Überarbeitung der Anschlussprogramme Primarschule – Mittelschule bzw. Sekundarschule – Mittelschule

Beschluss Bildungsrat
2010/21
Sitzungsdatum
21. Juni 2010

Ausgangslage

Da der Maturitätstermin ab 2012 vor die Sommerferien vorverlegt wird, muss auch der Termin für die Aufnahmeprüfung an die Gymnasien ab 2012 auf Mitte März vorverlegt werden. Dies führt notwendigerweise zu einer Anpassung des Übertrittsverfahrens. Aus diesem Grund wurden das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) und das Volksschulamt (VSA) beauftragt, eine Revision des Übertrittsverfahrens Volksschule – Mittelschule vorzubereiten. Dabei sind auch Fragen, die im Verlauf des Projekts zur Einführung der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) aufgetreten sind, in die Überlegungen einzubeziehen.

Eine der zur Klärung anstehenden Fragen betrifft die Anschlussprogramme Primarschule – Mittelschule bzw. Sekundarschule – Mittelschule. Diese bestimmen den Prüfungsstoff der Aufnahmeprüfungen ans Lang- bzw. Kurzgymnasium in jedem Prüfungsfach. Die gegenwärtig gültigen Anschlussprogramme stammen vom November 1994 (Anschlussprogramm Primarschule – Mittelschule) bzw. vom Juli 2004 (Anschlussprogramm Sekundarschule – Mittelschule). Sie wurden vom damaligen Erziehungsrat (1994) bzw. vom Bildungsrat (2004) erlassen.

Der Erziehungsrat hat mit Beschluss vom 3. Juli 1984 (ERB) der damaligen Kommission «Koordination Volksschule – Mittelschulen» die «Erarbeitung von Anschlussprogrammen für die 6. Klasse der Primarschule bzw. die 2. und 3. Klasse der Sekundarschule und Anträge für notwendige Änderungen» als Aufgabe übertragen. Am 14. Januar 2008 fasste der Bildungsrat das Mandat und den Auftrag der bisherigen Kommission «Koordination Volksschule – Mittelschulen» neu und wandelte diese mit Beschluss vom 25. Februar 2008 in die bildungsrätliche Kommission «Mittelschulen» um. Im Mandat dieser neuen Kommission fehlt der Auftrag betreffend Änderungen und Anpassungen der Anschlussprogramme. Das Mandat unter dem Titel «Schnittstelle Volksschule – Mittelschule» lautet: «Sie nimmt die Auswertung der zentralen Aufnahmeprüfung und die Resultate der Erprobung des AKF-Tests zur Kenntnis und diskutiert diese im Hinblick auf eine definitive Neugestaltung des Aufnahmeverfahrens an die gymnasialen Zürcher Mittelschulen. Sie verfolgt die Diskussion zur Sekundarstufe I im Kanton Zürich und prüft die möglichen Auswirkungen auf die Übertrittsvoraussetzungen und -bedingungen im Hinblick auf das Gymnasium.»

Die bestehenden Anschlussprogramme müssen im Zuge der Gesamtrevision des Übertrittsverfahrens Volksschule – Mittelschule überprüft und in jedem Fall hinsichtlich des probeweise eingeführten neuen Lehrmittels Mathematik an der Sekundarstufe angepasst werden. Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens für die Revision des Übertrittsverfahrens Volksschule – Mittelschule muss die Überarbeitung der Anschlussprogramme parallel dazu in die Wege geleitet werden.

Erwägungen

Gemäss den Ausführungen unter Ziffer 1 besteht derzeit keine Regelung, wer die Überprüfung und Anpassung der Anschlussprogramme Primarschule – Mittelschule bzw. Sekundarschule – Mittelschule in Auftrag gibt und wer diese vornimmt. Für die Überprüfung und Anpassung der Anschlussprogramme wird folgendes Vorgehen festgelegt:

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Abteilung Mittelschulen) ist verantwortlich für die periodische Überprüfung und Anpassung der Anschlussprogramme Primarschule – Mittelschule bzw. Sekundarschule – Mittelschule. Es sorgt dafür, dass die Anliegen des Volksschulamtes und der Volksschulen bezüglich Überprüfung und Anpassung der Anschlussprogramme berücksichtigt werden.

Mit der Überprüfung und Anpassung der Anschlussprogramme beauftragt das Mittelschulund Berufsbildungsamt (Abteilung Mittelschulen) die ZAP-Fachkommissionen. Diese sind aus Lehrpersonen der Volksschule und der Mittelschulen zusammengesetzt und mit der Erarbeitung der Prüfungsaufgaben und der Vorbereitung der Aufnahmeprüfungen betraut. Sie bieten Gewähr, dass bei der Festlegung des Prüfungsstoffes die Anliegen der Volksschulstufe und der Mittelschulen ausgewogen berücksichtigt werden. Die Mitglieder der ZAPFachkommissionen werden gemeinsam vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt und vom Volksschulamt eingesetzt.

Die Bildungsdirektion (Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Abteilung Mittelschulen) stellt dem Bildungsrat Antrag zur Beschlussfassung von Neufassungen bzw. Änderungen der Anschlussprogramme.

Damit die Anpassungen der Anschlussprogramme Primarschule – Mittelschule bzw. Sekundarschule – Mittelschule auf den Zeitpunkt der Umsetzung des revidierten Übertrittsverfahrens Volksschule – Mittelschule vorliegen, ist mit der Überarbeitung und Anpassung der Anschlussprogramme durch die ZAP-Fachkommissionen unverzüglich zu beginnen. Dem Bildungsrat sind bis im Frühjahr 2011 die überarbeiteten Anschlussprogramme zur Beschlussfassung vorzulegen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • I. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird beauftragt, die Anschlussprogramme Primarschule – Mittelschule bzw. Sekundarschule – Mittelschule periodisch zu überprüfen und gegebenenfalls deren Anpassung zu veranlassen.
  • II. Mit der Überprüfung und Anpassung der Anschlussprogramme Primarschule – Mittelschule bzw. Sekundarschule – Mittelschule werden die ZAP-Fachkommissionen beauftragt.
  • III. Die Mitglieder der ZAP-Fachkommissionen werden gemeinsam vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt und vom Volksschulamt eingesetzt.
  • IV. Die Bildungsdirektion (Mittelschul- und Berufsbildungsamt) stellt dem Bildungsrat Antrag zur Beschlussfassung von Änderungen und Neufassungen der Anschlussprogramme.
  • V. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Abteilung Mittelschulen) wird beauftragt, die im Rahmen der Revision des Übertrittsverfahrens Volksschule – Mittelschule notwendige Überarbeitung der Anschlussprogramme Primarschule – Mittelschule bzw. Sekundarschule – Mittelschule bei den ZAP-Fachkommissionen in Auftrag zu geben. Dem Bildungsrat ist bis 31. März 2011 Antrag auf Beschlussfassung der angepassten Anschlussprogramme zu stellen.
  • VI. Mitteilung an:
    Bildungsdirektion: Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt, Bildungsplanung; ZAP-Prüfungskommission.

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