Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerisch-italienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich
Der Bildungsrat hat am 26. Mai 2008 aufgrund einer Teilrevision der Verordnung des Bundesrates / des Reglements der Erziehungsdirektorenkonferenz über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 27. Juni bzw. 14. Juni 2007 das Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerisch-italienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium Zürich) vom 11. August 1998 (LS 413.252.8; Maturitätsprüfungsreglement) geändert.
Da der Maturitätsausweis die Maturandinnen und Maturanden auch zum Studium an italienischen Universitäten und Kunstakademien ermächtigt, enthält der Ausweis des Liceo artistico neben den üblichen Angaben eine italienische Schlussnote (§ 21 Maturitätsprüfungsreglement). Die Schlussnote wird aufgrund einer Umrechnungstabelle der Punktzahlen nach schweizerischem System in eine Schlussnote nach italienischem System ermittelt. Gemäss § 21 des Maturitätsprüfungsreglements und der Tabelle im Anhang wird die italienische Schlussnote in Sechzigsteln ausgedrückt. Das Liceo artistico hat mit Brief vom 13. November 2009 mitgeteilt, dass die Umrechnungstabellen der Punktzahlen nach schweizerischem System in italienische Schlussnoten falsch seien. Die Schlussnote wird gemäss den italienischen Bestimmungen nicht mehr in Sechzigsteln sondern in Hundertsteln festgelegt. Da neu zwölf Maturitätsfächer sowie die Maturitätsarbeit für die Maturität zählen, hat sich überdies auch die Punktzahl nach schweizerischem Recht verändert. § 21 sowie die Tabelle im Anhang des Maturitätsprüfungsreglements sind deshalb per Schuljahr 20010/2011 zu ändern. Auch in der bisherigen Fassung des Maturitätsprüfungsreglements vom 11. August 1998, das gemäss § 25 Maturitätsprüfungsreglement für Schülerinnen und Schüler gilt, die die Ausbildung vor dem Schuljahr 2008/2009 begonnen haben, sind diese Korrekturen vorzunehmen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Das Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerisch-italienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium Zürich) in der Fassung vom 26. Mai 2008 wird geändert.
- Das Reglement für die Maturitätsprüfungen des schweizerisch-italienischen Liceo artistico (Kunstgymnasium Zürich) in der Fassung vom 11. August 1998 wird geändert.
- Veröffentlichung in der Gesetzessammlung und der Begründung im Amtsblatt.
- Die Änderungen treten auf das Schuljahr 2010/11 in Kraft.
- Mitteilung an die Schulleiterkonferenz, den Rektor der Kantonsschule Freudenberg, den Schulleiter des Liceo artistico sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.