Volksschule. Anhörung zu den HarmoS-Basisstandards im Kanton Zürich

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2010/06
Sitzungsdatum
15. Februar 2010

Ausgangslage

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS- Konkordat) wurde durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) auf den 1. August 2009 in Kraft gesetzt.

Der Kanton Zürich trat dem HarmoS-Konkordat mit Gesetz vom 30. Juni 2008 (OS 410.31; Inkraftsetzung auf 1. August 2009) bei. Er verpflichtet sich als Vereinbarungskanton damit unter anderem, seine Unterrichtsziele auf der Grundlage von nationalen Bildungsstandards zu harmonisieren, und, zusammen mit dem Bund, an einem Monitoring über das gesamte schweizerische Bildungssystem teilzunehmen. Im Rahmen der sprachregionalen Zusammenarbeit verständigt sich der Kanton Zürich mit den anderen Vereinbarungskantonen über die Entwicklung von Referenztests auf der Basis der Bildungsstandards.

Die EDK versteht die jetzt vorliegenden Bildungsstandards als Mindestanforderungen. Das heisst: Das Bildungssystem soll künftig gewährleisten, dass praktisch alle Schülerinnen und Schüler diese Mindestanforderungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der obligatorischen Schule erreichen. Deshalb werden sie als Basisstandards bezeichnet. Sie umschreiben die Grundkompetenzen der Schülerinnen und Schüler.

Die Basisstandards wurden für Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften von Fachpersonen aus Fachdidaktik, Fachwissenschaft und Schulpraxis zwischen 2005 und 2008 entwickelt. Sie sind – mit Ausnahme der Fremdsprachen – an drei Schnittstellen zu erreichen: nach zwei Jahren Kindergarten und zwei Jahren Primarschule (4. Schuljahr), am Ende der Primarschulzeit (8. Schuljahr) und am Ende der Sekundarstufe I (11. Schuljahr). Für die Fremdsprachen werden Zielvorgaben für das 8. und 11. Schuljahr gemacht.
Die Basisstandards werden für das Schulfeld bedeutsam, wenn die sprachregionalen Lehrpläne vorliegen. So werden sich im Lehrplan 21 die entsprechenden Fachbereichslehrpläne an den Mindestansprüchen der Basisstandards orientieren. Die Basisstandards können aber nicht eins zu eins in den Lehrplan 21 übernommen werden. Sie müssen in die Schul- und Unterrichtspraxis übersetzt und an die Struktur des Lehrplans 21 angepasst werden.

Die Basisstandards sind bedeutsam für die Qualitätsüberprüfung und -entwicklung. Die Vereinbarungskantone setzen sich dafür ein, die mit den Basisstandards vorgegebenen Ziele mit ihren Schülerinnen und Schülern zu erreichen. Sie überprüfen im Rahmen des gemeinsamen Bildungsmonitorings von Bund und Kantonen, ob diese Ziele erreicht werden. Die Ergebnisse sollen der Weiterentwicklung des Schulsystems dienen.

Der EDK Vorstand hat an seiner Sitzung vom 21. Januar 2010 die nationalen Bildungsstandards bzw. Basisstandards entsprechend den an der Jahresversammlung vom 29. und 30. Oktober 2009 präsentierten Modalitäten für einen Anhörungsprozess freigegeben: Ab 25. Januar 2010 ist es möglich, die Basisstandards einer fachlichen Konsultation (Anhörung) zu unterziehen.

Zur Anhörung werden alle kantonalen Bildungsdepartemente eingeladen bis Ende Juli 2010 eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Für diese kantonalen Anhörungen werden von der EDK zwei allgemein gehaltene Fragen gestellt:

  • Frage nach der Angemessenheit der Basisstandards: Sind die beschriebenen Basisstandards für das 4., 8., und 11. Schuljahr angemessen?
  • Frage nach der Verständlichkeit der Basisstandards. Sind die Inhalte der Basisstandards verständlich formuliert und illustriert?

Von Februar bis Anfang April 2010 lädt das EDK-Generalsekretariat auch national bzw. sprachregional organisierte Organisationen und Verbände ein: Lehrer- und Schulleitungsverbände, Elternorganisationen, Abnehmerschulen der Sekundarstufe II, Berufsbildung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und weitere Kreise.

Nach der Auswertung der Rückmeldungen sollen die Basisstandards an den Plenarversammlungen der EDK vom 17. März 2011 bzw. vom 16. Juni 2011 verabschiedet werden.

2.Durchführung der Anhörung im Kanton Zürich

Gemäss § 21 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG; LS 412.100) erlässt der Bildungsrat den Lehrplan. Er regelt verbindlich die Stufenziele und die grundlegenden Inhalte des Unterrichts. Er kann für einzelne Fächer verbindliche Jahresziele festlegen. Damit liegt die Stellungnahme zu den HarmoS-Basisstandards in seinem Geschäftsbereich.

Mit Bildungsratsbeschluss vom 25. Februar 2008 wurde der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan der Auftrag übertragen, an der kantonalen Koordination mit dem EDK-Projekt HarmoS mitzuwirken und den Bildungsrat entsprechend zu beraten. Die Kommission verfolgt Entwicklungen im Projekt HarmoS sowie im Projekt Deutschschweizer Lehrplan und nimmt bei Bedarf Stellung dazu. Eine Stellungnahme zu den HarmoS-Basisstandards gehört in den Aufgabenbereich dieser Kommission, in welcher zugleich alle Anspruchsgruppen vertreten sind.

Die fachliche Anhörung der HarmoS-Basisstandards soll im Kanton Zürich im Rahmen der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan erfolgen.

In der Absicht die Basisstandards hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Verständlichkeit aus praktischem und pädagogischem Blickwinkel noch vertiefter einschätzen zu können, soll der 4 bildungsrätlichen Kommission eine «Fachgruppe Anhörung Basisstandards» beigegeben werden. In die Fachgruppe sollen Lehrpersonen der betroffenen Schulstufen und Fächer delegiert werden. Auf der Sekundarstufe I sollen die Nominationen von Lehrpersonen entlang der Anforderungsstufen der Abteilungen C/B und A erfolgen. Gestützt auf §§ 59 und 60 VSG wird folgendes Verfahren gewählt: Die Nominationen erfolgen über die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule des Kantons Zürich (LKVZH). Der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverein (ZLV), der Verein der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH) sowie der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) haben gegenüber der LKVZH Vorschlagsrecht. Die HarmoS-Basisstandards beschreiben die Mindestansprüche des 11. Schuljahres. Deshalb sollen von den abnehmenden Bildungsstufen ausschliesslich Vertretungen der Berufsbildung in der Fachgruppe Einsitz nehmen: Die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen des Kantons Zürich (LKBZH) wird um entsprechende Nominationen von Lehrpersonen angegangen.

Eine Stellungnahme der Schulleiterkonferenz der Mittelschulen des Kantons Zürich (SLK) zuhanden der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan ist ausdrücklich erwünscht.

Für die Meinungsbildung der Mitglieder der Bildungsrätlichen Kommission und der durch sie vertretenen Anspruchsgruppen besteht die Möglichkeit, sich durch die Geschäftsstelle der bildungsrätlichen Kommission zusätzlich informieren zu lassen.

3.Ablauf der Anhörung

Nach Eröffnung der Anhörung durch die EDK am 25. Januar 2010 werden am 26. Januar 2010 alle Unterlagen zu den HarmoS-Basisstandards dem Bildungsrat und der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan zugestellt. Am 10. Februar 2010 informieren sich Bildungsrat und bildungsrätliche Kommission aus erster Hand über Ausgestaltung und Hintergründe der Basisstandards. Personen aus den HarmoSKonsortien, welche die Basisstandards entwickelt haben, geben entsprechende Auskünfte.

Die Anhörungsphase beginnt formell mit Datum des vorliegenden Beschlusses. Das Geschäft wird von der Bildungsdirektion, Bildungsplanung, geführt. Die Geschäftsstelle der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan organisiert und begleitet die Durchführung der Anhörung.

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

  • 26. Januar 2010: Zustellung aller Unterlagen zu den HarmoS-Basisstandards an den Bildungsrat und die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan.
  • 10. Februar 2010: Informationsveranstaltung von Bildungsrat und bildungsrätlicher Kommission.
  • 16. Februar 2010: Formelle Eröffnung der Anhörung HarmoS-Basisstandards in der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan. Einholen der Nominationen zur «Fachgruppe Anhörung Basisstandards» durch die Geschäftsstelle und nachfolgend Bestellung der Fachgruppe.
  • 27. April 2010: Erstellung einer Antwortvorlage durch die Geschäftsstelle der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan aufgrund der eingegangenen Antworten aus Kommission und Fachgruppe. Bereinigung der Vorlage durch den Präsidenten der Kommission in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle bis 4. Mai 2010. Versand an die Kommission am 5. Mai 2010.
  • 20. Mai 2010: Diskussion der Antwortvorlage in der bildungsrätlichen Kommission entlang folgender Fragen: (a) Ist die Antwort der eigenen Institution/Gruppierung angemessen berücksichtig worden? (b) Gibt es Ergänzungsvorschläge?
  • 4. Juni 2010: Einreichen der Antwortvorlage zuhanden des Bildungsrates. Eingereicht werden (a) alle Antworten der Mitglieder der bildungsrätlichen Kommission, (b) die Rückmeldungen der Fachgruppe, (c) die Antwort der bildungsrätlichen Kommission und (d) die Vorlage eines entsprechenden Bildungsratbeschlusses.
  • 21. Juni 2010 (letzte Sitzung vor der Sommerpause): Beschluss des Bildungsrates.
  • Einreichen der Anhörungsantwort bei der EDK bis spätestens 31. Juli 2010.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die fachliche Anhörung der HarmoS-Basisstandards im Kanton Zürich wird im Rahmen der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan durchgeführt.
  • Der bildungsrätlichen Kommission wird für die fachliche Anhörung eine «Fachgruppe Anhörung Basisstandards» beigegeben. Die Bildungsplanung wird beauftragt, die Lehrpersonenkonferenz4 der Volksschule (LKVZH) und die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen4 des Kantons Zürich (LKBZH) zur Nomination von Lehrpersonen einzuladen. Der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverein (ZLV), der Verein der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH) sowie der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) haben gegenüber der LKVZH Vorschlagsrecht.
  • Das Geschäft wird von der Bildungsdirektion, Bildungsplanung, geführt. Die Geschäftsstelle der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan organisiert und begleitet die Durchführung der Anhörung.
  • Die Bildungsplanung wird beauftragt, dem Bildungsrat die Beschlussvorlage für die Anhörungsantwort für die Sitzung vom 21. Juni 2010 vorzulegen.
  • Publikation in geeigneter Form im Internet und im Schulblatt des Kantons Zürich.
  • Mitteilung an die Mitglieder und die Geschäftsstelle der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan und die Bildungsdirektion: Bildungsplanung, Volksschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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