehrmitteln befinden sich in § 22 und § 59 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) sowie in § 19 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101). Gemäss § 1 der Lehrmittelverordnung vom 1. Februar 2000 (LS 412.14) bestimmt der Bildungsrat die provisorisch-obligatorischen, die obligatorischen und die zugelassenen Lehrmittel. Provisorisch-obligatorische und obligatorische Lehrmittel müssen unterrichtsleitend eingesetzt werden. Die Schulgemeinden sind verpflichtet, diese Lehrmittel anzuschaffen und sie jeder Schülerin und jedem Schüler unentgeltlich abzugeben. Zugelassene Lehrmittel werden auf Wunsch der Lehrpersonen von den Schulgemeinden erworben. Im Katalog des Lehrmittelverlags sind zusätzliche Unterrichtsmaterialien ohne Status aufgeführt.

Erwägungen

Der Bildungsrat hat das Verzeichnis der zugelassenen und obligatorischen Lehrmittel am 4. April 1995 in Kraft gesetzt. Seitdem wird es regelmässig aktualisiert. Die Änderungen ergeben sich aus Neuanschaffungen und Streichungen, denen inhaltliche, methodischdidaktische und verlegerische Überlegungen sowie die Begutachtungsergebnisse der Lehrpersonenkonferenz zugrunde liegen.

Das Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel kann auf der Website des Volksschulamtes (www.volksschulamt.zh.ch) unter der Rubrik Lehrmittel sowohl als Gesamtdokument als auch nach Stufen heruntergeladen werden. Die kantonale Lehrmittelkommission hat dem aktualisierten Verzeichnis mit Zirkularbeschluss vom 15. April 2011 zugestimmt. Sie beantragt dem Bildungsrat, dieses zu beschliessen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Ergänzungen und Änderungen im Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel gemäss Beilage 1 bis 3 werden auf Beginn des Schuljahrs 2011/2012 in Kraft gesetzt.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Mitglieder der kantonalen Lehrmittelkommission KLK; den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV zuhanden der Stufenorganisationen; den Verein Sekundarlehrkräfte Zürich, SekZH; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, VPOD, Sektion Lehrberufe; den Verband Zürcher Privatschulen, VzP; die interkantonale Lehrmittelzentrale ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Abteilung Finanzen, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: