Volksschule. Änderung Lektionentafel 3. Klasse Sekundarstufe

Beschluss Bildungsrat
2010/36
Sitzungsdatum
6. Dezember 2010

Ausgangslage

Gemäss § 21 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG; LS 412.100) erlässt der Bildungsrat den Lehrplan und die Lektionentafel, welche die Unterrichtszeit und den Rahmen für deren Aufteilung auf die Fächer bestimmen. Für die 3. Klassen der Sekundarstufe betrifft dies das Wahlfachsystem, das eine Kombination von Pflicht- und Wahlfächern regelt.

Am 12. Januar 2009 hat der Bildungsrat im Zusammenhang mit der flächendeckenden Einführung Neugestaltung 3. Sek die Änderungen des Lehrplans und der Lektionentafel für die 3. Klasse der Sekundarstufe und die Inkraftsetzung auf Beginn des Schuljahres 2011/12 beschlossen. Die Wahlpflicht in den beiden Fächern Handarbeit und Haushaltkunde musste aufgrund des entsprechenden Kantonsratsbeschlusses vom 27. August 2007 beibehalten werden. Dieser Beschluss verankerte in einem neuen Paragrafen 21a die Wahlpflicht im Volksschulgesetz.

Am 25. Mai 2010 beantragte die Kommission für Bildung und Kultur dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur parlamentarischen Initiative KR-Nr. 401/2008 von Markus Späth-Walter betreffend Handarbeitsunterricht auf der Mittelstufe der Primarschule. Um den Zielsetzungen des Bildungsrates betreffend Neugestaltung 3. Sek besser zu entsprechen, sollen Haushaltkunde und Handarbeit zukünftig nicht mehr als «Wahlpflichtfach», sondern als «Wahlfach» angeboten werden.

Erwägungen

Das im Zuge der Neugestaltung der 3. Sek geänderte Wahlfachsystem mit der Kombination von Pflicht- und Wahlfächern ermöglicht eine zielgerichtete individuelle Fächerwahl der Schülerinnen und Schüler im letzten obligatorischen Schuljahr. Gemäss den Bestimmungen des Lehrplans zum Wahlfachsystem erfolgt dieser Entscheid auf der Grundlage des Stellwerk- Tests im zweiten Semester der 2. Sekundarklasse. Die konsequente Ausrichtung des Wahlfachangebots auf die Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ermöglicht das gezielte Aufarbeiten von Lücken sowie den Ausbau von Stärken und erfolgt im Sinne der vom Bildungsrat bereits beschlossenen Massnahmen und Zielsetzungen zur Neugestaltung 3. Sek. Mit der Überführung der Wahlpflicht für Haushaltkunde oder Handarbeit in den Wahlbereich wird der Anteil echter Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Berufswahl und die erwünschte individuelle Fächerzusammenstellung der Schülerinnen und Schüler vergrössert. Für die Fächer Haushaltkunde und Handarbeit im Wahlfachbereich soll weiterhin eine Angebotspflicht im Umfang von drei Lektionen bestehen.

Die erforderliche Anpassung der Lektionentafel auf der Sekundarstufe kann der Bildungsrat auf der Grundlage des bestehenden Volksschulgesetzes beschliessen. Die Inkraftsetzung der geänderten Lektionentafel ist baldmöglichst anzustreben, damit sie zeitgleich mit der erstmaligen Umsetzung der neugestalteten 3. Sek auf das Schuljahr 2011/12 erfolgen kann.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Lektionentafel für die 3. Klasse der Sekundarstufe wird im Sinne der Erwägungen geändert.
  • Die Lektionentafel für die Sekundarstufe tritt auf den 16. August 2011 in Kraft.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an alle Schulpflegen, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport der Stadt Winterthur, den Verband Zürcher Schulpräsidien (VZS), den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH), den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV) z. H. der Stufenorganisationen, den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz (LKV), den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich, den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH), den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich (VPOD) Sektion Lehrberufe, die Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich (vez), Schule & Elternhaus (S&E), die Pädagogische Hochschule Zürich, die Bildungsplanung, die Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB), das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, das Amt für Jugend und Berufsberatung und das Volksschulamt.

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